Gewerbeschein 20

31.01.2008
Kurz gefasst: Ich möchte Pay machen als Fotograf, will es aber nicht schwarz machen. Erster Gedanke: Gewerbeschein. Lese und höre aber jetzt immer öfter, dass dann von der IHK oder HK ein Pflichtbeitrag fällig wird für nicht wirklich existierende Leistungen, ob man will oder nicht.
Allerdings soll es als freiberuflicher künstlerischer Fotograf möglich sein, auch ohne Gewerbeschein und Umsatzsteuerabgaben seiner Tätigkeit nachzugehen, dazu braucht man nur ne Steuernummer vom Finanzamt.

Ich bin mir sicher, hier findet sich jemand, der diesen Bürokratie-Dschungel ein wenig durchsichtiger machen kann. Ich wäre wirlich dankbar ;)
31.01.2008
Hallo!
Eine Steuernummer genügt. Bei einem Gewerbeschein sind ein paar Euros fällig und die einfache Buchführung.
Ein "Alter" aus Nürnberg.


Original von Morton LaPantera
Kurz gefasst: Ich möchte Pay machen als Fotograf, will es aber nicht schwarz machen. Erster Gedanke: Gewerbeschein. Lese und höre aber jetzt immer öfter, dass dann von der IHK oder HK ein Pflichtbeitrag fällig wird für nicht wirklich existierende Leistungen, ob man will oder nicht.
Allerdings soll es als freiberuflicher künstlerischer Fotograf möglich sein, auch ohne Gewerbeschein und Umsatzsteuerabgaben seiner Tätigkeit nachzugehen, dazu braucht man nur ne Steuernummer vom Finanzamt.

Ich bin mir sicher, hier findet sich jemand, der diesen Bürokratie-Dschungel ein wenig durchsichtiger machen kann. Ich wäre wirlich dankbar ;)
[gone] ottfoto | stefan ott
31.01.2008
http://www.mediafon.de

Ratgeber, steht alles drin.

Du brauchst weder Gewerbe noch sonstwas, du musst nur deine Einnahmen bei der ESt. angeben. Du darfst sogar Rechnungen schreiben, allerdings ohne die MwSt auszuweisen.

Nach Anmeldung eines Gewerbes wird die BG und ev. die HK auf dich zukommen.
[gone] Spiderwitch
31.01.2008
...genau so, ich glaube das heißt - Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, das jeder Arbeitnehmer angeben. Du kannst auch jemandem den Acker umgraben für ??? 800,-€ ;-) je nachdem wie groß der Acker ist und dann bei der Steuererkläung aufführen - Einnahmen aus selbstständiger Arbeit 800,-
31.01.2008
ok, danke für die infos. dann werd ich wohl mal nächste woche das finanzamt anrufen. fürstliche arbeitszeiten haben die da ja... ^^
[gone] User_58368
04.02.2008
Hi,

für die Fotos, die Du machst (wie in Deinem Profil), ist eine Gewerbeanmeldung notwendig. :-(
Nur der sog. Bildberichterstatter/Foto-Journalist geht als Freiberufler durch.
Jeder andere Art von Fotografie ist Gewerbe.
Jenachdem wieviel Umsatz du im Jahr machen möchtest, solltest Du mal bei der IHK nachfragen, ob Du nicht beitragsfrei bleibst, genauso bei der BG. Und wenn Du es nur nebenberuflich betreibst, fällt auch kein Beitrag zur Künstlersozialkasse an, da Du normalerweise gesetzl. Krankenversichert bist.
Es ist zum Kotz.. mit der Bürokratie in D. Da möchtest Du nur ein bißchen Taschengeld in der Freizeit verdienen, es noch ordnungsgemäß beim FA anmelden, prompt darfst Dich mit Formularen und Behörden/Organisationen herumärgern, die mehr Geld von Dir wollen, als das Ganze für Dich einbringt.

