Fotodesigner vs. Fotograf 24
17.12.2007
Ahoi,
iirc ist der Fotodesigner das, was man staatlich pruefen lassen kann und so, der Fotograf nicht (jeder kann sich Fotograf nennen, Fotodesigner nicht)
Tun tun sie wohl beide das selbe, also so grundsaetzlich ;)
Gruesslings,
Darkman
iirc ist der Fotodesigner das, was man staatlich pruefen lassen kann und so, der Fotograf nicht (jeder kann sich Fotograf nennen, Fotodesigner nicht)
Tun tun sie wohl beide das selbe, also so grundsaetzlich ;)
Gruesslings,
Darkman
#2Report
[gone] Die Welt dreht sich nicht um die MK!
17.12.2007
war das nicht eher umgekehrt?!
#3Report
17.12.2007
Jap... ich denke auch das war umgekehrt
#4Report
[gone] Roberto Martinez Vega - mi madre
17.12.2007
Fotodesigner ist nicht geschützt. Der Fotograf kann hingegen ein Ausbildungsberuf sein.
Auszug Wiki:
„Fotograf“ ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Der akademische Titel „Diplom-Fotodesigner“ darf nur nach erfolgreich absolviertem (Design-)Studium geführt werden.
Auszug Wiki:
„Fotograf“ ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Der akademische Titel „Diplom-Fotodesigner“ darf nur nach erfolgreich absolviertem (Design-)Studium geführt werden.
#5Report
17.12.2007
Fotograf = Handwerk (etwa Portrait ... Hochzeit ... Sachaufnahmen)
Fotodesigner = Künstler (auch im konzeptionellen Bereich, etwa Werbefotografie)
- So einfach ist das.
Michael R.
Fotodesigner = Künstler (auch im konzeptionellen Bereich, etwa Werbefotografie)
- So einfach ist das.
Michael R.
#6Report
17.12.2007
Das ist richtig, Fotograf ist keine geschützte Berufsbezeichnung.
Seit dem Fall des Meisterzwangs, wie es so schön heisst, darf sich jeder als Fotograf selbstständig machen.
Grüsse
Tom
Seit dem Fall des Meisterzwangs, wie es so schön heisst, darf sich jeder als Fotograf selbstständig machen.
Grüsse
Tom
Original von fotomane (NEU: Ausgeheult...Modern Faces)
Fotodesigner ist nicht geschützt. Der Fotograf kann hingegen ein Ausbildungsberuf sein.
Auszug Wiki:
„Fotograf“ ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Der akademische Titel „Diplom-Fotodesigner“ darf nur nach erfolgreich absolviertem (Design-)Studium geführt werden.
#7Report
17.12.2007
Als Fotograf bist du in der Berufsgenossenschaft automatisch pflichtversichert - als Fotodesigner nicht!
#8Report
17.12.2007
Ahoi,
ja, genau, das war hauptsaechlich erstmal eine Sache des "wie nenn ich das Kind", mea culpa ;)
Gruesse,
Darkman
ja, genau, das war hauptsaechlich erstmal eine Sache des "wie nenn ich das Kind", mea culpa ;)
Gruesse,
Darkman
#9Report
17.12.2007
Der Mindestbeitrag für Unternehmen / Fotografen liegt im Jahr bei ca. 231,00 €.
Vorteil: Du bist bei Wege- und Arbeitsunfällen versichert.
Vorteil: Du bist bei Wege- und Arbeitsunfällen versichert.
#10Report
17.12.2007
Weisst Du zufällig auch, wie das aussieht, wenn man nur nebenberuflich als Fotograf tätig ist?
Original von Jens Petersen
Der Mindestbeitrag für Unternehmen / Fotografen liegt im Jahr bei ca. 231,00 €.
Vorteil: Du bist bei Wege- und Arbeitsunfällen versichert.
#11Report
17.12.2007
Moin,
langsam, langsam. So einfach ist das nicht.
Das eine ist die Bezeichnung für eine gewerbliche Tätigkeit, das andere für Freiberuflertum. Und das ist definiert (Stichwort Schöpfungstiefe). Und daraus enstehen dann Konsequenzen.
