Vertragsklausel bei einem Agenturvertrag 15

[gone] User_16736
24.09.2008
Hallo,
ich bin vor kurzem von der Agentur Male Athletics angesprochen worden. Diese befindet sich gerade im Aufbau.

Also es wird weder Geld für die Aufnahme noch sonst was verlangt, also in dieser Hinsicht seriös.

Jetzt hab ich nur ein Problem mit einem Punkt

8. Das Model verpflichtet sich weiterhin, keine Direktbuchungen unter Umgehung der Agentur zu vereinbaren.
Anfragen, die direkt an das Model herangetragen werden, sind stets unbeantwortet an die Agentur
weiterzuleiten.


Mir ist natürlich bewusst, dass die Agentur nur dann Geld verdient, wenn über sie gebucht wird. Aber ich habe auch meine Standardfotographen, von denen neben TFP auch Pay shootings gibt, für welche die Agentur keinen Finger krumm machen muss, genauso verhält es sich wenn ich im TV Auftritte habe, welche mir eine andere Agentur verschafft.

Eure Meinung würde mich dazu mal interessieren :)

Danke
[gone] M.G.Berlin
24.09.2008
Finger weg,.........das meines Wissens sogar rechtswidrig (frag' mal beim Anwalt).
24.09.2008
Hm...ich wär vorsichtig mit Agenturen, die sich noch im Aufbau befinden.
Stell dir vor, du gehst auf deren Vertragsklausel ein und lässt alle Shootings die ohne Agentur an Dich heran getragen werden sausen, bzw. involvierst die Agentur.
Es kann dir passieren, dass der interessierte Fotograf nen Rückzieher macht, weil er sich darüber im Klaren ist, dass es nun ggf. teurer wird, Dich zu buchen.

Zudem sieht es fast so aus, als wäre die Agentur an bisher ganz gut gebuchten Models interessiert, um dann über diese an Auftträge heran zu kommen, weil sie es selber nicht auf die Reihe bekommen?!

Das isnd aber nur meine Gedankengänge, die mich bei so nem Satz bewegen. ;-)
24.09.2008
Bei einer kongenialen Agentur die dir Aufträge und Shoots noch und nöcher liefert, könntest du dich drauf einlassen. Einfach weil du dich wirklich um nichts mehr kümmern musst.

Eine gerade in der Gründung befindliche Agentur solltest du wirklich auslachen. Du wirst denen mit deinen Kontakten sicher noch mehr helfen können als sie dir.
Den Punkt streichen und dann sollte das (eigentlich) in Ordnung sein. ;)


LG Hendrik
24.09.2008
Original von Hendrik Siemens
Bei einer kongenialen Agentur die dir Aufträge und Shoots noch und nöcher liefert, könntest du dich drauf einlassen. Einfach weil du dich wirklich um nichts mehr kümmern musst.

Eine gerade in der Gründung befindliche Agentur solltest du wirklich auslachen. Du wirst denen mit deinen Kontakten sicher noch mehr helfen können als sie dir.
Den Punkt streichen und dann sollte das (eigentlich) in Ordnung sein. ;)


LG Hendrik


*g*sag ich doch....ERSTER....
[gone] User_16736
24.09.2008
gut danke, dann seh ich das ganz genauso :)
[gone] User_81538
24.09.2008
NIX in DE mit Exklusiv !!!!!

Wenn z.B. eineModelagentur und ein Model einen "Exklusiv-Vertrag"

abschließen, in dem das Model der Agentur das exklusive Recht überträgt, das Model zu vertreten,dann ist dieser Vertrags-Passus von vornherein nichtig.

Warum? Ganz einfach,weil er gegen §297 Abs.4 SGB verstößt, wonach Exklusiv-Klauseln und Exklusiv-Verträge bei der Arbeitsvermittlung (und dazu gehört laut Bundessozialgericht die Model-Vermittlung

grundsätzlich)unzulässig und nichtig sind...


