Frage und juristischer Rat 10
09.06.2007
hi andrea,
jetzt kommt es darauf an, was dein ehm. chef genau macht.
es können die folgenden § des stgb erfüllt sein:
§ 186 StGB: Üble Nachrede
§ 187 StGB: Verleumdung
wenn du aufgrund dessen eien job nicht bekommen hast, geht das ganze noch weiter. du soltest einen anwalt aufsuchen!
lg
markus
jetzt kommt es darauf an, was dein ehm. chef genau macht.
es können die folgenden § des stgb erfüllt sein:
§ 186 StGB: Üble Nachrede
§ 187 StGB: Verleumdung
wenn du aufgrund dessen eien job nicht bekommen hast, geht das ganze noch weiter. du soltest einen anwalt aufsuchen!
lg
markus
#2Report
09.06.2007
Andrea,
eine Beratung in juristischen Dingen darf nur durch einen Anwalt erfolgen ... und dieser wird das ganze mit Sicherheit nicht ohne einen entsprechenden Auftrag (kostenpflichtig) durchführen ... und schon gar nicht im Internet.
Davon mal abgesehen ... bei einer neuen Bewerbung ist es eigentlich üblich, dass man sich beim alten Arbeitgeber über den eventuellen neuen Mitarbeiter informiert ... auch wenn das keiner offen zugeben wird.
Insofern ... nehme Dir einen Anwalt und kläre das auf diese Art und Weise wenn es sonst nicht zu klären ist.
@Markus:
Wenn ein Unternehmen einen neuen Mitarbeiter nicht möchte, ist eine Begründung der Ablehnung nicht erforderlich, wird aber wenn verlangt wohl meistens in Richtung "nicht qualifiziert genug" oder "passt nicht ins Unternehmen" lauten ...
Alles andere wäre der juristische Tod des Unternehmens ...
Viele Grüße
Tobias
eine Beratung in juristischen Dingen darf nur durch einen Anwalt erfolgen ... und dieser wird das ganze mit Sicherheit nicht ohne einen entsprechenden Auftrag (kostenpflichtig) durchführen ... und schon gar nicht im Internet.
Davon mal abgesehen ... bei einer neuen Bewerbung ist es eigentlich üblich, dass man sich beim alten Arbeitgeber über den eventuellen neuen Mitarbeiter informiert ... auch wenn das keiner offen zugeben wird.
Insofern ... nehme Dir einen Anwalt und kläre das auf diese Art und Weise wenn es sonst nicht zu klären ist.
@Markus:
Wenn ein Unternehmen einen neuen Mitarbeiter nicht möchte, ist eine Begründung der Ablehnung nicht erforderlich, wird aber wenn verlangt wohl meistens in Richtung "nicht qualifiziert genug" oder "passt nicht ins Unternehmen" lauten ...
Alles andere wäre der juristische Tod des Unternehmens ...
Viele Grüße
Tobias
#3Report
09.06.2007
du hast vollkommen recht tobias, besonders mitlerweile in bezug auf das AGG!
ansonsten eine frage der beweislast
lg
markus
ansonsten eine frage der beweislast
lg
markus
Original von Tobias Voss
Andrea,
eine Beratung in juristischen Dingen darf nur durch einen Anwalt erfolgen ... und dieser wird das ganze mit Sicherheit nicht ohne einen entsprechenden Auftrag (kostenpflichtig) durchführen ... und schon gar nicht im Internet.
Davon mal abgesehen ... bei einer neuen Bewerbung ist es eigentlich üblich, dass man sich beim alten Arbeitgeber über den eventuellen neuen Mitarbeiter informiert ... auch wenn das keiner offen zugeben wird.
Insofern ... nehme Dir einen Anwalt und kläre das auf diese Art und Weise wenn es sonst nicht zu klären ist.
@Markus:
Wenn ein Unternehmen einen neuen Mitarbeiter nicht möchte, ist eine Begründung der Ablehnung nicht erforderlich, wird aber wenn verlangt wohl meistens in Richtung "nicht qualifiziert genug" oder "passt nicht ins Unternehmen" lauten ...
Alles andere wäre der juristische Tod des Unternehmens ...
Viele Grüße
Tobias
#4Report
09.06.2007
Original von Andrea5
hallo ist hier jemand der etwas Ahnung vom Strafrecht hat?
