Verordnung zur Pflichtablieferung von Netzpublikationen ab 23.10.08 33

Hallo!

Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit tritt die Verordnung zur Pflichtablieferung von Netzpublikationen an die Deutsche Nationalbibliothek am 23.10.08 in Kraft

http://www.heise.de/newsticker/Verordnung-zur-Pflichtablieferung-von-Netzpublikationen-tritt-in-Kraft--/meldung/117817

Der Gesetzestext läßt viele Fragen offen:

Webseite eines Models oder Fotografen = Netzpublikation ???

Kann die Seite eines Models mit Gewerbeschein rein privat sein und damit gemaß § 9 Nr. 1 von der Pflichtabgabe befreit sein oder handelt es ich nach § 4 Nr. 13 um eine nicht abzuliefernde Akzidenzie, die lediglich gewerblichen, geschäftlichen Zwecken dient ???

Entsprechende Fragestellung natürlich auch bei Fotografen, Visagisten, Studios etc.

Oder wie sieht es mit der MK aus, wird etwa demnächst täglich der komplette Inhalt auf DVD gebrannt und an die Nationalbibliothek geschickt und dort für 100 Jahre aufbewahrt ???


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Bei Euren Antworten btite beachten, daß eine Rechtsberatung im Internet nicht oder nur mit großen Einschränkungen zullässig ist !!!
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LG
Gerd
22.10.2008
Naja, es wären knapp 100 DVDs. ;)

Wobei ich bezweifle, dass Webseiten von dieser Pflicht betroffen sein sollen. Einzusendendes Publikatives wird vielleicht Webseiten betreffen die hochgeistigen Inhalt haben und südjapanische Haikus renzensieren und verfassen.

Aber ansonsten wäre das ein bürokratischer Bullshit. Wer sollte 100 DVDs lesen und für welchen Zweck archivieren? Man könnte es ja hier abrufen, wenn man wollte und der variable Inhalt nicht gelöscht wurde.
MK, ebenso wie eine Modelseite und Co. ist ja kein geschlossenes Werk sondern ein sich ständig veränderndes "Etwas". Und das ist der springende Punkt meine ich. ;)


LG Hendrik
[gone] www.trash-pixel.de
22.10.2008
Hendrik .... "ist in erster Linie per FTP oder als PDF abzuliefern" ... kannst den Brenner wieder runterfahren und die Rohlinge wegpacken ...

Soweit ich das verstanden habe, ich bin ja nur Laie, dann sind Modell- und Fotografenwebseiten durch §4 Abs.13

Akzidenzen die lediglich gewerblichen, geschäftlichen oder innerbetrieblichen Zwecken, der Verkehrsabwicklung, oder dem privaten, häuslichen Gebrauch oder gesseligem Leben dienen


nicht davon betroffen ....
@Hendrik

Die IT-Branchenvereinigung Bitkom hat neben vielen anderen Aspekten ähnliche Bedenken wie Du sie anführst.

Zum technischen Aspekt:
Bei der ersten Pflichtangabe ist die zu übermittelnde Datenmenge groß, bei den zu übermittelnden Veränderungen / Updates wird es ein Verfahren geben, das wie ein inkrementelles Backup funktioniert und dadurch mit weniger Daten auskommt.

LG
Gerd
23.10.2008
Uuuups, das hatte ich ja völlig verdrängt.

Seit einiger Zeit kann man (theoretisch) seine Webpublikationen ja schon freiwillig abliefern.
Vor gut einem Jahr habe ich das mal probiert. Keine Chance! Die waren damit technisch völlig überfordert.

Dann bin ich ja mal gespannt, ob man mir jetzt erlaubt, meinen Verpflichtungen nachzukommen ;-)
[gone] Wonco Photography
23.10.2008
Herr, vergib ihnen .. denn sie wussten nicht, was sie taten. *kopfschüttel*
Witzigerweise läßt dich die als PDF-Datei heruntergeladene und gespeicherte Datei mit dem Verordnungstext anscheinend nicht einmal ausdrucken.

http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s2013.pdf


Wie soll man dann elektrische Energie sparen, wenn zum Nachschlagen in der Verordnung der PC betriebsbereit sein muß, in meinem Fall also 133 Watt nötig sind.

