Verordnung zur Pflichtablieferung von Netzpublikationen ab 23.10.08 33

[gone] Wonco Photography
23.10.2008
Original von trash-pixel.de ... Hals wie eine Keksdose!
Wie blockt man einen Bot, auser mit der robots.txt? die Datei interessiert eh die meisten Bots nicht ...

Wenn es wirkungsvoll (serverseitig) sein soll, dann mittels .htaccess ;-)
23.10.2008
Original von Creamfields Photodesign
Du sollst hier doch nicht soviel schreiben .. ab morgen hätt ich gern jede MK-Sedcard im PDF-Format online in der DNB abrufbar *lol* .. also auf an die Arbeit, es gibt viel zu tun.

Durch die DNB und die beliebige Verfielfältigung digitaler Medien entsteht hier, wenn man eine SC bei der DNB ansurfen kann, eine Art Verlust. MK hat weniger Besucher, ist weniger Attraktiv, die Werbewirksamkeit wird verringert.
Kann ich diesem Verlust geltend machen? Wenn ja, wo? ;)
Und wer erstattet mir das?
@Hendrik

Besucherschwund wirst Du nicht haben!

Wenn ich es damals richtig verstanden habe, als die neue Verordnung vor ca. 1 Jahr angekündigt wurde, kannst Du die in der DNB archivierten Seiten nicht über Internet wieder abrufen, sondern mußt persönlich in der Bibliotek erscheinen und dort in den Archiven stöbern.
Eventuell muß sogar ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden.
Erinnert mich an die Zeiten, als es an der Uni die Mikrofilm-Lesestationen gab.

LG
Gerd
[gone] www.trash-pixel.de
23.10.2008
Original von Hendrik Siemens

Kann ich diesem Verlust geltend machen? Wenn ja, wo? ;)
Und wer erstattet mir das?
Ich verweise auf Posting 2 ...
24.10.2008
Original von Creamfields Photodesign
In dem ganzen Kauderwelch der Deutschen Nationbibliothek ist die Rede davon, dass sie keine Dumps / Sources haben möchten (berzugt sind natürlich sämtliche, publizierten Inhalte als PDF), sondern lauffähige Archive mit einer Startdatei und ohne jegliche Erfordernis einer Internetverbindung zum Server.

Schon vor ein paar Jahren, als das Thema zum ersten Mal publik wurde, sprachen diverse Fachleute die Frage an, wie denn bitteschön die Anlieferung einer Website bei der DNB funktionieren solle, wenn diese Website dynamisch aus einer Datenbank generiert werde...

Irgendwie ist die Frage bis heute nicht beantwortet worden, scheint mir...
24.10.2008
Original von Ombligo (PLZ 338xx)
@Hendrik

Besucherschwund wirst Du nicht haben!

Wenn ich es damals richtig verstanden habe, als die neue Verordnung vor ca. 1 Jahr angekündigt wurde, kannst Du die in der DNB archivierten Seiten nicht über Internet wieder abrufen, sondern mußt persönlich in der Bibliotek erscheinen und dort in den Archiven stöbern.
Eventuell muß sogar ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden.
Erinnert mich an die Zeiten, als es an der Uni die Mikrofilm-Lesestationen gab.

Spätestens dies ist übrigens der Punkt, wo darüber nachgedacht werden muß, ob Websites dann nicht auch berechtigt sind, an der "Bibliotheksabgabe" der VG Wort und VG Bild-Kunst teilzunehmen...

Das wird teuer... für die Bibliotheken... Verdammt teuer.

Ich warte in der Frage übrigens noch auf eine Auskunft meiner VGs...

Übrigens: die Fotos, die MK-User öffentlich (also ohne Zugangsbeschränkung) hier in der MK zeigen, sind auch "VG Bild-Kunst-fähig". Die kann man melden, und dann dafür Geld von der VG Bild-Kunst kassieren. Für Texte könnte man im Prinzip die "Zähl-GIFs" in längere Forumspostings einbauen, die solcherart sind, daß sie schon urheberrechtlichen Schutz genießen...

(Da steht mir noch was bevor...)
[gone] Wonco Photography
24.10.2008
Nun, die technische Machbarkeit einer vollständigen Erstanlieferung ist sicher gegeben .. du lässt eine entsprechende Offline-Browser-Software über eine Domain grasen .. die speichert alles was sie ohne Zugangsbeschränkungen finden / aufrufen kann ab und nach ein paar Stunden / Tagen / Wochen / Monaten hast du dann eine komplett dymische Seite im HTML-Format auf deiner Festplatte vorliegen, inkl. Stylesheets, externe Javascripts / Bibliotheken, Bilder etc. - also alles so wie es für die DNB vielleicht nutzbar sein könnte.

