SoftAir und andere Anscheinswaffen bei Shootings - Das Neue Waffengesetz !? 29
[gone] Langhaarzottl [Studio-World.de]
20.05.2008
Wenn ich das nicht falsch verstanden habe...
müsste der Transport zum Set ebenfalls in einer verschlossenen Verpackung erfolgen...bzw. in einem entsprechenden Case...Koffer...wie auch immer...
Ebenso scheints auch schon eine Gratwanderung zu sein die Waffen selbst an
abgelegenen Orten auszupacken...solange das nicht befriedeter Besitztum ist...
Sollte sich da jemand angepisst fühlen...könnte das evtl. richtig dumm laufen...
aber um da volle Gewissheit zu bekommen würde ich im Zweifelsfall direkt bei der
Polizei anrufen...denen verklickern was geplant ist...wann...was...wie...warum...
dann sollten die schon entsprechende Auskünfte geben können... :o)
LG
Zottl
müsste der Transport zum Set ebenfalls in einer verschlossenen Verpackung erfolgen...bzw. in einem entsprechenden Case...Koffer...wie auch immer...
Ebenso scheints auch schon eine Gratwanderung zu sein die Waffen selbst an
abgelegenen Orten auszupacken...solange das nicht befriedeter Besitztum ist...
Sollte sich da jemand angepisst fühlen...könnte das evtl. richtig dumm laufen...
aber um da volle Gewissheit zu bekommen würde ich im Zweifelsfall direkt bei der
Polizei anrufen...denen verklickern was geplant ist...wann...was...wie...warum...
dann sollten die schon entsprechende Auskünfte geben können... :o)
LG
Zottl
#2Report
20.05.2008
nun ja, die Frage des Transportes hast Du Dir ja schon selber beantwortet...
"das auch ein Transport solcher SoftAir-Waffen etc. wie sie hier in der MK von vielen Fotografen verwendet werden, von A nach B, z.B. vom Lagerort zum Outdoorschooting nur in einem fest verschlossenen Behältnis mit mindestens einem Schloss oder noch OVP in Folie eingeschweißt transportiert werden darf !"
Eine andere Möglichkeit (wenn möglich) ist das zerlegen und verstauen an verschiedenen Stellen im Auto, das ist meines Wissens auch ok.
"das auch ein Transport solcher SoftAir-Waffen etc. wie sie hier in der MK von vielen Fotografen verwendet werden, von A nach B, z.B. vom Lagerort zum Outdoorschooting nur in einem fest verschlossenen Behältnis mit mindestens einem Schloss oder noch OVP in Folie eingeschweißt transportiert werden darf !"
Eine andere Möglichkeit (wenn möglich) ist das zerlegen und verstauen an verschiedenen Stellen im Auto, das ist meines Wissens auch ok.
#3Report
20.05.2008
Sollte das da alles so wahr sein, mache ich besser kein Lara Croft Shooting mehr. Schade, dass einige Gesetzeshüter so frei drehen und die wahren Problem dabei ignorieren (man kann auch jemand mit einem gezielten Schlag eines Baseballschlägers tötlich verletzten - wahrscheinlich einfacher als mit solch einer Soft-Air-Waffe).
lg,
Rico
lg,
Rico
#4Report
20.05.2008
Original von Rico1973........mit einem gezielten Schlag eines Baseballschlägers tötlich verletzten - wahrscheinlich einfacher als mit solch einer Soft-Air-Waffe). ......
Aus diesem Grund musste damals (vor 18 Jahren) mein Baseball-Schläger von Tokio nach Düsseldorf in den Gepäckraum des Fliegers.. Waren natürlich danach Beulen drin (ohne Ende!!).