LG
Gerd


Nachtrag 1 :
Die PDF-Sicherheitseinstellungen zeigen folgende Hinweise:

Das Dokument kann nicht bearbeitet, gedruckt oder kopiert werden.
(Für mich macht nur die Bearbeitungssperre einen Sinn)

Dokumenteinschränkungen - Zusammenfassung

Drucken: Nicht zulässig

(Klar, daß Bundesgesetzblatt kann man abonnieren = kaufen)

Nachtrag 2:
Dokumenteigenschaften

"Der gesamte Inhalt des Dokuments ist verschlüsselt, und Suchmaschinen können nicht auf die Metadaten des Dokuments zugreifen"

Meine "ironische" Frage:
- Schämt sich die Regeirung für diesen Text und verhindert deshalb das Ausdrucken und die Zusammenarbeit mit Suchmaschinen ?
[gone] Wonco Photography
23.10.2008
23.10.2008
Original von Hendrik Siemens
Naja, es wären knapp 100 DVDs. ;)

Wobei ich bezweifle, dass Webseiten von dieser Pflicht betroffen sein sollen.

Doch, Hendrik - genau Websites sind damit gemeint...

Aber ansonsten wäre das ein bürokratischer Bullshit. Wer sollte 100 DVDs lesen und für welchen Zweck archivieren?

Die Deutsche National-Bibliothek. Die schon seit Jahrzehnten praktisch jedes in Deutschland erscheinende Buch und jede in Deutschland erscheinende Zeitung archiviert. Auch Schülerzeitungen, auch Betriebszeitungen.

Man könnte es ja hier abrufen, wenn man wollte und der variable Inhalt nicht gelöscht wurde.
MK, ebenso wie eine Modelseite und Co. ist ja kein geschlossenes Werk sondern ein sich ständig veränderndes "Etwas". Und das ist der springende Punkt meine ich. ;)

Das ist der entscheidende Punkt...

Die Archivierung und die Abgabe von Pflichtexemplaren an die DNB ist an sich eine gute Sache - auf diese Weise wird ein nationales Erbe aufbewahrt, oder besser: es entsteht überhaupt erst.

Bloß: was bei Büchern und Zeitungen sehr gut funktioniert, weil man von jeder Buchauflage und von jeder Zeitungsausgabe ein Exemplar hat, das man stellvertretend für die ganze Auflage archivieren kann, funktioniert das bei Websites eben nicht mehr.

Welche "Ausgabe" von SPIEGEL.DE will man den archivieren? Jede Änderung? Also ungefähr alle 5 Minuten? Da wird die DNB aber bald Platz in den sibirischen Weiten anmieten müssen, für ihren Server-Park... Oder einmal am Tag? Wie sollen große Foren archiviert werden?

Ich hätte ja angenommen, daß die "Bibliotheks-Branche" mittlerweile ausreichend gelernt hat, mit dem Internet umzugehen, so daß sie hätte erkennen müssen, daß ihr traditionelles "Pflichtexemplar-System" hier rein sachlich, faktisch, technisch nicht mehr funktioniert. Aber das war anscheinend ein Irrtum.

Die DNB wird übrigens grottenfroh sein, wenn jetzt nicht 500.000 Betreiber nicht-privater Websites in Deutschland ankommen und erstmal wissen wollen, ob die DNB ihre Seiten archivieren will, und dann als nächstes am Ende gar noch jeden Monat ein paar Peta-Byte an Daten anliefern...

Wie das bei dynamisch generierten Seiten auf Datenbank-Basis funktionieren soll, hat sich eh noch keiner so richtig überlegt. Damit die DNB die Daten überhaupt wieder darstellen könnte, müssten ja Userdaten mitgegeben werden - und das lässt das Datenschutzrecht nicht zu.

Insofern denke ich: hier kann man getrost sich erstmal zurücklehnen und abwarten, bis diese Blase platzt.
23.10.2008
Original von Ombligo (PLZ 338xx)
Witzigerweise läßt dich die als PDF-Datei heruntergeladene und gespeicherte Datei mit dem Verordnungstext anscheinend nicht einmal ausdrucken.

http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s2013.pdf

Bundesgesetzblatt-Downloads kann man nie ausdrucken. Der Grund dafür ist in dem kleinen Logo zu erkennen: "Bundesanzeiger Verlag". Der Bundesanzeiger ist ein gewinnorientiert arbeitendes Unternehmen, das seine Leistungen verkaufen will und nicht verschenken...

