Models mit Gewerbeschein - Mal nachgefragt... 13
14.01.2008
privat nebenberuflich brauchst keine zusatzversicherung
musst buchhaltung machen und alle quittungen aufheben und darfst nur nen bestimmten betrag verdienen im jahr
um mehr ausgaben,mehr steuern zurück!
soweit weiß ich da bescheid *guck...
wenn du nebenberuflich ein geschäft führst musst du zusatzversichert sein
kannst zb dein büro in der eigenen wohnung mit raummiete etc abrechnen,tanken etcetc
musst buchhaltung machen und alle quittungen aufheben und darfst nur nen bestimmten betrag verdienen im jahr
um mehr ausgaben,mehr steuern zurück!
soweit weiß ich da bescheid *guck...
wenn du nebenberuflich ein geschäft führst musst du zusatzversichert sein
kannst zb dein büro in der eigenen wohnung mit raummiete etc abrechnen,tanken etcetc
#2Report
[gone] Guest1234
14.01.2008
Braucht man sehr wohl ne Zusatzversicherung, weil die Privathaftpflicht solche
Situationen nicht abdeckt!
D.h. wenn mich jemand aufgrund meiner Schuld als Model auf Schadensersatz verklagt, dann springt nicht die Privathaftpflicht ein sondern die Gewerbehaftpflicht. Alles andre, was die Haftpflicht nicht abdeckt, macht die Rechtschutzversicherung.
Meine Meinung.
Buchhaltung mach ich auch schon im hauptberuf mit. Das ist für mich kein Problem.
Ich dürfte nebenbei steuerfrei auch was verdienen.
Aber erklär das mal dem Finanzamt, die drehen einem aus allem einen Strick.
Aber da ich auf Nummer sicher gehe, habe ich Nebenerwerb angemeldet.
Geschäft würde ich net nennen. Ich mache das Ganze von zu Hause aus.
Habe kein eignes Büro, auch keinen Raum, den ich als Büro her nehmen könnte (1-Raum-Appartement).
Ich lass mich halt vom Steuerberater beraten.
Aber insgesamt hätte mich interessiert, wer halt als Model mit Gewerbeschein eine Gewerbehaftpflicht oder gewerbliche Versicherung hat
und was an Kosten dafür angefallen ist.
Situationen nicht abdeckt!
D.h. wenn mich jemand aufgrund meiner Schuld als Model auf Schadensersatz verklagt, dann springt nicht die Privathaftpflicht ein sondern die Gewerbehaftpflicht. Alles andre, was die Haftpflicht nicht abdeckt, macht die Rechtschutzversicherung.
Meine Meinung.
Buchhaltung mach ich auch schon im hauptberuf mit. Das ist für mich kein Problem.
Ich dürfte nebenbei steuerfrei auch was verdienen.
Aber erklär das mal dem Finanzamt, die drehen einem aus allem einen Strick.
Aber da ich auf Nummer sicher gehe, habe ich Nebenerwerb angemeldet.
Geschäft würde ich net nennen. Ich mache das Ganze von zu Hause aus.
Habe kein eignes Büro, auch keinen Raum, den ich als Büro her nehmen könnte (1-Raum-Appartement).
Ich lass mich halt vom Steuerberater beraten.
Aber insgesamt hätte mich interessiert, wer halt als Model mit Gewerbeschein eine Gewerbehaftpflicht oder gewerbliche Versicherung hat
und was an Kosten dafür angefallen ist.
#3Report
Guest
14.01.2008
Ich hab 2 jahre lang hauptberuflich als Hostess gearbeitet. Krankenversicherung musst ich natürlich selbst zahlen, aber von ner Gewerbehaftpflicht hab ich bis jetzt nie was gehört.
Da es in deinem Fall ja nur nebenberuflich ist, brauchst du zumindest keine zusätzliche krankenversicherung (zahlt ja dein Arbeitgeber). Aber da nebenberuflich, gibts sicher Höchstgrenzen bei den Einnahmen, da du sonst für die Sozialversicherung selbst aufkommen musst, denk ich mir.
Da du sicher umsatzsteuerbefreit bist, weil du als nebenberufliches Model unter der Mindestgrenze der zu versteuernden Beträge liegen wirst (Kleinunternehmer), brauchst du - meines Wissens - auch gar keine Buchhaltung in dem Sinne zu führen (bei kaufmännern/-frauen wär das anders), da reicht ne einfach Einnahmen-Überschuss-Rechnung, die hat auch immer mein Steuerberater gemacht.
