Vorvertrag 20
[gone] Modell Fantine
12.12.2007
HI!
Ich habe Verträge, die ich vorab fertig mache. Kann sie Dir gerne mal zuschicken,wenn Du Interesse hast
LG fantine
Ich habe Verträge, die ich vorab fertig mache. Kann sie Dir gerne mal zuschicken,wenn Du Interesse hast
LG fantine
#2Report
12.12.2007
naja, der Vorvertrag soillte aber auch das Model absichern, falls dem Fotografen was in die Quere kommt. Wie oft habe ich mir Termine freigehalten für die wildesten Projekte die dann 2 Tage vorher fallen gelassen wurden?
Vorverträge finde ich sinnvoll, würde ich auch unterschreiben, aber nur wenn es für BEIDE Seiten eine Absicherung ist udn nicht nur das Model die Aufwendungen des Fotografen ersetzen müsste im Falle eines Ausfalles, sondern auch der Fotograf dem Model eine Tagesgage (weil sie den termin blocken musste) im Falle des Nichterscheinens oder Absagens des Fotografen. Zudem müssten Fristen vereinbart werden in welchem Rahmen Absagen noch machbar sind - ein WIRKLICH (attestiert) krankes Model am Set ist sicher auch nicht brauchbar ;-)
Vorverträge finde ich sinnvoll, würde ich auch unterschreiben, aber nur wenn es für BEIDE Seiten eine Absicherung ist udn nicht nur das Model die Aufwendungen des Fotografen ersetzen müsste im Falle eines Ausfalles, sondern auch der Fotograf dem Model eine Tagesgage (weil sie den termin blocken musste) im Falle des Nichterscheinens oder Absagens des Fotografen. Zudem müssten Fristen vereinbart werden in welchem Rahmen Absagen noch machbar sind - ein WIRKLICH (attestiert) krankes Model am Set ist sicher auch nicht brauchbar ;-)
#3Report
12.12.2007
danke für deinen beitrag! wenn du meinen text aber richtig liest wirst du folgende stellen bereits im thread wiederfinden:
*eine kleine sicherheit für beide seiten...*
und auch das hier:
*wo ein (unbegründetes) nichterscheinen...
lg martin
*eine kleine sicherheit für beide seiten...*
und auch das hier:
*wo ein (unbegründetes) nichterscheinen...
lg martin
Original von LadyCassandra
naja, der Vorvertrag soillte aber auch das Model absichern, falls dem Fotografen was in die Quere kommt. Wie oft habe ich mir Termine freigehalten für die wildesten Projekte die dann 2 Tage vorher fallen gelassen wurden?
Vorverträge finde ich sinnvoll, würde ich auch unterschreiben, aber nur wenn es für BEIDE Seiten eine Absicherung ist udn nicht nur das Model die Aufwendungen des Fotografen ersetzen müsste im Falle eines Ausfalles, sondern auch der Fotograf dem Model eine Tagesgage (weil sie den termin blocken musste) im Falle des Nichterscheinens oder Absagens des Fotografen. Zudem müssten Fristen vereinbart werden in welchem Rahmen Absagen noch machbar sind - ein WIRKLICH (attestiert) krankes Model am Set ist sicher auch nicht brauchbar ;-)
#4Report
12.12.2007
Original von madoxX - photography
..., wo ein (unbegründetes) nichterscheinen seitens des models mit einer konventionalstrafe in höhe des berechenbaren aufwands abgegolten werden müsste!
ich habe mich darauf bezogen... (nicht nur Models erscheinen nicht ;-) )
#5Report
12.12.2007
um es zu verdeutlichen: das soll kein "Fotografen sind auch gemein udn böse"-Beitrag sein, sondern einfach nur, dass so eine Absicherung ja wirklich sinnvoll ist, ich die Beispielsweise aber nur unterschreiben würde, wenn es MICH auch mit absichert, also ggf. Strafen für beide gelten.
#6Report
12.12.2007
Original von madoxX - photography
*eine kleine sicherheit für beide seiten...*
und auch das hier:
*wo ein (unbegründetes) nichterscheinen...
nimm den vertrag von fantine und gut ist...
lg
#7Report
[gone] Nasty World Media
12.12.2007
Wofür einen Vorvertrag?
Wenn das Model verbindlich gebucht werden soll, dann besser gleich den richtigen Vertrag unterschreiben lassen, der die entsprechenden Klauseln enthält.
Gruß
Nasty
Wenn das Model verbindlich gebucht werden soll, dann besser gleich den richtigen Vertrag unterschreiben lassen, der die entsprechenden Klauseln enthält.
