tfp-vertrag für visa? 14
13.11.2007
Wozu brauchst Du einen TfP-Vertrag für die Visagistin??
Sie hat keine Rechte am Shooting. Anders als das Model, das ein Recht am eigenen Bild hat.
Wenn Du - als Gegenleistung für die Visa-Arbeit - der Visagistin Bilder samt Nutzungsrecht zur Verfügung stellen möchtest, dann schreib das genau so auf einen Zettel.
Gib ihr die Bilder, und das Nutzungsrecht dazu, das Du ihr einräumen möchtest.
Sie hat keine Rechte am Shooting. Anders als das Model, das ein Recht am eigenen Bild hat.
Wenn Du - als Gegenleistung für die Visa-Arbeit - der Visagistin Bilder samt Nutzungsrecht zur Verfügung stellen möchtest, dann schreib das genau so auf einen Zettel.
Gib ihr die Bilder, und das Nutzungsrecht dazu, das Du ihr einräumen möchtest.
#2Report
13.11.2007
@Tom
Wie kommst du auf die Idee, dass eine Visagistin keine Rechte hat?
hier mal ein Zitat mit einigen "Suchbegriffen" für dich
Visas können auch bei der KSK versichert sein...
cu
r23
Original von TomRohwer
Wozu brauchst Du einen TfP-Vertrag für die Visagistin??
Sie hat keine Rechte am Shooting. Anders als das Model, das ein Recht am eigenen Bild hat.
Wie kommst du auf die Idee, dass eine Visagistin keine Rechte hat?
hier mal ein Zitat mit einigen "Suchbegriffen" für dich
(VA)Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Maaßen ist auch Justiziar des BFF.
In den Newslettern des Bund Freischaffender Foto-Designer e.V. hat er einen Bericht veröffentlicht, wonach auch Visagisten und Stylisten Urheber- und Nutzungsrechte an Fotoproduktionen fordern können. Nach den Ausführungen des Autors wurde bereits 2005 in einem Urteil vom Bundessozialgericht den Visagisten und Stylisten bestätigt, dass sie zum Kreis der kreativ tätigen gehören. Würde dies zutreffen, so wäre jeder Fotograf bei der eventuellen Weitergabe seiner Bilder von der Zustimmung der Visagisten und Stylisten abhängig.
Die Vertragsbedingungen von Vermittlungsagenturen der Visagisten und Stylisten, sehen bei nicht Einholung der Zustimmung, Schadensersatzforderungen in der Höhe des 5-fachen des ursprünglich vereinbarten Honorars vor.
Diese relativ kleine Berufsgruppe scheint hier eine zusätzliche Einnahmequelle zu wittern und man darf nur hoffen, dass die Weitergabe von Nutzungsrechten in der Praxis nicht zusätzlich belastet wird (Quelle: BFF-Newsletter Oktober 2007)
Visas können auch bei der KSK versichert sein...
cu
r23
#4Report
13.11.2007
Original von r23
@Tom
[quote]Original von TomRohwer
Wozu brauchst Du einen TfP-Vertrag für die Visagistin??
Sie hat keine Rechte am Shooting. Anders als das Model, das ein Recht am eigenen Bild hat.
Wie kommst du auf die Idee, dass eine Visagistin keine Rechte hat?[/quote]
Aus der Rechtslage und der Rechtsprechung dazu.
(VA)Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Maaßen ist auch Justiziar des BFF.
In den Newslettern des Bund Freischaffender Foto-Designer e.V. hat er einen Bericht veröffentlicht, wonach auch Visagisten und Stylisten Urheber- und Nutzungsrechte an Fotoproduktionen fordern können. Nach den Ausführungen des Autors wurde bereits 2005 in einem Urteil vom Bundessozialgericht den Visagisten und Stylisten bestätigt, dass sie zum Kreis der kreativ tätigen gehören.
Das Bundessozialgericht befasste sich mit der Künstlersozialversicherungspflicht für Visagisten und Stylisten. Die hat nichts mit einer Urhebereigenschaft zu tun.