Was Versicherungen angeht, würd ich mich an deiner Stelle aber noch mal genau erkundigen!
Da es in deinem Fall ja nur nebenberuflich ist, brauchst du zumindest keine zusätzliche krankenversicherung (zahlt ja dein Arbeitgeber). Aber da nebenberuflich, gibts sicher Höchstgrenzen bei den Einnahmen, da du sonst für die Sozialversicherung selbst aufkommen musst, denk ich mir.
Da du sicher umsatzsteuerbefreit bist, weil du als nebenberufliches Model unter der Mindestgrenze der zu versteuernden Beträge liegen wirst (Kleinunternehmer), brauchst du - meines Wissens - auch gar keine Buchhaltung in dem Sinne zu führen (bei kaufmännern/-frauen wär das anders), da reicht ne einfach Einnahmen-Überschuss-Rechnung, die hat auch immer mein Steuerberater gemacht.
Was Versicherungen angeht, würd ich mich an deiner Stelle aber noch mal genau erkundigen!
#4Report
[gone] Silvana Denker Fotografie
14.01.2008
ich hab mich ja auch als kleinunternehmer, allerdings als fotografin angemeldet, da ich noch nicht über die 17000€ im jahr komme.
mein vater ist versicherungsfachmann und auch er hat mir zu einer berufshaftpflicht geraten. hab mir zb für ein shooting mal nen blitz geliehen, der wäre über die privathaftpflicht nicht abgedeckt gewesen, weil es ja für den beruf war und nicht privat.
ich glaub, bei der rechtsschutz gibts auch gewisse dinge, die nicht mit versichert sind, zb wenn du auf deiner homepage irgendwie jemandes urheberrecht verletzt (ohne es vielleicht zu merken) oder einen geschützten namen verwendest und jemand merkts und verklagt dich. bin mir da aber nicht ganz sicher, steht aber ja in den unterlagen deiner versicherung.
für fotografen ist die einzige pflichtversicherung bg druck und papier, die haben sich von selbst gemeldet ;) keine ahnung, obs bei modellen auch sowas gibt.
naja, das ist, was ich mir bisher so angelesen hab, bin nämlich auch absoluter frischling und kann mir noch keinen steuerberater leisten ;)
mein vater ist versicherungsfachmann und auch er hat mir zu einer berufshaftpflicht geraten. hab mir zb für ein shooting mal nen blitz geliehen, der wäre über die privathaftpflicht nicht abgedeckt gewesen, weil es ja für den beruf war und nicht privat.
ich glaub, bei der rechtsschutz gibts auch gewisse dinge, die nicht mit versichert sind, zb wenn du auf deiner homepage irgendwie jemandes urheberrecht verletzt (ohne es vielleicht zu merken) oder einen geschützten namen verwendest und jemand merkts und verklagt dich. bin mir da aber nicht ganz sicher, steht aber ja in den unterlagen deiner versicherung.
für fotografen ist die einzige pflichtversicherung bg druck und papier, die haben sich von selbst gemeldet ;) keine ahnung, obs bei modellen auch sowas gibt.
naja, das ist, was ich mir bisher so angelesen hab, bin nämlich auch absoluter frischling und kann mir noch keinen steuerberater leisten ;)
#5Report
[gone] Guest1234
14.01.2008
Hi Caro!
Danke für den Beitrag.
Buchhaltung ist für mich A und O. Dann mach ich das gleich richtig und es kann drüber meckern. :-D
Werden wir sehen, ob ich umsatzsteuerbefreit bin. Ich muss auf meinen Rechnungen dann aber 19 Prozent Mehrwertsteuer angeben, d.h. diese auch abführen.
Aber ich will immer noch wissen, was noch auf mich an Kosten zukommt.
Alles andre weiß ich ja schon bzw. erklärt mir mein Steuerberater.
Gewerbehaftpflicht sagt es schon aus: Pflicht.
Hast du ein gewerbe, musst du...
Aber für wen das gilt...
Ich habe z. B. bei einem Versicherungsvergleich für Gewerbehaftpflicht etwas gefunden, das es mich bei freiber. Fotomodell knapp 83 Euro/Jahr kostet, wenn ich das abschließe.
Wäre halt die Frage, weil ich das ja nebenberuflich betreibe, ob ich so was brauche.
Danke für den Beitrag.
Buchhaltung ist für mich A und O. Dann mach ich das gleich richtig und es kann drüber meckern. :-D
Werden wir sehen, ob ich umsatzsteuerbefreit bin. Ich muss auf meinen Rechnungen dann aber 19 Prozent Mehrwertsteuer angeben, d.h. diese auch abführen.