Um es kurz zumachen: Exklusivverträge gibt es in Deutschland nicht. Wenn Ihnen ein"Exklusivvertrag" angedient wird - er ist wirkungslos. Im Gegenteil:Es kann sich zu Lasten des der Agentur auswirken, wenn man Ihnen abverlangt,nur für diese Agentur tätig zu werden. Niemand kann sich in seiner Berufsausübung in einer solchen Weise beschränken lassen. Dies ist nicht zu verwechseln zB. mit dem Verbot in Ihrem Arbeitsvertrag, anderswo zu arbeiten(oder dies nur mit Zustimmung des Arbeitsgebers zu tun). Denn dort sind Sie angestellt; als Fotomodell sind Sie dies aber nicht.


lg. MiKe
24.09.2008
SGB III § 297 Unwirksamkeit von Vereinbarungen
Unwirksam sind

1.Vereinbarungen zwischen einem Vermittler und einem Arbeitssuchenden über die Zahlung der Vergütung, wenn deren Höhe die nach § 296 Abs. 3 zulässige Höchstgrenze überschreitet, wenn Vergütungen für Leistungen verlangt oder entgegengenommen werden, die nach § 296 Abs. 1 Satz 3 zu den Leistungen der Vermittlung gehören oder wenn die erforderliche Schriftform nicht eingehalten wird und
2.Vereinbarungen zwischen einem Vermittler und einem Ausbildungsuchenden über die Zahlung einer Vergütung,
3.Vereinbarungen zwischen einem Vermittler und einem Arbeitgeber, wenn der Vermittler eine Vergütung mit einem Ausbildungsuchenden vereinbart oder von diesem entgegennimmt, obwohl dies nicht zulässig ist, und
4.Vereinbarungen, die sicherstellen sollen, dass ein Arbeitgeber oder ein Ausbildungsuchender oder Arbeitsuchender sich ausschließlich eines bestimmten Vermittlers bedient.


Die Vermittlung von Modeljobs an Models ist "Arbeitsvermittlung" im Sinne des SGB, auch wenn Models an sich ja Gewerbetreibende sind. (Daher war bis vor ein paar Jahren der Betrieb einer Modelagentur auch genehmigungspflichtig durch die Bundesanstalt für Arbeit.)

Nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit sind solche Klauseln als rechtswidrig und daher nichtig anzusehen.

Übrigens wären solche Klauseln auch dann rechtlich mehr als fragwürdig, wenn es sich nicht um "Arbeitsvermittlung", sondern um die Vermittlung von Aufträgen an Gewerbetreibende handeln würde - dann würde nämlich das Kartellamt aufmarschieren, weil solche Klauseln kartellrechtlich bedenklich wären.

Viele "Möchtegern-Modelagenturen" haben solche Klauseln in ihren AGB, ebenso wie zu hohe Provisionen auf die Modelhonorare, die sind nämlich gesetzlich auch auf maximal 18 Prozent begrenzt. (-->> Vermittlervergütungsverordnung)

Solche Agenturen schreiben ihre AGB unübersehbar genauso voneinander ab wie ihre Modelverträge. Sie entlarven sich damit als unprofessionell.

Aber...

Ob Model oder Fotograf - man sollte sich auch über eines im klaren sein:

Auch wenn solche Klauseln rechtlich nicht haltbar sind, ist es in den allermeisten Fällen unsinnig, sich von mehreren Agenturen gleichzeitig vertreten zu lassen.

Eine ernstzunehmende Modelagentur schließt im Auftrag des Models Verträge ab. Das heißt: die Agentur verwaltet auch die Termine des Models. Würden zwei Agenturen gleichzeitig das Model vertreten, dann führt das todsicher zu peinlichen Pannen, weil das Model dann unter Umständen zur selben Zeit an zwei verschiedenen Orten Modeljobs hat. Und das geht natürlich nicht.

Insofern ist es professionell, sich nur von einer Agentur vertreten zu lassen, und zwar einer Agentur, die seriös ist und möglichst erfolgreich für das Model Aufträge heranschafft.

Und, last but not least: es ist nie eine besonders gute Idee, Verträge abzuschließen in der Absicht, Teile davon nicht einhalten zu wollen, weil man weiß, daß diese unwirksam sind...

Sollte man die Finger von lassen.
[gone] User_16736
24.09.2008
Danke nochmal für die schnellen Antworten und teilweie auch sehr umfassenden Erklärungen.