An einem Spielfilm sind auch viele KSK-pflichtige beteiligt. Trotzdem haben nur die wenigsten von ihnen Urheberrechte an dem Film.
Würde dies zutreffen, so wäre jeder Fotograf bei der eventuellen Weitergabe seiner Bilder von der Zustimmung der Visagisten und Stylisten abhängig.
Wenn das zutrifft, sind Visagisten KSK-pflichtig. Mehr nicht. Alles andere fällt nicht in die Zuständigkeit des Bundessozialgerichts.
Die Vertragsbedingungen von Vermittlungsagenturen der Visagisten und Stylisten, sehen bei nicht Einholung der Zustimmung, Schadensersatzforderungen in der Höhe des 5-fachen des ursprünglich vereinbarten Honorars vor.
Bevor die auch nur einen Cent fordern können, müssen sie erstmal ein Gericht davon überzeugen, daß ihr Make-up ein Werk im Sinne von §2 UrhG ist. Urheberrechtlich geschützt ist nämlich nur das, was das UrhG schützt...
Viel Spaß dabei...
Selbstverständlich kann ein Make-up ein Bildnis im Sinne von §2 UrhG sein. Ich garantiere Dir aber, daß das nur sehr, sehr, sehr, sehr selten der Fall ist.
Visas können auch bei der KSK versichert sein...
Ja. Das macht sie aber noch lange nicht automatisch zu Urhebern oder Miturhebern.
Da hat der gute Herr Maaßen mal wieder Tartaren-Meldungen in die Welt gesetzt. (Das macht er gerne mal...)
#5Report
[gone] _rd_
13.11.2007
Zurück zum Topic :-)
Nehme in den Vertrag die Übertragung der Nutzungsrechte für die Visa (und evtöl. auch Stilistin/Designerin) mit auf, fertig ist die Wurst :)
Kurzform: Die Bildrechte werden auf alle Beteiligten gleichermaßen übertragen.
Steht in meinen Verträgen immer drin :-)
LG, René
Nehme in den Vertrag die Übertragung der Nutzungsrechte für die Visa (und evtöl. auch Stilistin/Designerin) mit auf, fertig ist die Wurst :)
Kurzform: Die Bildrechte werden auf alle Beteiligten gleichermaßen übertragen.
Steht in meinen Verträgen immer drin :-)
LG, René
#6Report
[gone] User_6863
13.11.2007
Original von Rene Deutscher
Zurück zum Topic :-)
Nehme in den Vertrag die Übertragung der Nutzungsrechte für die Visa (und evtöl. auch Stilistin/Designerin) mit auf, fertig ist die Wurst :)
Kurzform: Die Bildrechte werden auf alle Beteiligten gleichermaßen übertragen.
Steht in meinen Verträgen immer drin :-)
LG, René
Gilt das auch, wenn die Visagistin entlohnt wird?
Heisst das also, Du stellst der Visagistin (etc.) immer die Fotos (zur Eigenwerbung) zur Verfügung?
Ich hoffe das ist kein "muss"...?
grüssle - mark
#7Report
[gone] _rd_
13.11.2007
Original von MARK GROSS | Stuttgart
Gilt das auch, wenn die Visagistin entlohnt wird?
Nein :) Ich habe verschiedene Verträge.
Grundsatz: "Du Knete haben wollen, Du keine Bilder".
LG, René
#8Report
13.11.2007
Wenn an meinen TFP-Projekten auch eine Visa beteiligt ist, die auf ihr Honorar verzichtet wie alle anderen auch, erhält sie die gleichen Nutzungsrechte an den Bildern, denn um die Nutzungsrechte geht es ja.
Ich habe dann einen Vertrag für alle Beteiligten. Alle unterschreiben...
Denn nicht nur ich als Fotograf, sondern auch das Model muss ja einwilligen, dass die Visa die Fotos nutzen darf und das Model und der Fotograf nutzen ja auch die Leistung der Visa .
Also gegenseitige Bewilligung von Nutzungsrechten.