Aber ich will immer noch wissen, was noch auf mich an Kosten zukommt.
Alles andre weiß ich ja schon bzw. erklärt mir mein Steuerberater.
Gewerbehaftpflicht sagt es schon aus: Pflicht.
Hast du ein gewerbe, musst du...
Aber für wen das gilt...
Ich habe z. B. bei einem Versicherungsvergleich für Gewerbehaftpflicht etwas gefunden, das es mich bei freiber. Fotomodell knapp 83 Euro/Jahr kostet, wenn ich das abschließe.
Wäre halt die Frage, weil ich das ja nebenberuflich betreibe, ob ich so was brauche.
#6Report
Guest
14.01.2008
Vielleicht ganz interessant und beantwortet einige Fragen derer, die auch in Erwägung ziehen, sich als Gewerbetreibende selbstständig zu machen:
"Muss ich als Model Steuern zahlen?
Wer als Model mehr als 7.664 EUR im Jahr verdient, hat dieses Einkommen grundsätzlich zu versteuern (§ 32 a EStG, Stand: Mai 2005). Dabei ist es egal, ob es sich um ein Einkommen aus nebenberuflicher oder hauptberuflicher Tätigkeit handelt. Es werden grundsätzlich die Gesamteinkünfte versteuert.
Umsatzsteuer muss i.d.R. erst gezahlt werden, wenn die Freibetragsgrenzen überschritten werden (s.u.). Gewerbesteuer fällt darüber hinaus an, bei Gewerbeerträgen ab 24.500 EUR (Stand: Mai 2005).
* Der Freibetrag für Gewerbesteuer bei sog. natürlichen Personen beträgt derzeit 24.500 EUR Gewerbeertrag im Jahr. Wer weniger Gewerbeertrag hat, zahlt demnach keine Gewerbesteuer. Wer mehr Gewerbeertrag im Jahr hat, zahlt die Gewerbesteuer, die von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ist. Für Gewerbeerträge bis 72.500 EUR werden ermäßigte Gewerbesteuern bezahlt. Bei einem Gewerbeertrag von 100.500 EUR im Jahr käme etwa eine Gewerbesteuer zwischen ca. 5.200 EUR (Kleinstadt) und ca. 12.700 EUR (Großstadt) in Betracht. Kleinstädte haben üblicherweise einen geringeren Gewerbesteuerhebesatz als Großstädte wie beispielsweise München und Stuttgart. Dieser Gewerbesteuerbetrag muss aber nicht tatsächlich anfallen, weil es auch Einkommenssteuer-Ermäßigungen für Gewerbesteuer gibt, die die faktische Gewerbesteuer reduzieren können.
* Freibetrag für Umsatzsteuer: Kleinunternehmer, die im Vorjahr weniger als 17.500 EUR und im laufenden Jahr voraussichtlich weniger als 50.000 EUR Umsatz haben, können von der Umsatzsteuer befreit werden (§ 19 Abs. 1 UStG, Besteuerung der Kleinunternehmer, Stand: Februar 2005). Sie müssen dann keine Umsatzsteuererklärung abgeben, dürfen Ihren Kunden aber auch keine Umsatzsteuer berechnen und können keine Vorsteuer geltend machen, um diese zu verrechnen. Kleingewerbetreibende müssen auch keine doppelte Buchführung betreiben oder bilanzieren. Ein Kleingewerbe betreibt i.d.R., wer weniger als 350.000 EUR Jahresumsatz und weniger als 30.000 EUR Jahresgewinn hat und auch nicht als Kaufmann im Handelsregister eingetragen ist. Dann reicht eine einfache Einnahme-Ausgaben-Rechnung aus.
* Der Grundfreibetrag für die Einkommenssteuer liegt 2005 bei 7.664 EUR (getrennte Veranlagung, also Einzelperson, § 32 a EStG), dabei werden aber alle Einkünfte eines Steuerpflichtigen berücksichtigt.
* [Sämtliche Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Antworten gibt Ihnen Ihr Steuerberater]
Wer zahlt die Sozialversicherungsbeiträge?
Wenn Sie nicht in einem festen Anstellungsvertrag arbeiten, sind Sie i.d.R. als Selbstständige/r tätig und müssen auch selbst für die Sozialversicherungsbeiträge aufkommen. Als Selbständige/r zahlen Sie anders als der Angestellte die vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und müssen sich auch selbst rentenversichern."
