Rücknahme bei EBay 32
06.02.2009
in dem sie nicht das feld aktivieren "neu und sofort"
aber "private" verkäufer und NEU - naja.....
dafür dürfte sich ebay und die finanzbehörden interessieren,
insbesondere wenn es bei dem verkäufer öfter mal neue ware gibt.
aber "private" verkäufer und NEU - naja.....
dafür dürfte sich ebay und die finanzbehörden interessieren,
insbesondere wenn es bei dem verkäufer öfter mal neue ware gibt.
#2Report
06.02.2009
Nein es dreht sich darum:
Ich will mir ein Handy holen von einem Privaten Verkäufer. Es steht dirn das es NEU ist aus einer Vertragsverlängerung und dann der Text:
Neu aus Vertrag von 14.01.09 Rechnung lege ich bei Gerät hat die Farbe
Gerät nur 3 Tage getestet
NEHME GERÄT NICHT ZURÜCK
Mich würde interessieren ob dem so ist und ob der "Privatverkäufer" mit dem Satz einfach so abgesichert ist?
Ich will mir ein Handy holen von einem Privaten Verkäufer. Es steht dirn das es NEU ist aus einer Vertragsverlängerung und dann der Text:
Neu aus Vertrag von 14.01.09 Rechnung lege ich bei Gerät hat die Farbe
Gerät nur 3 Tage getestet
NEHME GERÄT NICHT ZURÜCK
Mich würde interessieren ob dem so ist und ob der "Privatverkäufer" mit dem Satz einfach so abgesichert ist?
#3Report
[gone] Kajus
06.02.2009
"Neu" ist das Handy nicht mehr. Nur halt: wenig gebraucht oder noch ziemlich neu. Wenn er es nicht zurück nimmt, dann wohl aus Angst, das jemand kauft und nach einer Woche Nutzung zurück schickt. Aber das ist als privater Verkäufer sein gutes Recht.
Gewerbliche Händler unterliegen gegenüber Privatkunden (auch bei Ebay) dem Fernabsatzgesetz und müssen zurück nehmen (Wenn wir bei Telefonen sind, dann Achtung: Für Mobilfunkverträge, die einmal genutzt wurden, gilt diese Pflicht nicht mehr.)
BTW: Verkäufer, die keine ganzen Sätze schreiben können, meide ich eigentlich immer.
Gewerbliche Händler unterliegen gegenüber Privatkunden (auch bei Ebay) dem Fernabsatzgesetz und müssen zurück nehmen (Wenn wir bei Telefonen sind, dann Achtung: Für Mobilfunkverträge, die einmal genutzt wurden, gilt diese Pflicht nicht mehr.)
BTW: Verkäufer, die keine ganzen Sätze schreiben können, meide ich eigentlich immer.
Original von MK-Photodesign | Hobbyfotograf
Nein es dreht sich darum:
Ich will mir ein Handy holen von einem Privaten Verkäufer. Es steht dirn das es NEU ist aus einer Vertragsverlängerung und dann der Text:
Neu aus Vertrag von 14.01.09 Rechnung lege ich bei Gerät hat die Farbe
Gerät nur 3 Tage getestet
NEHME GERÄT NICHT ZURÜCK
Mich würde interessieren ob dem so ist und ob der "Privatverkäufer" mit dem Satz einfach so abgesichert ist?
#4Report
[gone] Kajus
06.02.2009
Falls am Handy was ist, was unter Gewährleistung oder Garantie fällt, kannst du dich dann noch an den Händler oder den Hersteller wenden. Dafür brauchst du die Rechnungskopie. Ansonsten musst du aber dem vertrauen, was du da liest.
#5Report
06.02.2009
Naja was mich nur stutzig macht ist der satz: Nehme das handy nicht zurück!
:/
:/
#6Report
[gone] Kajus
06.02.2009
Das ist absolut üblich. Aber gerade bei Handys gibt es so ein breites Angebot, dass du einfach zum Nächsten gehen kannst.
#7Report
06.02.2009
Stimmt schon, aber das nächste endet erst morgen :D
#8Report
[gone] Kajus
06.02.2009
Ich habe meine halbe Kamera-Ausrüstung über Ebay erstanden und wenn es eines gibt, was ich gelernt habe, dann dass Ungeduld ein sehr schlechter Berater ist! (Die meisten Sachen laufen ohnehin am Sonntag Abend aus.)
#9Report
06.02.2009
Original von MK-Photodesign | Hobbyfotograf
Ich habe mal eine Frage zu Ebay.
Mit welchem vermerk schützen sich die Verkäufer eig. vor einer "nichT" Rücknahme?
Verkäufer schützen sich vor einer "Nicht-Rücknahme"?
Was willst Du mit diesem Satz sagen? *grübel*
Warum sollte sich ein Verkäufer davor schützen, eine Ware nicht zurückzunehmen?
Oder müssen auch Private Verköufer für ihre "neue" Ware grade stehen?
Es muß jeder dafür geradestehen, daß die Ware, die er verkauft, der Beschreibung entspricht. Privatleute wie gewerbliche Händler.
Wenn Du eine Nikon D3 verkaufst und eine D70 lieferst, wirst Du auch als "Privatverkäufer" Ärger bekommen...
