Fotodesigner vs. Fotograf 24
[gone] User_11925
21.12.2007
Jetzt möchte ich nochmal nachhaken. Bestimmte freiberufliche Tätigkeiten sind doch enbenfalls bei der Berufsgenossenschaft pflichtversichert.
Gehört der freiberufliche Fotograf oder Fotodesigner oder eben Werbefotograf generell dazu oder nur unter bestimmten Umständen.
z.B. Pressefotograf wo es noch nachvollziehbar ist
lg Birgit
Gehört der freiberufliche Fotograf oder Fotodesigner oder eben Werbefotograf generell dazu oder nur unter bestimmten Umständen.
z.B. Pressefotograf wo es noch nachvollziehbar ist
lg Birgit
#22Report
21.12.2007
Freiberufler sind in keiner Pflichtversicherung.
#23Report
[gone] User_11925
22.12.2007
Bei der Berufsgenossenschaft für Druck und Papier liest sich dass aber so:
Mitgliedschaft
Fotografen sind pflichtversichert bei der Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung. Das
gilt auch für feste Freie, freie Freie und Pauschalisten sowie Personen, die als freischaffende
Künstler anerkannt sind. Solange eine Tätigkeit ausgeübt wird, die in den Zuständigkeitsbereich
unserer Berufsgenossenschaft fällt, steht diese unter Versicherungsschutz. Auch der Abschluss
einer privaten Unfallversicherung entbindet nicht von der Verpflichtung, unserer
Berufsgenossenschaft anzugehören.
Verstehe ich das jetzt falsch?
Mitgliedschaft
Fotografen sind pflichtversichert bei der Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung. Das
gilt auch für feste Freie, freie Freie und Pauschalisten sowie Personen, die als freischaffende
Künstler anerkannt sind. Solange eine Tätigkeit ausgeübt wird, die in den Zuständigkeitsbereich
unserer Berufsgenossenschaft fällt, steht diese unter Versicherungsschutz. Auch der Abschluss
einer privaten Unfallversicherung entbindet nicht von der Verpflichtung, unserer
Berufsgenossenschaft anzugehören.
Verstehe ich das jetzt falsch?
#24Report
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Wer Hochzeiten fotografiert ist ein Handwerker!