(Quelle: http://www.casting-agentur.de/?cmd=modelrecht#n7)
"Muss ich als Model Steuern zahlen?
Wer als Model mehr als 7.664 EUR im Jahr verdient, hat dieses Einkommen grundsätzlich zu versteuern (§ 32 a EStG, Stand: Mai 2005). Dabei ist es egal, ob es sich um ein Einkommen aus nebenberuflicher oder hauptberuflicher Tätigkeit handelt. Es werden grundsätzlich die Gesamteinkünfte versteuert.
Umsatzsteuer muss i.d.R. erst gezahlt werden, wenn die Freibetragsgrenzen überschritten werden (s.u.). Gewerbesteuer fällt darüber hinaus an, bei Gewerbeerträgen ab 24.500 EUR (Stand: Mai 2005).
* Der Freibetrag für Gewerbesteuer bei sog. natürlichen Personen beträgt derzeit 24.500 EUR Gewerbeertrag im Jahr. Wer weniger Gewerbeertrag hat, zahlt demnach keine Gewerbesteuer. Wer mehr Gewerbeertrag im Jahr hat, zahlt die Gewerbesteuer, die von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ist. Für Gewerbeerträge bis 72.500 EUR werden ermäßigte Gewerbesteuern bezahlt. Bei einem Gewerbeertrag von 100.500 EUR im Jahr käme etwa eine Gewerbesteuer zwischen ca. 5.200 EUR (Kleinstadt) und ca. 12.700 EUR (Großstadt) in Betracht. Kleinstädte haben üblicherweise einen geringeren Gewerbesteuerhebesatz als Großstädte wie beispielsweise München und Stuttgart. Dieser Gewerbesteuerbetrag muss aber nicht tatsächlich anfallen, weil es auch Einkommenssteuer-Ermäßigungen für Gewerbesteuer gibt, die die faktische Gewerbesteuer reduzieren können.
* Freibetrag für Umsatzsteuer: Kleinunternehmer, die im Vorjahr weniger als 17.500 EUR und im laufenden Jahr voraussichtlich weniger als 50.000 EUR Umsatz haben, können von der Umsatzsteuer befreit werden (§ 19 Abs. 1 UStG, Besteuerung der Kleinunternehmer, Stand: Februar 2005). Sie müssen dann keine Umsatzsteuererklärung abgeben, dürfen Ihren Kunden aber auch keine Umsatzsteuer berechnen und können keine Vorsteuer geltend machen, um diese zu verrechnen. Kleingewerbetreibende müssen auch keine doppelte Buchführung betreiben oder bilanzieren. Ein Kleingewerbe betreibt i.d.R., wer weniger als 350.000 EUR Jahresumsatz und weniger als 30.000 EUR Jahresgewinn hat und auch nicht als Kaufmann im Handelsregister eingetragen ist. Dann reicht eine einfache Einnahme-Ausgaben-Rechnung aus.
* Der Grundfreibetrag für die Einkommenssteuer liegt 2005 bei 7.664 EUR (getrennte Veranlagung, also Einzelperson, § 32 a EStG), dabei werden aber alle Einkünfte eines Steuerpflichtigen berücksichtigt.
* [Sämtliche Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Antworten gibt Ihnen Ihr Steuerberater]
Wer zahlt die Sozialversicherungsbeiträge?
Wenn Sie nicht in einem festen Anstellungsvertrag arbeiten, sind Sie i.d.R. als Selbstständige/r tätig und müssen auch selbst für die Sozialversicherungsbeiträge aufkommen. Als Selbständige/r zahlen Sie anders als der Angestellte die vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und müssen sich auch selbst rentenversichern."
(Quelle: http://www.casting-agentur.de/?cmd=modelrecht#n7)
#7Report
Guest
14.01.2008
Hm, also ich war die ganze Zeit, von Anfang an Kleinunternehmerin, weil ich nicht über die Höchstgrenze gekommen bin. Von daher musst ich auch keine Umsatzsteuer zahlen (durfte sie natürlich auch nicht berechnen;).
Ich glaube nicht, dass du im jahr mit deinem Nebengewerbe auf 17.500 Euro kommst, also pack lieber auf jede Rechnung den Paragraphen 19!
Vorsorglich kannste dir das ja noch mal schriftlich von deinem Finanzamt geben lassen.
Ich glaube nicht, dass du im jahr mit deinem Nebengewerbe auf 17.500 Euro kommst, also pack lieber auf jede Rechnung den Paragraphen 19!
