Frage an Versicherungskaufleute 10
[gone] Hartsoe
07.02.2007
...ich fürchte hier wird Dir auch jeder etwas anderes erzählen...
Daher würde ich dort mal hingehen und die Jungs vor Ort befragen.
Daher würde ich dort mal hingehen und die Jungs vor Ort befragen.
#2Report
07.02.2007
Die rechtlich sicherste Antwort bekommst Du nur von Deiner Krankenkasse. Also frag da am besten nach und lass die Deinen Status klären. Dadurch bist Du rechtlich auf der ganz sicheren Seite.
#3Report
[gone] Wunderlandtussi
07.02.2007
Danke an euch!
Das Problem ist, dass die anscheinend selbst keine ahnung haben...
Haben mich vorhin von einem zum anderen weitergeleitet..
die eine sagte, solang ich nur nen 400 euro job hab, bleib ich familienversichert, die andere sagte, wenn ich nicht studiere und über 23 bin geht es nicht! ich solle mich beim arbeitsamt melden.. LOOL
Das ist echt ätzend ;o)
Das Problem ist, dass die anscheinend selbst keine ahnung haben...
Haben mich vorhin von einem zum anderen weitergeleitet..
die eine sagte, solang ich nur nen 400 euro job hab, bleib ich familienversichert, die andere sagte, wenn ich nicht studiere und über 23 bin geht es nicht! ich solle mich beim arbeitsamt melden.. LOOL
Das ist echt ätzend ;o)
#4Report
[gone] MODEL CLAUDIA K.(Im 5.Monat Schwanger )
07.02.2007
Also ich habe auch einen 400 Euro Job nebenbei, und bin zusätzlich noch nebenbei als kleinunternehmer selbstständig, und bin ganz normal famielienpflichtversichert, und mein mann ist über mich versichert da ich bis vor kurzem ja noch einen teilzeitjob hatte.
Also ich denke dass die leute die dir gesagt haben dass du in deiner krankenkasse bleiben kannst Recht haben.
Also ich denke dass die leute die dir gesagt haben dass du in deiner krankenkasse bleiben kannst Recht haben.
#5Report
[gone] User_6863
07.02.2007
wie kommst du nur darauf, dass die leute hier in der mk sich besser auskennen...?
#6Report
[gone] Wunderlandtussi
07.02.2007
danke claudia!
na, das ist ja mal ein passendes beispiel :o)
@mark:
naja, zumindest sind hier viele leute und es gibt immermal jemaden, der was weiß.
oder zum beispiel claudia, die sozusagen ein lebendiges beispiel meiner frage ist ;o)
Grüßlis,
Alice
na, das ist ja mal ein passendes beispiel :o)
@mark:
naja, zumindest sind hier viele leute und es gibt immermal jemaden, der was weiß.
oder zum beispiel claudia, die sozusagen ein lebendiges beispiel meiner frage ist ;o)
Grüßlis,
Alice
#7Report
07.02.2007
also...
1. du bist familienversichert und nur solange du einen sogenannten *Schwebezustand *hast. beginnst du keine Ausbildung mehr ( Studium) würdest du aus der Familienversicherung herausfallen. Du hast Schneiderin gelernt?
Also müsstest du dich eigentlich arbeitslos melden, damit wirst du automatisch pflichtversichert, wie lange bist du aus dem Job raus? (wegen Ansprüche)
2. Ein 400 Euro ist zwar eine abgabepflichtige Tätigkeit, aber kein versicherungspflichtiger Job, der einen regulären gesetzlichen Versicherungsschutz beinhaltet.
3. Mit Beendigung der Ausbildung oder bei Arbeitslosigkeit endet der Anspruch auf eine Mitversicherung in der Familie ( Alters bedingt in deinem Falle)
In diesem Fall müsstest du eigene Krankenversicherung haben (freiwillig) bei der gesetzlichen Kasse. Es gibt Mindestsätze die zu entrichten sind.
Hast du Nebeneinkünfte werden diese zur Einschätzung deines Beitrages herangezogen.
Zusätzlich kommt die gesetzliche Pflegeversicherung dazu. ( Mindestsatz)
Ein recht in der Kasse zu bleiben hast du, die Frage ist nur zu welchen Konditionen.
