Ein Vertrag für mehrere Shootings? 21

26.01.2009
Ich habe bereits Verträge gesehen, in denen genau stand für welches Shooting sie gelten. Mit Uhrzeit und Aufnahmebereichen.

Und auch solche mit der Formulierung, dass die getroffenen Vereinbarungen auch für alle weiteren Shootings der Beteiligten gelten. Ohne Angabe von Ort oder Thema.

Haben so allgemein formulierte Aussagen im Streitfall Bestand?

Mir ist es auch lästig bei Modellen, die mehrfach kommen, jedes Mal einen neuen Vertrag zu machen. Bisher habe ich das so gelöst, dass ich den Inhalt und Umfang der Serie im Vertrag genau beschrieben habe.

Aber aktuell habe ich ein Modell, die möchte Charakter-Porträts, Beauty-Porträts, Fetisch und noch weiteres. Es wird eine Reihe von Terminen mit ganz unterschiedlichen Themen.

Wie macht ihr so was?
Kennt ihr Klauseln, die da wirksam sind?
26.01.2009
letzten endes entscheidet das der richter, wenn es zum streit kommt...

aber ich denke schon, dass das bestand hat, denn die klausel ist ja beispielsweise auch in dem mustervertrag enthalten, den ein rechtsanwalt der modelkartei zur verfügung gestellt hat (siehe *hier*, ganz unten auf der seite).

ich habe so einen vertrag auch mit mehreren models laufen. ein neuer wird gemacht, wenn sich änderungen ergeben haben, z.b. änderung der adresse.
Bis auf wenige Ausnahmen (z.B. Grundstücksrecht) herrscht bei uns Vertragsfreiheit, du kannst also vereinbaren was du willst, wenn nicht sittliche, moralische oder gar rechtliche Grundsätze verletzt werden. Der Vertrag sollte für beide Partner verständlich sein. (Bspw: kann man nicht davon ausgehen, dass jeder weiß, was eine salvatorische Klausel ist, also ausschreiben)

Du findest eine Menge Verträge im Netz, teilweise absoluten Schwachsinn, teilweise sehr gute. Ob ein Vertrag "rund" ist, das entscheidet im Zweifelsfall ein Gericht.

Also: Meine Empfehlung ist, dass du der Einfachheit halber immer einen Vertrag nutzt und nur die Termine dazuträgst und neu zeichnen lässt. Also unterhalb der Unterschrift einfach dazukritzeln, wenn das Model ihr Vertrag mitbringt wieder Kohlepapier dazwischen.

lg Ulf
26.01.2009
bei workshops mache ich mit meinen modellen einzelverträge für genau den tag und workshop.

ansonsten mache ich jahresverträge, da auch meine modelle i.d.r. mehrfach zu mir kommen.
also einen vertrag der alle shootings im laufenden jahr abdeckt.

im folgejahr gibt es dann wieder einen neuen vertrag.

ich gehe mal davon aus, das es rechtlich so geht.
die begleitung eines meiner modelle ist staatsanwalt.
der prüfte den vertrag naturgemäß genau.
er bat mich den passus zum persönlichkeitsrecht anders zu formulieren.
alles andere hat er nicht beanstandet.

ansonsten: wo kein kläger, da kein richter.

und ich bin mir sicher, es gibt eh keine wasserdichten verträge.
Eine allgemeine pauschale Erklärung ohne zeitliche Begrenzung könnte in der Tat wertlos sein.

Eine Generalvollmacht zum Beispiel zur Weitergabe von Daten ohne Zweckbestimmung und zeitliche Befristung wäre sittenwidrig.

Ob das übertragbar ist auf Shootingvereinbarungen, weiß ich nicht. Schließlich bezieht sich die Vereinbarung trotz ihrer allgemeinen Regelung ja auf sehr konkrete Sachverhalte, nämlich die shootings.
Das Model könnte sich ja jederzeit entscheiden, keine Shootings mehr mit Dir durchzuführen.

Da ich auch unsicher bin, schreibe bei ähnlichem Sachverhalt immer Shootingzeiträume (alle Shootings in den Jahren 2009-2011) in den Vertrag.
26.01.2009
Original von Thomas Fröhlich, Berlin

Das Model könnte sich ja jederzeit entscheiden, keine Shootings mehr mit Dir durchzuführen.


ja und? wo ist das problem?
kein weiteres shooting ist ja nicht gleichbedeutend aufhebung der bisherigen vertragsgrundlage.

anders wäre es, wenn du alle künftigen termine der nächsten 3 jahre schon jetzt festhältst.
aber das wäre widersinnig.
26.01.2009
...mit 3 "meiner Mädels" hab ich nen "Dauervertrag". Der ist am Ende fast wie die anderen Verträge auch, nur das Bildanzahl Richtung "pro Shoot" geht.

