Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mitgeteilt, die derzeitige Regelung zur "Pendlerpauschale" (KM-Erstattung der Wegstrecke zwischen Arbeitsstätte und Wohnung) vom 01.01.2007 sind verfassungswidrig! Zwei Eintscheidungen wurden nun dem BVerfG zur endgültigen Klärung vorgelegt.
Wenn ihr also Eure ESt.-Erklärung für 2007 macht, berechnet Eure Arbeitsfahrten mit der alten Regelung (vor 2007)!
Legt dann evtl. Widerpruch gegen den dann bald folgenden Steuerbescheid ein (falls er nicht eh "Vorläufig" erteilt wird) und bezieht euch auf die BFH-Aktenzeichen
- Beschluss vom 10.01.08 VI R 17/07 -
- Beschluss vom 10.01.08 VI R 27/07 -.
Bitte um "Ruhen des Verfahrens" bis zur endgültigen Beschlussfassung des BVerfG.
model-kartei.de uses cookies to make your visit as pleasant as possible. By using this site, you agree with their use. For more information about cookies and their configuration please follow this link: model-kartei.de/datenschutz/
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mitgeteilt, die derzeitige Regelung zur "Pendlerpauschale" (KM-Erstattung der Wegstrecke zwischen Arbeitsstätte und Wohnung) vom 01.01.2007 sind verfassungswidrig! Zwei Eintscheidungen wurden nun dem BVerfG zur endgültigen Klärung vorgelegt.
Wenn ihr also Eure ESt.-Erklärung für 2007 macht, berechnet Eure Arbeitsfahrten mit der alten Regelung (vor 2007)!
Legt dann evtl. Widerpruch gegen den dann bald folgenden Steuerbescheid ein (falls er nicht eh "Vorläufig" erteilt wird) und bezieht euch auf die BFH-Aktenzeichen
- Beschluss vom 10.01.08 VI R 17/07 -
- Beschluss vom 10.01.08 VI R 27/07 -.
Bitte um "Ruhen des Verfahrens" bis zur endgültigen Beschlussfassung des BVerfG.
LG, René
Quelle: http://www.bundesfinanzhof.de/www/presse/pr2008/presse9.html