Den Unterschied auf die Mitgliedschaft in der BG zu reduzieren, wird der Sache nicht gerecht.
Gruß
AndréHH
langsam, langsam. So einfach ist das nicht.
Das eine ist die Bezeichnung für eine gewerbliche Tätigkeit, das andere für Freiberuflertum. Und das ist definiert (Stichwort Schöpfungstiefe). Und daraus enstehen dann Konsequenzen.
Den Unterschied auf die Mitgliedschaft in der BG zu reduzieren, wird der Sache nicht gerecht.
Gruß
AndréHH
#12Report
17.12.2007
@ Andrew
Das tut ja auch keiner - aber "angsam, langsam. So einfach ist das nicht." ist auch nicht wirklich hilfreich!
Den Unterschied auf die Mitgliedschaft in der BG zu reduzieren, wird der Sache nicht gerecht.
Das tut ja auch keiner - aber "angsam, langsam. So einfach ist das nicht." ist auch nicht wirklich hilfreich!
#13Report
17.12.2007
@ Tom A.
Nein kann ich nicht, einfach mal die BG anrufen.
Weisst Du zufällig auch, wie das aussieht, wenn man nur nebenberuflich als Fotograf tätig ist?
Nein kann ich nicht, einfach mal die BG anrufen.
#14Report
17.12.2007
um sich "fotograf" in allen würden zu nennen,
hat man den meistertitel.
allerdings ist das mittlerweile sowas von untergegangen,
daß sich keiner mehr drum schert.
ich kenne hier min. 200 hobbyfotografen und knipser,
die bessere ergebnisse abliefern als die sog. "fotografen"
oder "designer" (whatever that means)
hat man den meistertitel.
allerdings ist das mittlerweile sowas von untergegangen,
daß sich keiner mehr drum schert.
ich kenne hier min. 200 hobbyfotografen und knipser,
die bessere ergebnisse abliefern als die sog. "fotografen"
oder "designer" (whatever that means)
#15Report
[gone] xxxxxx
17.12.2007
pflichte verleihnix mal bei und sag mal:
ist das nicht ähnlich wie der unterschied zwischen putzfrau und raumpflegerin?
die raumpflegerin nimmt 4 Euro die Stunde mehr, diplom hin oder her...
ist das nicht ähnlich wie der unterschied zwischen putzfrau und raumpflegerin?
die raumpflegerin nimmt 4 Euro die Stunde mehr, diplom hin oder her...
#16Report
17.12.2007
Original von Jens Petersen
@ Andrew
Das tut ja auch keiner - aber "angsam, langsam. So einfach ist das nicht." ist auch nicht wirklich hilfreich!
Ok. Hast ja Recht. Es entstand nur in mir der Eindruck, jemand würde sagen, nenn Dich Fotodesigner anstatt Fotograf und spar Dir die BG-Mitgliedschaft.
Die Eingruppierung als Freiberufler ist in §18 des Einkommenssteuergesetzes eindeutig geregelt. Das ist die Grundlage. Und daraus ergeben sich dann Folgen betreffend der
a) Rechtsformen, Partnerschaften und daraus folgenden Haftungen
b) Anforderungen an Buchhaltung (bei kleineren Beträgen identisch)
c) steuerlichen Gesichtspunkten
Aus der Art der Tätigkeit, ergibt sich der Titel, und nicht umgekehrt.
Gruß
AndréHH
#17Report
17.12.2007
Fotodesigner wird eigentlich erst seit der Internetzeit inflationär von jedem Looser verwendet. Früher, als es noch den Meisterzwang gab, da nannten sich freischaffende Fotografen, ohne Studium Fotodesigner, als Vereinfachung des diplomierten Fotodesigners, denn Letzteres konnten sich nur eben die diplomierten Leute nennen. Kein Hobbyknipser kam damals auf die Idee sich Fotodesigner zu nennen, bis irgend so ein Möchtegern sich so genannt hat und es im Internet verbreitet hat. Somit greift diese Unsitte jetzt um sich und jeder Knipser versuchst sich mit mehr Schein als Sein. Nahezu keinen, der sich in der MK so nennt, kann man wirklich ernst nehmen. Die wirklichen Fotodesigner halten den Ball eher flach und machen ihren Job statt sich mit Bezeichnungen aufzuplustern.