Sowas mach ich aber nur mit Mädels die schon eher zu Freundinnen geworden sind. Da bin ich mir auch fast sicher das es nie Streitigkeiten geben würde, selbst wenn man keinen Vertrag hätte.

LG Pepper
[gone] oh-photography *will Boudoir shooten*
26.01.2009
Im Grunde genommen mußt Du ja nicht jedes mal einen neuen Vertrag abschließen. Das Prinzipielle steht ja schon beim ersten drin. Ist doch dann egal, wo das weitere Shooting stattfindet, was für ein Thema es ist, um wieviel Uhr es stattfindet, wie lange es dauert, was das Thema ist, etc. Wenn das Model beim ersten mal diesen Vertrag akeptiert, dann bist ja aus dem Schneider ;-)...solange sich beide Seiten bei jedem weiteren Shooting an diese Vereinbarungen halten.
Cheers Oliver
ja eben, deshalb ja vielleicht nicht ohne weiteres übertragbar.

was ich meine:
wenn ich dir heute gestatte, alle meine personenbezogenen daten unwiderruflich zu speichern, zu verbreiten etc., dann wäre die Unwiderruflichkeit wohl anfechtbar.
Pauschale Erklärung ohne Zweck- oder Zeitbegrenzung ... sittenwidrig

wenn ich das aber für shootings tue, dann kann ich aus meiner erklärung jederzeit aussteigen, indem ich nicht mehr shoote.

da die wege der rechtfindung aber unergründlich sind, würde ich immer eine variante wählen, die mir auch die arbeit spart, aber mich rechtlich auf eine sichere seite bringt.


Original von phototraum® [Job - Shooting im Schloss]
[quote]Original von Thomas Fröhlich, Berlin

Das Model könnte sich ja jederzeit entscheiden, keine Shootings mehr mit Dir durchzuführen.


ja und? wo ist das problem?
kein weiteres shooting ist ja nicht gleichbedeutend aufhebung der bisherigen vertragsgrundlage.

anders wäre es, wenn du alle künftigen termine der nächsten 3 jahre schon jetzt festhältst.
aber das wäre widersinnig.[/quote]
26.01.2009
Original von Wombat (sucht Modelle für Schloss)
Ich habe bereits Verträge gesehen, in denen genau stand für welches Shooting sie gelten. Mit Uhrzeit und Aufnahmebereichen.

Uhrzeit ist nun übertrieben, aber das Tagesdatum und die Art der Aufnahmen sind schon gut auf einem Model-Release.

Und auch solche mit der Formulierung, dass die getroffenen Vereinbarungen auch für alle weiteren Shootings der Beteiligten gelten. Ohne Angabe von Ort oder Thema.

Haben so allgemein formulierte Aussagen im Streitfall Bestand?

Tendenziell: eher nein.

Warum? Ganz einfach: was will man an einem Model-Release anfechten, auf dem steht: "Hiermit erteile ich mein Einverständnis... blablabla, die am 1.4.2010 in Beelitz b. Berlin gemachten Vollakt-Aufnahmen, Thema 'Vergewaltigungs-Szenario', unbeschränkt zu ... blablabla..."?

Will man behaupten: "Ne, das Model-Release sollte für andere Aufnahmen gelten!" ? Nicht ernsthaft.

Will man behaupten: "Ich hab zwar gemodelt, aber ich wusste doch nicht, daß ich Darstellerin in einem Vergewaltigungs-Szenario sein würde. Das lehne ich ab, das verletzt meine Persönlichkeitsrechte!" Nicht ernsthaft.

Will man behaupten: "Ja, ich hab dafür gemodelt, aber es war besprochen, daß die Aktaufnahmen nie veröffentlicht werden, sondern nur die, wo ich bekleidet bin!" Nicht ernsthaft...

Ein "globales Model-Release" wird wegen "Unbestimmtheit" Probleme mit der Wirksamkeit bekommen - "Unbestimmtheit" ist nämlich durchaus ein Grund, warum Verträge unwirksam sein können.

Mir ist es auch lästig bei Modellen, die mehrfach kommen, jedes Mal einen neuen Vertrag zu machen. Bisher habe ich das so gelöst, dass ich den Inhalt und Umfang der Serie im Vertrag genau beschrieben habe.

Wieso ist das lästig? Das Model kennt den Mustervertrag doch schon, einfach noch Datum, Ort und Aufnahmegegenstand eintragen, unterschreiben, fertig.

