Als Model Zwangsmitglied in der IHK- die ticken ja nicht richtig 28

[gone] VisualPursuit
28.10.2008
Das ändert nichts daran, dass sowohl IHK als auch HWK unbewaffneten Raub als
Geschäftsmodell betreiben. Sie liefern nämlich nichts für die Mitgliedsgebühren.

Ich hab zwei Mal den Versuch gemacht was denn die IHK tun kann.
In einem Fall waren sie völlig hilflos, im anderen Fall hätte der Rat
der IHK erheblichen Vermögensschaden verursacht wenn ich ihn befolgt
hätte.

Ich warte noch darauf dass mir irgendwann mal jemand etwas Positives
über die IHK erzählt.
28.10.2008
Original von VisualPursuit
Das ändert nichts daran, dass sowohl IHK als auch HWK unbewaffneten Raub als
Geschäftsmodell betreiben. Sie liefern nämlich nichts für die Mitgliedsgebühren.

Unbenommen.......

Wie sagte es mal so schön ein IHK-Kritiker: "Wenn die Kammern eine überzeugende Leistung für ihre Mitglieder erbringen würden, bräuchten sie keine Zwangsmitgliedschaft. Dann würden die Leute schon freiwillig Mitglied werden."

Das deutsche Kammer-Unwesen in der heutigen Form ist übrigens auch ein Überbleibsel aus der Nazi-Zeit...

Ich warte noch darauf dass mir irgendwann mal jemand etwas Positives
über die IHK erzählt.

Zwei ihrer Zeitschriften sind, ebenso wie zwei Zeitschriften hiesiger Handwerkskammern, gelegentlich Abnehmer von Fotos von mir... Ihre Zahlungsmoral ist... durchschnittlich.

Nur: es nervt irgendwann eben auch ein bißchen, wenn man immer wieder erlebt, daß manche Leute nicht die elementarsten Recherchen gebacken bekommen, bevor sie irgendetwas machen. Und wie man es schafft, nicht genau zu wissen, ob man nun Mitglied in einer IHK oder HWK ist, und in welcher Kammer man eigentlich ist, und ob man da überhaupt drin ist... das übersteigt selbst meine, an sich ja blühende, Phantasie deutlich.
4 years ago
Ich habe eine Frage. Ich möchte ein Gewerbe als Model anmelden. Ich möchte aber auch vor der Camera bei Musikvideos und auch in Filmen (Kurzfilmen) vertreten sein. Was müsste ich beim Gewebe anmelden dazuschreiben. An sich ist das ja keine Schauspielerei.
Kann mir dazu jemand Auskunft geben?
4 years ago
@Peerless Girl: Ich habe Tätigkeit als Fotomodel und Promotion angegeben, du könntest evtl Model für Foto und Video eintragen lassen.

Allgemein: Das Gewerbeaufsichtsamt informiert das Finanzamt, die IHK und die BG und die setzen sich mit dir in Verbindung. Das FA schickt einen Fragebogen, die BG hat mich angeschrieben dass ich mich versichern kann, aber nicht muss und bei der IHK Nürnberg bin ich als Kleinunternehmer kostenlos Mitglied. Das ist also alles halb so wild....
4 years ago
Ich habe eine Frage. Ich möchte ein Gewerbe als Model anmelden. Ich möchte aber auch vor der Camera bei Musikvideos und auch in Filmen (Kurzfilmen) vertreten sein. Was müsste ich beim Gewebe anmelden dazuschreiben. An sich ist das ja keine Schauspielerei.
Kann mir dazu jemand Auskunft geben?


Du zäumst das Pferd von der falschen Seite auf... ;-)

Modeln (für Geld) ist in Deutschland ein Gewerbe. Die Tätigkeit als Schauspieler ist ein freier Beruf, also kein Gewerbe.

Also einfach ein Gewerbe mit Tätigkeit "Fotomodell/Mannequin" anmelden. Und wenn Du es von Anfang an ganz konsequent machen willst: trenne penibel alle Einnahmen und Ausgaben aus der Tätigkeit als Model und als Schauspieler.

Gewerbesteuerpflicht greift erst ab 24.500€ Gewerbeertrag pro Jahr, das soll man als Model erstmal erreichen.

Nur: es gilt der steuerrechtliche Grundsatz "Gewerbe verdirbt". Das heißt: wenn die Tätigkeiten nicht sauber getrennt werden, dann wird gewerbesteuerrechtlich alles der gewerblichen Tätigkeit zugeschlagen. Du müsstest dann ggf. auch auf die Erträge aus der Schauspielerei Gewerbesteuer bezahlen.

Und den Freibetrag überschreitest Du natürlich eher, wenn zum Modeln noch Einnahmen aus anderer Tätigkeit hinzukommen, die für sich genommen keine gewerbliche Tätigkeit ist.

Also auf jeden Fall dann in der Buchführung ganz strikt trennen. Zwei Girokonten sind natürlich optimal, das vereinfacht sie Sache, vorgeschrieben ist es nicht. Aber die Kombi aus "verwurschtelte Buchführung und nur ein Konto" ist arg suboptimal.

