Hostessen - Gewerbeschein 7
09.09.2008
Du musst zum Ordnungs- oder Gewerbeamt um einen Gewerbeschein zu beantragen
Ich glaube die schicken dann einen Hinweis an das Finanzamt (dass Dein Gewerbe angemeldet wurde), das Finanzamt schickt Dir einen Bogen zur steuerlichen Erfassung (da musst Du angeben wieviel Du ungefähr verdienen wirst) und dann bekommst Du Deine Steuernummer vom Finanzamt mitgeteilt
Kostenpunkt: ist unterschiedlich von Stadt zu Stadt, so ca. 20-40 Euro
Gruß', Nadia
Ich glaube die schicken dann einen Hinweis an das Finanzamt (dass Dein Gewerbe angemeldet wurde), das Finanzamt schickt Dir einen Bogen zur steuerlichen Erfassung (da musst Du angeben wieviel Du ungefähr verdienen wirst) und dann bekommst Du Deine Steuernummer vom Finanzamt mitgeteilt
Kostenpunkt: ist unterschiedlich von Stadt zu Stadt, so ca. 20-40 Euro
Gruß', Nadia
#2Report
09.09.2008
...und Du musst dann jährlich auch ne Steuererklärung abgeben, falls Du das nicht schon machst...
Lg, Robert
Lg, Robert
#3Report
[gone] Pixa
09.09.2008
... und überlege genau, was für Gewerbe du auf dem Schein alles eintragen lässt ... kann sonst eng werden, wenn man "flexibler" werden möchte ... denn nicht alles darf dann auch ausgeübt werden.
#4Report
09.09.2008
Original von nacho - Neues auf Fotografen SC
Du musst zum Ordnungs- oder Gewerbeamt um einen Gewerbeschein zu beantragen
Ja, ich weiß, ich kacke schon wieder Korinthen, aber...
Ein Gewerbeschein kann man nicht "beantragen", einen "Gewerbeschein" gibt es übrigens auch gar nicht.
Ein Gewerbe meldet man einfach an. Und bekommt dafür eine Bescheinigung über diese Anmeldung. (Ausnahme: eine Handvoll von genehmigungspflichtigen Gewerben, wie der Handel mit Waffen oder Edelmetall oder Medikamenten usw.)
Da muß nichts genehmigt werden.
Ich glaube die schicken dann einen Hinweis an das Finanzamt (dass Dein Gewerbe angemeldet wurde), das Finanzamt schickt Dir einen Bogen zur steuerlichen Erfassung (da musst Du angeben wieviel Du ungefähr verdienen wirst) und dann bekommst Du Deine Steuernummer vom Finanzamt mitgeteilt
Von der Gewerbeanmeldung gehen Kontrollmeldungen an:
- Finanzamt
- Industrie- und Handelskammer, wo man Pflichtmitglied wird
- Berufsgenossenschaft, wo man unter Umständen Pflichtmitglied wird
Wenn man Angestellte beschäftigt, muß man das Arbeitsamt darüber informieren sowie die zuständige gesetzliche Krankenversicherung ("Krankenkasse") und die zuständige Rentenversicherung.
#5Report
09.09.2008
Original von Elachen
... und überlege genau, was für Gewerbe du auf dem Schein alles eintragen lässt ... kann sonst eng werden, wenn man "flexibler" werden möchte ... denn nicht alles darf dann auch ausgeübt werden.
Das ist aber letztlich Jacke wie Hose. Es gibt bestimmte Gewerbe, die nicht ohne Erlaubnis ausgeübt werden dürfen. Die sollte man nicht anmelden zu versuchen, ohne die nötigen Voraussetzungen zu haben - sonst klappt das nicht und gibt Ärger.
Wenn aber das ursprünglich angemeldete Gewerbe "Vermittlung von Hostessen und gastronomischen Hilfskräften" im Laufe der kommenden Jahre zu "Entrümpelung von Abbruchhäusern" mutiert...
... dann interessiert das kein Schwein. Weil es gar niemand mitbekommt. (Außer vielleicht der BG, weil da dann eine andere zuständig werden könnte.)
Mit der Gewerbebehörde hat man üblicherweise nach der Anmeldung nie wieder was zu tun. Und dem Finanzamt ist das sowieso alles völlig egal, solange man alles korrekt versteuert.
#6Report
[gone] Anna D.
10.09.2008
danke für eure lieben antworten :)
ich bin schülerin und bekomm schüler-bafög.
es lohnt sich wahrscheinlich gar nicht, oder?
ich bin schülerin und bekomm schüler-bafög.
es lohnt sich wahrscheinlich gar nicht, oder?
#7Report
Topic has been closed
das will auch meine agentur haben, leider hab ich da überhaupt keine ahnung...kann mir einer das vll erklären?
was für steuernummer?
dankeschön