GEZ-Filter gegen Internet-Gebühr 26

[gone] photo-andre.de
23.01.2007
Zurück zum Thema:
Das eingangs genannte Programm ist der reinste Quatsch und wird nie vor Gericht Bestand haben.
Dafür wurde schon gesorgt und die Formulierung zum Thema GEZ für internetfähige PCs oft genug nachgebessert!
Da zahl ich lieber für meinen Fernseher und hab Ruhe!
Zumal ich allen mit dem Programm viel Spaß wünsche, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt und er Anbieter nach x Jahren verliert! Viel Spaß beim Nachzahlen!

Aber wer dringend zu viel Kohle hat, bitte!

Übrigens finanzieren wir mit den GEZ-Gebühren zu 98% nur ARD und ZDF! Die Dritten produzieren zum Großteil im Auftrag der beiden Großen und sichern so ihre Finanzen.
23.01.2007
Hi,

nur ums nochmal klar zu machen (vorallem den Filterkrams): Bei der GEZ fuer
"Internetfaehige PCs" geht es darum, das Inhalte der OE-R-Sender empfangen
werden koennen. Das blosse "sperren" von Seiten wie denen von ARD/ZDF oder
"irgendwelchen" Radiosendern reicht *NICHT*. Grund? Ganz einfach, es geht um
die Inhalte, diese werden aber nicht nur bei den OE-R-Sendern auf der Homepage
etc. veroeffentlicht, sondern auch durch Nachrichtenagenturen etc. verbreitet. Damit
ist es nicht moeglich, einfach mal alle Inhalte der OE-R zu "sperren", weil sie
ja nicht nur auf den bekannten Seiten auftauchen koennen, sondern auch auf
"neutralen" Seiten, wie z.B. Spiegel.
Ob das sinnvoll ist oder nicht, mag jeder selbst entscheiden. Betrachtet man die
Menge Geld (wir reden von etwas ueber 7 Mrd. Euro im Jahr) die da fliesst und
bedenkt wofuer das Geld ausgegeben wird (niemals wurde soviel Geld fuer die
Bundesliegarechte bezahlt wie durch die ARD), glaub ich nicht das eine GEZ Gebuehr
notwendig ist. Dazu kommen die Methoden, die Tatsache das auch OE-R Sender
mittlerweile Werbung haben (okay, nicht soviel, dafuer war schon oft Schleichwerbung
im Gespreaech bei Eigenproduktionen) sowie die "veraltete" Grundlage der
kostenneutralen Bereitstellung von Informationen, ist die GEZ schlicht ueberholt.

Wie auch immer, Filter helfen da nicht, Tuer zulassen allerdings schon ;)

So long,
Darkman
23.01.2007

Grund? Ganz einfach, es geht um
die Inhalte, diese werden aber nicht nur bei den OE-R-Sendern auf der Homepage
etc. veroeffentlicht, sondern auch durch Nachrichtenagenturen etc. verbreitet.

.. und auch in Zeitungen verbreitet. Wenn die GEZ-Mafia so weitermacht, müssen wir irgendwann auch mal noch fürs Zeitunglesen GEZ-Gebühr bezahlen - und zwar extra da man ja auch im Geschäft und Auto Zeitung lesen KÖNNTE - und auch selbst wenn Du niemals eine kaufst, KÖNNTEST Du eine kaufen und lesen oder eine kostenlose Zeitung KÖNNTE in Deinem Briefkasten landen und dafür wird eine Gebühr erhoben - aber noch sind wir nicht so weit. Was Du schreibst ist falsch.


Wie auch immer, Filter helfen da nicht, Tuer zulassen allerdings schon ;)

Ja die bleibt auch zu. Das Problem ist jedoch, daß Du vielleicht etwas Argumentationsprobleme bekommst wenn Du einen Internet-Zugangs-Vertrag hast und das rauskommt ( Stichwort private Adresshändler, ist auch ne Neuerung ).

