Bildrecht.... mal wieder ein aktuelles Urteil 8

23.11.2008
Hier mal wieder was aktuelles zum Thema Bildrecht....

KLICK HIER

LG
Markus
Hi,


und auf der Seite ist auch noch ein netter Link (rechts relativ weit unten) Nacktfotos & Mc Donalds


*grins* , so viel zum Thema "nur Bilder, die nicht gemacht worden sind, können auch nicht veröffentlicht werden".


Mit lieben Grüßen, Klaus
muss grinsen über den Artikel mit den Handyfotos!

Man soll ja auch kein Handy liegenlassen wo Nacktfotos seiner Frau drauf sind :-)

LG aus Trier
23.11.2008
Der Vorsitzende Richter am Landgericht, Wolfgang Christ, bestätigte nun: Kommerzielle Foto- und Filmaufnahmen, die etwa vom Parkgelände in Sanssouci aus gemacht werden, sind nur mit Genehmigung der Stiftung erlaubt

Das ist allerdings nicht neu, sondern entspricht in ungefähr dem berühmt-berüchtigten "Tegeler Schloss-Urteil" des BGH von 1974. (Az. I ZR 99/73)
23.11.2008
War auch das, was ich schon bisher als Rechtslage angenommen hatte, also daß es mindestens nicht ratsam ist, ohne ausdrückliche Freigabe solche Bilder kommerziell zu verwerten, die man nicht von offen zugänglichem Ort aus fotografiert hat.
23.11.2008
@ Klaus
frei nach dem Motto:
knipse meinen Garten von der Strasse und nicht von meinem Grundstück :-)
So ist dieses wieder mal bestätigt........ und das gilt für U-Bahnen und und und....
Nun mal her mit den "Urlaubsknipsern" auf den Bahnsteigen :-) ... die diese Bilder auch kommerziell nutzen wollen :-)
LG
Markus
#7
[gone] Danke für die schöne Zeit - no shoots
24.11.2008
dazu sei auch das stichwort panoramafreiheit erwähnt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit

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