Der Ratschlag das du dich arbeitslos melden sollst war schon richtig, wegen Zahlung der Beiträge.
Solltest du noch mehr Fragen haben, jederzeit gerne...
Lg Ant
1. du bist familienversichert und nur solange du einen sogenannten *Schwebezustand *hast. beginnst du keine Ausbildung mehr ( Studium) würdest du aus der Familienversicherung herausfallen. Du hast Schneiderin gelernt?
Also müsstest du dich eigentlich arbeitslos melden, damit wirst du automatisch pflichtversichert, wie lange bist du aus dem Job raus? (wegen Ansprüche)
2. Ein 400 Euro ist zwar eine abgabepflichtige Tätigkeit, aber kein versicherungspflichtiger Job, der einen regulären gesetzlichen Versicherungsschutz beinhaltet.
3. Mit Beendigung der Ausbildung oder bei Arbeitslosigkeit endet der Anspruch auf eine Mitversicherung in der Familie ( Alters bedingt in deinem Falle)
In diesem Fall müsstest du eigene Krankenversicherung haben (freiwillig) bei der gesetzlichen Kasse. Es gibt Mindestsätze die zu entrichten sind.
Hast du Nebeneinkünfte werden diese zur Einschätzung deines Beitrages herangezogen.
Zusätzlich kommt die gesetzliche Pflegeversicherung dazu. ( Mindestsatz)
Ein recht in der Kasse zu bleiben hast du, die Frage ist nur zu welchen Konditionen.
Der Ratschlag das du dich arbeitslos melden sollst war schon richtig, wegen Zahlung der Beiträge.
Solltest du noch mehr Fragen haben, jederzeit gerne...
Lg Ant
#8Report
07.02.2007
aus dieser quelle:
http://www.die-gesundheitsreform.de/glossar/beitragsfreie_mitversicherung.html
Die beitragsfreie Mitversicherung (Familienversicherung) ist ein Herzstück der [ gesetzlichen Krankenversicherung ] (GKV). Beitragsfrei mitversichert sind der Ehegatte oder der gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartner und die Kinder eines Mitglieds. Voraussetzung für die Versicherung der Familienangehörigen ist jedoch, dass sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und nicht anderweitig [ versicherungspflichtig ], versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind. Die Familienversicherung ist jedoch vorrangig gegenüber einer Versicherungspflicht als Student oder Praktikant. Das steuerlich relevante Gesamteinkommen des Familienmitglieds darf im Monat 350 Euro nicht übersteigen (gültig für 2007), bei geringfügiger Beschäftigung liegt diese Grenze bei 400 Euro.
Wer hauptberuflich selbständig erwerbstätig ist oder versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht auf Antrag befreit ist, kann nicht beitragsfrei mitversichert werden. Dies gilt auch für Ehepartner und Lebenspartner während des Mutterschutzes beziehungsweise der Elternzeit, wenn vorher keine gesetzliche Krankenversicherung bestanden hat.
Kinder sind grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr beitragsfrei mitversichert. Wenn Kinder nicht erwerbstätig sind, endet für sie die Familienversicherung mit der Vollendung des 23. Lebensjahres. Sie endet mit Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sich das Kind in Schul- oder Berufsausbildung befindet oder ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr leistet.
Wird die Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht (Wehr- oder Zivildienst) des Kindes unterbrochen oder verzögert, besteht die Versicherung über das 25. Lebensjahr hinaus für den entsprechenden Zeitraum.
Ohne Altersgrenze sind Kinder mitversichert, wenn sie infolge körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten. Voraussetzung ist, dass die Behinderung bereits zu einem Zeitpunkt vorlag, in dem eine Familienversicherung bestanden hat.
Als Kinder gelten auch Stiefkinder und Enkel, die das Mitglied überwiegend unterhält, sowie Pflegekinder.