Bei meiner Meinung bzgl Filtern bleibe ich, aber vor Gericht und auf hoher See...

Übrigens, der GEZ-Filter filtert wirklich nur Dinge aus, die im Internet kein Mensch braucht ( die öffentlichen Fernsehsender und deren private Konkurrenz ). 99,99% des Internets gehen noch.
23.01.2007
Die ganze Diskussion ist sinnlos! Gesetz lesen und da steht eindeutig, dass für das bereit halten eines Empfangsgerätes zu zahlen ist. für den PC bezahlst du NUR wenn sonst nichts angemeldet ist.
Diese Filter helfen nur einem - nämlich dem der sie vetreibt!

Tür zu lassen hilft auch nur bedingt.
[gone] GOTHIC & ART
23.01.2007
So viel Schmarrn, was hier steht...


FAKTEN:
1. Grundsätzliche Informationen

Wer ist Rundfunkteilnehmer?
Nach der gesetzlichen Definition ist derjenige Rundfunkteilnehmer, der ein Rundfunkgerät zum Empfang bereithält. Für das Autoradio gilt derjenige als Rundfunkteilnehmer, auf den das Kraftfahrzeug zugelassen ist.


Was bedeutet "zum Empfang bereithalten"?
Rundfunkgeräte werden dann zum Empfang bereitgehalten, wenn der Rundfunkempfang ohne erheblichen technischen Aufwand möglich ist. Dabei kommt es nicht darauf an, ob und in welchem Umfang Sie Ihr Rundfunkgerät tatsächlich nutzen. Es spielt auch keine Rolle, auf welche Art der Empfang der Sendungen zu Stande kommt (Antenne, Kabel, Satellit, DVB-T oder aus dem Internet) und ob Leistungen öffentlich-rechtlicher oder privater Programmanbieter genutzt werden.

Was sind "neuartige Rundfunkgeräte"?
Unter dem Begriff "neuartige Rundfunkgeräte" sind - im Gegensatz zu den "herkömmlichen" Rundfunkgeräten - solche Geräte zu verstehen, mit denen ohne Rundfunkempfangsteil und unabhängig vom Empfangsweg Rundfunkprogramme empfangen werden können. Dies sind zum Beispiel Rechner, die Angebote aus dem Internet wiedergeben können, PDA (Personal Digital Assistant) und Mobiltelefone mit UMTS- oder Internetanbindung.

Gebührenpflicht für "neuartige Rundfunkgeräte"
Der achte Änderungsstaatsvertrag vom 8.10./15.10.2004 zum Staatsvertrag im vereinten Deutschland regelt in Art. 4, § 11 Abs. 2 die Frage der Gebührenpflicht von Internet-PCs. Danach ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Internet-PCs zum Empfang von Rundfunksendungen geeignet sind. Dennoch erwächst daraus für die Internet-Nutzer keine unmittelbare Gebührenpflicht. Um die weitere Einführung neuer Kommunikationstechnologien zu erleichtern, sollen für diese Geräte bis zum 31. Dezember 2006 keine Gebühren erhoben werden. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter "Gebührenlexikon".

Ist der PC jedoch mit einer TV-/Radio-Karte ausgerüstet, ist das Gerät - unabhängig von einem Internet-Zugang - grundsätzlich anmelde- und gebührenpflichtig, da die TV-/Radio-Karte ein Rundfunkempfangsteil und der PC somit ein Rundfunkempfangsgerät ist.

Gebührenlexikon:
20. Internet-PC - Neuartige Rundfunkgeräte

Mit dem 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag haben die Länder Neuregelungen im Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) beschlossen. Der Staatsvertrag ist am 1. April 2005 in Kraft getreten.



