Impressum Angabe... 23
08.10.2008
Ich habs mir mal abgespeichert man kann ja nie wissen ;-)
#22Report
08.10.2008
Also... die Qualität von bundesministeriellen "Rechtsberatungen" ist irgendwie notorisch schlecht...
Ich mußte da gerade an die "Muster-Widerrufsrechts-Belehrung" des Bundesjustizministeriums denken, die schon von mehreren Gerichten für unzureichend und damit unwirksam befunden wurde...
[IMG]
Und nun schreiben die zum Thema "Impressum" einerseits:
"Telemedien sind z. B. private Websites und Blogs"
Und andererseits:
"Wer als Telemedienanbieter seine Anbieterkennzeichnungspflicht nicht den gesetzlichen
Anforderungen entsprechend erfüllt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße
(bis zu 50.000 €) belangt werden. Wichtiger aber noch: Er begeht auch einen Wettbewerbsverstoß, der u. a. zu Ansprüchen auf Unterlassung führt, die in der Regel auf dem Weg über kostenpflichtige Abmahnungen durchgesetzt werden. Das kann teuer werden und besonders kleine und mittlere Unternehmen erheblich belasten."
Ob denen vielleicht irgendwann mal irgendjemand erklärt, daß Ansprüche wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht grundsätzlich immer nur von "Wettbewerbern" erhoben werden können und Privatleute mit privaten Websites keine "Gewinnerzielungsabsicht" haben und ergo auch keine "Wettbewerber" - und also auch nicht auf Grundlage des Wettbewerbsrechts abgemahnt werden können...?
Ich mußte da gerade an die "Muster-Widerrufsrechts-Belehrung" des Bundesjustizministeriums denken, die schon von mehreren Gerichten für unzureichend und damit unwirksam befunden wurde...
[IMG]
Und nun schreiben die zum Thema "Impressum" einerseits:
"Telemedien sind z. B. private Websites und Blogs"
Und andererseits:
"Wer als Telemedienanbieter seine Anbieterkennzeichnungspflicht nicht den gesetzlichen
Anforderungen entsprechend erfüllt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße
(bis zu 50.000 €) belangt werden. Wichtiger aber noch: Er begeht auch einen Wettbewerbsverstoß, der u. a. zu Ansprüchen auf Unterlassung führt, die in der Regel auf dem Weg über kostenpflichtige Abmahnungen durchgesetzt werden. Das kann teuer werden und besonders kleine und mittlere Unternehmen erheblich belasten."
Ob denen vielleicht irgendwann mal irgendjemand erklärt, daß Ansprüche wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht grundsätzlich immer nur von "Wettbewerbern" erhoben werden können und Privatleute mit privaten Websites keine "Gewinnerzielungsabsicht" haben und ergo auch keine "Wettbewerber" - und also auch nicht auf Grundlage des Wettbewerbsrechts abgemahnt werden können...?
#23Report
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