Gruß
Thomas
[gone] egal
04.02.2008
Wer viel fragt, kriegt viel Antworten ;)

Fest steht: Eine freiberufliche Tätigkeit ist einem Gewerbeschein auf jedem Fall vorzuziehen.

Ich würde an Deiner Stelle ein paar Euro für einen Termin bei einem guten Steuerberater ausgeben und ihn beispielsweise fragen, wie denn Deine Tätigkeit aussehen müßte, so dass eine freiberufliche Tätigkeit möglich ist. Mit dessen Antworten bist Du dann auf der sicheren Seite.

LG, Nicole
[gone] User_58368
04.02.2008
@Bildmacherin
Der Steuerberater kann nur beraten und Dir vielleicht Tips geben. ;-)
Letztendlich entscheidet das Finanzamt aufgrund des Betriebseröffnungsbogens bzw. des vorherigen Gespräches, ob die angestrebte Tätigkeit freiberuflich oder gewerblich ist.
Ist sie gewerblich schicken sie Dich zuerst zum Gewerbeamt zwecks Anmeldung, von dort erhalten sie die Info zurück, und schicken Dir dann das Formular zu.
Verrückte Bürokratie in Deutschland halt. Da geht alles seinen Gang. ;-)
Ich habe mir Infos in verschiedenen Foren und Websites gesammelt, und dann mit beiden Ämtern telefoniert. Danach war mir klar, was ich zu tun hatte. :-)
[gone] Herr Schmidt
04.02.2008
Nur der sog. Bildberichterstatter/Foto-Journalist geht als Freiberufler durch


völliger Quatsch, sorry.................

Jeder künstlerisch-kreative Beruf kann als freiberufliche Tätigkeit anerkannt werden, Fotodesigner aber in jedem Fall, Werbetexter auch, etc. etc. etc.

Sorry, kein angelesenes Wissen, eigene jahrelange Erfahrung :o)
[gone] Nylons and Heels
04.02.2008
naja so einfach ist das nicht.

Die Problematik liegt wohl eher darin, für welche ARt von Fotos Du Geld nehmen darfst oder nicht.

Denn einige Bereiche der Fotografie (Portraits, HOchzeitsfotos) sind dem Handwerk zuzuordnen. Das heißt ohne Gewerbeanmeldung und ohne Eintragung in die Handwerksrolle darfst Du meines Wissens nach gar keine "handwerkliche Fotografie" anbieten.

Aber um die Sache für Dich ein wenig zu vereinfachen:

http://www.berufsfotografen.com/select_infos.html

http://www.berufsfotografen.com/links/innungen/CV_MITGLIED.htm
Da hat man mir persönlich super weitergeholfen (mit Köln telefoniert).

Ich weiß das es ein Thema ohne Ende ist.. sich genug Leute finden die sagen "muss man nicht" oder "brauchste nicht" oder "ja, das muss sein".

Ich hab mein Gewerbe angemeldet, mich in die Handwerksrolle eintragen lassen
und darf mich (aufgrund der zuordnung des Fotografenhandwerks zu den "zulassungsfreien" Berufen (du also keine Ausbildung brauchst) ganz offziell Fotograf nennen.

Ach ja: heutzutage kostet doch alles Geld, oder??
Also meine Meinung: 1x richtig machen und Ruhe ist.

LG
Oli
[gone] User_58368
04.02.2008
@Herr Schmidt
Hier war die Frage, ob der"künstlerischer Fotograf" als Freiberufler durchgeht.
Das andere kreative-künstlerische Tätigkeiten vermutlich als freiberuflich anerkannt werden, war nicht die Frage, und darauf bezog sich auch nicht meine Antwort.
Der Threaderöffner wollte ja nicht Bildhauer werden.
Also, nicht vom Thema ablenken, wir beziehen uns hier aufs Fotografieren.
Wenn es Dir gelingt das FA zu überzeugen, daß Deine Tätigkeit als freiberuflich anerkannt wird, ist's ja gut.
Ich kann nur empfehlen, vorher bei den notwendigen Stellen anzurufen.
Sonst erlebt man u.U. noch manche böse Überraschung
[gone] Nylons and Heels
04.02.2008
na da kann ich tj-fotogfrafie nur zustimmen.

