Honorar-Vorschläge 7

Hallo,

ich habe mal eine bzw zwei spezielle Fragen:

Es geht bei dem Kunden um einen befreundeten Selbstständigen.

1) Ich habe (als Gast) neulich auf seiner Hochzeit einige Fotos gemacht. Er möchte diese nun als Original haben und mir Geld dafür geben. Was ist da angemessen?

2) Am Freitag (daher eilt die Frage etwas) soll ich einige Kinder auf einer Veranstaltung fotografieren. Es soll zwei Stunden dauern. Was nimmt man hier?

Es wäre wirklich nett, wenn ich hier Tipps bekommen könnte und keine dummen Kommentare wie es ja leider oft vorkommt.
17.09.2008
Die Frage ist:
Ist es Erwerbseinkommen
oder Dienst für den Freund?

Sind im Bildchen machen auch Bearbeitungen beinhaltet oder erwartet?

Dienst für den Freund kostet einen Appel und ein Ei
Ist es Erwerb nimmst Du gleich wie wie der lokale Klempner pro Stunde
Das passt.

Lieber Gruss
Heiner
[gone] Hans-Juergen Boehm - bp
17.09.2008
Hallo Uwe,

im Bekanntenkreis mache ich das zum Selbstkostenpreis.

Du kannst Dir ja überlegen, was für ein Aufwand enstanden ist (Material, Fahrkosten, etc.) und sage Deinen Preis.

Als draufgabe für meine Mühen, bin ich ein paar Flaschen Wein oder einer Einladung zum Essen nicht abgeneigt.

Ob Du Dir diesen Part in Euro vergüten läßt, mußt Du wissen.

Wie gesagt, gilt für den Bekanntenkreis. Weiß ja nicht, wie eng die Beziehung zu Deinem Kunden ist.


Ansonsten kann man so etwas auch nicht pauschalisieren.
Das hängt ja dann immer noch von Art und Umfang der Bilder ab.

Jm2c
Hans-Jürgen
17.09.2008
Hängt davon ab!

Möchte er die Rohdateien (RAW) oder alles in Print?
Wieviele Fotos?
...
Bei den Hochzeitsbildern und den Kinderbidern möchte er jeweils nur Original-jpgs, also keine Bearbeitung.

Es geht dabei um eine Tanzschule. Kinder werden es ca. 80 sein. Und bei der Hochzeit war ich wie gesagt nur als Gast da und nicht der eigentliche Fotograf.
17.09.2008
Google mal nach Handwerks-Fotografen mit Studio, die Hochzeits- und Kinderfotos machen.

Guck Dir an, was die so nehmen. Wenn Du dann wieder aus der Ohnmacht erwacht bist, überleg Dir, wieviel Prozent Du davon abziehen willst/kannst. Rechne dabei aber vorher die Umsatzsteuer raus, die die in ihrem Preisen drinhaben.

Und dann denk daran, daß Du recht zügig in den Status eines Freiberuflers oder sogar eines Handwerkers aufrückst, wenn Du das öfter mal machst, mit all den Konsequenzen und vor allem Gebühren und Beiträgen und Steuern etc., die dann eben so fällig werden.
17.09.2008
Hallo,

es kommt doch nicht darauf an das er die Bilder bekommt, sondern was er damit machen möchte. Wer er sich die selber in sein Album klebt oder als Abzug an die Wand hängt, dann schenke Ihm die Bilder oder lasse Dich zum Essen einladen ;-). Es ist doch ein "befreundeter" von Dir und er will die Bilder ja nicht kommerziell nutzen.
Wenn er die Bilder jedoch veröffentlichen möchte und gewerblich nutzen, dann schreibe Ihm eine normale Rechnung, wie Du es bei allen anderen "Fremdkunden" auch machen würdest und ziehe anschließend den Freundschaftsrabatt ab den er nach Grad des "Bekanntschaftsverhältnisses" verdient ;-)

LG, Norbert

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