Gruß
Nasty
#8Report
12.12.2007
Nur mal zu den Begriffen: "Vorvertrag" ist ein Vertrag, der noch nicht alles regelt. Das ist dem endgültigen Vertrag, der erst später ausgehandelt und abgeschlossen werden soll, vorbehalten.
Das ist hier aber offenbar nicht gemeint. Gemeint ist ein Vertrag, den man "schon vorher" abschließt. Das ist jedoch kein "Vorvertrag", sondern ein "ganz normaler" Vertrag. Wenn Du einen neuen PKW kaufst, der erst in 3, 6, 12 oder 24 Monaten produziert und geliefert werden soll, ist das auch ein ganz normaler Kaufvertrag und kein Vorvertrag.
LG
Stephan
Das ist hier aber offenbar nicht gemeint. Gemeint ist ein Vertrag, den man "schon vorher" abschließt. Das ist jedoch kein "Vorvertrag", sondern ein "ganz normaler" Vertrag. Wenn Du einen neuen PKW kaufst, der erst in 3, 6, 12 oder 24 Monaten produziert und geliefert werden soll, ist das auch ein ganz normaler Kaufvertrag und kein Vorvertrag.
LG
Stephan
#9Report
12.12.2007
jetz is aber genug! hab ich dich nach der definition "vertrag/vorvertrag* gebeten? ich habe sogar n beispiel genannt, damit man erkennen soll, wo die problematik liegt!
gibts hier eigentlich auch jemand, der einen ernst nimmt und nicht nur so besserwisser?
ist ja nicht zu fassen - herzlichen dank für die konstruktive hilfe!
martin
gibts hier eigentlich auch jemand, der einen ernst nimmt und nicht nur so besserwisser?
ist ja nicht zu fassen - herzlichen dank für die konstruktive hilfe!
martin
Original von stack
Nur mal zu den Begriffen: "Vorvertrag" ist ein Vertrag, der noch nicht alles regelt. Das ist dem endgültigen Vertrag, der erst später ausgehandelt und abgeschlossen werden soll, vorbehalten.
Das ist hier aber offenbar nicht gemeint. Gemeint ist ein Vertrag, den man "schon vorher" abschließt. Das ist jedoch kein "Vorvertrag", sondern ein "ganz normaler" Vertrag. Wenn Du einen neuen PKW kaufst, der erst in 3, 6, 12 oder 24 Monaten produziert und geliefert werden soll, ist das auch ein ganz normaler Kaufvertrag und kein Vorvertrag.
LG
Stephan
#10Report
12.12.2007
Nun komm'mal wieder 'runter!
Wenn ein Begriff falsch verwendet wird, darf ja wohl mal darauf hingewiesen werden. Das ist doch kein persönlicher Angriff...
*kopfschüttel*
LG
Stephan
Wenn ein Begriff falsch verwendet wird, darf ja wohl mal darauf hingewiesen werden. Das ist doch kein persönlicher Angriff...
*kopfschüttel*
LG
Stephan
#11Report
[gone] Jean Paul Fischbein
12.12.2007
...nach so'nem statment fällt es natürlich schon schwer, dich ernst zu nehmen.... mein beitrag: mach nen "richtigen" vertrag, lass ihn unterschreiben und gut....
Original von madoxX - photography
jetz is aber genug! hab ich dich nach der definition "vertrag/vorvertrag* gebeten? ich habe sogar n beispiel genannt, damit man erkennen soll, wo die problematik liegt!
gibts hier eigentlich auch jemand, der einen ernst nimmt und nicht nur so besserwisser?
ist ja nicht zu fassen - herzlichen dank für die konstruktive hilfe!
martin
#12Report
12.12.2007
wofür bist du den mod? um leute, die um hilfe bitten zu massregeln und auf formfehler aufmerksam zu machen? wie wärs denn, wen du nur mal so als kleiner denknstoss auch was konstruktives drunterkritzelst?
*kopfschüttel*
*kopfschüttel*
Original von stack
Nun komm'mal wieder 'runter!
Wenn ein Begriff falsch verwendet wird, darf ja wohl mal darauf hingewiesen werden. Das ist doch kein persönlicher Angriff...