Ich habe dann einen Vertrag für alle Beteiligten. Alle unterschreiben...
Denn nicht nur ich als Fotograf, sondern auch das Model muss ja einwilligen, dass die Visa die Fotos nutzen darf und das Model und der Fotograf nutzen ja auch die Leistung der Visa .
Also gegenseitige Bewilligung von Nutzungsrechten.
#9Report
[gone] _rd_
13.11.2007
Doris bringt es auf den Punkt :)
LG, René
LG, René
#10Report
[gone] Anja Mangatter - www.anjamangatter.de
28.10.2009
Ich belebe das gerade mal wieder...
Ich suche sowas...was Schriftliches, das ich den Fotografen unter die Nase halten kann...die meisten haben nur Verträge für Models und ich möchte nicht immer irgendwas durchstreichen müssen...
Hat jemand einen "Vertrag für Visas" und kann den mir schicken?
Vielen Dank...LG ANja
Ich suche sowas...was Schriftliches, das ich den Fotografen unter die Nase halten kann...die meisten haben nur Verträge für Models und ich möchte nicht immer irgendwas durchstreichen müssen...
Hat jemand einen "Vertrag für Visas" und kann den mir schicken?
Vielen Dank...LG ANja
#11Report
[gone] Anja Mangatter - www.anjamangatter.de
29.10.2009
Huhu...wo seid ihr...
Ich brauche ganz dringend mal einen Vertrag, einen für Visagisten...ich will keinen Modelvertrag, den ich dann ändere (das Model durchstreiche...).
Kann mir jemand helfen und mir sowas mailen oder einen Link schicken?
Biiiiitttteeeeee.....
Ich brauche ganz dringend mal einen Vertrag, einen für Visagisten...ich will keinen Modelvertrag, den ich dann ändere (das Model durchstreiche...).
Kann mir jemand helfen und mir sowas mailen oder einen Link schicken?
Biiiiitttteeeeee.....
#12Report
[gone] iNcognitoooo
29.10.2009
les doch mal, was deine vorgänger geschrieben haben (besonders doris)... Mach einfach noch nen Abschnitt für die VISA dazu und gut ists ;)
#13Report
[gone] Anja Mangatter - www.anjamangatter.de
29.10.2009
Ja danke ihr Süßen, aber ich wollte eben nicht diesen üblichen Vertrag. Ich habe gedacht, das es vielleicht einen etwas spezielleren Vertrag direkt für Visa´s gibt. Zum Beispiel habe ich jetzt zu dem Punkt wo steht, dass es im Ermessen des Fotografen liegt den Namen der Visa zu erwähnen, in meinem Vertrag eingefügt, dass ich die Nennung wünsche...
Solche Sachen eben...
Ich denke mir hier komplette Stylings aus, mache die ganze Arbeit, kaufe Zeugs ein usw. und dann wir mein Name nicht genannt?
Da würde ich mir als Visa schon mehr "Rechte" wünschen...wäre das nicht fair bei TfP?
Ich meine Pay ist ja ´ne ganz andere Geschichte.
Danke euch trotzdem für euer "Erbarmen"...*gg*
LG ANja
Solche Sachen eben...
Ich denke mir hier komplette Stylings aus, mache die ganze Arbeit, kaufe Zeugs ein usw. und dann wir mein Name nicht genannt?
Da würde ich mir als Visa schon mehr "Rechte" wünschen...wäre das nicht fair bei TfP?
Ich meine Pay ist ja ´ne ganz andere Geschichte.
Danke euch trotzdem für euer "Erbarmen"...*gg*
LG ANja
#14Report
Topic has been closed
ich habe demnächst ein shooting, bei dem neben den models auch eine visagistin dabei sein wird. tfp verträge für models habe ich, leider steht da ja nichts von visas drin... gibt es dafür auch eine extra vertragsvorlage? (wenn ja, wo?) oder kann man den tfp-modelvertrag hernehmen und abändern ('model' durch 'visa' ersetzen)??
vielen dank schon mal
chiraz