Thumbnails in der Bildersuche verstösst gegen dt. Recht 7

#1
[gone] www.trash-pixel.de
20.10.2008
Tja ... ich weiß warum ich den 'alt=-Tag' auf meiner Seite konsequent ignoriere ... aber das schlägt dem Fasse den Boden aus ...!
Wer was dagegen hat, dass seine Bilder im Internet angezeigt werden, der soll sie erst gar nicht veröffentlichen ... Sind manche Leute so blauäugig und denken, dass das Internet nur einem kleinen Kreis zugänglich ist? Wer was ins Netz stellet macht einen Striptease und darf sich nicht wundern wenn aufeinmal Millionen zugriff haben ... und sich dann per gericht dagegen wehren wollen ... Ich hoffe, daraus wird kein Grundsatzurteil und es wird revidiert, wie so oft bei Urteilen des Landgericht Hamburg ... die haben wohl immer den gleichen, ewiggestrigen Richter ...?
20.10.2008
... auch ein Landrichter will mal in die Zeitung.
20.10.2008
Original von P. Shot
"Die Darstellung von Thumbnails urheberrechtlich geschützter Bilder in Suchmaschinen verstösst gegen geltendes Recht."

Nein.

Nicht die Darstellung verstößt dagegen, sondern die Vervielfältigung von fremden Fotos und ihre Speicherung als Thumbnail auf den Servern von Google.

Das ist rechtlich vollkommen konsequent und logisch - das Gericht konnte bei Anwendung des UrhG kaum zu einem anderen Schluß kommen.

1. Wieso kommt mir der Name "Landgericht Hamburg" in Sachen Internetjustiz so bekannt vor?

Das OLG Jena hat exakt dasselbe gesagt. Urteil vom 27.2.2008, Az. 2 U 319/07

2. Wie realitätsfremd darf ein Gericht sein bevor es sich vor aller Welt lächerlich macht?

Ein Gericht macht sich nicht lächerlich, wenn es geltende Gesetze anwendet und damit die Rechte der Bürger schützt.

Ich finde das übrigens gerade für einen Fotografen eine erstaunliche Einstellung.

Ich dachte immer, Fotografen hätten ein gewisses Bewußtsein für die Wichtigkeit des Schutzes von Urheberrechten.
[gone] www.trash-pixel.de
20.10.2008
Ein Punkt finde ich höchst Interessant ...:

Gleichwohl steht der Klägerin ein Unterlassungsanspruch im vorliegend zu entscheidenden Falle im Ergebnis nicht zu, weil dessen Geltendmachung rechtsmissbräuchlich ist (§ 242 BGB). Dies folgt aus dem Umstand, dass die Klägerin eine „Suchmaschinenoptimierung“ in der Gestalt vorgenommen hat, dass den Suchmaschinen der Zugriff auf ihre Seite erleichtert wird, die „crawler“ der Suchmaschine sozusagen „angelockt“ werden. Dass die Klägerin eine solche „Suchmaschinenoptimierung“ durch die Aufnahme zahlreicher META-Elemente, die sie ständig aktualisiert und ändert, vorgenommen hat, ist von der Beklagten bereits erstinstanzlich detailliert vorgetragen worden. Sie hat beschrieben, welche Wortlisten die Klägerin im Quellcode in der Befehlszeile zu „Meta Name = keywords Content“ eingefügt hat, damit die Seite der Klägerin bevorzugt als Suchtreffer angezeigt wird. Die Klägerin hat diesem detaillierten Vortrag der Beklagten zu den von ihr vorgenommenen Maßnahmen in Bezug auf die Programmierung ihrer Internetseite nicht widersprochen. Auch die Bildersuche der Beklagten arbeitet, das ist unstreitig, textgestützt, was bedeutet, dass die Aufnahme von „anlockenden“ META-Elementen auch die Bildersuche beeinflusst.


Zum einen hat die Firma G. GmbH (?) eins auf die Finger bekommen wegen der Nutzung und Veränderung, zum anderen hat die Künstlerin eins abbekommen, weil sie die Seite (falsch?) Optimiert hat und Ihr Antrag auf Unterlassung somit abgeschmettert wurde ....
21.10.2008
Original von trash-pixel.de ... Underground Karlsruhe
Zum einen hat die Firma G. GmbH (?) eins auf die Finger bekommen wegen der Nutzung und Veränderung, zum anderen hat die Künstlerin eins abbekommen, weil sie die Seite (falsch?) Optimiert hat und Ihr Antrag auf Unterlassung somit abgeschmettert wurde ....

Das Jenaer Urteil ist völlig logisch.

Das OLG hat einerseits den grundsätzlichen Unterlassungsanspruch gegen Google bestätigt, weil die Herstellung von Thumbnails und ihre Speicherung und Veröffentlichung auf einem Google-Server eine Urheberrechtsverletzung ist.*)

Und andererseits hat das OLG - vereinfacht - gesagt, daß in dem konkreten Fall jener Grafikerin ein Anspruch gegen Google nicht geltend gemacht werden kann (weil er rechtsmißbräuchlich wäre), weil die Website extra für die Erfassung durch Googles Suchmaschine optimiert worden ist. Und da kann man sich dann nicht hinterher beschweren, wenn Google die Seite entsprechend auswertet.


*) Der entscheidende Punkt ist und bleibt ein ganz einfacher:

Niemand verbietet es Google, frei zugängliche Websites zu besuchen und für seine Suchmaschine auszuwerten. Und anschließend einen Link auf die Seite zu setzen und den mit einem entsprechenden Suchergebnis auszuwerfen.

Was die Google-Bildersuche aber macht, ist etwas vollkommen anderes. Die Google-Bildersuche kopiert sämtliche Fotos, die sie findet, auf Google-Server, rechnet sie kleiner und speichert die so entstandenen Thumbnails auf den Google-Servern ab.

Das kann man ganz leicht überprüfen - man braucht sich bloß die URLs der Thumbnails anschauen - sie weisen alle auf ...google.com

Und damit vervielfältigt Google die Fotos ohne Erlaubnis des Urhebers/Rechteinhabers, und das ist unzulässig. Im Grunde können die Google-Manager sogar noch froh sein, daß bisher noch kein deutscher Staatsanwalt auf die Idee gekommen ist, wegen des unbestreitbaren Tatbestandes einer gewerbsmäßigen Urheberrechtsverletzung im großen Umfang ein Strafverfahren gegen die Verantwortlichen einzuleiten.

Wenn irgendjemand auf die Idee kommen würde, sich 200.000 Musikstücke von den Servern der Musik-Labels herunterzuladen oder von CDs zu kopieren, daraus "Demo-Clips" von je 60 Sekunden Länge herzustellen, und diese Clips dann auf einem Webserver anbieten würde...

... der Staatsanwalt hätte längst zugeschlagen.

Google hält sich irgendwie für "über dem Gesetz stehend", glaube ich manchmal - obwohl die Firma sowohl in den USA als auch in Belgien und Frankreich ja schon in den letzten Jahren reihenweise Urheberrechtsprozesse verloren hat und zweistellige Millionensummen an Schadensersatz zahlen musste...
[gone] www.trash-pixel.de
21.10.2008
Original von TomRohwer
Google hält sich irgendwie für "über dem Gesetz stehend", glaube ich manchmal - obwohl die Firma sowohl in den USA als auch in Belgien und Frankreich ja schon in den letzten Jahren reihenweise Urheberrechtsprozesse verloren hat und zweistellige Millionensummen an Schadensersatz zahlen musste...
Das konnte man ja auch rauslesen ... Google fängt zwar mi "G" wie Got an, sie sind es aber nicht ....

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