Vorsorglich kannste dir das ja noch mal schriftlich von deinem Finanzamt geben lassen.
#8Report
Guest
14.01.2008
Hab mir eben mal n bisschen über die Gewerbehaftpflicht angelesen.
Also abschließen muss man die natürlich nicht, genauso wenig wie andere Versicherungen. Aber wär schon empfehlenswert, falls du mal aus Versehen beispielsweise n Stativ umschmeißt und die teure Kamera kaputt geht. Kann ja doch einiges passieren und gerade, wenn ein Fotograf ne teure Ausrüstung hat... Naja! Muss jeder selbst wissen. Aber wie ich gelesen hab, gibts die schon so ab rund 12 Euro pro Monat.
Also abschließen muss man die natürlich nicht, genauso wenig wie andere Versicherungen. Aber wär schon empfehlenswert, falls du mal aus Versehen beispielsweise n Stativ umschmeißt und die teure Kamera kaputt geht. Kann ja doch einiges passieren und gerade, wenn ein Fotograf ne teure Ausrüstung hat... Naja! Muss jeder selbst wissen. Aber wie ich gelesen hab, gibts die schon so ab rund 12 Euro pro Monat.
#9Report
14.01.2008
Original von sandra1_koesching(Sandra-Foto)
Servus!
Ich habe heute meinen Gewerbeschein beantragt (Nebenerwerb).
Wollte mal wissen, ob mir Models mit Gewerbeschein sagen können, was
insgesamt so an Kosten nach Beantragung des Gewerbes angefallen ist.
Also nur das nötigste (Gewerbehaftpflicht...).
Hat jemand noch eine private Krankenversicherung abgeschlossen?
Ich bin noch hauptberuflich tätig, daher würde mich interessieren, ob
ich dafür ne extra Versicherung brauche.
"Kosten" fallen nach der Gewebeanmeldung für ein Model eigentlich nur Steuern an - sofern welche zu zahlen sind. Die Gewerbeanmeldung geht automatisch ans Finanzamt, insofern ist das Schummeln schlecht möglich.
Pflichtmitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft gibt es für Models nicht, allerdings können Models sich freiwillig in der BG versichern. Das kann sehr sinnvoll sein, weil die gesetzliche Krankenversicherung (AOK, BEK usw.) grundsätzlich nicht für Behandlung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten bezahlen darf. Wenn das Model also sich beim Shooting ein Bein bricht und in der obligatorischen Unfallmeldung des Arztes an die Krankenversicherung dann ehrlich angibt "Unfall beim Fotoshooting" - dann könnte das Stress geben. Bei einer privaten Krankenversicherung muß man gucken, was die Versicherungsbedingungen sagen.
Eine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft ist allerdings meistens die billigste Berufs-Unfallversicherung, die man bekommen kann. Es lohnt sich also, das zu überlegen, vor allem, wenn man ansonsten in der gesetzlichen Krankenversicherung ist. (Z.B. weil dort über einen Hauptjob pflichtversichert.) Die Leistungen der BG im Falle von Berufsunfällen sind wesentlich besser und umfangreicher als die der GKV.
Ich überlege halt, eine Gewerbehatfpflicht zusätzlich zu meiner Privathaftpflicht abzuschließen (weil ganz wichtig...).
Meinst Du, Models machen so viel kaputt? Schaden kann es sicher nichts, hängt nicht zuletzt auch von der Prämie ab.
#10Report
14.01.2008
Original von Silvana D.
mein vater ist versicherungsfachmann und auch er hat mir zu einer berufshaftpflicht geraten. hab mir zb für ein shooting mal nen blitz geliehen, der wäre über die privathaftpflicht nicht abgedeckt gewesen, weil es ja für den beruf war und nicht privat.
Für Schäden an geliehenen oder gemieteten Gegenständen zahlt meines Wissens weder die Privat- noch die Gewerbehaftpflicht... Nur mal so am Rande... Geliehenes und gemietetes ist immer ausgeschlossen, nur bei Wohnungen ist das anders. (Das muß ggf. der Vermieter absichern und stellt es dann dem Mieter in Rechnung - z.B. bei einem Mietwagen.)
ich glaub, bei der rechtsschutz gibts auch gewisse dinge, die nicht mit versichert sind, zb wenn du auf deiner homepage irgendwie jemandes urheberrecht verletzt (ohne es vielleicht zu merken) oder einen geschützten namen verwendest und jemand merkts und verklagt dich. bin mir da aber nicht ganz sicher, steht aber ja in den unterlagen deiner versicherung.
