Renovieren oder nicht? 17
07.08.2007
Es kommt darauf an, am besten gehst Du mal zum Mieterverein! Aber prinzipiell gesehen hat Deine Freundin schon Recht! War selbst erstaunt, aber da dieses Thema bei mir auch gerade aktuell ist bin ich da ganz gut auf dem laufenden, und renovieren muß man nur noch in ganz wenigen Fällen...
#2Report
07.08.2007
Also, da kommt es wirklich drauf an wann der Vertrag geschlossen worden ist. Ist er nach 2004 (kann auch 2005 gewesen sein) geschlossen kann die Klausel unwirksam sein.
#3Report
07.08.2007
Ferner kommt es drauf an ob man wärend der mietzeit auch mal renovieren musste ...
mieterverein oder google !!!!
mieterverein oder google !!!!
#4Report
07.08.2007
Ist so nicht ganz richtig! Mein Vertrag ist von 2002, von 2 Anwälten überprüft, und ich muß nicht renovieren! Kommt auch auf die Klauseln an die im Vertrag stehen...
#5Report
[gone] KUSCHEL DIE FOTO GRÄFIN° sucht Modelle :)
07.08.2007
Also mein Mietvertrag ist 2002 geschlossen worden.
Das Problem ist meine Wände sind mehrfarbig.
Türkis,Rosa,blau und Terracotta finden sich im Badezimmer,Bad,Flur und Kinderzimmer wieder.
Das Problem ist meine Wände sind mehrfarbig.
Türkis,Rosa,blau und Terracotta finden sich im Badezimmer,Bad,Flur und Kinderzimmer wieder.
#6Report
[gone] Stephan [back to photography]
07.08.2007
Ich kenne leider nur die Regelungen in Österreich, die Gesetze innerhalb der EU werden aber bekanntlich immer ähnlicher.
RENOVIEREN hat man niemals und nirgendwo müssen! Renovieren würde ja auch Fenster austauschen, neue Böden verlegen, neue Türen, neue Küche, etc. bedeuten.
Früher war es in Österreich (und den meisten anderen EU-Ländern) so, dass man die Wohnung beim Auszug in den Zustand beim Einzug versetzen musste (toll, wenn man schon 40 Jahre drin gelebt hat *g*).
Jetzt ist es in den meisten Ländern (entgegen anderslautendem Stammtischgerede ist die EU ja doch sehr auf Verbraucherschutz bedacht) so, dass eine "der Nutzungsdauer entsprechende Abnutzung" toleriert wird. D.h. wenn Du ein paar schwarze Fahrer, Löcher von Nägeln in der Wand oder Kratzer im Laminat hast, kannst Du das so lassen. Richtige Schäden (wenn z.B. ein Kind die Wand mit Fingerfarben "verschönert" hat, zertrümmerte Scheiben, etc.) muss man sehr wohl instand setzen bzw. halt den Vermieter entschädigen.
Zwei Tipps:
1. Wie schon zuvor wer geschrieben hat: wende Dich an Mieterschutzvereinigungen.
2. In der neuen Wohnung solltest Du bevor Du irgendetwas in die Hand nimmst alles fotografisch dokumentieren (Vermieter haben nach Ende der Mietdauer oft eine "verklärte Erinnerung" an den ursprünglichen Zustand.) Und dann dokumentiere ebenso (fotografisch und mit Rechnungen) alles, was Du in der Wohnung erneuert, ausgebessert, etc. hast.
RENOVIEREN hat man niemals und nirgendwo müssen! Renovieren würde ja auch Fenster austauschen, neue Böden verlegen, neue Türen, neue Küche, etc. bedeuten.
Früher war es in Österreich (und den meisten anderen EU-Ländern) so, dass man die Wohnung beim Auszug in den Zustand beim Einzug versetzen musste (toll, wenn man schon 40 Jahre drin gelebt hat *g*).
