Fehlende Urheberbenennung kann zu doppeltem Schadensersatz führen 2
07.12.2006
Na das wurde ja auch Zeit, daß das mal endlich klipp und klar festgestellt wird, auch wenns nur ein Oberlandesgericht sagt. Ich handhabe das zwar immer so, aber hab diesbezüglich auch schon oft trubble.
LG John
LG John
#2Report
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Nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. I-20 U 138/05) hat ein Fotograf auch dann ein Recht darauf, als Urheber genannt zu werden, wenn die Veröffentlichung seiner Bilder im Internet aufgrund fehlender Zustimmung oder Vereinbarung unrechtmäßig geschah. Fehlt dieser Hinweis, so verdoppelt sich der dem Fotografen zustehende Schadensersatzanspruch.
Ganzer artikel von T. Muthig auf heise:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/82202