Übliche Rechtsschutzversicherungen sind immer Privat-Rechtsschutz-Versicherungen und schließen alles, das aus Beruf oder selbständiger Tätigkeit resultiert, aus. (Ausnahme: Arbeitsrecht, aber das greift hier natürlich nicht.) Urheberrechtsstreitigkeiten sind üblicherweise auch ausgeschlossen, dafür bräuchte man dann ggf. eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung. Da wird's dann allerdings teuer.
für fotografen ist die einzige pflichtversicherung bg druck und papier, die haben sich von selbst gemeldet ;) keine ahnung, obs bei modellen auch sowas gibt.
Siehe oben. Für Fotografen gibt's übrigens noch eine weitere Pflichtversicherung, nämlich die KSK (Künstlersozialkasse; als Rentenversicherung).
#11Report
14.01.2008
Original von Caro Cute
Wer als Model mehr als 7.664 EUR im Jahr verdient, hat dieses Einkommen grundsätzlich zu versteuern (§ 32 a EStG, Stand: Mai 2005). Dabei ist es egal, ob es sich um ein Einkommen aus nebenberuflicher oder hauptberuflicher Tätigkeit handelt. Es werden grundsätzlich die Gesamteinkünfte versteuert.
Mooment...!
Die 7.664 Euro sind das steuerfreie Existenzminimum! Das ist das Einkommen, das steuerfrei bleibt. "Versteuern", d.h. sich beim Finanzamt anmelden und eine Steuererklärung machen, muß man als Freiberufler oder Gewerbetreibender aber schon vom ersten Euro Umsatz an.
Man zahlt dann zwar letztlich keine Steuern, "versteuern", d.h. eine Steuererklärung machen, muß man aber schon.
#12Report
Guest
14.01.2008
Schon klar! ;) Mit "versteuern" war in dem Falle das Entrichten von anfallenden Steuern gemeint. Ich denke, das hat das Model auch so verstanden...
Mooment...!
Die 7.664 Euro sind das steuerfreie Existenzminimum! Das ist das Einkommen, das steuerfrei bleibt. "Versteuern", d.h. sich beim Finanzamt anmelden und eine Steuererklärung machen, muß man als Freiberufler oder Gewerbetreibender aber schon vom ersten Euro Umsatz an.
Man zahlt dann zwar letztlich keine Steuern, "versteuern", d.h. eine Steuererklärung machen, muß man aber schon.[/quote]
Original von TomRohwer
[quote]Original von Caro Cute
Wer als Model mehr als 7.664 EUR im Jahr verdient, hat dieses Einkommen grundsätzlich zu versteuern (§ 32 a EStG, Stand: Mai 2005). Dabei ist es egal, ob es sich um ein Einkommen aus nebenberuflicher oder hauptberuflicher Tätigkeit handelt. Es werden grundsätzlich die Gesamteinkünfte versteuert.
Mooment...!
Die 7.664 Euro sind das steuerfreie Existenzminimum! Das ist das Einkommen, das steuerfrei bleibt. "Versteuern", d.h. sich beim Finanzamt anmelden und eine Steuererklärung machen, muß man als Freiberufler oder Gewerbetreibender aber schon vom ersten Euro Umsatz an.
Man zahlt dann zwar letztlich keine Steuern, "versteuern", d.h. eine Steuererklärung machen, muß man aber schon.[/quote]
#13Report
Topic has been closed
Ich habe heute meinen Gewerbeschein beantragt (Nebenerwerb).
Wollte mal wissen, ob mir Models mit Gewerbeschein sagen können, was
insgesamt so an Kosten nach Beantragung des Gewerbes angefallen ist.
Also nur das nötigste (Gewerbehaftpflicht...).
Hat jemand noch eine private Krankenversicherung abgeschlossen?
Ich bin noch hauptberuflich tätig, daher würde mich interessieren, ob
ich dafür ne extra Versicherung brauche.
Bisher hat mich alles 20 Euro gekostet (Gebühr für Anmeldung).
Noch keine Kosten für Versicherungen...
Unfallversicherung war kein Problem, da brauch ich nix ändern.
Ich überlege halt, eine Gewerbehatfpflicht zusätzlich zu meiner Privathaftpflicht abzuschließen (weil ganz wichtig...).
Termin beim Steuerberater habe ich am 22.01.
Würde daher schon mal nen kleinen Überschlag machen wollen.
Schon mal ganz lieben Dank!