Lokationprobleme!? 4

[gone]
26.05.2007
Viele von uns shooten ja auch gerne „On Lokation“ und hierbei weiß man bzw. hört man ja auch einiges über Lokations, wie z.b. das man bei Bahnhöfen und Flughäfen spezielle Genehmigungen benötig usw.

Aber wie sieht es eigentlich mit folgender Situation aus!?

Ein Wirt einer Kneipe (Pächter) gibt einem Fotografen die Erlaubnis in einer gepachteten Kneipe erotisch zu shooten. Da ja der Wirt ja nur der Pächter ist, stellt sich nun daraus die Frage ob man dann auch den Eigentümer / Vermieter ebenfalls um Erlaubnis fragen muss!?

Denn wie sieht es damit aus wenn der Pächter einige Zeit später seinen Pachtvertrag aufgibt und der neue Pächter dann entsprechend was dagegen hat, das „seine“ gepachtete Kneipe entsprechend bebildert wurde bzw. , das entsprechendes Bildmaterial von der Kneipe im Internet im Umlauf ist, wo ein jeder natürlich ersehen kann, wo dieses Bildmaterial auch gemacht wurde!

Diese Frage stelle ich deshalb hier in den Raum weil ich von einem Fotografen gefragt wurde und selber hierzu keine Antwort weiß.


Gruß Volker
26.05.2007
Heikle Geschichte!
Aber prinzipiell regelt ein Vertrag zwischen Eigentümer und Pächter fast alles (Nutzungsrecht). Dieser besondere Fall wird üblicherweise allerdings nicht behandelt. Das heißt dass im Konfliktfall der Pächter mit dem Eigentümer das klären muss. Der Fotograf ist da eigentlich aussen vor, solange er einen Vertrag hat, in dem alles notwendige festgehalten ist.

Soweit ich weiß regeln das Filmgesellschaften wenn sie eine Lokation buchen immer mit Eigentümer und Pächter. Dann sind solche Probleme ausgeschlossen.

Analog würde ich das für Fotos auch so halten. Wenn ich einfach mal so ein Shooting mache, dessen Ergebnisse nicht verwertet werden (sprich die Bilder sind nur für Sedcard und für Eigenwerbung gedacht), dann verzichte ich schon mal darauf den Eigentümer auch noch zu kontaktieren.

Wobei ich mich gerade Frage, wie sich jemand wehren möchte, wenn ich etwa Nacktbilder im Kontext zu einer Lokation veröffentlicht habe, die auf öffentlichem Raum entstanden sind?

Beispiel: NiP-Sooting in der Düsseldorfer Einkaufsmeile. Genehmigung vom Ordnungsamt geholt und los gehts. Der Betreiber des Fitnessclubs könnte da was dagegen haben, wenn sich die nackten Modelle vor seinem klar erkennbaren Club räkeln. Die Leute könnten ja auf den Gedanken kommen, die Modelle sind aus seinem Club und dass dort ...

Noch nicht mal in diesem Fall können Fotograf oder Modelle belangt werden. Die Genehmigung verhindert es (und wenn die Bilder gegen die Vereinbarung verstoßen ist das was anderes).

Weniger eindeutig ist die Situation, wenn es keine Genehmigung gibt. Hier gilt es abzuwägen ob eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde (Erregung öffentlichen Ärgernisses, ...).

Gegen eine Zivilklage kann man zwar in all diesen Fällen nichts machen, aber die Chancen für den Kläger sind zumindest ungewiss bis nicht vorhanden.

lg
Andy
26.05.2007
Hm,

ohne jetzt lange nachzulesen ... Mieter oder Pächter haben, mit gültigen Vertrag, das Hausrecht und könenn entscheiden. Ich denke, das müssten dann Pächter und Verpächter unter sich ausmachen. Wie du dort dann mit reinrutscht, muss man im Einzelfall sehen.
Also wenn der Pächter zustimmt, hätte ich keine Probleme, dort zu shooten. Er hat ja das Hausrecht.
26.05.2007
Kleiner Nachtrag noch...
analog gibt es natürlich meistens genügend Ansatzpunkte für Zivilrechtsklagen ;)
Ruf- und Kreditschädigung, ... Die Frage wer dafür wie belangt werden könnte ist für manche dabei recht uninteressant.

Schnell mal ne Klagsandrohung aufgesetzt und dem Fotografen, Pächter oder sonstwem in die Hand gedrückt. Wer sich hier einschüchtern lässt hat schon mal Pech. Oft läuft es in solchen Fällen ohnedies auf einen Vergleich raus. Irgendwer zahlt irgendwem eine Summe X. Alles vorbei. Denn besonders für Private ist es das kleinere Übel mal 500,00 Euros zu bezahlen, anstatt zu riskieren, dass ihn im Fall einer Verurteilung das Ganze locker mal das 10-fache kostet (ein Gerichtsverfahren kostet und die Anwälte sind auch nicht ganz günstig...).

Na ja eine schöne Spielwiese für jeden gelernten Juristen.

lg
Andy

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