Ausreichend für Dein Problem? Ein Rechtsanwalt, der sich auf Strafrecht spezialisiert hat...
Problem: Mein alter Chef beschädigt meinen Ruf und redet schlecht über mich, so das ich deswegen schon einen Job nicht bekommen habe. (ist mir heute zu Ohren gekommen)
Handelt es sich um Rufmord oder Stalking?
Wie soll man dazu was sagen, ohne genau, im Detail, zu wissen, was er denn gemacht hat, und was Sache ist?
"Schlecht über jemanden reden" muß nicht per se strafbar sein.
#5Report
09.06.2007
Hey Andrea - für mich ist bei so einem Problem immer die Frage, ob dieses Urteil auf wirklich stichhaltigen Fakten beruht oder eher eine Annahme von einem selbst ist. Natürlich kann so etwas vorkommen und es ist eine echt schwierige Situation. Ich tendiere immer zu der Meinung etwas direkt anzusprechen. Damit beweißt man meines Erachtes auch eigene Stärke.
#6Report
[gone] Danke für die schöne Zeit - no shoots
09.06.2007
hi
geh mal ins forum von http://www.recht.de
und schreib da dein problem.
aber nicht in ich form und"mein" chef
sondern in
angenommen ein Chef redet schlecht über seine ex angestellte A, wie kann die ehemalige angestellte vorgehen?
usw..
dann bekommst auch recht gut antworten.
(muss so geschrieben werden, weil es dann nicht unter persönliche rechtsbeartung fällt)
wüde sagen, wenn du beweise hast, kannst zum anwalt gehen und er wird ne unterlassungserklärung versuchen zu erwirken.
solltest aber schon beweise haben.
und wie tom schon sagte, man darf sehr wohl schlecht über jemanden reden. kommt auf den fall an.
wenn du z.b. (von ihm nachweisbar) stinkfaul warst oder ihn mehrmals betrogen hast, dann darf er das auch so weitergeben, ist eine tatsachenbehauptung.
muss aber wiederrum beweisbar sein und das wird dann ggf. von einem gericht bestätigt oder eben nicht und dann darf er es auch nicht mehr behaupten.
(wenn ich das mal richtiug verstanden habe was mir stack erklärte)
mehr dazu
http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cble_Nachrede
geh mal ins forum von http://www.recht.de
und schreib da dein problem.
aber nicht in ich form und"mein" chef
sondern in
angenommen ein Chef redet schlecht über seine ex angestellte A, wie kann die ehemalige angestellte vorgehen?
usw..
dann bekommst auch recht gut antworten.
(muss so geschrieben werden, weil es dann nicht unter persönliche rechtsbeartung fällt)
wüde sagen, wenn du beweise hast, kannst zum anwalt gehen und er wird ne unterlassungserklärung versuchen zu erwirken.
solltest aber schon beweise haben.
und wie tom schon sagte, man darf sehr wohl schlecht über jemanden reden. kommt auf den fall an.
wenn du z.b. (von ihm nachweisbar) stinkfaul warst oder ihn mehrmals betrogen hast, dann darf er das auch so weitergeben, ist eine tatsachenbehauptung.
muss aber wiederrum beweisbar sein und das wird dann ggf. von einem gericht bestätigt oder eben nicht und dann darf er es auch nicht mehr behaupten.
(wenn ich das mal richtiug verstanden habe was mir stack erklärte)
mehr dazu
http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cble_Nachrede
#7Report
[gone] Andrea L.
09.06.2007
Ich danke euch erstmal ;) Beweise habe ich und werde auch einen Anwalt einschalten.
#8Report
[gone] Andrea L.
09.06.2007
Dazu noch, soagr ich kann beweisen: dass er es schon mit anderen ehmaligen Mitarbeitern gemacht hat. Nur bis jetzt hat ihn niemand dafür belangt. ;)
Ich denke es ist an der Zeit , dass mal zu ändern.
Ich denke es ist an der Zeit , dass mal zu ändern.
#9Report
10.06.2007
DaumenDrück und Bewunderung für Deinen Mut, Andrea. Das machst Du richtig.
#10Report
Topic has been closed
Problem: Mein alter Chef beschädigt meinen Ruf und redet schlecht über mich, so das ich deswegen schon einen Job nicht bekommen habe. (ist mir heute zu Ohren gekommen)
Handelt es sich um Rufmord oder Stalking?
Danke Andrea