Kinder sind nicht beitragsfrei versichert, wenn nur ein Elternteil Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, der andere mit den Kindern verwandte Elternteil und Ehegatte des Mitglieds aber mit seinem Einkommen über der [ Versicherungspflichtgrenze ] liegt und sein Gesamteinkommen regelmäßig höher ist als das Gesamteinkommen des Mitglieds.
http://www.die-gesundheitsreform.de/glossar/beitragsfreie_mitversicherung.html
Die beitragsfreie Mitversicherung (Familienversicherung) ist ein Herzstück der [ gesetzlichen Krankenversicherung ] (GKV). Beitragsfrei mitversichert sind der Ehegatte oder der gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartner und die Kinder eines Mitglieds. Voraussetzung für die Versicherung der Familienangehörigen ist jedoch, dass sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und nicht anderweitig [ versicherungspflichtig ], versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind. Die Familienversicherung ist jedoch vorrangig gegenüber einer Versicherungspflicht als Student oder Praktikant. Das steuerlich relevante Gesamteinkommen des Familienmitglieds darf im Monat 350 Euro nicht übersteigen (gültig für 2007), bei geringfügiger Beschäftigung liegt diese Grenze bei 400 Euro.
Wer hauptberuflich selbständig erwerbstätig ist oder versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht auf Antrag befreit ist, kann nicht beitragsfrei mitversichert werden. Dies gilt auch für Ehepartner und Lebenspartner während des Mutterschutzes beziehungsweise der Elternzeit, wenn vorher keine gesetzliche Krankenversicherung bestanden hat.
Kinder sind grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr beitragsfrei mitversichert. Wenn Kinder nicht erwerbstätig sind, endet für sie die Familienversicherung mit der Vollendung des 23. Lebensjahres. Sie endet mit Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sich das Kind in Schul- oder Berufsausbildung befindet oder ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr leistet.
Wird die Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht (Wehr- oder Zivildienst) des Kindes unterbrochen oder verzögert, besteht die Versicherung über das 25. Lebensjahr hinaus für den entsprechenden Zeitraum.
Ohne Altersgrenze sind Kinder mitversichert, wenn sie infolge körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten. Voraussetzung ist, dass die Behinderung bereits zu einem Zeitpunkt vorlag, in dem eine Familienversicherung bestanden hat.
Als Kinder gelten auch Stiefkinder und Enkel, die das Mitglied überwiegend unterhält, sowie Pflegekinder.
Kinder sind nicht beitragsfrei versichert, wenn nur ein Elternteil Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, der andere mit den Kindern verwandte Elternteil und Ehegatte des Mitglieds aber mit seinem Einkommen über der [ Versicherungspflichtgrenze ] liegt und sein Gesamteinkommen regelmäßig höher ist als das Gesamteinkommen des Mitglieds.
#9Report
07.02.2007
@Johannes so wie ich es erklärt habe, nur etwas einfacher;)))
#10Report
Topic has been closed




Ich habe da mal eine Frage bezüglich meines Krankenversichertenstatus.
Ich habe gerade bei meiner Krankenversicherung angerufen, um zu fragen, auf was für einem Status ich bei denen versichert bin.
--> familienversichert!
Jetzt aber mein Problem bzw. meine Frage:
Ich bin über 23 Jahre alt und habe mich im letzten Jahr nun doch gegen ein Studium entschieden.
Zur Zeit arbeite ich auf 400 Euro Basis.
Wie verhält sich das nun?
kann ich weiterhin familienversichert bleiben?
Wenn nicht, wie bin ich dann versichert?
Ist in den 30% die mein Arbeitgeber an die Knappschaft zahlt meine Krankenversicherung mit drin?
Außerdem habe ich noch eine Frage:
Ich spiele mit dem Gedanken ein Nebengewerbe anzumelden.
Da ich ja im Angestelltenverhältnis stehe (wenn auch nur auf 400 euro-basis) kann ich dann ganz normal bei meiner versicherung versichert bleiben? oder muss ich mich sofort privat oder freiwillig versichern?
mir haben jetzt mehrere leute erzählt, dass ich ganz normal bei meiner versicherung bleiben könnte....
vielleicht fragt ihr euch, warum ich meine fragen jetzt an die allgemeinheit richte...
ich habe gerade mit meiner versicherung telefoniert, bzw. mit irgendwelchen sachbearbeitern, die überhaupt keine ahnung haben, mich nur weitergeleitet haben und jeder mit etwas anderes erzählt hat...
furchtbar!!
Vielleicht kann mir jemand von euch weiterhelfen!
Würde mich freuen!
Vielen Dank schonmal!
Liebe Grüße,
Alice