Rechtliches bei Teilaktfotos auf Internetseite 9

28.12.2006
Hallöchen, ich bin grad dabei eine neue Internetseite zu bauen. Dort werden unter anderem auch Stripperinnen zu sehen sein mit Fotos wo z.B. der Po oder auch mal der Ansatz des Busens zu sehen sind. Muss ich dafür extra als "Vorabseite" einen Button einbauen wo der Eintritt erst ab 18 erlaubt wird? Wer kennt sich aus? Bitte schickt mir ne PN
LG
Vivien
[gone] 43exposure
28.12.2006
schaden kanns nicht ;-))
Solange es im Jugendfreien Bereich Bleibt muß Du das nicht tun. Empfehlen kann ich das ICRA-Label, wenn Dus ganz genau machen willst.

LG John
[gone] miss-maryn
31.12.2006
Ab 18 sind doch nur pornografische Dartstellungen, für normale Fotos, ob jetzt Teilakt oder Akt braucht man das doch garnicht.
#5
31.12.2006
Es macht zumindest einen professionellen Eindruck und vermeidet jeglichen Ärger.


Ob es einen professionellen Eindruck erweckt, vermag ich nicht zu beurteilen. Aber es ist nicht professionell! Das Persönlichkeitsprecht liegt beim Model (aber ist - hoffentlich! - bezüglich des Rechts am eigenen Bildes zumindest teilweise an den Fotografen abgetreten) während das Urheberrecht allein beim Fotografen liegt.

Das nicht zu wissen und/oder falsch darzustellen, ist sicher nicht professionell...

LG
Stephan
#7
31.12.2006
..., nun ist die Frage, wer irrt?


Fragà‚' doch mal einen Anwalt! ;-)

LG
Stephan
[gone] Danke für die schöne Zeit - no shoots
31.12.2006
wenn 1000 leute es tun heisst es noch lange nicht dasss es richtig ist.

das war wie bei den disclaimern "das landgericht hat.. blabla.. das links bllaaa" und bei ebay "nach dem neuen eu recht blabla..weise darauf hin, keine garantie ...bla"

:o)

Topic has been closed