Jetzt ist es in den meisten Ländern (entgegen anderslautendem Stammtischgerede ist die EU ja doch sehr auf Verbraucherschutz bedacht) so, dass eine "der Nutzungsdauer entsprechende Abnutzung" toleriert wird. D.h. wenn Du ein paar schwarze Fahrer, Löcher von Nägeln in der Wand oder Kratzer im Laminat hast, kannst Du das so lassen. Richtige Schäden (wenn z.B. ein Kind die Wand mit Fingerfarben "verschönert" hat, zertrümmerte Scheiben, etc.) muss man sehr wohl instand setzen bzw. halt den Vermieter entschädigen.
Zwei Tipps:
1. Wie schon zuvor wer geschrieben hat: wende Dich an Mieterschutzvereinigungen.
2. In der neuen Wohnung solltest Du bevor Du irgendetwas in die Hand nimmst alles fotografisch dokumentieren (Vermieter haben nach Ende der Mietdauer oft eine "verklärte Erinnerung" an den ursprünglichen Zustand.) Und dann dokumentiere ebenso (fotografisch und mit Rechnungen) alles, was Du in der Wohnung erneuert, ausgebessert, etc. hast.
#7Report
07.08.2007
Original von BONNEY
Ist so nicht ganz richtig! Mein Vertrag ist von 2002, von 2 Anwälten überprüft, und ich muß nicht renovieren! Kommt auch auf die Klauseln an die im Vertrag stehen...
Also da das Thema bei mir auch vor einem halben Jahr akut war brauchst Du definitiv NICHT zu renovieren, egal was in Deinem Mietvertrag steht. Meinem Vermieter hat das zwar nicht geschmeckt aber er musste es leider laut den gesetzlichen Mietregelungen hinnehmen :-)) Und wenn Du zum Beispiel wegen Eigenbedarf vom Vermieter gekündigt bekommst, ist es noch umso ärgerlicher und eine kostspielige Angelegenheit obendrei wenn Du dann noch renovieren müsstest.
Und wenn der Vermieter was anderes behauptet stimmt nicht, da gibt es einen Paragraphen drüber!!
Liebe Grüße
Manuela
#8Report
[gone] KUSCHEL DIE FOTO GRÄFIN° sucht Modelle :)
07.08.2007
Hmmm beinhaltet das jetzt auch die bunte Farbe die ich nicht mehr überstreichen muss?
Und was ist mit Rotweinflecken im Teppich? :-)
Muss ich den Teppich nicht ersetzen?
Und was ist mit Rotweinflecken im Teppich? :-)
Muss ich den Teppich nicht ersetzen?
#9Report
07.08.2007
Original von Stephan Schmatz [hat drei neue Galerien]Und was vestehst Du dann unter einer SANIERUNG?
RENOVIEREN hat man niemals und nirgendwo müssen! Renovieren würde ja auch Fenster austauschen, neue Böden verlegen, neue Türen, neue Küche, etc. bedeuten.
Gruß, Andreas.
#10Report
07.08.2007
Original von Kuschel (Alles wichtige steht in Klammern) :-P
Hmmm beinhaltet das jetzt auch die bunte Farbe die ich nicht mehr überstreichen muss?
Und was ist mit Rotweinflecken im Teppich? :-)
Muss ich den Teppich nicht ersetzen?
Für die farblich abgesetzten Wände gilt dies auch. Hatte meine Räume auch in Farbe gestrichen (Wohnzimmer gelb und Schlafzimmer blau), was den Blutdruck des Vermieters noch ein bißl mehr in die Höhe trieb :-)), Gesetz ist aber Gesetz. Was die Rotweinflecken angeht oder sonstige Flecken im Teppich da ist es so, das diese Schäden von der hinterlegten Kaution abgezogen werden. Allerdings muss der Teppich eh nach 7 Jahren komplett neu verlegt werden, was der Vermieter zu zahlen hat. Keiner kann verlangen das ein Teppich nach diesen Jahren wie neu aussieht. Ansonsten gibt es wirklich guten Teppichfleckentferner wo Du selbst Rotweinflecken tadellos rausbekommst :-))
Liebe Grüße
Manuela
#11Report
07.08.2007
Wenn der Teppich bei Deinem Einzug schon drin lag ist eine natürliche Abnutzung zu erwarten, und Du kannst den Vermieter sogar "zwingen" von Zeit zu Zeit dagegen zu wirken, sprich ER muß neuen verlegen!