Es wurde unter anderem eine Nachfolgeregelung für das bis zum 31. Dezember 2006 befristete PC-Moratorium geschaffen. Nach § 11 Abs. 2 RGebStV entfällt für Internet-PCs ab 1. Januar 2007 die befristete Freistellung von der Rundfunkgebührenpflicht. Dies zeigt, dass der Gesetzgeber keine neue Rundfunkgebührenpflicht für Internet-PCs eingeführt hat. Denn auch vor dem 1. Januar 2007 waren Internet-PCs nach dem Gesetz Rundfunkgeräte.



Die Nachfolgeregelung führt zu einer Gleichstellung des nicht privaten Bereichs mit dem privaten Bereich bei der Zweitgerätefreiheit in Bezug auf neuartige Rundfunkgeräte. § 5 Absatz 3 RGebStV sieht nunmehr vor, dass für so genannte à‚„neuartige Rundfunkgeräte im nicht ausschließlich privaten Bereichà‚“ unter den in Abs. 3 genannten Voraussetzungen keine Rundfunkgebühr zu entrichten ist.

Neuartige Rundfunkempfangsgeräte sind Rundfunkgeräte, die über kein Rundfunkempfangsteil verfügen, aber den Empfang von Rundfunk über neue Vertriebswege und neue Empfangsgeräte ermöglichen (zum Beispiel Rechner, die Angebote aus dem Internet wiedergeben können, PDA und Mobiltelefone mit UMTS- oder Internetanbindung).



In Privathaushalten, die Radios und/oder Fernsehgeräte bereithalten, bleiben die neuartigen Rundfunkgeräte auch über den 1. Januar 2007 hinaus im Rahmen der so genannten Zweitgerätefreiheit von der Rundfunkgebühr befreit. Da in den meisten Haushalten Radios und Fernsehgeräte bereitgehalten werden, reduziert sich das Thema der Rundfunkgebührenpflicht für neuartige Rundfunkgeräte in Privathaushalten auf seltene Ausnahmen.



Im nicht ausschließlich privaten Bereich sind für neuartige Rundfunkgeräte keine zusätzlichen Rundfunkgebühren zu leisten, wenn bereits herkömmliche Radios und Fernsehgeräte in diesem Bereich auf ein und demselben Grundstück oder auf zusammenhängenden Grundstücken bereitgehalten werden und angemeldet sind. Sind keine herkömmlichen Rundfunkgeräte vorhanden, aber neuartige Rundfunkgeräte, so ist - unabhängig von der Anzahl dieser Geräte - lediglich eine Rundfunkgebühr zu zahlen.



Ist der PC jedoch mit einer TV-/Radio-Karte ausgerüstet, ist das Gerät - unabhängig von einem Internet-Zugang - grundsätzlich anmelde- und gebührenpflichtig, da die TV-/Radio-Karte ein Rundfunkempfangsteil und der PC somit ein herkömmliches Rundfunkgerät ist.





Also ERST informieren - dann meckern!
24.01.2007
Übrigens, der GEZ-Filter filtert wirklich nur Dinge aus, die im Internet kein Mensch braucht ( die öffentlichen Fernsehsender und deren private Konkurrenz ). 99,99% des Internets gehen noch.

Ja, aber er schuetzt nicht gegen die GEZ Gebuehr, das ist das Problem. Die Software
ist Augenwischerei (wurde mehrfach gesagt), Grund?
Da die Software ja die Hardware nicht veraendert sondern wahrscheinlich
nur irgendwelche Windows-Treiber geloescht oder Routings zu
Streaming-URLS veraendert werden, kann man die Software immer z.B. durch
Booten von Knoppix wieder umgehen und so doch wieder per Internet
fernsehen. Die GEZ-Gebuehr wird ja ausdruecklich auf die Hardware erhoben.
Und das Booten von CD ist kein "grosser technischer Aufwand" (wie z.B.
Aus- und Einbau eines Tuners), wie ihn der Rundfunkstaatsvertrag
fordert.

So long,
Darkman

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