Und probier es einfach mal aus:

Ruf mal bei 2 versch. Finanzämtern und 2 versch. Handwerkskammern an und du erhälst
4 versch. Antworten. Dann noch den Steuerberater gefragt und das Chaos ist perfekt!

:-)
04.02.2008
Morgen hab ich mal zu nem Zeitpunkt frei, die sich mit den Öffnungszeiten meines Finanzamtes überschneiden, da nutze ich mal die Gelegenheit und frage nach. Kann ja dann auch schreiben, was bei rausgekommen ist. Ich lass mich einfach mal überraschen :-D
Vielen lieben Dank auf jeden Fall schon mal euch allen für eure Hilfe.
04.02.2008
0. Read the fucking manual... ;-) Benutze mal die Suchfunktion des Forums - Du wirst ungefähr 299 Threads mit ungefähr 29.000 Beiträgen zu dem Thema finden, davon auch einige sinnvolle und inhaltlich korrekte.

1. Wenn Du "gewerblich" fotografierst, wird auf jeden Fall eine Gewerbeanmeldung fällig, in vielen Fällen auch eine Mitgliedschaft in der Handwerkskammer, weil "gewerbliche Fotografie" häufig gleichzeitig auch "handwerkliche Ausübung des Berufes des Fotografen" ist. Meister muß man dafür nicht mehr sein, HWK-Mitglied schon.

2. Jede Gewerbeanmeldung, sofern nicht handwerklich (dann Handwerkskammer), macht Dich zum Pflichtmitglied der Industrie- und Handelskammer. Kostet (für Kleingewerbe relativ wenig) Geld, bringt: nix. Null, nada, niente. Alles, das Du nämlich eventuell mal von Deiner IHK brauchen könntest, mußt Du dann nochmal extra bezahlen. Da kostet sogar ein schlichtes Formular dann mindesten 5 Euro...

3. Du kannst die Fotografie auch freiberuflich, also "nicht-gewerblich" ausüben.
- Z.B. als Bildjournalist
- Z.B. als Fotodesigner
- Z.B. als Künstler

Für den Status des Künstlers verlangt das Finanzamt Gutachten (z.B. von Kunsthochschulen), sonst bekommst Du die "steuerlichen Vorteile" des "Künstlers" nicht.

Für den Status des Bildjournalisten genügt eine Anmeldung beim Finanzamt. Für den Fotodesigner im Prinzip genauso.

4. Achtung: der steuerliche Status (Umsatzsteuer, Gewerbesteuer) hängt überwiegend nicht vom Status des Steuerpflichtigen ab, sondern von der Art seines Umsatzes.

So gilt z.B. die Herstellung von PR-Fotos als "gewerbliche Tätigkeit" und ist - grundsätzlich - gewerbesteuerpflichtig. Auch wenn ein Bildjournalist dies macht, der an sich nicht gewerbesteuerpflichtig ist. Der USt-Satz (7 oder 19%) wiederum hängt davon ab, mit was Umsätze erzielt werden - Umsätze aus der Verwertung von Urheberrechten haben immer 7%, egal wer das macht. Verkauft man "dingliche Fotos", ist der USt-Satz 19%.

Es gibt eine schon ziemliche alte Regelung, die sich die Oberfinanzdirektion mal haben einfallen lassen, daß freiberufliche (Bild-)Journalisten aus Vereinfachungsgründen pauschal alle ihre Umsätze mit 7% umsatzversteuern dürfen, auch wenn es sich dabei gelegentlich mal um einen Umsatz handelt, der eigentlich 19% haben müsste. Ich habe lange unbeanstandet angewendet, ob das tatsächlich immer noch gültig ist, will ich aber nicht beschwören.

