SoftAir und andere Anscheinswaffen bei Shootings - Das Neue Waffengesetz !? 29

[gone] Alex | Photodesign - suche noch Model f. heute!
20.05.2008
Es ging ja nicht nur um die Fussgängerzone sondern auch um "andere öffentliche Orte" was im Prinzip ja heisst: alles was nicht privatgelände ist und da sagt das Gesetz ganz klar was Anderes, wa die Polizei da behauptet ist also schlichtweg FALSCH, auch die Fussgängerzone wäre lt. Gesetz kein Problem auch wenn es etwas extrem klingt
[gone] Qm8Kunst
20.05.2008
Original von anTon
Beim Versand: Ordentlich und Blickdicht verpacken
Beim Gebrauch für ein shooting "outdoor" oder in einer "offenen Location" würde ich das Ordnungsamt befragen. Verstöße gegen das Waffenrecht sind kein Witz.
anTon


Das mit dem Blickdicht verpacken beim Versand wäre sicher eine Lösung, aber laut Aussage von DPD könnte es im Extremfall, wenn das Paket z.B. beschädigt werden würde, hinterher zu teuren Kosten für den Versender kommen, da dieser gegen die Beförderungsbedingungen verstoßen würde.

Ich bin ja kein Jurist, ich weiß nur was ich lese und was ich durch nachfragen an den betreffenden Stellen in Erfahrung bringen kann, wobei hier die Aussagen doch ein Stück weit auseinander gehen.

Das Ordnungsamt hat uns auf unsere Anfrage mitgeteilt, das es für Fotoshootings an öffentlichen Orten mit Waffen wie SoftAirs etc. nur ganz wenige Genehmigungen geben würde und auf keinen Fall für Privatpersonen, sondern lediglich für Veranstalter z.B. beim Mittelaltermarkt (was wollen die mit SoftAirs ?) oder bei Filmdrehs.

Vielleicht ist das alles von Land zu Land, von Stadt zu Stadt unterschiedlich, aber bevor es so weit kommt das ein Richter entscheiden muß, laß ich die SoftAirs lieber im Schrank, denn spaßig wird das Ganze dann sicherlich nicht werden !
20.05.2008
Laut WaffG ist die Fußgängerzone unproblematisch, ja, aber es gibt ja auch noch ein
paar 1000 andere Gesetze und Verordnungen.

Wie wäre es z.B. mit

"Vortäuschung einer Straftat"

"Gefährdung der öffentlichen Ordnung"
20.05.2008
Wieder mal wilde Spekulation ... Wenn shoot mit Anscheinswaffen, dann nen Anruf beim zuständigen Ordnungsamt "wir knipsen da und da und verwenden Softair Waffen" ... Name des Verantwortlichen, Schluß.

Zu diskutieren ob ein Gesetz sinnvoll ist oder nicht ... bringt doch nichts.

anTon
[gone] Alex | Photodesign - suche noch Model f. heute!
20.05.2008
Original von Tom Ahrens | Hannover | new Pics
Das ist der richtige Ansatz...aber es wird dann mit Sicherheit eine Menge Auflagen seitens des Ordnungsamtes geben...

Gut, das ist die Frage, es ist ja nicht so dass dir da "ausnahmsweise" was genemigt werden würde was eigentlich verboten wäre, das Gesetz erlaubt es ja ausdrücklich, und zwar ohne weitere Einschränkungen, es sollte also reichen, einfach nur Bescheid zu sagen, eine besondere Genehmigung mit irgendwelchen Auflagen sollte man da nicht extra einholen müssen...
20.05.2008
Original von Tom Ahrens | Hannover | new Pics
...aber es wird dann mit Sicherheit eine Menge Auflagen seitens des Ordnungsamtes geben...


Sehe ich nicht so. Wo ist die gesetzliche Grundlage, auf der mit das Ordnungsamt das
überhaupt untersage könnte ? Meiner Meinung nach benötige ich keine Genehmigung
und damit muß ich auch keine Auflagen erfüllen. Ich rufe da nur an, weil ich nett bin
und Ärger vermeiden möchte.