#18Report
[gone] LONE STAR ::::::::SUCHT ::::::: MUSE MIT MUSSE::::
17.12.2007
Original von Jens Petersen
Als Fotograf bist du in der Berufsgenossenschaft automatisch pflichtversichert - als Fotodesigner nicht!
stimmt nicht
also Fotodesigner biste genauso dran sobald Du kommerziell veröffentlichst oder im Auftrag arbeitest
#19Report
17.12.2007
Hmm, jetzt steht hier viel widersprüchliches drin. Hier mal mein Weltbild ;-) Wers besser weiß, ich bin für Korrekturen dankbar.
Seit Wegfall des Meisterzwangs darf sich jeder Fotograf nennen.
Der Begriff Fotodesigner ist ebenfalls nicht geschützt. Jeder darf sich Fotodesigner nennen.
Anders sieht es mit dem Fotografenmeister aus. Hier ist eine entsprechende Ausbildung nötig um sich so nennen zu dürfen. Ebenso ist für für einen Dipl. Fotodesigner o.ä. ein Diplom nötig.
Fotograf oder Fotodesigner darf sich aber grundsätzlich jeder nennen. Dazu ist nicht einmal eine Kamera nötig *gg*.
Auch was wer nun eigentlich fotografiert spielt dabei keine Rolle. So was wie der Fotograf knipst Hochzeiten und der Fotodesigner Mode gibt es nicht.
Die eigentliche und auch wichtigere Unterscheidung ist, ob man freiberuflich oder gewerblich tätig ist. Das hat aber nichts mit der Bezeichnung Fotograf oder Fotodesigner zu tun.
Grob gesagt ist gewerbilch tätig, wer im Auftrag knipst, also z.B. Hochzeiten oder Bewerbungsbilder fotografiert.
Freiberufler gelten hingegen als Künstler, die ihre Kunstwerke für Käufer anbieten ohne dabei in festem Auftrag zu handeln.
Hier gibt es echte Underschiede (z.B. Berufsgenossenschaft und nicht nur die). Wer nur als Hobby fotografiert, für den stellt sich die Frage gewerblich oder freiberuflich aber ohnehin nicht.
LG Thomas
Seit Wegfall des Meisterzwangs darf sich jeder Fotograf nennen.
Der Begriff Fotodesigner ist ebenfalls nicht geschützt. Jeder darf sich Fotodesigner nennen.
Anders sieht es mit dem Fotografenmeister aus. Hier ist eine entsprechende Ausbildung nötig um sich so nennen zu dürfen. Ebenso ist für für einen Dipl. Fotodesigner o.ä. ein Diplom nötig.
Fotograf oder Fotodesigner darf sich aber grundsätzlich jeder nennen. Dazu ist nicht einmal eine Kamera nötig *gg*.
Auch was wer nun eigentlich fotografiert spielt dabei keine Rolle. So was wie der Fotograf knipst Hochzeiten und der Fotodesigner Mode gibt es nicht.
Die eigentliche und auch wichtigere Unterscheidung ist, ob man freiberuflich oder gewerblich tätig ist. Das hat aber nichts mit der Bezeichnung Fotograf oder Fotodesigner zu tun.
Grob gesagt ist gewerbilch tätig, wer im Auftrag knipst, also z.B. Hochzeiten oder Bewerbungsbilder fotografiert.
Freiberufler gelten hingegen als Künstler, die ihre Kunstwerke für Käufer anbieten ohne dabei in festem Auftrag zu handeln.
Hier gibt es echte Underschiede (z.B. Berufsgenossenschaft und nicht nur die). Wer nur als Hobby fotografiert, für den stellt sich die Frage gewerblich oder freiberuflich aber ohnehin nicht.
LG Thomas
#20Report
Topic has been closed
Vielleicht kann mir das bitte mal jemand erklären^^
so far
marc