Der Punkt ist ja letztlich auch einfach der: es fällt normalerweise kein Mensch darüber, wenn ein Bildjournalist auf allen seinen Rechnungen 7% drauf stehen hat - ein Steuerprüfer müsste sich schon tiefere Gedanken machen, wenn er anhand einer Rechnung nachvollziehen will, was seinerzeit da eigentlich wirklich geliefert wurde. Wenn man natürlich "20 Vergrößerungen auf Leinen, 30 x 40cm" auf die Rechnung schreibt, könnte er drüber stolpern. Steht auf der Rechnung "Portraitfotos Heinz Meier"... hat Heinz Meier im Zweifelsfall eben Nutzungsrechte für die Fotos bekommen... (Das war jetzt nur mal laut gedacht...)

Steuerprüfungen bei Kleingewerbetreibenden und Freiberuflern mit Mini-Umsätzen sind ohnehin sehr selten, in Hamburg werden Steuerpflichtige unter 1.000.000 Jahresumsatz de facto gar nicht mehr geprüft, es sei denn bei besonderem Verdacht.

Interessant ist der USt-Satz eh nur für private Endkunden, für alle anderen ist er ein durchlaufender Posten.

Original von tj-fotografie
Jenachdem wieviel Umsatz du im Jahr machen möchtest, solltest Du mal bei der IHK nachfragen, ob Du nicht beitragsfrei bleibst, genauso bei der BG. Und wenn Du es nur nebenberuflich betreibst, fällt auch kein Beitrag zur Künstlersozialkasse an, da Du normalerweise gesetzl. Krankenversichert bist.


1. "Beitragsfrei" gibt es bei der BG nicht!

Wer freiberuflich als Fotograf oder Bildjournalist oder Fotodesigner Geld verdient, ist vom ersten Euro an Pflichtmitglied in der BG (z.B. BGDP für Bildjournalisten und Fotografen) und zahlt dort unabhängig vom tatsächlichen Einkommen den Mindestbeitrag.

Der Mindesbeitrag West beträgt 231,19 Euro/Jahr, der Mindestbeitrag Ost 196,51 Euro.

Der BG-Beitrag richtet sich nach "Gefahrenklasse" (Fotografen und Bildjournalisten haben 1,9fachen Satz) und der Versicherungssumme (das ist die Lohnsumme des Betriebes, denn die BG versichert Betriebe bzw. Arbeitsstätten; das gilt auch für Freiberufler. Beim Freiberufler ist die Lohnsumme gleich seinem Einkommen).

Die BG-Mitgliedschaft ist dringend anzuraten, denn die gesetzliche Krankenversicherung ("Krankenkasse") zahlt grundsätzlich nicht für die Behandlung von Arbeitsunfallen (dazu gehören auch Wegeunfälle auf dem Weg zur Arbeit). Bei Unfällen ist eine Unfallmeldung durch den Arzt an die Krankenversicherung obligatorisch, und dadurch erfährt die Krankenversicherung automatisch, ob es sich um einen Arbeitsunfall handelte - es sei denn, man macht falsche Angabe, das ist dann allerdings strafbarer Betrug.

Die BG hat in ihrem Bereich (Arbeitsunfälle, arbeitsbedingte Erkrankungen) übrigens deutlich bessere Leistungen als die gesetzliche Krankenversicherung, sie stellt außerdem die günstigste Berufsunfallversicherung dar, die man bekommen kann, und zahlt bei Berufsunfähigkeit auch eine Berufsunfähigkeitsrente bzw. eine Umschulung, Reha usw.

2. Freiberufliche Publizisten (also auch Bildjournalisten) und Künstler sind außerdem Pflichtmitglied in der Künstlersozialkasse (KSK). Die ist die gesetzliche Rentenversicherung für freiberufliche Publizisten und Künstler und zahlt einen Zuschuß von 50 Prozent zur Krankenversicherung.

