Frage zur Privathaftpflichversicherung. 6
26.03.2007
Iss schon was länger her das ich mich mit Versicherungen befasst habe, aber wenn ich das richtig in Erinnerung hab, dann gibt es im Schadensfall ein beiderseitiges Kündigungsrecht, von dem die Versicherung hier wohl Gebrauch gemacht hat.
Ob das sinnvoll ist, iss ne andere Frage. Aber ich denke mal rechtlich wird da wenig gegen zu machen sein.
Ob das sinnvoll ist, iss ne andere Frage. Aber ich denke mal rechtlich wird da wenig gegen zu machen sein.
#2Report
[gone] Perspekt:Ive
26.03.2007
Original von Guchot
[...]dann gibt es im Schadensfall ein beiderseitiges Kündigungsrecht, von dem die Versicherung hier wohl Gebrauch gemacht hat.
So ist es ... die Familie soll sich noch mal den Vetrag durchlesen, aber in fast jedem steht diese Klausel drin - da kann man leider nicht viel machen ...
#3Report
26.03.2007
jep.... normalerweise kann nach einem schadensfall gekündigt werden...
naja, die versicherung hat ja gezahlt, also jetzt eine neue haftpflichtversicherung suchen und gut ist...
lg
mark
naja, die versicherung hat ja gezahlt, also jetzt eine neue haftpflichtversicherung suchen und gut ist...
lg
mark
#4Report
26.03.2007
Ich wunder mich nur weil wir schon mehrere Schäden hatten und nicht gekündigt worden sind. Und da gings nicht nur um 100 euro sondern um 4stellige Beträge.
#5Report
Topic has been closed
Der Freund meines Sohnes hat den Nintendo DS meiner Tochter versehentlich vom Hochbett geschmissen und das Teil war hin. Also wurde es der Versicherung gemeldet die hat auch gezahlt. Aber der Familie wurde daraufhin gekündigt, obwohl seit JAHREN! nur ein Schaden von ingesammt 105 € hatten.
Ist das rechtlich gesehen richtig und wofür braucht man eine Versicherung wenn die einem kündigt beim 2. Schaden.