Falls jemand einen anderen Kenntnisstand hat, so möge er doch bitte das Gesetz
oder die Verordnung nennen, die das regelt.
[gone] Qm8Kunst
20.05.2008
Original von Fotofuxx
Hat die Polizei in Mannheim denn konkretisiert, was die großen Probleme sein sollen ?
Für mich klingt das ein wenig wie "Iss Deinen Teller auf, sonst ..."


Du hast es anschließend noch gut beschrieben z.B. "Gefährdung der öffentlichen Ordnung" und so in der Richtung, ohne Genehmigung und die würden laut Ordnungsamt der Stadt keine Privatpersonen bekommen, sondern lediglich Veranstalter, Filmproduktionen, Vereine etc., würde es da große Probleme geben, vom saftigen Ordnungsgeld mal ganz abgesehen !

Wobei es natürlich auch immer die Aussage gibt, so in der Art "wo kein Kläger da kein Beklagter", aber im zweifelsfall trifft es dann einen meist schon :-)
[gone] Qm8Kunst
20.05.2008
Original von Tom Ahrens | Hannover | new Pics
Also irgendwo müsste sich auch mal der gesunde Menschenverstand einschalten...wenn einer in der Fussgängerzone, am besten noch auf einen Samstagvormittag, mit Softairwaffen (die echten zum verwechseln ähnlich sehen) rumhantieren, Posen und wahrscheinlich noch einen "Schusswechsel" nachstellen will, dem ist nicht mehr zu helfen...sorry, just my two cents...


Tom, das war ja nur ein Extrembeispiel um aufzuzeigen das nicht alles uneingeschränkt rechtlich durchführbar ist.

Sicher, wenn ich irgendwo mit SoftAirs ein Shooting machen will, dann an abgelegenen Örtlichkeiten, ich will ja schließlich auch in Ruhe arbeiten können. Aber um das Problem zu verdeutlichen ist die Fußgängerzone dann schon sinnvoller :-)
Also ich kann dazu auch mal was sagen.....

Auch ich hatte das Problem bei einem Bundeswehr-Shooting. Zu sehen war ein Modell, in eine frei zusammengestellten Uniform (verschiedene Ausrüstungs- und Uniformteile der Bundeswehr) zusammen mit der Nachbildung eines G-36.

Location..... ein Truppenübungsplatz.

Okay... nicht sinnvoll gewählt, weil es ein Gelände ist, dass man ohnehin nicht betreten sollte/dürfte, aber dort stand nunmal ein alter Panzer und sowas findet man nicht sooo oft (... auch nicht in Fussgängerzonen!).

Den Transport zum und vom Shootingort haben wir in einer Reisetasche vorgenommen. Zu beachten dabei ist unbedingt, dass man, im Falle einer Kontrolle, UNAUFGEFORDERT sofort dem zuständigen Polizisten oder Feldjäger mitteilt "Hallo - ich habe da eine Softairwaffe im Gepäck..." um die Situation zu entspannen und nicht dem Polizisten eine berechtigte Vermutung nahelegt, er habe es hier mit einem Voll-Löti zu tun. Vor Ort - also WÄHREND des Shootings ist die Sache entspannter. Viele Faktoren weisen auf ein Shooting mehr als deutlich hin (Fotograf, der Assi, der den Reflektor hällt, Visa und und und...). In sog. eingefriedeten Gebieten ist sowas also möglich.... der Weg in dieses eingefriedete Gebiet allerdings ist mit diesen bereits erwähnten Auflagen behaftet.

Bleibt anzumerken, dass mich hier ein hochwichtiger "Fotograf" diesbezüglich - auch weil ich angeblich dem Ansehen der Bundeswehr geschadet hätte, anscheiZzen wollte, wegen Amtsanmaßung, Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz etc. !! Allerding konnte ich das alles mit der Hilfe eines Admin und eines sehr netten Fotografen aus Hamburg entkräften.... mittlerweile bin ich stolzer Besitzer einer Bundeswehrgallerie, die genehmigt wurde hochoffiziell (liegt mir schriftlich vor!!) vom Bundesministerium der Verteidigung.

Ihr seht, egal was man in diesem Zusammenhang macht... es ist immer problematisch und eine perfekte Absicherung gibt es anscheinend nicht....

Aber einschränken lassen deswegen.... ne ne ne ... dass lasse ich mich nicht und ihr euch hoffentlich auch nicht .......

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