Das größte Problem dürfte vielmehr die "Update-Fähigkeit" des Ganzen sein. Dort kommen neue Inhalte hinzu, da fallen Inhalte und Bilder weg, an anderer Stelle verschwinden widerum ganze Sedcards oder Forenkategorien.

Würde bedeuten: du fängst in einem Jahr wieder an, denen die komplette Webseite zu schicken.

Naja, wie ich schon schrieb .. da gehen sicher viele Meinungen konform .. einfach ein Irrsinn.

Die sollen sich einen Bot basteln.
Link zu einem kritischen "offenen Brief" an die DNB

http://www.tamagothi.de/2008/10/23/offener-brief-an-die-dnb/
24.10.2008
Hallo,

leider wird von der Bundesregierung oder der Nationalbibliothek selbst nicht definiert, ab wann eine Website "noch privat" ist und ab wann nicht mehr...

Ist eine Seite, auf deren kompletten Inhalt sich nur durch ein Passwort zugreifen lässt, nicht eigentlich "rein privat"? Vielleicht nur, wenn sie auch komplett unkommerziell ist und keinerlei Werbung vom Betreiber oder Dritten enthält?

Eine Homepage, die keinen kommerziellen Hintergrund hat, ist durch ihre (meist frei zugängliche) Präsenz im Internet zwar öffentlich, aber ist dadurch dann automatisch der private Askekt ausgeschlossen???

Fragen über Fragen. Hat irgendjemand eine Ahnung?

Ciao.
Daniel
24.10.2008
Ich hab da auch noch ein paar Fragen:

Was passiert eigentlich, wenn ich mich, trotz Abmahnung und Bussgeld, weigere die Sachen abzuliefern? Werde ich dann in Beugehaft genommen? Wird die Seite vom Netz genommen und mir weitere Veröffentlichungen untersagt (wenn ja, wie ist das in Einklag mit dem Persönlichkeitsrecht des Grundgesetzes zu bringen)?

Was passiert eigentlich, wenn ein Model nicht damit einverstanden ist, dass ihre Bilder bei der DNB archiviert werden? Immerhin gibt es §22 KUG.

Was passiert mir, wenn ich dieser Verpflichtung zur Ablieferung, trotz nichtgegebenem Einverständniss, nachkomme? Begehe ich da eine Straftat nach § 31 KUG?
24.10.2008
Original von Daniel Fiebig Berlin
Ist eine Seite, auf deren kompletten Inhalt sich nur durch ein Passwort zugreifen lässt, nicht eigentlich "rein privat"? Vielleicht nur, wenn sie auch komplett unkommerziell ist und keinerlei Werbung vom Betreiber oder Dritten enthält?

Da würde ich mal behaupten: die ist überhaupt nicht "veröffentlicht" - und geht die DNB deshalb schon mal gar nichts an...
24.10.2008
Ich werde den Thread zum neuesten Wurf der BRD (Bürokraten-Republik Deutschland) auch mal verfolgen ( dieser Eintrag dient mir als Bookmark ).

Original von Peter Seele
Was passiert eigentlich, wenn ich mich, trotz Abmahnung und Bussgeld, weigere die Sachen abzuliefern? Werde ich dann in Beugehaft genommen? Wird die Seite vom Netz genommen und mir weitere Veröffentlichungen untersagt.


Du musst Dich mit anderen zusammentun und bei der örtlichen Versammlungsbehörde eine Revolution anmelden.
Wenn die Revolution genehmigt ist, könnt Ihr das Gesetz außer Kraft setzen.
29.10.2008
Update:
Ablieferungspflichtig sind nur Publikationen, die einem Buch, einer Zeitschrift, einem Zeitschriftenartikel usw ähnlich sind. Und Hochschulpublikationen.

Webseiten sind noch nicht ablieferungspflichtig. Das wird aber irgendwann kommen, und die "Arbeit" werden Harvester übernehmen.

Ich habe mittlerweile einige meiner Artikel bei der DNB abgeliefert, es geht ganz einfach. Das geile ist, dass die PDFs jetzt auf dem Server der DNB liegen. Wer also viel publiziert kann damit seinen Traffic klein halten. Und bei einem Crash hat man immer ein prima Backup.

Alles in allem eine sinnvolle Angelegenheit.
Hat gar nicht weh getan ;-)))

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