Aber aktuell habe ich ein Modell, die möchte Charakter-Porträts, Beauty-Porträts, Fetisch und noch weiteres. Es wird eine Reihe von Terminen mit ganz unterschiedlichen Themen.

Für jedes Shooting einen Vertrag. Alles andere wäre mir rechtlich viel zu riskant.

Und ganz ehrlich: ich halte weder Aufwand noch Kosten dafür für relevant - im Gegenteil zu den Folgen, die ein unwirksames Model-Release haben kann...
26.01.2009
Original von Henning Zachow *zwei Neue*
letzten endes entscheidet das der richter, wenn es zum streit kommt...

aber ich denke schon, dass das bestand hat, denn die klausel ist ja beispielsweise auch in dem mustervertrag enthalten, den ein rechtsanwalt der modelkartei zur verfügung gestellt hat (siehe *hier*, ganz unten auf der seite).

Du meinst den "Mustervertrag" mit dieser Schwachsinnsklausel (pardon):

"ausgenommen hiervon ist die kommerzielle Nutzung oder Veräußerung der Bilder und/oder die Veröffentlichung in pornographischen oder ähnlichen unseriösen Medien."

Finger weg davon.

(Ich schrieb es schon oft, trotzdem noch mal: eine solche unklare Vertragsklausel - "pornographische oder ähnlich unseriöse Medien" - ist eine Garantie für endlose Streitigkeiten vor Gericht, weil sie vollkommen undefiniert ist und sofort fürchterliche Auslegungsprobleme erzeugt.

Was soll den ein "ähnlich unseriöses Medium" sein? Ich kenne Juristen, die schlicht sagen: "Solche Klauseln sind wegen Unbestimmtheit unwirksam.")
26.01.2009
Original von TomRohwer
...
Ein "globales Model-Release" wird wegen "Unbestimmtheit" Probleme mit der Wirksamkeit bekommen - "Unbestimmtheit" ist nämlich durchaus ein Grund, warum Verträge unwirksam sein können.
...


der hier in der mk per link angebotene tfp-vertrag (weiter oben von mir angeführt) enthält aber genau diese unbestimmtheit. kann da vielleicht mal einer der verantwortlichen einschreiten, oder kannst du, tom, ein besseres muster vorlegen? meines wissens nutzen viele genau diese vertragsklauseln...
26.01.2009
Original von Thomas Fröhlich, Berlin
was ich meine:
wenn ich dir heute gestatte, alle meine personenbezogenen daten unwiderruflich zu speichern, zu verbreiten etc., dann wäre die Unwiderruflichkeit wohl anfechtbar.
Pauschale Erklärung ohne Zweck- oder Zeitbegrenzung ... sittenwidrig

wenn ich das aber für shootings tue, dann kann ich aus meiner erklärung jederzeit aussteigen, indem ich nicht mehr shoote.

Ebend. Und genau da wird es problematisch.

Es ist dann nämlich z.B. nicht mehr möglich, auch mal zu shooten, ohne diese Veröffentlichungsrechte zu erteilen.

Und wie sieht es aus, wenn nach so einem "unbegrenzten Pauschalvertrag" dann später ein konkretes, begrenztes Model-Release vereinbart wird? Hebt das dann den ersten Vertrag automatisch auf? Oder deckt der erste Vertrag das, was der zweite Vertrag ausschließt?

Im Prinzip hätte so ein Vertrag die Folge, daß nach ihm keine Verträge zwischen den Vertragspartner mehr möglich sind. Oder nur nach einem ausdrücklichem Aufhebungsvertrag, für den aber die Zustimmung beider Seiten nötig ist.

Ansonsten: Verträge für wiederkehrende Ereignisse ohne Lauftzeit und ohne Kündigungsmöglichkeit? Wohl eher nicht zulässig und daher unwirksam.
26.01.2009
also ich nutze selbst die Formulierung "ab dem ....(Datum)" in meinen Verträgen.

Aber erstens nur bei Modellen, zu denen ich ein sehr gutes Verhältnis habe. Finden keine weiteren Shootings mehr statt, gibt es auch keinen Grund über nicht aufgenommene Bilder zu streiten. Und was abgeschlossen ist, kann mit oder ohne diese Klausel so ziemlich ähnlich erfolgreich / erfolglos angefochten werden.
Aber für beide Seiten gibt es eine Basis, die einmal abgesprochen, für die Zeit der Zusammenarbeit gilt. Will man an einzelnen Bedingungen etwas ändern, wird halt ein neuer Vertrag aufgesetzt, der im weiteren Verlauf gilt ...
im neuabschluss füge ich einfach den punkt:
damit verlieren frühere verträge die wirksamkeit hinzu
und damit ist es kein problem aus dem alten einen neuen zu machen....