Man findet allerdings alle Bundesgesetze und -verordnungen auch ohne solche Beschränkungen über juris.de im Internet.
http://bundesrecht.juris.de

Dauert aber immer ein bißchen, bis neue Gesetze und Verordnungen dort drin stehen.
@Tom

Habe das entsprechende Dokument bei juris bereits gefunden, kann es aber auch dort nicht drucken

LG
Gerd
[gone] Wonco Photography
23.10.2008
Original von TomRohwer
(...) Wie das bei dynamisch generierten Seiten auf Datenbank-Basis funktionieren soll, hat sich eh noch keiner so richtig überlegt. Damit die DNB die Daten überhaupt wieder darstellen könnte, müssten ja Userdaten mitgegeben werden - und das lässt das Datenschutzrecht nicht zu. (...)

In dem ganzen Kauderwelch der Deutschen Nationbibliothek ist die Rede davon, dass sie keine Dumps / Sources haben möchten (berzugt sind natürlich sämtliche, publizierten Inhalte als PDF), sondern lauffähige Archive mit einer Startdatei und ohne jegliche Erfordernis einer Internetverbindung zum Server.

Stellvertretend für alle dynamisch generierten Seiten würde das im Falle der MK bedeuten, dass Hendrik sich schonmal Gedanken darüber machen müsste, wie er die gesamte MK mittels eines Offline-Browsers spiegeln kann (sodass ein netzunabhängiges Archiv entsteht).

Ein Irrsinn und Aufwand sonders gleichen.
Original von TomRohwer
Bundesgesetzblatt-Downloads kann man nie ausdrucken. Der Grund dafür ist in dem kleinen Logo zu erkennen: "Bundesanzeiger Verlag". Der Bundesanzeiger ist ein gewinnorientiert arbeitendes Unternehmen, das seine Leistungen verkaufen will und nicht verschenken...


Mit Linux kann man die Dinger mit Bordmitteln auch ausdrucken ;-)
23.10.2008
Original von Ombligo (PLZ 338xx)
@Tom

Habe das entsprechende Dokument bei juris bereits gefunden, kann es aber auch dort nicht drucken

Bei Juris gibt es doch aber alles auch als HTML. Da kann man das ggf. rauskopieren.
23.10.2008
HA!

Gerade kam mir die Lösung der Probleme aller Seitenbetreiber.
GOOGLE!


Der Googlebot ist ja sowieso unterwegs. Die tolle Bundesregierung kann doch einfach Google viel viel Geld dafür bezahlen, dass der Googlebot jede gecrawlte Seite bei der Nationalbibliothek ablädt.
Technisch sollte das gar kein Problem sein. Und die paar hundert Millionen die das kostet, sollten schon drin sein.

Was haltet ihr von der Idee? :)


LG Hendrik
[gone] Wonco Photography
23.10.2008
Was bin ich gerade ein bisschen froh, mein Community-Projekt verkauft zu haben. :-)
Dieses Gesetz ist der blanke Wahnsinn und die DNB hat wahrscheinlich noch keine Ahnung, was da auf sie zukommt.

Die beste Lösung wäre sicherlich, es wäre nur eine URI oder Domain anzuliefern und die DNB baut sich selbst einen entsprechenden Crawler inkl. Konvertierung in das von ihnen selbst gewünschte / bevorzugte Endformat.
23.10.2008
Original von Creamfields Photodesign
Die beste Lösung wäre sicherlich, es wäre nur eine URI oder Domain anzuliefern und die DNB baut sich selbst einen entsprechenden Crawler inkl. Konvertierung in das von ihnen selbst gewünschte / bevorzugte Endformat.

Stimmt.
Dann weiß man gleich welchen Crawler man blocken muß. *hehe*
[gone] Wonco Photography
23.10.2008
:-D

Du sollst hier doch nicht soviel schreiben .. ab morgen hätt ich gern jede MK-Sedcard im PDF-Format online in der DNB abrufbar *lol* .. also auf an die Arbeit, es gibt viel zu tun.

Oder läuft das Skript schon im Hintergrund? :-)))
Gewünschtes Endformat ist PDF.

Es gibt eine Reihe von Webseiten, die Bilder als Diashow im Flash-SWF-Format einbinden.

Viel Spaß bei der Umwandlung von SWF oder Videos in PDF-Dateien.

Haha!

LG
Gerd
[gone] www.trash-pixel.de
23.10.2008
Original von Hendrik Siemens
Dann weiß man gleich welchen Crawler man blocken muß. *hehe*
Wie blockt man einen Bot, auser mit der robots.txt? die Datei interessiert eh die meisten Bots nicht ...

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