Impressum Angabe... 23

Hallo Mk Rechtsexperten!
Ab wann muss ein Impressum auf einer Homepage angegeben werden und welchen Text/welche Informationen sollte dieses enthalten...
Danke für die Infos im Voraus...

LG
Roland Meetz
03.09.2006
Sicherlich ein Interessantes Thema für viele hier.
Ruckzuck hat man ja ne abmahnung am Hals wenn eine formulierung nicht stimmt, gibt da so spezialisten die sich davon ernähren.
genau darum geht es... Leider!
03.09.2006
Als alter Spaßvogel habe ich mein Impresssum so gestaltet ob korrekt weiß ich ja nicht, aber wenn mich einer abzoken will wegen formulierungsfehlern weiß er ja dann wo er mich findet *g*

Impressum Fotoservice - Kreis

Da man ja mittlerweile für jeden Internetauftritt aus rechtlichen Gründen überprüfbar sein muss *g*

Für den Inhalt der Webseite " fotoservice-kreis " zeichnet verantwortlich meiner einer

Andreas H. Kreis // Schletterstraße 94 // 66809 Nalbach / Saar

Ich stehe auch so im Telefonbuch ( D - 06838-92350 ) seit 1994

03.09.2006
TDG § 6 Allgemeine Informationspflichten

Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende
Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu
halten:
1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei
juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten,
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare
Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der
elektronischen Post,
3. soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht
wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen
Aufsichtsbehörde,
4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder
Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die
entsprechende Registernummer,
5. soweit der Teledienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1
Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über
eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine
mindestens 3-jährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S.
16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des
Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur
Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie
89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25), die zuletzt durch die Richtlinie
97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31)
geändert worden ist, angeboten oder erbracht wird, Angaben über
a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die
Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese
zugänglich sind,
6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a
des Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe dieser Nummer.
Weitergehende Informationspflichten insbesondere nach dem Fernabsatzgesetz, dem
Fernunterrichtsschutzgesetz, dem Teilzeit-Wohnrechtegesetz oder dem Preisangaben- und
Preisklauselgesetz und der Preisangabenverordnung, dem Versicherungsaufsichtsgesetz
sowie nach handelsrechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt.

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Anmerkung: "Geschäftsmäßig" hat nichts mit "kommerziell" oder "gewerblich" oder ähnlichem zu tun. "Geschäftsmäßig" bedeuted "dauernd", "wiederholt", "regelmäßig", "wiederkehrend". Also: Wer eine eigene Homepage hat, muß ein Impressum haben!

LG
Stephan
04.09.2006
Laut meinem Anwalt stimmt das nicht so ganz stack...
Wenn du eine rein private Hompage hast, z. B. eine Modell HP und nur aus spaß und nicht für Geld modellst, dann musst du keines haben, wegen Datenschutz und so. Aber als Geschäftsperson ja, weil du ja eh voll im Handelregister ect. drinstehst mit diesen Daten.

Aber in Sachen Medienrecht hab ich eines festgestellt: 2 Anwälte 5 Meinungen (bei normalen Anwälten: 2 Anwälte, 3 Meinungen)
[gone] LONE STAR ::::::::SUCHT ::::::: MUSE MIT MUSSE::::
04.09.2006
Ich denke , sobald man "Dienste" anbietet ob gegen Geld, TfP oder ganz umsonst ist es in meinen Augen kommerziell und muss ein Impressum haben.

Wenn die Familie Schmitz ihr Haus, ihren Garten, ihre Kinder oder ihren Kanarienvogel ausstellt nur um das anderen zu zeigen ist es Privat und braucht kein Impressum

- so habe ich auch meinen Anwalt verstanden als er es mir erklärte
04.09.2006
@Horst

und schon haben wir wieder mehrere Anwaltsmeinungen zusammen ^^;;
04.09.2006
Nein, Nightshade. Soweit ich weiß, stimmt das nicht so ganz. Auch als Privatperson (und besonders als Model, das Aktbilder veröffentlicht) kannst du mit deiner Homepage gegen geltendes Recht verstoßen bzw. die Rechte anderer verletzen. Damit man in einem solchen Fall Kontakt mit dir aufnehmen kann (das ist ja der eigentliche Zweck des Impressums), mußt du auch als Privatperson ein Impressum führen. Es gibt nur sehr wenige, theoretisch denkbare Ausnahmen, in denen eine Privatperson kein Impressum benötigt.
Und was den Datenschutz bei Models betrifft: Soweit ich weiß, gibt es noch kein Gerichtsurteil, das das berechtigte Interesse eines Models an dem Schutz seiner persönlichen Daten (und letztendlich seiner Person) gegen die gesetzlich vorgeschriebene Impressumspflicht abgewogen hat.