Übrigens: die KSK ist die einzige Möglichkeit für Freiberufler mit geringem Einkommen, zu einem bezahlbaren Tarif in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu kommen. Üblicherweise haben Freiberufler nämlich in der GKV keine prozentuale Beitragsberechnung, sondern fangen mit ungefähr 300 Euro im Monat als Mindestbeitrag an (es gibt nur eine ganz grobe Beitragsstaffel für Freiberufler).

Nur über die KSK kommt man zu einem GKV-Beitrag, der dem tatsächlichen Einkommen entspricht, und dann durchaus bei 50 oder 60 Euro im Monat liegen kann... (Die KSK nimmt aber nicht jeden, man braucht ein gewisses Mindesteinkommen im Jahr.)

Wird man "Handwerker" und HWK-Mitglied, können auch noch die Versorgungssysteme des Handwerks greifen, die haben nämlich auch gewisse Pflichtversicherungen.


Original von Herr Schmidt | studio:ambulanz
völliger Quatsch, sorry.................

Jeder künstlerisch-kreative Beruf kann als freiberufliche Tätigkeit anerkannt werden, Fotodesigner aber in jedem Fall, Werbetexter auch, etc. etc. etc.

Sorry, kein angelesenes Wissen, eigene jahrelange Erfahrung :o)


Als freiberuflicher "Künstler" braucht man vom Finanzamt eine entsprechende Anerkennung... Als freiberuflicher Fotodesigner oder Bildjournalist nicht. Da reicht die schlichte Anmeldung.

Wirklich logisch ist das nicht, denn der einzige Vorteil des "Künstlers" ist steuerlich, daß er "dingliche Werke" auch dann nur mit 7% umsatzversteuern muß, wenn er damit nicht Umsätze aus der Verwertung von Urheberrechten erzielt, sondern eben aus der Verwertung von Kunstwerken. (Das ist ein Unterschied...!)

Kunstwerke, die nicht von einem vom Finanzamt anerkannten Künstler stammen, sind nämlich höchsten "Kunstgewerbe" und haben den vollen USt-Satz von 19%. Da Kunst meist von Endverbrauchern gekauft wird, hat das für den Käufer dann eine gewisse tatsächliche Wirkung auf den Endpreis, da er ja nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Tip: Gönne Dir einen Termin beim Steuerberater und entwickele mit dem einmal eine "Steuergestaltung" für Deine ganz individuellen Bedürfnisse. Der Steuerberater klärt Dich dabei gleich auch noch auf, wie Du Deine Buchführung zu gestalten und Deine Steuervoranmeldungen und Steuerzahlungen zu handhaben musst.

Ob Du dann den Rest selber machst (es gibt mittlerweile ganz brauchbare Computerprogramme für sowas) oder lieber den Steuerberater den ganzen Krempel erledigen lässt, hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich kann ich nur den Tip geben: Kreative Menschen wie Fotografen sollten sich auf ihre kreative Arbeit konzentrieren. Buchführung und Steuerzahlungen sind Dinge für Buchhalter und Steuerberater. (Und wenn diese dann auch noch "kreativ" sein sollen, erst recht...)

________________________________________________________
Bei allen Aussagen, Informationen und Meinungen zu rechtlichen oder steuerlichen Fragen handelt es sich ausschließlich um die zulässige allgemeine Betrachtung der Rechtslage bzw. der Steuergesetze, nicht aber um die "Besorgung fremder Rechtsgeschäfte im Einzelfall" oder gar eine "Steuerberatung". Logisch irgendwie, oder?
04.02.2008
Original von Nylons and Heels
na da kann ich tj-fotogfrafie nur zustimmen.

Und probier es einfach mal aus:

Ruf mal bei 2 versch. Finanzämtern und 2 versch. Handwerkskammern an und du erhälst
4 versch. Antworten. Dann noch den Steuerberater gefragt und das Chaos ist perfekt!

