Verbot eines Anwaltes beachten ? 18
[gone] kursi
13.11.2007
Wenn diese sache von einem anwalt deines vertrauens bearbeitet wird hat er sich in den fall eingearbeitet und du solltest dich an seinen rat halten.
#2Report
13.11.2007
Ich würde deinerseits
a) einen Anwalt konsultieren, der dir sagt was Sache ist. Wenn du eine Empfehlung möchtest, bitte PN.
b) fragen, warum die Person nicht ins Inet will und diesen Wunsch unter umständen respektieren.
LG, Hendrik
a) einen Anwalt konsultieren, der dir sagt was Sache ist. Wenn du eine Empfehlung möchtest, bitte PN.
b) fragen, warum die Person nicht ins Inet will und diesen Wunsch unter umständen respektieren.
LG, Hendrik
#3Report
13.11.2007
... ich würde mich daran halten, um weiteren Ärger zu vermeiden.
#4Report
13.11.2007
Hm Eva Du scheinst ja einige Problemchen am Hals zu haben.
Ist es wieder der gleiche Fotograf?
Du hast doch bestimmt einen Vertrag, der regelt, inwieweit Du die Fotos für Eigenwerbung veröffentlichen/ nutzen darfst.
Ist es wieder der gleiche Fotograf?
Du hast doch bestimmt einen Vertrag, der regelt, inwieweit Du die Fotos für Eigenwerbung veröffentlichen/ nutzen darfst.
#5Report
13.11.2007
wenn der anwalt jene person offiziell vertritt, und die vertretene person nicht nur "unrelevantes beiwerk eines größeren gesamtwerkes" ist, brauchst eigentlich keine gebühren für nen anwalt zu zahlen um zu wissen, dass dus nicht veröffentlichen sollst, weil die person was dagegen hat.
nur wenn du ne unterschrift unter einer veröffentlichungsgenehmigung (release) von der abgebildeten person hast, kannstes problemlos on stellen.
nur wenn du ne unterschrift unter einer veröffentlichungsgenehmigung (release) von der abgebildeten person hast, kannstes problemlos on stellen.
#6Report
13.11.2007
So wie ich das lese geht es darum, daß eine fotografierte Person einem Fotografen untersagen lassen will, Bilder von ihr zu veröffentlichen. Und diese Person hat durch einem Anwalt wohl eine Unterlassungsaufforderung zustellen lassen.
Man könnte sicherlich auf beim Shooting "konkludentes Verhalten" der fotografierten Person plädieren, aber im Ernstfall würde ich auf eine Veröffentlichung verzichten.
Gruß, Uwe
P.S.: ich hoffe ich habe das Anliegen jetzt richtig verstanden.
Man könnte sicherlich auf beim Shooting "konkludentes Verhalten" der fotografierten Person plädieren, aber im Ernstfall würde ich auf eine Veröffentlichung verzichten.
Gruß, Uwe
P.S.: ich hoffe ich habe das Anliegen jetzt richtig verstanden.
#7Report
13.11.2007
da der topiceröffner als model angemeldet ist, hab ich jetzt auf n privates foto getippt, wo ein eindeutiges posieren und eine veröffentlichungsabsicht des fotografen etwas neblig ist.
#8Report
13.11.2007
Wenn Du von einem Anwalt eine Unterlassungsverpflichtung ins Haus bekommen hast, hast Du zwei Möglichkeiten:
1.) halte Dich dran und bezahle die Anwaltsrechnung
2.) such Dir Deinerseits einen in der Materie (Medienrecht, Persönlichkeitsrecht) versierten Anwalt, und lasse ihn die Sache prüfen.
Rät der Anwalt dazu, die Unterlassungsverpflichtung zu akzeptieren, akzeptiere sie und bezahle die Rechnungen beider Anwälte.
Rät der Anwalt dazu, die Unterlassungsverpflichtung nicht zu akzeptieren, überlege Dir, ob Du ggf. das Prozessrisiko eingehen willst, und lasse dann Deinen Anwalt alles übrige erledigen.
3.) je nach Ausgang der Streitigkeiten in Fall 2) bezahle beide Anwaltsrechnungen und die Gerichtskosten oder lasse alle diese Kosten vom unterlegenen Prozessgegner bezahlen.
3a.) Denke daran, daß man einem nackten Mann nicht in die Tasche fassen kann, und daß Du auch bei einem Prozessgewinn unter Umständen Deine Anwaltskosten selbst bezahlen musst.
1.) halte Dich dran und bezahle die Anwaltsrechnung
2.) such Dir Deinerseits einen in der Materie (Medienrecht, Persönlichkeitsrecht) versierten Anwalt, und lasse ihn die Sache prüfen.
Rät der Anwalt dazu, die Unterlassungsverpflichtung zu akzeptieren, akzeptiere sie und bezahle die Rechnungen beider Anwälte.