Einkommenssteuer-seitig ist's wurscht, da wird alles zusammengezählt, umsatzsteuer-seitig dito. Die Freibeträge gibt's nur einmal. Wenn Du in eine Größenordnung ab ~ 17.500€ Umsatz/Jahr kommen solltest, lohnt sich die Investition in den Besuch bei einem Steuerberater. Mit dem kannst Du ein Steuerkonzept erstellen, an dem Du Dich dann die nächsten Jahre erstmal entlanghangeln kannst.

Apropos Gewerbeanmeldung:

Wenn man jetzt neben dem "Modeln" noch ein anderes Gewerbe betreibt, dann kann man ohne weiteres zwei (oder x) Gewerbe anmelden, es gilt dann für jedes Gewerbe der Gewerbesteuerfreibetrag. Man ist dann aber auch mehrfach in der IHK und zahlt ggf. mehrfach Gebühren.
Man kann, wenn die ursprüngliche Anmeldung "zu eng" wird, sein Gewerbe auch erweitern. Dann ändert man die Gewerbeanmeldung.

Man kann aber auch sagen: "Ich habe ein Gewerbe als Model angemeldet. Damit erziele ich Umsätze von ~20.000 € im Jahr. Weil ich's kann und weil ich die Verbindungen habe, übernehme ich auch gelegentlich einen Job als Visagistin, gegen Bezahlung. Das melde ich aber nicht extra an, und ich erweitere meine Gewerbeanmeldung auch nicht."

Eigentlich wäre es der penibel korrekte Weg. Nur... dem Finanzamt ist das wurscht und wumpe, beides ist Gewerbe, beides zählt für den gewerblichen Umsatz. Die IHK... hätte es vielleicht gerne, kriegt's aber nicht mit. Und wenn der Großhändler für Kosmetika eine Kopie der Gewerbeanmeldung sehen will, guckt er eh nicht drauf, was das für ein Gewerbe ist.

Solange man also nicht gerade anfängt, mit der Gewerbe-Anmeldung für's Modeln auch noch eine Möbelspedition zu betreiben...

Schlauerweise formuliert man seine Gewerbeanmeldung so unscharf und umfassend, daß man möglichst viel Luft hat. Also z.B. "Tätigkeit als Fotomodell und Mannequin und sonstige Dienstleistungen im Bereich Foto- und Filmproduktionen". Da wäre sogar ein Catering-Service noch mit umfasst... ;-)

(ACHTUNG: "Catering-Service" ist nur ein Beispiel !!! Es könnte sein, daß das wg. Umgang mit Lebensmitteln ein erlaubnispflichtiges Gewerbe ist. Weiß ich jetzt nicht, sollte man vorher prüfen!)
4 years ago
So viel Text inkl. Beratung für einen Catering-Service... aber keinerlei Hinweise auf Kleingewerbe, Kleinunternehmerregelung, ....? Seltsame Prioritäten... ;-)

Ach, und Gewerbe verdirbt m.W. nicht generell. Soweit ich weiß, gilt für die Abfärbetheorie eine Bagatellgrenze von 3%. Genaueres müsste dazu allerdings ein Steuerfuzzi sagen.
4 years ago
Ach, und Gewerbe verdirbt m.W. nicht generell. Soweit ich weiß, gilt für die Abfärbetheorie eine Bagatellgrenze von 3%. Genaueres müsste dazu allerdings ein Steuerfuzzi sagen.

Das ist Rechtsprechung vom Bundesfinanzhof, und Finanzämter haben die Neigung, die als Einzelfallentscheidung anzusehen. (Von "Nichtanwendungserlassen" des Finanzministeriums gar nicht zu reden.)

Man sollte es nicht darauf ankommen lassen, und lieber sauber trennen. So schwer ist das nun auch nicht.

Etwas wie "Kleingewerbe" gibt es übrigens nicht, es gibt nur "Gewerbe". Und "Peerless Girl" fragte nicht nach der Kleinunternehmerregelung des UStG, sondern ganz konkret danach, daß sie sowohl einerseits als Model tätig ist, und andererseits als Schauspielerin.
Darauf und nur darauf bezieht sich mein Posting. Auf die Prioritäten der Fragestellerin... ;-)

Die steht nämlich offensichtlich gerade vor der Frage, wie sie hinsichtlich einer Gewerbeanmeldung die beiden genannten Tätigkeitbereiche handhaben soll.
4 years ago
@Peerless Girl:

Auch wenn das, lt. Defintion Tom Rohwer, nicht zu deinen Prioritäten gehört:

Für MICH wäre an deiner Stelle schon relevant, ob mir trotz Gewerbeanmeldung eine EÜR für den Jahresabschluss reicht, ob ich Umsatzsteuervoranmeldungen machen muss und ob ich berechtigt bin, Vorsteuer zu ziehen.

Falls es sich bei dir nur um eine überschaubare Nebenerwerbstätigkeit handelt, würde ich mich auch eher damit beschäftigen, als mit der Frage, ob ich einen Teil davon als freiberufliche Tätigkeit laufen lassen kann.

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