@ Tom Rohwer
das mit den mehreren Agenturen hast du durchaus recht. Bei der einen bin ich nun schon ein paar Jahre, bevor ich mit dem Modeln angefangen habe und es kommen ca. 2 Mal im Jahr Angebote für Alexander Hold, K11 oder ähnliches. Also nicht häufig und erstrecht keine Fotos.
Deshalb würde mich eine "richtige" Modelagentur schon reizen auch wenn ich dies "nur" neben dem Studium machen werde. (Also nichts Hochprofessionelles) Leider beschränken sich die meisten Modelagenturen für Männer auf Größe ab 1,83 bis 1,85 cm und da bin ich leider "nur" 1,78 cm

Ich muss auch sagen, ich würde keinen Vertrag unterzeichnen, nur mit dem Wissen, dass einzelne Teile oder der gesamte unwirksam ist. Das schafft nur Ärger und unnötigen Stress.

Also nochmals vielen Dank.

Ich habe jetzt geantwortet und um Klärung und Änderung gebeten, sonst hat sich das auf jeden Fall erübrigt.
[gone] User_16736
25.09.2008
So die Agentur hatt anscheinend den Vertrag wirklich irgendwo her und hat diesen auch ohne Umstände sofort geändert

Fragen Neukunden oder Kunden, die über diese Agentur vermittelt wurden, beim Model eine Buchung direkt
an, leitet das Model diese Anfrage an die Agentur weiter. Direktbuchungen dieser Kunden unter Umgehung
der Agentur sind nicht zulässig. Zulässig sind Anfragen und Buchungen von Kunden, die mit dem Model
bereits vor der Agenturaufnahme zusammen gearbeitet haben, sowie direkt angefragte TFP-/TFCD-Shootings.
Bestehende Netzwerke und Verträge mit anderen Agenturen bleiben unangetastet.
30.05.2009
Ist auch unsinn.
Sie können dir verbieten Aufträge anzunehmen wo dich jemand auf deren Seite gesehen hat und die dich direkt anschreiben. Außerhalb der Agentur kannst du dir auch weiterhin Aufträge suchen wo und wie du willst..


Original von Model Stefan
So die Agentur hatt anscheinend den Vertrag wirklich irgendwo her und hat diesen auch ohne Umstände sofort geändert

[quote]Fragen Neukunden oder Kunden, die über diese Agentur vermittelt wurden, beim Model eine Buchung direkt
an, leitet das Model diese Anfrage an die Agentur weiter. Direktbuchungen dieser Kunden unter Umgehung
der Agentur sind nicht zulässig. Zulässig sind Anfragen und Buchungen von Kunden, die mit dem Model
bereits vor der Agenturaufnahme zusammen gearbeitet haben, sowie direkt angefragte TFP-/TFCD-Shootings.
Bestehende Netzwerke und Verträge mit anderen Agenturen bleiben unangetastet.
[/quote]
Original von TomRohwer (Schildkröte ist hormonell gestört)

... wie zu hohe Provisionen auf die Modelhonorare, die sind nämlich gesetzlich auch auf maximal 18 Prozent begrenzt. (-->> Vermittlervergütungsverordnung)

...



Hallo Tom!

Wo finde ich den entsprechenden Text?
Habe mich nun eine Weile durch das SGB (III) gearbeitet, habe aber kein Schriftstück gefunden, in dem die 18 Prozent erwähnt werden.


LG Jobst
05.08.2009
Original von jobstens.de - Hannover (Kapstadt)
[quote]Original von TomRohwer (Schildkröte ist hormonell gestört)

... wie zu hohe Provisionen auf die Modelhonorare, die sind nämlich gesetzlich auch auf maximal 18 Prozent begrenzt. (-->> Vermittlervergütungsverordnung)

...



Hallo Tom!

Wo finde ich den entsprechenden Text?
Habe mich nun eine Weile durch das SGB (III) gearbeitet, habe aber kein Schriftstück gefunden, in dem die 18 Prozent erwähnt werden.

[/quote]

Hat er doch geschrieben - Vermittlervergütungsverordnung , warum schaust Du
dann im Sozialgesetzbuch nach ?
[gone] User_6863
05.08.2009
Original von Fotofuxx
Hat er doch geschrieben - Vermittlervergütungsverordnung , warum schaust Du
dann im Sozialgesetzbuch nach ?


Habe mich irgendwie irrleiten lassen ...
Zumal es dort auch Ansätze gibt, die dann aber auf weggefallene Paragraphen verweisen ...

Vielen Dank

LG Jobst

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