Rät der Anwalt dazu, die Unterlassungsverpflichtung nicht zu akzeptieren, überlege Dir, ob Du ggf. das Prozessrisiko eingehen willst, und lasse dann Deinen Anwalt alles übrige erledigen.
3.) je nach Ausgang der Streitigkeiten in Fall 2) bezahle beide Anwaltsrechnungen und die Gerichtskosten oder lasse alle diese Kosten vom unterlegenen Prozessgegner bezahlen.
3a.) Denke daran, daß man einem nackten Mann nicht in die Tasche fassen kann, und daß Du auch bei einem Prozessgewinn unter Umständen Deine Anwaltskosten selbst bezahlen musst.
#9Report
[gone] k-offline
13.11.2007
Meiner Meinung nach ist doch kein Foto der Welt es wert, sich solch einen Stress zu stellen, oder ? Außerdem ist fraglich, ob eine eventuelle Rechtschutzversicherung die Kosten trägt, würde ich einmal anfragen, da viele auc eine kurze tele. Beratung anbieten, ohne Kosten.
#10Report
[gone] User_24787
13.11.2007
Hab ich letztens im Forum gefunden, ein Hinweis eines Mk-Fotografen, ist meiner Meinung nach sehr aufschlußreich und beantwortet viele Fragen zum Thema:
Link-Fotorecht
Link-Fotorecht
#11Report
13.11.2007
Ja, kein Foto der Welt ist sowas wert. Jedenfalls nicht, bei uns kleinen Lichtern *sorry*.
Aber Tom hat schon richtig gesagt: Der Anwalt will bezahlt werden und das meistens von dem, der was unterlassen soll.
Wäre dann die Frage, ob die betreffende Partei dich vorher schon aufgefordert hat, eine Veröffentlichung zu unterlassen und der Anwalt erst der zweite Schritt war. War der Anwalt der erste und du hattest vorher keine Möglichkeit zu reagieren, besteht die Chance, dass die Kosten nicht an dir hängen bleiben. Aber das hängt vom Einzelfall ab, das kann hier per Ferndiagnose keiner beurteilen.
Aber Tom hat schon richtig gesagt: Der Anwalt will bezahlt werden und das meistens von dem, der was unterlassen soll.
Wäre dann die Frage, ob die betreffende Partei dich vorher schon aufgefordert hat, eine Veröffentlichung zu unterlassen und der Anwalt erst der zweite Schritt war. War der Anwalt der erste und du hattest vorher keine Möglichkeit zu reagieren, besteht die Chance, dass die Kosten nicht an dir hängen bleiben. Aber das hängt vom Einzelfall ab, das kann hier per Ferndiagnose keiner beurteilen.
#12Report
[gone] Sarah Silencia
25.11.2007
Das geht mir jetzt echt zu weit!!!!! Ich finde das so krass, was sich da abspielt!
Ich hatte diese Sedcard schon gemeldet, weil ich Eva Pollok persönlich kenne und sie mir mitgeteilt hat das der Fotograf Rüdiger Johannsen oder pixel Rüdiger oder wie immer er sich auch nennt, ihr Passwort der MK hat und sie selbst keinen Zugriff mehr auf ihr Profil hat!
Da Eva den Fotografen, der sie auch privat belästigt hat, darum gebeten hat diese Sedcard zu löschen, und auch die Bilder nicht mehr zu veröffentlichen, da sie ihr persönlich und auch beruflich geschadet haben, hat sie ihren Anwalt eingeschaltet, dieser verbietet jede Veröffentlichung der Bilder.
Aus diesem Thread schliesse ich, das der Rüdiger sich hier informieren will, ob er nun Recht hat, ist doch Beweis genug, das er ihr Passwort geklaut hat und auf ihren Namen diesen Account nutzt....... ich bin auf 180 .... ich könnt platzen vor Wut!
Hendrik ich bitte dich ehrlich darum das Profil von Eva Pollok zu löschen, da es nicht seriös ist!
Ich hatte diese Sedcard schon gemeldet, weil ich Eva Pollok persönlich kenne und sie mir mitgeteilt hat das der Fotograf Rüdiger Johannsen oder pixel Rüdiger oder wie immer er sich auch nennt, ihr Passwort der MK hat und sie selbst keinen Zugriff mehr auf ihr Profil hat!
Da Eva den Fotografen, der sie auch privat belästigt hat, darum gebeten hat diese Sedcard zu löschen, und auch die Bilder nicht mehr zu veröffentlichen, da sie ihr persönlich und auch beruflich geschadet haben, hat sie ihren Anwalt eingeschaltet, dieser verbietet jede Veröffentlichung der Bilder.
Aus diesem Thread schliesse ich, das der Rüdiger sich hier informieren will, ob er nun Recht hat, ist doch Beweis genug, das er ihr Passwort geklaut hat und auf ihren Namen diesen Account nutzt....... ich bin auf 180 .... ich könnt platzen vor Wut!