Gruß, Jörg
04.09.2006
Richtig, ich muss kontaktierbar sein. Was heisst: E-Mail
Sorry aber ich seh nicht ein, wenn ich das rein Hobbymäßig mache, ich meine komplette PRIVATE Adresse ins Netz zu stellen. Ich weis das jeder mit etwas Grips sie sich über die DNIC holen könnte, aber ich muss das nicht fördern...
Und das selbe hat mein Anwalt auch gesagt. Ich muss kontaktierbar sein, wie genau jedoch ist mir als privat Person überlassen.
Ich steh aus gewissen Gründen nämlich nicht mal im Telefonbuch.
04.09.2006
Nein! Eine E-Mail-Adresse reicht eben nicht aus! Es muß eine "ladungsfähige Anschrift" sein, an die also eine gerichtliche Vorladung (als Einschreiben mit Rückschein) zugestellt werden kann!

Gruß, Jörg
04.09.2006
Laut Anwalt nicht bei einer Privatperson, da diese kein Impressum führen muss. Und daher auch nicht ladungsfähig sein muss wie es eine Geschäftsperson sein müsste. (Dafür wäre dann die DNIC da)
[gone] shinin
04.09.2006
Es muss sich um "unmittelbare Kontaktmöglichkeit(en)" handeln - wie auch immer man das nun wieder interpretiert..
04.09.2006
mann leutz, macht euch doch keinen stress... packt bei ner .de-domain n impressum auf die seite, dann gibts garantiert keinen stress, den link zum impressums-assistenten hab ich oben gepostet... wenn model angst hat, dass nun 1000 perverse vor der tür stehn, name vom freund/eltern etc rein und gut is...

kein impressum auf ner seite kann ggf. mächtig teuer werden...
04.09.2006
*g* Ok, Shade.
Laß Dir von Deinem Anwalt eine schriftliche Zusicherung geben, daß er die Kosten für Abmahnung und Gerichtsverfahren übernimmt, wenn Du wegen eines fehlenden Impressums doch zur Kasse gebeten wirst. Dann...

... siehst Du, wie sicher sich Dein Anwalt seiner Sache ist.
... kannst Du ruhigen Gewissens auf das Impressum verzichten.

Gruß, Jörg
[gone] Straight Shooter [ Soo Krass]
04.09.2006
Wieder mal das fundierte Stammtischwissen.

Oli, hat Recht.

Hier wird geholfen, wenn ihr Lesen könnt.
04.09.2006
Ich beantrage ein Gesetz das den Gesetzgeber dazu verpflichtet sich endlich mal klar und deutlich ausdrücken zu müssen *grummel*
Zitat-----------------
Geschäftsmäßig" hat nichts mit "kommerziell" oder "gewerblich" oder ähnlichem zu tun. "Geschäftsmäßig" bedeuted "dauernd", "wiederholt", "regelmäßig", "wiederkehrend".
Zitatende---------


Wer seine 5-Seiten HP mit einem Baukastensystem ins Netz stellt und sie so für einige Jahre unverändert läßt, kommt unter bestimmten Umständen vielleicht ohne Impressum aus.

Bereits ein Update, z.B. Hochladen neuer Fotos deutet auf "wiederholte" und "regelmäßige" Tätigkeit hin.
Die bei manchen Models sehr beliebten Buchungsformulare führen meiner Meinung nach ebenso wie die nach Aufnahmebereichen gestaffelten Honorar/Preislisten eindeutig zu einer Impressumspflicht.

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Dies ist keine Rechtsberatung. Halbwegs sicher bist Du mit einem ordnungsgemäßen Impressum. Sonst: ---> Anwalt fragen!

LG
Gerd
04.09.2006
Ganz einfach:
Es gibt keine gesetzliche Impressumspflicht für Privatpersonen (z.B. Tante Trude zeigt ihren Garten) laut Gesetz.

Sobald aber auch nur ansatzweise eine Geschäftliche Tätigkeit auf der Seite erkennbar ist (ein Fotomodell welches auch gegen Geld modelt handelt Geschäftlich - ausser es macht NUR TFP) oder z.B. auch nur ein Werbebanner gegen Geld auf der Site ist muss ein Impressum rauf.

Bei Privatpersonen (z.B. Tante Trude zeigt ihren Garten) gibt es wohl keinen eindeutigen Vermerk im Gesetzestext zu so einer Pflicht, es gibt aber auch schon vereinzelte Gerichtsurteile, die auch Privatpersonen zu sowas verdonnert haben.

Wichtig ist beim Impressum das laut einigen neueren Urteilen inzwischen auch eine Telefonnummer und eine Faxnummer (falls vorhanden) angegeben werden MUSS!
Fotomodelle die auch nur einen Job gegen Geld als Modell angenommen haben oder dieses wollen sollten also auf jeden Fall ein Impressum mit ALLEN Angaben raufsetzen. Eine anwaltliche Abmahnung bei einem Fehlerhaften Impressum kostet im Normalfall sofort mind. 500à‚€. Das Geld sollte man sich sparen...

PS: Alles meine Privatmeinung, keine Rechtsberatung!

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