Ärgerlich dabei war: Ein paar Plätze neben mir hat sich eine Frau die Nägel mit einer Feile fit gemacht... :(
#5Report
[gone] Langhaarzottl [Studio-World.de]
20.05.2008
Du darfst 3 mal raten wieso innerhab des Bereiches "Self-Defense" der neueste Hype ist mit Mitteln des täglichen Lebens zu hantieren... ;o)
Du glaubst gar nicht was ein Schlüsselbund...ein Zollstock...oder gar nur ein
zusammengerolltes Handtuch....(richtig eingesetzt) anrichten können...
selbst wenn Du einem die Softair auf den Kopf hauen würdest...
wäre das Verletzungsrisiko geringer... *gg*
Klar ist das ein Reizthema...und ja...ich habe auch schon Shootings gemacht
in denen Waffen eine Rolle spielten...
aber unter der neuen Gesetzeslage...is das echt'n Krampf...
LG
Zottl
Du glaubst gar nicht was ein Schlüsselbund...ein Zollstock...oder gar nur ein
zusammengerolltes Handtuch....(richtig eingesetzt) anrichten können...
selbst wenn Du einem die Softair auf den Kopf hauen würdest...
wäre das Verletzungsrisiko geringer... *gg*
Klar ist das ein Reizthema...und ja...ich habe auch schon Shootings gemacht
in denen Waffen eine Rolle spielten...
aber unter der neuen Gesetzeslage...is das echt'n Krampf...
LG
Zottl
#6Report
20.05.2008
Beim Versand: Ordentlich und Blickdicht verpacken
Beim Gebrauch für ein shooting "outdoor" oder in einer "offenen Location" würde ich das Ordnungsamt befragen. Verstöße gegen das Waffenrecht sind kein Witz.
anTon
Beim Gebrauch für ein shooting "outdoor" oder in einer "offenen Location" würde ich das Ordnungsamt befragen. Verstöße gegen das Waffenrecht sind kein Witz.
anTon
#7Report
20.05.2008
Kleine Info am Rande, bevor sich jeder unnütz aufregt. Wer sich mit dem Thema auseinandersetzt sollte das vollständig tun. D.h.
Einmal nachlesen unter § 42a WaffG Absatz 2
Dort heißt es:
Absatz 1 gilt nicht
1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmenoder Theateraufführungen,
2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interessevorliegt.
Also, Ruhe bewahren.... ;)
Einmal nachlesen unter § 42a WaffG Absatz 2
Dort heißt es:
Absatz 1 gilt nicht
1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmenoder Theateraufführungen,
2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interessevorliegt.
Also, Ruhe bewahren.... ;)
#8Report
20.05.2008
Im Gesetz steht:
Das Waffengesetz spricht also von "verschlossenenm Behältnis", nicht mehr und
nicht weniger. Alle anderen Behauptungen mit eingeschweisst etc. sind freie
Interpretationen. Mein Händler z.B. ging davon aus, daß 3 Tesastreifen um den
Karton ausreichen und empfahl bei der Mitnahme in einer Tasche, diese mit einem
Vorhängeschloss zu sichern.
Zum Fotografieren in der Öffentlichkeit benötigt ihr noch Absatz 2 Satz 1 Ziffer 1.
§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
(1) Es ist verboten
1. Anscheinswaffen,
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.
(2) Absatz 1 gilt nicht
1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
Das Waffengesetz spricht also von "verschlossenenm Behältnis", nicht mehr und
nicht weniger. Alle anderen Behauptungen mit eingeschweisst etc. sind freie
Interpretationen. Mein Händler z.B. ging davon aus, daß 3 Tesastreifen um den
Karton ausreichen und empfahl bei der Mitnahme in einer Tasche, diese mit einem
Vorhängeschloss zu sichern.
Zum Fotografieren in der Öffentlichkeit benötigt ihr noch Absatz 2 Satz 1 Ziffer 1.
#9Report
[gone] Qm8Kunst
20.05.2008
Ein paar Links zum nachlesen:
Bundesgesetzblatt über das geänderte Waffengesetz !!
Infokurzfassung von den Verbänden VDB und JSM
Bundesgesetzblatt über das geänderte Waffengesetz !!
