Erlaubnis bei Outdoorlocation ? 17

Ich habe eine Frage an die "Profis" unter euch.

Wenn man sich mit einem Model zu einem Outdoor Shooting trifft, braucht man dann eine Erlaubnis für die Location ?

Es geht mir um so Location wie Aussenanlagen von Schlössern,Burgen ect., also keine Innenaufnahmen.

Das Model wäre ja eh im Vordergrund, aber wie handhabt ihr das ?
07.05.2007
Wie das fotografisch ist ... vor Jahren gabs da mal eine Regel ... was der normale "Spaziergänger" sehen darf, darf fotografiert werden. Muss ich über ne Mauer klettern, über eine drüber lunsen mit ner Leiter um dahinter was fotografieren zu können, brauche ich das ok. Die Gesetze haben sich seitdem nicht geändert, aber vielleicht die Rechtsauffassung. Keine Ahnung. Ist schon 15 Jahre her.
Wenn da jeder rumlatscht, ist das Betreten an sich wohl kein Problem. Bei Privatgrundstücken (auch nicht umzäunten) gilt das immer als Hausfriedensbruch - ohne Erlaubnis. Also genaugenommen sogar eine unbefriedete Wiese. Wird aber nich so genau genommen ...
07.05.2007
mhm.... zwar erkennt man später vielleicht nicht, wo sie geschossen sind.... ok.... und häufig interessiert es auch niemanden..... aber meines wissens brauchst du, sobald du auf fremdem grund und boden bist eine genehmigung...

lg
mark
07.05.2007
sobald Du Dich auf privatem Grund befindest (Schloßpark z.B.) benötigst Du eine Erlaubnis des Eigentümers. Und gerade die haben sich meist sehr pingelig, in Thüringen ist mir die Tage erst so ein Fall zu Ohren gekommen, das der Eigentümer Fotoaufnahmen im Park abgelehnt hat.




Original von Frederic Lamar
Ich habe eine Frage an die "Profis" unter euch.

Wenn man sich mit einem Model zu einem Outdoor Shooting trifft, braucht man dann eine Erlaubnis für die Location ?

Es geht mir um so Location wie Aussenanlagen von Schlössern,Burgen ect., also keine Innenaufnahmen.

Das Model wäre ja eh im Vordergrund, aber wie handhabt ihr das ?
07.05.2007
Ich denke, es geht auch darum, ob man das Schloss im Hintergrund sehen darf ...
Das wird man dürfen, wenn man es als normaler Passant von der Straße aus so auch sehen kann (so früher die Regel).
07.05.2007
das iss nun wieder eine andere Frage Marc, wenn von öffentlichem Grund aus fotografiert wird, gilt erstmal die Panoramafreiheit. Früher wie heute.

Bei der Fragestellung ging es aber -wenn ich es richtig verstanden habe- um Außenanlagen die zu einem Grundstück gehören, dort ist eine Erlaubnis nötig.


Original von Marc Stephan
Ich denke, es geht auch darum, ob man das Schloss im Hintergrund sehen darf ...
Das wird man dürfen, wenn man es als normaler Passant von der Straße aus so auch sehen kann (so früher die Regel).
[gone] Rainer Kedzierski
07.05.2007
Allgemein gültige Regel, ohne jetzt auf die rechtlichen Belange näher einzugehen:

Frei zugängliche und für den öffentlichen Verkehr freigegebene Grundstücke und Gebäude, brauchst du keine Erlaubnis, solange das Bildmaterial nicht kommerziell verwendet wird.


Im anderweitigen Fall ja....
07.05.2007
Fotorecht-FAQ

LG
Stephan
[gone] Ralf_S
07.05.2007
Wäre auch die Frage wie "öffentlicher Grund" definiert wird. Es gibt ja auch viele normale Parks oder frei zugängliche Schoßparks oder Brücken z.B. in Städten. Wenn das Grundstück der Stadt/Gemeinde oder dem Land ist wäre interesant, ob dann aich eine Erlaubnis benötigt wird oder das als öffentlicher Grund gild.

VG Ralf
[gone] Rainer Kedzierski
07.05.2007
Druck dir den link von stack mal aus...
Sehr hielfreich.
Es handelt sich ja bei vielen Feldern um Privatgrund, da muss man also für jedes Shooting was auf einem Feld oder im Wald statt findet eine Erlaubniss einholen? Wenn ich dran denke das ich vorletzten Sommer an der B95 auf privaten Feld auf der Strohrolle stand, das hätte bös ins Auge gehen können. In vieler Hinsicht.
07.05.2007
im Prinzip ist das so...

hier dürften auch viele Fotos eigentlich gar nicht zu sehen sein, alte Kasernen, Industrieruinen, Kiesgruben usw. da gibt es in den wenigsten Fällen eine Erlaubnis ;-)))


Original von Golden Delicious
Es handelt sich ja bei vielen Feldern um Privatgrund, da muss man also für jedes Shooting was auf einem Feld oder im Wald statt findet eine Erlaubniss einholen? Wenn ich dran denke das ich vorletzten Sommer an der B95 auf privaten Feld auf der Strohrolle stand, das hätte bös ins Auge gehen können. In vieler Hinsicht.
07.05.2007
Genau genommen, ja *g*
Wenn der Bauer kommt und sagt: "Runter da!" musst du ja auch gehen. Und grundsätzlich gilt: Ich darf OHNE Erlaubnis KEINE fremden Grundstücke betreten. Egal ob umfriedet oder nicht. - Viele denken: Ich darf OHNE Erlaubnis, bis es mir einer verbietet. Das stimmt aber nicht!
Ich hatte ja eine Erlaubniss, der Typ der die Strohrollen gemacht hat, hat extra welche liegen lassen. Und er ist dabei geblieben bis wir fertig waren. ABER er war nur ein kleiner Arbeiter, sicher nicht der Besitzer. Und so an der Bundesstraße, wer hätte gehaftet wenns geknallt hätte weil die Autofahrer die Auge nicht auf der Straße hatten? Gequitscht hatte es ja schon.
Grundsätzlich bedarf es einer Erlaubnis in Parkanlagen und in Schloßgärten. Ob es Privat- oder Gemeindeeigentum ist, spielt keine Rolle. Bei Privatfotos wird i.d.R. nichts passieren, Panoramafreiheit ohne Leiter oder aufs Autodach auf Öffentlichen Plätzen ist richtig - aber stellt Euch vor, die Fenster am Gebäude sind auf und du lichtest ein Gemälde oder andere Gegenstände aus dem Schloß mit ab - da hat es bei mir mal Ärger gegeben. Fragen kostet ja nichts. Außerdem brauchen die auch immer wieder mal neue Bilder. Eine Hand wäscht die Andere. Gruß vom Fotobully
07.05.2007
Original von Golden Delicious
I wer hätte gehaftet wenns geknallt hätte weil die Autofahrer die Auge nicht auf der Straße hatten? Gequitscht hatte es ja schon.



na da sind die gaffwütigen Autofahrer dann selber dran schuld ;) behaupt ich mal so...
Vielen lieben Danke für eure Antworten :-)))

das sind wirklich viele Dinge, über die ich mir sonst keine Gedanken gemacht habe...

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