Digitale Bildsignatur? 30

[gone] Hans K
11.05.2006
Ach so. Wußt ich nicht.
[gone] shinin
11.05.2006
bzw. "entfernen" ist vielleicht das falsche Wort - "überschreiben" wäre passender.
[gone] Hans K
11.05.2006
bzw. "entfernen" ist vielleicht das falsche Wort - "überschreiben" wäre passender.
Ja, das hab ich gelesen mit dem Überschreiben.

Das halte ich für einen Mangel der Software. Sie sollte imstande sein, auch mehrere Wasserzeichen zu erkennen, wenn nicht eines davon durch ganz starke Vergröberung entfernt wurde.

Aber vielleicht kommt das ja noch. Es muß ja einen Grund geben, die nächste Version zu kaufen.
11.05.2006
...
Ich habe gehört das eine digitale Bildsignatur (welche man zum Beispiel mit dem PS einfügen kann), es soll eine mehrstellige Zahl sein glaube ich, gut sein soll um seine Bilder zu schützen, also auch um nachzuweisen, das es mein bild ist (sofern ich nicht darauf zu sehen bin)

Macht sowas Sinn?


Leider nein. Wie hier auch bereits ausführlich erleutert bezahlt man zwar viel Geld an Digimarc, hat aber keinerlei Gewähr dass das Wasserzeichen auch wirklich im Bild bleibt. Wenn jemand keine Ahnung hat und das Bild einfach runterlädt und unbearbeitet weiterverwendet dann ist Digimarc eine prima Sache, weil man sogar nach diesen Wasserzeichen im Internet suchen kann. Geklaute Fotos sind so leichter auffindbar. Wenn allerdings jemand eine günstige Bildbearbeitungssoftware einsetzt (um das Bild neu zu skalieren beispielsweise) ist das Wasserzeichen oft schon zerstört. Jemand der es gezielt darauf anlegt das Wasserzeichen auszuhebeln schafft das immer.

MfG,Volker
11.05.2006
Hi,
Digimarc lautet das Zauberwort.
Auf der Webseite kannst Du Dich schlau machen, wie es funktioniert und was es kostet !

Es funktioniert nicht. ;-)

(Man kann, wenn man weiß, wie es geht, jedes Digimarc-Wasserzeichen mit einigen Mausklicks und ein wenig handelsüblicher Software aus jeder Bild-Datei entfernen.)
11.05.2006
Gerade das ist der Sinn des Wasserzeichens: Diesen Schutz zu bieten.

Mit ihm läßt sich das Bild so verändern, daß es einerseits noch sehr gut aussieht, im günstigsten Falle mit bloßem Auge nicht vom Original zu unterscheiden, andererseits aber das Wasserzeichen nur unter so hohen Qualitätseinbußen zu entfernen ist, daß jemand, der das Bild mißbrauchen möchte, daran keine Freude mehr hat.

Wenn wir von "Wasserzeichen" im Sinne von "Digimarc" reden - das funktioniert aber eben nicht. Man kann die Dinger sehr einfach ohne Qualitätseinbuße entfernen.

Ich empfehle auch die Lektüre von:
http://www.model-kartei.de/t-14245-0.html
11.05.2006
naja aber selbst ohne ein wasserzeichen hast du alle rechte an den bildern (wenn du der fotograf bist)

Richtig. Der Fotograf hat das Urheberrecht.

Was man dabei auch nicht vergessen sollte: das Model (bzw. der Abgebildete) hat das "Recht am eigenen Bild". Eine Veröffentlichungserlaubnis hat er dem Fotografen erteilt. Der diese u.U. an Dritte weitergegeben hat. Definitiv keine Veröffentlichungserlaubnis hat aber der "Bilder-Klauer".

Der der könnte sie nur vom Fotografen oder vom Model bekommen haben - und beides können wir im Fall des Bilderklaues wohl ausschließen.

Insofern hat das Model sehr wohl auch einen großen Hammer in der Hand, dem Bilderklauer Ärger zu machen, wenn der das Bild irgendwo veröffentlicht. Und das Schmerzensgeld für die Verletzung des "Recht am eigenen Bild" wird in den meisten Fällen höher ausfallen als das Honorar für die unberechtigte Veröffentlichung... ;-]

und kannst bei missbrauch schadenerstaz bzw eine rechnung erstellen (bis zumj 5fachen normalen honorar von dir).

Nein. So einfach ist es nicht, und das "5fache des normalen Honorars" gibt es in Deutschland leider schon gar nicht. Es gibt gemäß der "Schadensersatzanalogie" das "marktübliche Honorar" sowie einen Aufschlag von maximal 100 Prozent darauf, wenn die Urheberbezeichnung fehlte. Ein "Strafaufschlag", den uns eine EU-Richtlinie bescheren sollte, ist erstmal gescheitert.

wenn du das model bist und nicht der fotograf, kannst wegen unerlaubter veröffentlichung und verletzung des persönlichkeitsrechts einen schadenersatz fordern.

Vor allem Schmerzensgeld. Schadensersatz wie üblich nur bei Nachweis eines bezifferbaren materiellen Schadens...
11.05.2006
Ich erinnere mich gerade an einen Thread zum Thema RAW. Noch ein Punkt, der für RAW spricht.

Wenn die Aufnahmen im RAW-Format gemacht wurden, ist der Nachweis sehr einfach. Wer die RAW-Datei hat, hat das Foto gemacht. Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, ist die RAW-Datei besser als jedes Wasserzeichen.

Ans Modell:
Wenn der Fotograf Dir bestätigen kann, wann er die Aufnahme mit Dir gemacht hat und die Originaldatei (RAW) hat, sollte es nicht mehr schwer sein den Bilderdieb zu überführen, sofern die Websites geloggt und die persönlichen Daten ermittelt wurden.
11.05.2006
Was bringt eine digitale Signatur (Wasserzeichen)?

Zum Beweis der Rechteinhaber am Bild zu sein, taugen sie nur bedingt. Wichtiger ist jedoch die automatische Auffindbarkeit im Netz. Es soll sogar Leute geben, das ist jetzt sicher nur ein Gerücht, die Bilder nur in der Hoffnung veröffentlichen, dass sie geklaut werden. Nach dem erkannten Diebstahl kann man dem Bilderdieb eine Abmahnung schicken, die dieser in der Regel bezahlen wird. Es soll Leute geben, auch das ist sicher wieder nur ein Gerücht, die damit ihren Lebensunterhalt verdienen. Gar nicht mal so schlecht, sagt man - was aber sicher auch nur wieder ein Gerücht ist.
11.05.2006
vielen Dank für die vielen hilfreichen Antworten.

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