Fragen zu TfP- Vertrag mit Visa 12

[gone] k-offline
06.06.2008
Hallo,

ich wollte Euch fragen,
wo man im Netz einen TfP-Vertrag finden kann, die rechtliche Situation zwischen Visa und Fotograf regelt? Hintergrund meiner Frage ist die, dass ich bis dato keinen TfP-Vertrag mit der Visa gemacht habe und diese Situation nun auf eine geregelte Grundlage für beide Seiten setzen möchte.


Vielleicht hat jemand von Euch einen Tip, Link etc....

Gruss
Jean-Paul
06.06.2008
Nimm DIr doch einfach einen "normalen" TfP-Vertrag, die Du schnell im Netz finden kannst und ersetze das Wort "Model" durch "Visagist"...

Lg, Robert
06.06.2008

Nimm DIr doch einfach einen "normalen" TfP-Vertrag, die Du schnell im Netz finden kannst und ersetze das Wort "Model" durch "Visagist"...


In diesem solltest du allerdings - meiner Meinung nach - die Urheberrechte der Visagisten klären.

http://www.bff.de/publish/viewfull.cfm?objectid=e5895b7f_7e90_43c1_79eb71c0166aeb12
06.06.2008
Wieso Urheberrechte? Die sind doch eh nicht übertragbar. Stattdessen müsste das stehen: "Der Fotograf erhält sämtliche Nutzungsrechte an den Bildern", dann kann auch der Visagist nicht nachträglich was fordern, wenn der Fotograf die Nutzungsrechte erhalten hat.

Oder was wäre Dein Formulierungsvorschlag?

Lg, Robert
06.06.2008
Original von Robert Kneschke
Wieso Urheberrechte? Die sind doch eh nicht übertragbar. Stattdessen müsste das stehen: "Der Fotograf erhält sämtliche Nutzungsrechte an den Bildern", dann kann auch der Visagist nicht nachträglich was fordern, wenn der Fotograf die Nutzungsrechte erhalten hat.

Nicht an den Bildern... Die hat der Fotograf sowieso, denn die Visa macht keine Bilder.

Was Du brauchst, wenn das Styling eine solche Schöpfungshöhe hat, daß es urheberrechtlich geschützt ist (was es in 99,95% aller Fälle nicht ist), ist ein Nutzungsrecht an dem Styling.

Aber wie gesagt: ein handelsübliches Make-Up hat keine ausreichende Schöpfungshöhe, um als "Werk" im Sinne des UrhG anerkannt werden zu können. Und insbesondere dann nicht, wenn es nach Anweisungen des Fotografen gemacht wurde. Dann ist nämlich ggf. der Fotograf der Urheber des Stylings...

(Der Fotografen-Assi wird auch nicht zum Urheber des Fotos, wenn er auf den Auslöser drückt, nachdem sein Chef das Bild eingerichtet hat.)
[gone] k-offline
06.06.2008
Erst einmal Danke für die vielen Tips. Bei meinen Shootings und den damit verbundenen Verträgen, ist mir die Fairness sehr wichtig, aus diesem Grund wollte ich bei den kommenden TfP-Shoots mit Visa dieser auch einen vertrag anbieten können, damit sie eine gewisse Sicherheit hat, obwohl ich bis dato noch nie Probleme hatte und sicherlich auch nicht haben werde, aber warum immer nur mit dem Model einen Vertrag machen und auf die sichere Seite holen, dies ist auch für die Visa wichtig, oder ? zB. das sie ihre Bilder in einem gewissen Zeitraum bekommt(bei mir innerhalb von max. 3 Wochen, wobei meistens die CD schon nach 2 Wochen angekommen ist).....
#7
Hier konnte man doch schon mal TFP Verträge ausdrucken, finde ich auch nicht mehr?
Gruß
Manfred
habe geggogelt und wieder gefunden.
Manfred
06.06.2008
Original von Jean-Paul Kowitz
Erst einmal Danke für die vielen Tips. Bei meinen Shootings und den damit verbundenen Verträgen, ist mir die Fairness sehr wichtig, aus diesem Grund wollte ich bei den kommenden TfP-Shoots mit Visa dieser auch einen vertrag anbieten können, damit sie eine gewisse Sicherheit hat

Worin soll denn eine eventuelle Unsicherheit einer Visagistin bestehen? *grübel*

Sie macht ein Styling, und der Fotograf fotografiert es. Und die Bilder werden dann verwendet.

aber warum immer nur mit dem Model einen Vertrag machen und auf die sichere Seite holen, dies ist auch für die Visa wichtig, oder ? zB. das sie ihre Bilder in einem gewissen Zeitraum bekommt(bei mir innerhalb von max. 3 Wochen, wobei meistens die CD schon nach 2 Wochen angekommen ist).....

Wenn es darum geht, daß die Visa bei einer TfP-Arbeit eine Garantie haben soll, a) die Bilder rechtzeitig zu bekommen und b) die Bilder im verabredten Umfang z.B. für Eigenwerbung nutzen zu können...

... dann mach doch einfach einen Vertrag mit der Visa, in dem steht: "X macht die Visa blablabla, anstelle eines Entgelts für ihre Arbeit erhält sie bis spätestens X.X. Y Fotos, und ein einfaches Nutzungsrecht für die Zwecke blablabla... Sollte der Fotograf seiner Verpflichtung zur Ablieferung der Fotos nach Punkt Z nicht fristgerecht nachkommen, wird ein Honorar von Euro X,oo fällig."

Und X Euro ist dann das, was die Visa genommen hätte, wenn's kein TfP wäre.

Wäre übrigens auch eine famose Idee für TfP-Shootings für die Models - eine Klausel im TfP-Vertrag, die ein Modelhonorar fällig werden lässt, wenn der Fotograf nicht fristgerecht die vereinbarten Fotos abliefert...

[IMG]

(Je länger ich drüber nachdenke --- die Idee ist doch geradezu genial!)
06.06.2008
Original von P. Shot
[quote]Original von TomRohwer

(Der Fotografen-Assi wird auch nicht zum Urheber des Fotos, wenn er auf den Auslöser drückt, nachdem sein Chef das Bild eingerichtet hat.)


sehr interessant.
dann gehe ich mal die eine oder andere sedcard
meiner süddeutschen fotografenkollegen durch
und lasse gero als urheber der halben bildergalerie
ausweisen.

*uups.* offtopic! darf ich doch gar nicht ...[/quote]
Wenn "Gero" (wer auch immer das ist) die Bilder gestaltet hat...
[gone] k-offline
07.06.2008
Fairness bedeutet für mich, die gleichen Spielregeln für alle!
Das heisst auch, ein Vertrag für Model, Visa und zB. Locationvertrag, dachte dass hier der ein oder andere auch so denkt und vielleicht ich Tips durch schon vorhandene Vorlagen bekommen kann

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