Infokurzfassung von den Verbänden VDB und JSM
#10Report
20.05.2008
wie gesagt, mal 3 Beiträge höher lesen. da is die Info für Verwendung für Fotoaufnahmen ;)
#11Report
20.05.2008
Ich sehe schon, das wird ziemlich lustig: 1,5 Stunden Verhandlung mit dem ortansässigen Ordnungsamt/Polizei um vielleicht 30 Minuten mit dem Wäffchen zu shooten *lol* - nuja ... trotzdem danke für die richtigstellenden Beiträge!
lg,
Rico
lg,
Rico
#12Report
20.05.2008
Also um diesen wilden Spekulationen mal Einhalt zu gebieten...der Ursprung und die Absicht, die hinter diesem Gesetz stehen sind durchaus legitim, wer in der Praxis mit solchen Spinnern zu tun hat, die mit täuschend echten Waffen auf der Straße rumlaufen, ist dem Gesetzgeber für dieses Gesetz dankbar!
Zum Gesetz selbst...wie schon geschrieben wurde, sind in den Ausnahmen die Verwendung bei Foto-... etc. Aufnahmen aufgeführt, TROTZDEM kann ich jedem nur raten, solche Aufnahmen, wenn genannte Waffen im Spiel sind, bei der ÖRTLICH zuständigen Polizeidienststelle anzumelden.
So werden Missverständnisse gleich ausgeschlossen!
Dazu sollte ein Anruf vollkommen ausreichen mit Nennung von Ort und Dauer der Aufnahmen.
Nach Auskunft des Ordnungsamtes Hannover (für andere Städte kann ich nicht sprechen) ist ein verschlossenes Behältnis schon dann anzunehmen, wenn die Waffe in einem Rucksack auf dem Rücken getragen wird.
Analog dazu reicht es aus, die Waffe im Kofferraum liegen zu haben ohne die Möglichkeit eines SCHNELLEN Zugriffs auf diese!
DAS ist Sinn und Zweck der Formulierung "verschlossenes Behältnis".
Viele Grüsse
Tom
Zum Gesetz selbst...wie schon geschrieben wurde, sind in den Ausnahmen die Verwendung bei Foto-... etc. Aufnahmen aufgeführt, TROTZDEM kann ich jedem nur raten, solche Aufnahmen, wenn genannte Waffen im Spiel sind, bei der ÖRTLICH zuständigen Polizeidienststelle anzumelden.
So werden Missverständnisse gleich ausgeschlossen!
Dazu sollte ein Anruf vollkommen ausreichen mit Nennung von Ort und Dauer der Aufnahmen.
Nach Auskunft des Ordnungsamtes Hannover (für andere Städte kann ich nicht sprechen) ist ein verschlossenes Behältnis schon dann anzunehmen, wenn die Waffe in einem Rucksack auf dem Rücken getragen wird.
Analog dazu reicht es aus, die Waffe im Kofferraum liegen zu haben ohne die Möglichkeit eines SCHNELLEN Zugriffs auf diese!
DAS ist Sinn und Zweck der Formulierung "verschlossenes Behältnis".
Viele Grüsse
Tom
#13Report
20.05.2008
Vielleicht sollte man beim Shooting noch einen Auszug des WaffG mitnehmen,
denn am letzten Sonntag hatte ich eine kleine Diskussionen mit einem Wachmann,
der wohl die Verbotsregelung kannst, aber nicht die Ausnahmetatbestände.
denn am letzten Sonntag hatte ich eine kleine Diskussionen mit einem Wachmann,
der wohl die Verbotsregelung kannst, aber nicht die Ausnahmetatbestände.
#14Report
[gone] Qm8Kunst
20.05.2008
Original von Michael Sch. (PLZ 34x/36x/37x)
wie gesagt, mal 3 Beiträge höher lesen. da is die Info für Verwendung für Fotoaufnahmen ;)
Hallo Michael, den Absatz kenne ich auch, jedoch gilt das nach meinem jetzigen Kenntnisstand nicht für den Transport zum Outdoorschooting oder von A nach B, sondern stellt lediglich fest das das Führen von SoftAir-Waffen bei Fotoprojekten erlaubt sei :-)
Laut Polizei-Dienststelle hier in Mannheim, bekommen wir große Probleme wenn wir z.B. in der Fußgängerzone oder anderen öffentlichen Orten ein SoftAir-Shooting machen würden, ganz große Probleme sogar !!!