*kopfschüttel*
LG
Stephan
#13Report
12.12.2007
@threadstarter:
bitte nimm eine klausel in den vorvertrag,
die bei unentschuldigtem nichterscheinen
einen vertragsstrafe vorsieht.
du kannst diese frei formulieren,
aber sie sollte so aussehen, daß nur ein ärztliches
attest zb als entschuldigung hinhalten kann -
kein tod des hamsters, der oma oder des dachdeckers.
ansonsten setzt du nach gusto
im verhältnismäßigen rahmen (100 EUR, 400 EUR, bla)
eine vertragsstrafe fest.
damit läßt sich sogar geld verdienen ;)
ps: salvatorische klausel nicht vergessen,
aber die kann stack sicher besser erklären :)
bitte nimm eine klausel in den vorvertrag,
die bei unentschuldigtem nichterscheinen
einen vertragsstrafe vorsieht.
du kannst diese frei formulieren,
aber sie sollte so aussehen, daß nur ein ärztliches
attest zb als entschuldigung hinhalten kann -
kein tod des hamsters, der oma oder des dachdeckers.
ansonsten setzt du nach gusto
im verhältnismäßigen rahmen (100 EUR, 400 EUR, bla)
eine vertragsstrafe fest.
damit läßt sich sogar geld verdienen ;)
ps: salvatorische klausel nicht vergessen,
aber die kann stack sicher besser erklären :)
#14Report
12.12.2007
Ich finde es sehr konsdtruktiv darauf hinzuweisen, wenn ein Begriff falsch verwendet wird. Denn es gibt keine richtigen Argumente mit falschen Begriffen.
So, und nun ist hier Schluß mit off topic! Wenn Du weiter meckern möchtest, dann PN an mich oder unser aller Cheffe.
LG
Stephan
So, und nun ist hier Schluß mit off topic! Wenn Du weiter meckern möchtest, dann PN an mich oder unser aller Cheffe.
LG
Stephan
#15Report
12.12.2007
@verleihnix
das nenn ich ne echt nette hilfe - DANKE!
ach und: die slavatorische klausel kenne ich schon ;-) werde mich ohnehin nicht wie ein kleiner lausbub belehrmeistern lassen und ^wenn dann die argumente ausgehen den mund verbieten lassen!
nochmals danke für deine hife!
lg martin
das nenn ich ne echt nette hilfe - DANKE!
ach und: die slavatorische klausel kenne ich schon ;-) werde mich ohnehin nicht wie ein kleiner lausbub belehrmeistern lassen und ^wenn dann die argumente ausgehen den mund verbieten lassen!
nochmals danke für deine hife!
lg martin
Original von verleihnix
@threadstarter:
bitte nimm eine klausel in den vorvertrag,
die bei unentschuldigtem nichterscheinen
einen vertragsstrafe vorsieht.
du kannst diese frei formulieren,
aber sie sollte so aussehen, daß nur ein ärztliches
attest zb als entschuldigung hinhalten kann -
kein tod des hamsters, der oma oder des dachdeckers.
ansonsten setzt du nach gusto
im verhältnismäßigen rahmen (100 EUR, 400 EUR, bla)
eine vertragsstrafe fest.
damit läßt sich sogar geld verdienen ;)
ps: salvatorische klausel nicht vergessen,
aber die kann stack sicher besser erklären :)
#16Report
12.12.2007
de rien, martin .
*hutzück*
*hutzück*
#17Report
12.12.2007
ps: @martin:
stack hat natürlich recht, es sollte trotzdem "vertrag" lauten.
"vorvertrag" ist bullshitting on steroids.
vgl "absichtserklärung"
just for the records.
stack hat natürlich recht, es sollte trotzdem "vertrag" lauten.
"vorvertrag" ist bullshitting on steroids.
vgl "absichtserklärung"
just for the records.
#18Report
12.12.2007
wie wärs, wenn DU hie den mod übernimmst? du hast es kapiert und auch drauf: ers hilfe anbieten, dann richtigstellen - im stressfall auch in umgekehrter reihenfolge zulässig ;-)
nochmals dank!
nochmals dank!
Original von verleihnix
ps: @martin:
stack hat natürlich recht, es sollte trotzdem "vertrag" lauten.
"vorvertrag" ist bullshitting on steroids.
vgl "absichtserklärung"
just for the records.
#19Report
Topic has been closed






hat jemand vielleicht einen standardisierten vorvertrag abzugeben, den man dem model im vorfeld eines shootings zur unterschrift vorlegen könnte?
beispiel:
ein aufwändiges projekt ist im entstehen. diverse helfer und locations wurden verbindlich gebucht. hier bietet sich eine kleine sicherheit für beide seiten in form eines vorvertrages an, wo ein (unbegründetes) nichterscheinen seitens des models mit einer konventionalstrafe in höhe des berechenbaren aufwands abgegolten werden müsste!
da ich mir denke, dass das einige von euch bereits so praktizieren, poste ich das hier drinne mal!
danke schonmal für eure hilfe!
grüsse - martin