Hast Du den Teppich selbst verlegt kannst Du ihn einfach rausreissen, sprich den "Zustand während des Einzugs" wiederherstellen wenn er zu dem Zeitpunkt noch nicht drin lag!
Und nochmal: AM BESTEN ZUM MIETERVEREIN...
Hast Du den Teppich selbst verlegt kannst Du ihn einfach rausreissen, sprich den "Zustand während des Einzugs" wiederherstellen wenn er zu dem Zeitpunkt noch nicht drin lag!
Und nochmal: AM BESTEN ZUM MIETERVEREIN...
#12Report
07.08.2007
Übrigens werden die Kosten nicht unbedingt von der Kaution abgezogen! Findest Du denselben, oder einen vergleichbaren Teppich beispielsweise in einem Laden für Teppichreste kannst Du ihn auch einfach selbst verlegen, sprich den "Normalzustand" wiederherstellen! Das ist Dein gutes Recht, und NIEMAND darf ausschließlich Geld "zur Schadensregulierung" verlangen!
Das nennt sich Schadensersatz! Gerne wrd behauptet das GELD Schadensersatz ist, Geld ist aber rechtlich gesehen das letzte (!) Mittel! Und oft ist die Herstellung des vorherigen Zustandes erheblich günstiger als die Bezahlung wenn man es andere machen läßt (Da wird auch gerne mal von den "Opfern" was aufgeschlagen)...
Das nennt sich Schadensersatz! Gerne wrd behauptet das GELD Schadensersatz ist, Geld ist aber rechtlich gesehen das letzte (!) Mittel! Und oft ist die Herstellung des vorherigen Zustandes erheblich günstiger als die Bezahlung wenn man es andere machen läßt (Da wird auch gerne mal von den "Opfern" was aufgeschlagen)...
#13Report
[gone] KUSCHEL DIE FOTO GRÄFIN° sucht Modelle :)
07.08.2007
Hmmm naja der Teppich war neu *g*
Aber das ich die Wände nicht streichen und tapezieren muss reicht mir schon :-)
Was mache ich wnn er einfach dann meine Kaution einbehält weil ich nicht tapeziert und gestrichen hab?
lg
Sarah
Aber das ich die Wände nicht streichen und tapezieren muss reicht mir schon :-)
Was mache ich wnn er einfach dann meine Kaution einbehält weil ich nicht tapeziert und gestrichen hab?
lg
Sarah
#14Report
07.08.2007
Original von Kuschel (Alles wichtige steht in Klammern) :-P
Hmmm naja der Teppich war neu *g*
Aber das ich die Wände nicht streichen und tapezieren muss reicht mir schon :-)
Was mache ich wnn er einfach dann meine Kaution einbehält weil ich nicht tapeziert und gestrichen hab?
lg
Sarah
Hallo Sarah,
das darf er NICHT. Sollte er dies wider Erwarten doch tun, kannst Du rechtlich dagegen vorgehen. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, übernimmt die ohne weiteres die Anwalts- bzw. Gerichtskosten.
Liebe Grüße
Manuela
#15Report
[gone] KUSCHEL DIE FOTO GRÄFIN° sucht Modelle :)
07.08.2007
Danke euch allen für eure Hilfe....
Nun kann ich mich beruhigt nach einer anderen Wohnung umsehen :-)
lg
Sarah
Nun kann ich mich beruhigt nach einer anderen Wohnung umsehen :-)
lg
Sarah
#16Report
Topic has been closed
Es ging um das Thema Renovieren.
Sie ist der Meinung das man nach einer neuen Regelung nicht mehr beim auszug Renovieren müsste auch wenn es im Mietvertrag stehen würde.
Sie meint diese Regel gelte nicht mehr.
Ich bin aber der Meinung da der Vertrag vor der Regeländerung entanden ist seine gültigkeit hat. Weiß jemand was zu diesem Thema?
lg
Sarah