Also nichts davon das die Verwendung bei Fotoaufnahmen einfach so zulässig ist, DEin Absatz der Ausschließung bezieht sich nur auf die Verwendung im allgemeinen.
Laut Polizei ist der Transport neuerdings nur in einem verschlossenen Behältnis erlaubt, das mindestens 1 Schloss haben muß oder halt OVP in Folie eingeschweißt sein muß !
#15Report
20.05.2008
Auch Polizisten und Ordnungsbehörden können sich in der Interpretation eines
Gesetzestextes irren. Zum Ärger machen reicht das allerdings, so daß man
sich besser der Interpretation anpasst.
Letzlich entscheidet aber ein Richter, welche Interpretation die richtige ist
und sonst niemand.
Gesetzestextes irren. Zum Ärger machen reicht das allerdings, so daß man
sich besser der Interpretation anpasst.
Letzlich entscheidet aber ein Richter, welche Interpretation die richtige ist
und sonst niemand.
#16Report
[gone] Alex | Photodesign - suche noch Model f. heute!
20.05.2008
Die Polizei macht aber nun mal keine Gesetze und auch die letztendliche Auslegung der Gesetze koomennicht von der Polizei sonern von Richtern, wenn ein Shooting in einer Fussgängerzone sein soll, dann steht dem Gesetz nach dem eigentlich nichts entgegen, wenn ich also da ein Shooting machen will und den entsprechenden Stellen Bescheid sage darf dem eigentlich nichts widersprechen!
#17Report
20.05.2008
Original von Qm8Kunst (sucht Model für Asia WBPF`08 in S.Korea)
Laut Polizei-Dienststelle hier in Mannheim, bekommen wir große Probleme wenn wir z.B. in der Fußgängerzone oder anderen öffentlichen Orten ein SoftAir-Shooting machen würden, ganz große Probleme sogar !!!
Hat die Polizei in Mannheim denn konkretisiert, was die großen Probleme sein sollen ?
Für mich klingt das ein wenig wie "Iss Deinen Teller auf, sonst ..."
Abgesehen davon hat die Polizei in Mannheim doch im Moment genug Probleme, oder ?
Das Telefonat
#18Report
20.05.2008
Also irgendwo müsste sich auch mal der gesunde Menschenverstand einschalten...wenn einer in der Fussgängerzone, am besten noch auf einen Samstagvormittag, mit Softairwaffen (die echten zum verwechseln ähnlich sehen) rumhantieren, Posen und wahrscheinlich noch einen "Schusswechsel" nachstellen will, dem ist nicht mehr zu helfen...sorry, just my two cents...
Hallo Michael, den Absatz kenne ich auch, jedoch gilt das nach meinem jetzigen Kenntnisstand nicht für den Transport zum Outdoorschooting oder von A nach B, sondern stellt lediglich fest das das Führen von SoftAir-Waffen bei Fotoprojekten erlaubt sei :-)
Laut Polizei-Dienststelle hier in Mannheim, bekommen wir große Probleme wenn wir z.B. in der Fußgängerzone oder anderen öffentlichen Orten ein SoftAir-Shooting machen würden, ganz große Probleme sogar !!!
Also nichts davon das die Verwendung bei Fotoaufnahmen einfach so zulässig ist, DEin Absatz der Ausschließung bezieht sich nur auf die Verwendung im allgemeinen.
Laut Polizei ist der Transport neuerdings nur in einem verschlossenen Behältnis erlaubt, das mindestens 1 Schloss haben muß oder halt OVP in Folie eingeschweißt sein muß ![/quote]
Original von Qm8Kunst (sucht Model für Asia WBPF`08 in S.Korea)
[quote]Original von Michael Sch. (PLZ 34x/36x/37x)
wie gesagt, mal 3 Beiträge höher lesen. da is die Info für Verwendung für Fotoaufnahmen ;)
Hallo Michael, den Absatz kenne ich auch, jedoch gilt das nach meinem jetzigen Kenntnisstand nicht für den Transport zum Outdoorschooting oder von A nach B, sondern stellt lediglich fest das das Führen von SoftAir-Waffen bei Fotoprojekten erlaubt sei :-)
Laut Polizei-Dienststelle hier in Mannheim, bekommen wir große Probleme wenn wir z.B. in der Fußgängerzone oder anderen öffentlichen Orten ein SoftAir-Shooting machen würden, ganz große Probleme sogar !!!