Hendrik ich bitte dich ehrlich darum das Profil von Eva Pollok zu löschen, da es nicht seriös ist!
#13Report
[gone] Mekhia
25.11.2007
Solltest du Recht haben mit deinen Anschuldigungen würd ich an Evas Stelle noch ganz andere Seiten aufziehen bezüglich dem Rechtsweg. Aber warum hat sie sich nicht mit Ausweisscan in einer Mail an Hendrik gewandt, um das Profil zu löschen? Damit wäre klar, dass SIE eindeutig sie ist und das nicht will.
Wäre leichter.
Ansonsten auch meine Meinung: kein Bild eines Hobbyfotografen ist ein Rechtsstreit wert, zumal die Chancen des Abgebildeten, der keine Veröffentlichtung will, meist eh besser sind.
Wäre leichter.
Ansonsten auch meine Meinung: kein Bild eines Hobbyfotografen ist ein Rechtsstreit wert, zumal die Chancen des Abgebildeten, der keine Veröffentlichtung will, meist eh besser sind.
#14Report
[gone] Sarah Silencia
25.11.2007
@Mekhia: Weil sie doch keinen Zugriff mehr auf ihr Profil und in die MK hat... soviel ich weiß ändert der R. auch immer das Passwort, damit sie es nicht herausbekommt. Er hat ja sogar die Kopie ihres Ausweises gesendet! Ausserhalb der MK sind da noch viel krassere Sachen abgelaufen, die ich hier nicht unbedingt preisgeben möchte. Aber ich kann nur sagen, ich kenne Eva jetzt schon seit über 10 Jahren und sie hat mir in einem persönlichen Gespräch mitgeteilt, das sie dieses Profil mit ihren Bilder nicht akzeptiert!
#15Report
Guest
25.11.2007
wieso hatte er ihre Ausweiskopie?
okay, es ist natürlich ziemlich naiv, solche Bilder von sich machen zu lassen, wenn man nicht ertragen kann, dass sie durchs Netz geistern.
Aber es wird doch wohl für sie wesentlich einfacher möglich sein, zu beweisen, dass sie sie ist, als das für einen fremden Fotografen der fall sein wird.
Notfalls - Foto machen, auf dem sie den Perso in der Hand hat und sich mit der anderen ans Ohr fasst und dann muss er das auch liefern, bevor der Account wieder geöffnet wird.
Direkt an Hendrik wenden, nicht nur im Thread schreiben.
Einstweilige Verfügung an den Fotografen schicken, so dass nicht erst das Gerichtsurteil abgewartet werden muss.
Soweit ich weiß, kriegt er extremen Ärger, wenn er sich nicht daran hält.
okay, es ist natürlich ziemlich naiv, solche Bilder von sich machen zu lassen, wenn man nicht ertragen kann, dass sie durchs Netz geistern.
Aber es wird doch wohl für sie wesentlich einfacher möglich sein, zu beweisen, dass sie sie ist, als das für einen fremden Fotografen der fall sein wird.
Notfalls - Foto machen, auf dem sie den Perso in der Hand hat und sich mit der anderen ans Ohr fasst und dann muss er das auch liefern, bevor der Account wieder geöffnet wird.
Direkt an Hendrik wenden, nicht nur im Thread schreiben.
Einstweilige Verfügung an den Fotografen schicken, so dass nicht erst das Gerichtsurteil abgewartet werden muss.
Soweit ich weiß, kriegt er extremen Ärger, wenn er sich nicht daran hält.
#16Report
25.11.2007
Sarah das Verhalten dieses Fotografen, welches Du hier schilderst, erinnert mich doch stark an Das, eines Fotografen aus KA, welcher MK-Verbot hat. Gerade auch bezugnehmend auf sein Verhalten.
#17Report
[gone] Sarah Silencia
25.11.2007
@ Carosternchen: Ich hab die Sedcard und das Thema schon einmal hier gemeldet, was schon einige Monate her ist. Mir wurde geantwortet, das Eva sich doch bitte selbst melden solle, bis ich dann von ihr die Einzelheiten erfahren habe. Heute morgen hab ich dann diesen Thread entdeckt und bin hochgegangen wie ne Rakete!
Und die Frage, warum er eine Kopie ihres Persos hat, .... natürlich hat er ein Foto von ihr, mit ihrem Perso in der Hand gemacht!
Und die Frage, warum er eine Kopie ihres Persos hat, .... natürlich hat er ein Foto von ihr, mit ihrem Perso in der Hand gemacht!
#18Report
Topic has been closed
muss ich ein Verbot eines Anwaltes beachten oder kann ich da erst auf eine Gerichtliche entscheidung abwarten ?
Es geht darum das mir ein Anwalt verbietet von mir gemachte Fotos einer Person ins I.Net zu stellen