Frage zu Rechten an Fotos von Sportfotoagenturen 2
[gone] Rainer Kedzierski
09.01.2008
Damit ist nichts anderes gemeint, wie bei den typischen TfP/ TfCD- shootings:
Veröffentlichung für Eigenwerbung im nichtkommerziellen Sinne ist genehmigt mit Ankauf der Bilder.
Somit steht einer Veröffentlichung im VZ nichts im Wege.
Jegliche Veröffentlichung für kommerzielle Zwecke ist jedoch von der Genehmigung der Agentur abhängig.
Im Grunde eine einfache Geschichte.
Wenn sie sich auch erstmal kompliziert anhört.
Veröffentlichung für Eigenwerbung im nichtkommerziellen Sinne ist genehmigt mit Ankauf der Bilder.
Somit steht einer Veröffentlichung im VZ nichts im Wege.
Jegliche Veröffentlichung für kommerzielle Zwecke ist jedoch von der Genehmigung der Agentur abhängig.
Im Grunde eine einfache Geschichte.
Wenn sie sich auch erstmal kompliziert anhört.
#2Report
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neben dem Hobby Fotografie betreibe ich intensiv Ausdauersport und nehme regelmäßig z.B. an Marathons teil. Dort ist es mittlerweile bereits bei kleinen Veranstaltungen Standard, dass kommerzielle Fotoagenturen (z.B. finisherphoto) mit Fotografen an der Strecke stehen, möglichst alle Teilnehmer ablichten und ihnen später Bilder zum Kauf anbieten (Identifizierung über Startnummer).
Ich habe mittlerweile viele Bilder von mehreren Agenturen gekauft und frage mich, was ich eigentlich alles damit machen kann. Welche Nutzungsrechte erwerbe ich mit dem Kauf? Einige Anbieter existieren offenbar schon länger nicht mehr, so dass eine dortige Nachfrage nicht möglich ist, auch die alten Bestellformulare helfen nicht weiter. Teilweise enthalten die Fotos aber den Aufdruck "Das Recht zur Ausstellung und privaten Verwendung wird bei Ankauf erteilt", eine Agentur erlaubt in ihren AGB pauschal die "private Verwendung" und macht "gewerbliche Verwendung", wozu auch das Veröffentlichen auf Websites zählen soll, von einer Genehmigung abhängig.
Wäre nun das Ausstellen der Bilder auf einer privaten Website oder das Einstellen in Alben bei Portalen wie StudiVZ genehmigungspflichtig?
Irgendwie komme ich mit dem gegensatz privat vs. gewerblich nicht weiter.... weiß jemand Bescheid?
LG
Olaf