ich hatte schon modelle die beim zweiten oder dritten shooting sagten vertrag brauchen wir doch nicht.....

dafür hab ich das in meinem vertrag aufgenommen das ein vertrag länger gelten kann.....

hab aber auch erst einmal stress gehabt......manche kennt man zugut....
beim kalendershooting wollte sie plötzlich nicht das man die bilder sieht....
und stellt sie dann ins studivz.....

gruß erik
[gone] Christine De La Luz
27.01.2009
.....außerdem möchte ich doch als Model eigentlich schon jedes Mal einen Vertrag für ein Shooting, auch wenn's mehrfach mit dem gleichen Fotografen ist... Schließlich kann ich ja dann bei meinem Steuerberater bei nem TfP-Shooting die Fahrtkosten wieder absetzen.... ^^
27.01.2009
Original von KittyDeluxxxe
........ Schließlich kann ich ja dann bei meinem Steuerberater bei nem TfP-Shooting die Fahrtkosten wieder absetzen.... ^^


Dabei ist Vorsicht geraten. Wenn du zu viel Fahrten zu TfP-Shootings hast, kann dir das Finanzamt sehr schnell "Liebhaberei" bei deinem (Neben-) Beruf unterstellen. Das kann dann im Nachhinein unter Umständen teuer werden.
Hängt aber immer vom Einzelfall und den individuellen Verhältnissen ab.
27.01.2009
Einmal unabhängig von der Frage, ob und wie sich so ein Vertrag rechtlich sauber
aufsetzen lässt, finde ich das einfach unpraktisch.

Auf den ersten Blick erscheint es zwar einfacher, da man nicht bei jedem Shooting
einen neuen Zettel unterschreiben muß. In dem Momenta aber, in dem man nicht
mehr nach den Bedingungen des Vertrages arbeiten will wird es komplizierter.

Will man gar nicht mehr nach den Bedingungen dieses Vertrags arbeiten, dann
kann man gemeinsam einen Aufhebungsvertrag machen.

Will man ausnahmsweise nach anderen Bedingungen arbeiten, dann kann man
einen Einzelvertrag machen in dem die Gültigkeit der zuvor vereinbarten
Bedingungen ganz oder teilweise außer Kraft gesetzt werden.

Während man also bei einem Einzelvertrag nur ein Stück Papier benötigt
um nachzuweisen was man im konkreten Fall vereinbart hat, braucht man nun
auf einmal ein zweites Stück Papier um nachzuweisen, daß bestimmte Dinge
nicht vereinbart sind.


Ein sinnvolles Modelrelease lässt sich auf einer Seite zusammenfassen. Der
Auwand, bei jedem Shooting eines zu unterzeichnen, hält sich doch in Grenzen.
27.01.2009
Dass ein (Basis-)Vertrag, der zeitlich unbefristet ist, per se problematisch oder gar "sittenwidrig" sein soll, ist völliger Quatsch!

Es müssen nur die entsprechenden Regelungen für eine Kündigung ebenfalls sauber definiert werden.

Das bedeutet, der Vertrag enthält zusätzlich zur unbefristeten Gültigkeit z.B. die Regelung, dass der Vertrag jederzeit einseitig gekündigt werden darf (natürlich nicht rückwirkend, also nach einem Shooting). I.d.R. verlangt man dafür die Schriftform.

Außerdem kann man z.B. auch noch festlegen, dass für individuelle Shootings darüber hinaus auch noch einmal ein zusätzlicher individueller Vertrag ergänzend bestimmte Regelungen definieren oder außer Kraft setzen kann. Werden keine individuellen Vereinbarungen getroffen, gelten die Regelungen des Basis-Vetrags.

Beispiel: EIn Rahmenvertrag definiert alle Grundlagen und enthält dann an entsprechenden Stellen die Anmerkung, dass diese oder jene Regelung im Einzelfall auch durch einen Individual-Vertrag (oder Projekt-Vertrag) entsprechend geändert werden kann und dass eine solche Ergänzung oder Änderung der Schriftform bedarf. (z.B. grundsätzlich TfP, im Einzelfall darüber hinaus aber auch individuelle Honorarvereinbarungen möglich)

Dass ein solcher Vertragsentwurf etwas komplizierter ist, als ein Einzelvertrag, versteht sich von selbst. Ein Rahmenvertrag macht deshalb für beide Seiten auch nur Sinn, wenn man plant, wirklich länger zusammen zu arbeiten.
[gone] User_6154
27.01.2009
Gucke doch mal hier:

Vertrag


LG Michael

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