Hilfe! Modeln als Nebenverdienst... 14

[gone] angelskiss
26.10.2008
Hallo,

ich bin hier zwar auf ein Thema gestoßen, was das modeln mit Gewerbeschein angeht, habe aber noch eine Frage dazu.

Also ich bin festangestellt.

Nun stand hier irgendwo, dass man nebenberuflich als Kleingewerbe bis 7664 euro verdienen darf, die steuerfrei sind, es sich jedoch auf den Gesamterwerb bezieht.

Bedeutet das nun, dass ich mit Hauptberuf nur 7664 euro verdienen darf um steuerfrei zu bleiben oder bezieht sich das nur auf die Nebentätigkeit??

lg angel
[gone] *Model Dide-tschüss MK*
26.10.2008
Original von angelskiss
Hallo,

ich bin hier zwar auf ein Thema gestoßen, was das modeln mit Gewerbeschein angeht, habe aber noch eine Frage dazu.

Also ich bin festangestellt.

Nun stand hier irgendwo, dass man nebenberuflich als Kleingewerbe bis 7664 euro verdienen darf, die steuerfrei sind, es sich jedoch auf den Gesamterwerb bezieht.

Bedeutet das nun, dass ich mit Hauptberuf nur 7664 euro verdienen darf um steuerfrei zu bleiben oder bezieht sich das nur auf die Nebentätigkeit??

lg angel


nein natürlich nicht, als kleinunternehmerin darfst du bis 7664 dazu verdienen allerdings ist mir neu das diese steuerfrei sind.

die einkünfte aus den nebenerwerb gibtst du mit deiner einkommensteuererklärung ab

übrigens wenn du als model auch geld verdienen willst ist ein gewerbeschein so oder so pflicht es sei denn jemand gibt dir ein sozialversicherungspflichtigen nebenjob als model^^

lg dide
und dann braucht man ne 2. lohnsteuerkarte
[gone] *Model Dide-tschüss MK*
26.10.2008
Original von verleihnix
und dann braucht man ne 2. lohnsteuerkarte


eine 2.lohnsteuerkarte? bei einem gewerbe hat man ein gewerbeschein udn bekommt eine steuernummer^^
[gone] *Model Dide-tschüss MK*
26.10.2008
aber falls du es so meintst das sie wenn sie dies als nebenjob macht eine 2. lohnsteuerkarte braucht dann auch nur wenn sie über 400,00 im monat kommt', wenn sie drunter bleibt dann nicht
26.10.2008
Bevor hier noch mehr Halbwissen und Halbwahrheiten gepostet werden, wende Dich besser an einen Steuerberater. Das ist unterm Strich preiswerter als auf die Nase zu fallen.

Konkrete Fragen z.B. zur Höhe des steuerfreien Hinzuverdienstes muss im Übrigen auch das Finanzamt kostenlos (!) beantworten - es darf halt nur nicht erwartet werden, dass die einem Steuerspartipps geben ;o)
[gone] *Model Dide-tschüss MK*
26.10.2008
genau entschuldige es muss heissen

nein natürlich nicht, als kleinunternehmerin darf dein umsatz nicht im ersten jahr nicht 17.500€ übersteigen

das davon über 7600 steuerfrei sind ist mir wie gesagt neu
Als erstes überhaupt eine schriftliche Genehmigung beim Arbeitgeber für eine Nebentätigkeit einhohlen.
[gone] User_2972
26.10.2008
Google einfach mal, es gibt auch Vereine, die einen in solchen Dingen gratis oder günstig beraten, es gibt fundierte Texte und Infobroschüren, etc. alles gratis im Netz zu bestellen.
Hier nach Hilfe zu suchen ist in dem Fall nicht besonders ratsam, da schließe ich mich Micaschi an.
Und die meisten Finanzbeamten, die ich kenne, sind freundlich.
Also, lieber jemand fragen, der sich auskennt.

LG
Linda
26.10.2008
Das dürften die passenden Anlaufstellen sein.
VG Ernst
Original von Stego
Als erstes überhaupt eine schriftliche Genehmigung beim Arbeitgeber für eine Nebentätigkeit einhohlen.


weit verbreiteter irrtum. solange die nebentätigkeit nicht in konkurrenz
zum hauptberuf steht oder dieser dadurch beeinträchtigt wird,
hat das den arbeitgeber nichts anzugehen.
entsprechende urteile gelten mittlerweile als gefestigte
rechtsprechung. ausnahme: öffentliches recht, polizei, justiz,
lehrer oder alle anderen organe, gegen die
"disziplinarverfahren" aus dem ärmel geschüttelt werden könnten.
26.10.2008
Original von angelskiss
Nun stand hier irgendwo, dass man nebenberuflich als Kleingewerbe bis 7664 euro verdienen darf, die steuerfrei sind, es sich jedoch auf den Gesamterwerb bezieht.

7664 Euro/Jahr sind das steuerfreie "Existenzminimum" eines Alleinstehenden. Dieses Einkommen muß nicht versteuert werden.

Bedeutet das nun, dass ich mit Hauptberuf nur 7664 euro verdienen darf um steuerfrei zu bleiben oder bezieht sich das nur auf die Nebentätigkeit??

Das bezieht sich auf das Gesamteinkommen.
26.10.2008
Original von verleihnix
[quote]Original von Stego
Als erstes überhaupt eine schriftliche Genehmigung beim Arbeitgeber für eine Nebentätigkeit einhohlen.


weit verbreiteter irrtum. solange die nebentätigkeit nicht in konkurrenz
zum hauptberuf steht oder dieser dadurch beeinträchtigt wird,
hat das den arbeitgeber nichts anzugehen.
entsprechende urteile gelten mittlerweile als gefestigte
rechtsprechung. ausnahme: öffentliches recht, polizei, justiz,
lehrer oder alle anderen organe, gegen die
"disziplinarverfahren" aus dem ärmel geschüttelt werden könnten.[/quote]
Du vergisst eine weitere wichtige "Ausnahme": eine "Genehmigungspflicht" kann im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag stehen, und dann ist sie durchaus wirksam. Grundsätzlich unwirksam ist eigentlich nur ein generelles Verbot ohne Ausnahmen. Ebenfalls wirksam sind Klauseln, die eine "Anzeigepflicht" vereinbaren, d.h. den Arbeitsnehmer verpflichten, den Arbeitgeber von der Aufnahme einer Nebentätigkeit zu informieren. (Vgl. u.a. BAG, Urteil vom 11.12.2001 - 9 AZR 464/00)
[gone] angelskiss
26.10.2008
erst mal vielen lieben Dank für die vielen Antworten.

werde wohl den Rat beherzigen mich mit nem steuerberater oder dem finanzamt kurz zu schließen.

Das mit dem Arbeitgeber ist übrigens kein Problem, denn mein Arbeitgeber ist meine Mutter. ;-)

lg und danke nochmals

angel

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