Copyright bei Spiele-Screenshots 14
[gone] Nasty World Media
20.12.2006
Ist bestimmt nicht erlaubt - es sei denn Du erstellst das Foto für rein private Zwecke = keine Veröffentlichung in irgendeiner Weise.
Gruß
Nasty
Gruß
Nasty
#2Report
20.12.2006
Spiele unterliegen auch Copyrightrechte, sowas würde ich keinesfalls empfehlen - könnte sehr Teuer werden.
Robert
Robert
#3Report
20.12.2006
ok in ordnung, dann spiel ich erst gar nicht weiter mit dem gedanken.
also danke sehr.
also danke sehr.
#4Report
20.12.2006
Mich würd gern mal interessieren, wie es rechtlich aussieht, wenn ich einen Screenshot aus einem PC-Spiel erstelle und für ein Foto verwende. Also z.B. den Hintergrund aus Spiel X verwende und mein Model Y draufkleb.
Erlaubt oder böse?
§ 24 UrhG Freie Benutzung
(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.
(2) Absatz 1 gilt nicht für die Benutzung eines Werkes der Musik, durch welche eine Melodie erkennbar dem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt wird.
Ich wüsste nicht, wo hier - urheberrechtlich betrachtet - das Problem sein sollte...
#5Report
21.12.2006
Da sieht man, daß die Musikindustrie nicht unerheblich an diesem Gesetz mitgewirkt hat. Bilder darf man in eigene Werke einbauen aber keine Melodien. Na super. Jetzt weiß man wer unser Land regiert.
LG,
Alice
LG,
Alice
#6Report
21.12.2006
@TomRohwer
wenn ich Dich recht verstehe, darf ich also Bilder Bilder von anderen verwenden um daraus ein neues Werk zu schaffen, oder anders rum, jeder darf meine Bilder für seine Zwecke verwenden. Das kann ich ja kaum glauben
LG Siggi
wenn ich Dich recht verstehe, darf ich also Bilder Bilder von anderen verwenden um daraus ein neues Werk zu schaffen, oder anders rum, jeder darf meine Bilder für seine Zwecke verwenden. Das kann ich ja kaum glauben
LG Siggi
#7Report
[gone] Nasty World Media
21.12.2006
@TomRohwer:
Also ich weiss das man als Filmemacher die Erlaubniss brauch, wenn man fremdes Material in seinen Film einbaut. Das geht von kurzen Ausschnitten aus Filmen, die im Hintergrund im Fernsehen laufen bis zu Verwendung von Postern oder Filmplakaten in den Kulissen.
Deshalb wundert mich, dass dies in dem oben genannten Fall erlaubt sein soll.
Gruß
Nasty
Also ich weiss das man als Filmemacher die Erlaubniss brauch, wenn man fremdes Material in seinen Film einbaut. Das geht von kurzen Ausschnitten aus Filmen, die im Hintergrund im Fernsehen laufen bis zu Verwendung von Postern oder Filmplakaten in den Kulissen.
Deshalb wundert mich, dass dies in dem oben genannten Fall erlaubt sein soll.
Gruß
Nasty
#8Report
21.12.2006
Ob erlaubt oder nicht, die Spiele-Industrie ist nicht auf dem gleichen Gier/Abzock-Trip wie die Musikindustrie.
Aber warum fragst du nicht einfach bei einem der Hersteller an? ;)
Aber warum fragst du nicht einfach bei einem der Hersteller an? ;)
#9Report
21.12.2006
1. faulheit ;)
2. hier bekomm ich schneller eine antwort
3. hier hab ich höhere chancen überhaupt eine antwort zu bekommen als bei ner anfrage an die hersteller ;)
aber ich seh schon, ich machs doch mal. weil jetzt bin ich doch wieder genauso weit wie vorher :D
2. hier bekomm ich schneller eine antwort
3. hier hab ich höhere chancen überhaupt eine antwort zu bekommen als bei ner anfrage an die hersteller ;)
aber ich seh schon, ich machs doch mal. weil jetzt bin ich doch wieder genauso weit wie vorher :D
#10Report
21.12.2006
Da sieht man, daß die Musikindustrie nicht unerheblich an diesem Gesetz mitgewirkt hat. Bilder darf man in eigene Werke einbauen aber keine Melodien. Na super. Jetzt weiß man wer unser Land regiert.
Dieser Paragraph stammt aus einer Zeit, als es sowas wie eine "Musikindustrie" noch gar nicht gab...
Der Grund ist auch ein anderer - vergleiche doch mal das "Einbauen" eines Musikstückes in ein anderes mit dem "Einbauen" eines anderen Werkes in ein anderes...
Das sind schon zwei verschiedene Paar Schuhe in der Wirkung.
#11Report
21.12.2006
wenn ich Dich recht verstehe, darf ich also Bilder Bilder von anderen verwenden um daraus ein neues Werk zu schaffen, oder anders rum, jeder darf meine Bilder für seine Zwecke verwenden. Das kann ich ja kaum glauben
Nein.
Lies es genau. Du darfst ein selbständiges Werk in freier Benutzung eines fremden Werkes schaffen.
Das setzt voraus, daß Dein eigenes Werk schöpferisch dominiert.
Die Auslegung des §24 UrhG in der Rechtsprechung ist sehr eng und kritisch. So ist es zum Beispiel nicht zulässig, ein Foto zu nehmen und es als Vorlage für eine Zeichnung zu verwenden, wenn die Zeichnung hinterher noch Ähnlichkeit mit dem Foto hat. (Vereinfacht gesagt - die FAZ ist damit mal auf den Bauch gefallen, als sie für das frühere FAZ-Magazin eine Zeichnung des Kolumnisten Johannes Gross anfertigen ließ, die auf einem Foto basierte. Die Fotografin klagte und gewann...)
#12Report
21.12.2006
Also ich weiss das man als Filmemacher die Erlaubniss brauch, wenn man fremdes Material in seinen Film einbaut. Das geht von kurzen Ausschnitten aus Filmen, die im Hintergrund im Fernsehen laufen bis zu Verwendung von Postern oder Filmplakaten in den Kulissen.
Das ist so pauschal nicht richtig.
#13Report
21.12.2006
Ich hab jetzt auf jeden Fall mal einem Publisher/Entwickler geschrieben, dessen Spiel mich in dem Fall besonders reizt (es ist nicht unbedingt leicht die dafür zuständige Email-Adresse zu finden, geschweige denn überhaupt die Firma...).
Hab gefragt obs legal ist und wen man um Erlaubnis fragen muss, falls nicht. Ich hoff mal, die antworten, weil das interessiert mich jetzt schon sehr.
Hab gefragt obs legal ist und wen man um Erlaubnis fragen muss, falls nicht. Ich hoff mal, die antworten, weil das interessiert mich jetzt schon sehr.
#14Report
Topic has been closed
Erlaubt oder böse?