Das kann man getrost in das Reich der Legende verweisen. Ausgenommen das Stichwort Handwerkskammer/IHK - da reichen schon 2 Anrufe bei derselben Kammer, und 3 verschiedene Antworten zu bekommen.

Finanzämter haben für sowas ihre Richtlinien - wenn verschiedene Leute von widersprüchlichen Auskünften berichten, liegt es regelmäßig daran, daß diese Leute unterschiedliche Fragen gestellt bzw. unterschiedliche Ausgangspositionen gehabt haben, als sie ihr Finanzamt befragten.
[gone] ottfoto | stefan ott
05.02.2008
Deine Ausführungen stimmen - fast.

Ich denke, ein jeder wäre gerne Pflichtmitglied in der KSK...leider ist das so einfach nicht. Zwar ist die Liste der azeptierten Berufe mittlerweile recht groß, aber der Aufnahme stehen vielfältige Bedingungen und ein mächtig dickes Formular entgegen.

Die Einstufung freiberuflich - gewerblich muss man ebenfalls differenziert betrachten, denn dies ist Sache des zuständigen Finanzamtes. Während einige FA da sehr großzügig mit der Art der erzielten Umsätze umgehen, verfahren andere nach dem Grundsatz, dass schon ein minimaler gewerblicher Umsatz den Freiberufler-Status zunichte macht. Beispiel: Ein Designer/Grafiker entwirft ein Anzeigenlayout (freiberufliche Tätigkeit) und schaltet die Anzeige dann auch (gewerblich). Wer also des öfteren gewerbliche Tätigkeiten ausübt, sollte sich den Freiberufler-Status nochmals überlegen. Im schlimmsten Falle zahlt man bei einer Steuerprüfung für etliche Jahre nach.....

Ein Tip am Rande zur Berufsgenossenschaft: Die Mitgliedschaft in der BG Druck und Papier kostet mich ca. 70 Euro. Allerdings habe ich mich als Werbeagentur angemeldet und nicht als Fotograf. Da ich zur Hälfte gewerbliche Umsätze durch Druck, Anzeige u.ä. erziele, macht das für mich kein Problem.
Ich nenne Dir mal die Preise:

1. Bürgeramt - Anmeldung des Gewerbescheins: 25€
2. Handwerkskammer (die melden sich schon von selbst) 125€ Anmeldung
3. Berufsgenossenschaft ( Anmeldung pflicht, Kaufm. tätigkeit 0,2 und digitale Fotografie 1,9 Gefahrenklasse, das heißt für Dich am Jahresende melden die sich und wollen vn Dir ca. 20€ / Monat als Versicherungssumme)
4. Bürgeramt - Abmeldung des Scheins 25€

Falls Du fragen hast, in deiner Stadt muss es ein Existenzgründer Büro geben, bei uns in Hameln ist die erstberatung Kostenlos - seeehr nützlich, stehen auch per Telefon zur verfügung, bekommst auch Hilfreiche tipps zur Abrechnung. Du wirst als kleingewerbetreibender beim Finanzamt gemeldet und bekommst eine Steuernummer sowie eine Klausel bei der Du vom Abführen der 19% Mwst befreit bist ( aber dass musst Du dir genauer Erklären lassen, das ist alles etwas kompliziert)

Lg, Spooney
06.02.2008
Original von ottfoto | stefan ott
Deine Ausführungen stimmen - fast.

Ich denke, ein jeder wäre gerne Pflichtmitglied in der KSK...leider ist das so einfach nicht. Zwar ist die Liste der azeptierten Berufe mittlerweile recht groß, aber der Aufnahme stehen vielfältige Bedingungen und ein mächtig dickes Formular entgegen.

Die KSK nimmt nicht jeden - weil sie nämlich ja auch für ihre Mitglieder den "Arbeitgeberanteil" an den Krankenversicherungskosten zahlen muß.

Insofern reicht es nicht, einfach zu sagen "Huhu - ich möchte Mitglied werden!" Das ist völlig richtig.