Also nichts davon das die Verwendung bei Fotoaufnahmen einfach so zulässig ist, DEin Absatz der Ausschließung bezieht sich nur auf die Verwendung im allgemeinen.
Laut Polizei ist der Transport neuerdings nur in einem verschlossenen Behältnis erlaubt, das mindestens 1 Schloss haben muß oder halt OVP in Folie eingeschweißt sein muß ![/quote]
#19Report
20.05.2008
Das ist der richtige Ansatz...aber es wird dann mit Sicherheit eine Menge Auflagen seitens des Ordnungsamtes geben...
Original von Alex | Photodesign & Fineart Photography
Die Polizei macht aber nun mal keine Gesetze und auch die letztendliche Auslegung der Gesetze koomennicht von der Polizei sonern von Richtern, wenn ein Shooting in einer Fussgängerzone sein soll, dann steht dem Gesetz nach dem eigentlich nichts entgegen, wenn ich also da ein Shooting machen will und den entsprechenden Stellen Bescheid sage darf dem eigentlich nichts widersprechen!
#20Report
Topic has been closed
Eins der 3 Pakete hatten wir in der OVP belassen und nur mit einem Klebeband gesichert und mit einem Paketaufkleber versehen.
Als wir beim DPD waren, wurden wir gefragt ob in dem Paket auch das drin wäre was drauf steht, was wir bestätigt haben und auch gesagt das in den anderen 2 Paketen auch SoftAir-Waffen drin wären.
Daraufhin wurde uns seitens des DPD-Depots mitgeteilt, das die 3 Pakete von DPD nicht befördert werden, da laut neustem geänderten Waffengesetzt vom 1.04.2008, auch ein Versand, nicht nur der Transport von A nach B dieser Waffen nur in fest verschlossenen Koffern/Behältnissen oder in OVP mit Folie eingeschweiß erfolgen darf :-(
Totaler Unsinn möchte ich mal meinen, aber nachdem ich mich jetzt bei unserem SoftAir-Händler (Kotte & Zeller GmbH – Industriestrasse 4 – 95365 Rugendorf, http://www.kotte-zeller.de) wo wir einiges an Waffen für diverse eigene Projekte, wie auch für befreundete Fotografen immmer wieder ordern, sowie bei Google.de schlau gemacht habe, sieht es tatsächlich so aus, das auch ein Transport solcher SoftAir-Waffen etc. wie sie hier in der MK von vielen Fotografen verwendet werden, von A nach B, z.B. vom Lagerort zum Outdoorschooting nur in einem fest verschlossenen Behältnis mit mindestens einem Schloss oder noch OVP in Folie eingeschweißt transportiert werden darf !
Sollte der Transporteur/Fotograf etc. in eine Kontrolle kommen und die Waffen einfach lose im Auto liegen haben oder in einer Tasche unter dem Arm hängen haben, so wäre dies eine Ordnungswidrigkeit gem. § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG, die mit einer Geldbuße bis zu 10.000€ geahndet werden kann.
Auch sei es verboten, die SoftAir-Waffen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte auszuüben, bzw. zu führen.
Für unsereins nicht ganz nachvollziehbar, aber ein Grund für DPD die Sendungen so verpackt wie sie waren nicht zu versenden.
Wobei sich jetzt auch für uns die Frage stellt, wie transportieren wir die SoftAir-Waffen zum Outdoor-Shooting und begehen wir mit diesem sogar selbst eine Ordnungswidrigkeit ?
Wie ist Eure Meinung/Erfahrung dazu ?