Datenschutz vs. Impressum einer website 27

[gone] www.trash-pixel.de
20.10.2008
Original von < Fresh Photodesign | 32689 Kalletal >
den suchmaschinen schwerer machen, in dem du dein impressum (und andere persoenliche daten) nicht als text in deine website setzt, sondern als grafik.
...Zum Beispiel! oder in ASCII-Verschlüsselung ... die können die Bots (fast) alle nicht lesen ... das ganze sieht dann so zum Beispiel aus aus:
"&#077;&#101;&#105;&#110;&#032;&#084;&#101;
&#120;&#116;&#032;&#046;&#046;&#046;"
Die Bots haben damit noch Probleme, aber die Browser stellen es lesbar dar ...
[gone] Rainer Kedzierski...
20.10.2008
Also, ich glaube hier verstehen mich einige grundsätzlich falsch oder ich habe mich falsch ausgedrückt:

Zum einen:

Natürlich ist über mich via google einiges zu lesen. Das ist mir nicht unbekannt und hängt auch mit meinem Beruf zusammen.

Zum anderen:

Selbstverständlich geht man mit seinen Angaben im i-net sorgsam um und ich habe durch Bekanntgabe meiner Anschrift etc. auch nichts zu verbergen.

Dennoch ist es so, dass sich google, Impressum und Datenschutz nicht vereinbaren lassen.
Ich bin jetzt dadurch auf die Nase gefallen, dass meine öffentlich bekannten Angaben missbraucht wurden und ich jetzt in der Beweislast stehe. Gut, mein Problem.

Was ist aber mit all den tausenden i-net Usern, die einfach aus Spaß eine hp betreiben? Jugendliche beispielsweise. Die sind genauso gezwungen ein Impressum zu veröffentlichen.

Warum muss das sein?
21.10.2008
Original von trash-pixel.de ... Underground Karlsruhe Telefonnummer (muss nicht ins Impressum)

Sagen wir mal: das ist umstritten. Eigentlich muß sie rein, weil man eine Möglichkeit der schnellen Kontaktaufnahme bieten muß. Es gibt noch keine endgültige Rechtsprechung dazu, die aktuelle BGH-Rechtsprechung neigt zu "gesundem Menschenverstand und Augenmaß", so hat der BGH ja mittlerweile auch festgestellt, daß der Link auf das Impressum nicht "Impressum" heißen muß, sondern auch "Kontakt" heißen darf...

Umsatzsteuer-ID bekomm ich von einer Rechnung oder Lieferschein der irgendwo vieleicht rummgelegen hat ...

Und wenn man die hat, kann man sowieso leicht über die entsprechenden Datenbanken alle anderen Infos online bekommen. Allerdings hat ja nicht jeder eine USt-Ident-Nummer.
21.10.2008
Original von < Fresh Photodesign | 32689 Kalletal >
an den t.o.:
du kannst es aber zumindest den suchmaschinen schwerer machen, in dem du dein impressum (und andere persoenliche daten) nicht als text in deine website setzt, sondern als grafik.

Das funktioniert nicht wirklich, weil Du dann einen ALT-Text machen musst.

Die Pflichtangaben des Impressums müssen nämlich auch für Blinde lesbar sein.
21.10.2008
Original von RK- Rainer Kedzierski
Dennoch ist es so, dass sich google, Impressum und Datenschutz nicht vereinbaren lassen.
Ich bin jetzt dadurch auf die Nase gefallen, dass meine öffentlich bekannten Angaben missbraucht wurden und ich jetzt in der Beweislast stehe. Gut, mein Problem.

Aber ein rechtlich wirksamer Mißbrauch einer fremden Identität allein nur mit den Impressumsangaben ist eigentlich nicht möglich. Jedenfalls nicht so, daß man nicht jederzeit sagen kann: "Ich war das nicht - weisen Sie nach, daß ich das war!"

Was ist aber mit all den tausenden i-net Usern, die einfach aus Spaß eine hp betreiben? Jugendliche beispielsweise. Die sind genauso gezwungen ein Impressum zu veröffentlichen.

Warum muss das sein?

Warum sollte das bei denen anders sein?

Die begehen genauso Urheberrechtsverletzungen, Persönlichkeitsverletzungen und stellen Beleidigungen oder üble Nachrede auf ihre Websites wie Erwachsene.

Übrigens: die gesetzliche Impressumspflicht gilt ohne Einschränkung ganz genauso für jede Schülerzeitung...
[gone] Rainer Kedzierski...
21.10.2008
@Tom:

Bleiben wir doch mal beim i-net Auftritt ( Sonst würde es zu weit führen ).

Das Netz ist ja nun weltweit und für jeden einsehbar. Hier ist Datenschutz sicher mehr gefragt, als in der lokalen Schülerzeitung.

Wünschenswert wäre doch sicher, dass eine Kontaktmöglichkeit des hp- Betreibers auf freiwilliger Basis bestehen würde.
Aber eine Auskunftpflicht des Providers bei Vorlage der Beschuldigung ermöglicht würde.
Dazu müßte dann die IP- Addy automatisch veröffentlicht werden.
Selbstverständlich auch hier wieder Schutzmaßnahmen des Providers erforderlich.

Nur mal so ein Gedankenspiel...
[gone] www.trash-pixel.de
21.10.2008
Das ist ds, was der Gesetzgeber gerade NICHT MÖCHTE! Datenschutz und das Gesetz fängt beim einzelnen Bürger an und nicht bei Dritten. Der Provider muss den Ermittlungsbehörden Auskunft geben und das auch nur mit richterlichen Beschluß, und das liegt daran, WEIL SICH USER NICHT an die Vorgaben halten ... Proxy benutzt und schon kannst Du die IP in die Tonne klopfen für Ermittlungen ... man kann sowas von anonym Surfen, da findet Dich fast keiner mehr, nur mit erheblichen Aufwand und 3 mal darst Du raten warum ein Impressum sein MUSS?

Mach Deine Seiten rein persönlich und familiär, dann brauchst Du auch kein Impressum mehr ...

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