Um in die KSK zu kommen, muß man ein gewisses Mindesteinkommen haben, mit KSK-pflichtiger Tätigkeit.

Die KSK ist dabei in einem blöden Zwiespalt - einerseits versucht sie, möglichst viele möglichst gut verdienen Leute als Pflichtmitlgieder zu requirieren. So wurden z.B. vor ein paar Jahren mal bestimmte Berufe aus der Werbeagentur-Branche angegangen. Und sie versucht, möglichst viele "Arbeitgeber", nämlich Auftraggeber von Künstlern und Publizisten, beitragspflichtig zu machen.

Andererseits bekommt sie genau auf diese Weise aber auch, der Branchensituation geschuldet, recht viele Mitglieder, die nur wenig verdienen und unterm Strich mehr kosten, als sie einbringen.

Das gute daran ist letztlich aber: die KSK ist nicht frei in ihren Entscheidungen, sie arbeitet auf gesetzlicher Grundlage, und man kann die KSK auf dem Weg über die Sozialgerichtsbarkeit (kostenfrei!) dazu zwingen, das zu tun, was sie tun muß. Nichts neues übrigens, Sozial- und Krankenversicherungsträger muß man heutzutage ziemlich oft auf gerichtlichem Wege dazu zwingen, die Leistungen zu erbringen, zu denen sie gesetzlich verpflichtet sind. Man kann bzw. muß leider davon ausgehen, daß Sozialversicherungsträger & Co. heutzutage in Deutschland flächendeckend aus Kostengründen versuchen, die Gesetze zu mißachten...

Die Einstufung freiberuflich - gewerblich muss man ebenfalls differenziert betrachten, denn dies ist Sache des zuständigen Finanzamtes.

...und unterliegt natürlich den einschlägigen finanzgerichtlichen Entscheidungen und ministeriellen Richtlinien... Dafür braucht man dann einen guten Steuerberater. Im Endeffekt aber läuft es immer auf dasselbe hinaus, den mit Hilfe der Berufsverbände kann man durchaus herausfinden, wie Finanzämter quer durch die Republik bestimmte Fälle entschieden haben und sich darauf berufen. Und wenn das FA Kiel-Süd eine bestimmte Sache völlig anders sieht als das FA Koblenz-Nord, dann ist irgendwann eben der Weg vors Finanzgericht fällig.

Ein Tip am Rande zur Berufsgenossenschaft: Die Mitgliedschaft in der BG Druck und Papier kostet mich ca. 70 Euro. Allerdings habe ich mich als Werbeagentur angemeldet und nicht als Fotograf. Da ich zur Hälfte gewerbliche Umsätze durch Druck, Anzeige u.ä. erziele, macht das für mich kein Problem.

Wenn man sich in den niedrigsten Gefahrtarif mogelt... ;-)

Ich wäre da vorsichtig - eine Betriebsprüfung durch die BG kann einem die Suppe versalzen. Da zahlt man dann nach. Den Versicherungsschutz betrifft es allerdings zum Glück nicht. Allerdings wird die Einstufung in den jeweiligen Gefahrtarif durch die BG vorgenommen - man macht bei der Anmeldung seine diversen Angaben (und reicht bei Änderung des Betriebes entsprechend neue Angaben nach), und die BG stuft dann... Wenn die einem "0,6fach" gönnen... super! :-]
06.02.2008
Original von Fotodesign Spooney.de ( Bayern)
Ich nenne Dir mal die Preise

Die "Preise" (die Gebühren sind) sind von Gemeinde zu Gemeinde und vermutlich auch von Kammer zu Kammer unterschiedlich...

1. Bürgeramt - Anmeldung des Gewerbescheins: 25€

Ihr seid aber teuer... :-( Bei uns kostet das 10€...
Ja, echt... ich stimme voll und ganz zu, das die Preise varriieren, aber damit man mal eine ungefähre richtung hat.LG, Spooney

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