#10Report
[gone] Kajus
06.02.2009
Stimmt. Aber sowas wie reines Nicht-Gefallen (in dem Beispiel dann der D3) nach dem Kauf ist dem Verkäufer egal...
#11Report
06.02.2009
Sie erhalten ein neues Handy,original verpackt mit Lieferschein für die Werksgarantie.
Reicht das für die GARANTIE aus????
Reicht das für die GARANTIE aus????
#12Report
06.02.2009
also willst du möglichst billig von privat kaufen, aber die Priviliegien wie bei einem Gewerblichen haben?
a) ein Privater muss nix zurücknehmen, wenn ers ausgeschlossen hat, sofern der gelieferte Artikel dem beschriebenen entspricht
b) die Gewährleistung für das Handy bietet nicht der Verkäufer, sondern der Hersteller
c) ob der LIEFERSCHEIN reicht würde ich beim Hersteller des Handys anfragen, normalerweise sollte es eine RECHNUNGsein.
Mein Tip: wenn du unsicher bist such dir einen gewerblichen Händler, bestell das Gerät, teste es und mache im zweifelsfalle von deinem Widerrufsrecht gebrauch.
a) ein Privater muss nix zurücknehmen, wenn ers ausgeschlossen hat, sofern der gelieferte Artikel dem beschriebenen entspricht
b) die Gewährleistung für das Handy bietet nicht der Verkäufer, sondern der Hersteller
c) ob der LIEFERSCHEIN reicht würde ich beim Hersteller des Handys anfragen, normalerweise sollte es eine RECHNUNGsein.
Mein Tip: wenn du unsicher bist such dir einen gewerblichen Händler, bestell das Gerät, teste es und mache im zweifelsfalle von deinem Widerrufsrecht gebrauch.
#13Report
[gone] Fotograf Nidda
06.02.2009
Original von MK-Photodesign | Hobbyfotograf
Nein es dreht sich darum:
Ich will mir ein Handy holen von einem Privaten Verkäufer. Es steht dirn das es NEU ist aus einer Vertragsverlängerung und dann der Text:
Neu aus Vertrag von 14.01.09 Rechnung lege ich bei Gerät hat die Farbe
Gerät nur 3 Tage getestet
NEHME GERÄT NICHT ZURÜCK
Mich würde interessieren ob dem so ist und ob der "Privatverkäufer" mit dem Satz einfach so abgesichert ist?
Wenn es das neue Black Berry ist würde ich das auch dazu schreiben.
Habe das seit 3 Wochen und es hat ganz schöne viele Aussetzer.
Suchst Du das Handy zufällig?
Verkaufe meines auch gerne wieder :)
#14Report
06.02.2009
Hmmm rechtlich wirksam ist nichts außer -
Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung!
Der Satz reicht und muß aber ganauso dastehen. Nehme Gerät nicht zurück, keine Garantie, keine Garantie da Privatverkauf, usw. usw. sagen zwar irgendwo das gleiche aus, aber sind je nach Richter nicht Rechtskräftig und wurden schon angefochten, zurückgewisen und ähnliches. Es wurden auch schon private verdonnert etwas zurückzunehem da eine nicht rechtswirksame Aussage dastand.
Es gibt nur eins -
Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung!
Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung!
Der Satz reicht und muß aber ganauso dastehen. Nehme Gerät nicht zurück, keine Garantie, keine Garantie da Privatverkauf, usw. usw. sagen zwar irgendwo das gleiche aus, aber sind je nach Richter nicht Rechtskräftig und wurden schon angefochten, zurückgewisen und ähnliches. Es wurden auch schon private verdonnert etwas zurückzunehem da eine nicht rechtswirksame Aussage dastand.
Es gibt nur eins -
Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung!
#15Report
06.02.2009
Original von LadyCassandra
b) die Gewährleistung für das Handy bietet nicht der Verkäufer, sondern der Hersteller
Der Hersteller bietet unter Umständen eine Garantie, keine Gewährleistung.
Die Inhalte von Garantien sind nicht geregelt sondern werden freiwillig eingeräumt.
Der Verkäufer gibt die Gewährleistung (heisst heute Sachmängelhaftung ist aber
das gleiche in grün).
Als privater Verkäufer kann man die Gewährleistung einschränken oder ausschliessen.
Die Einschränkung kann sich auf die Dauer der Gewährleistung und/oder die
Rechte des Käufers betreffen.
Nach dem was hier steht hat er die Gewährleistung nicht generell ausgeschlossen.
Ohne zeitliche Verkürzung gelten 2 Jahre.
Er muß das Handy zwar nicht zurücknehmen, aber die weiteren Rechte nach $437 BGB
wie Nacherfüllung oder Kaufpreisminderung sind nicht eingeschränkt worden.
#16Report
[gone] www.trash-pixel.de
06.02.2009
Original von LadyCassandraHmmm ... ich bin ja lange genug im Einzelhandel gewesen, aber "Nichtgefallen" begründet für NIEMAND eine Rücknahmepflicht, das muss nicht zurückgenommen werden wenn es nicht gefällt, alles Andere wäre reine Kulanz. Bei uns bestand (oder besteht noch) die Anweisung, alles was mit Daten zu tun hat (Handys, Notebook, MP3-Player ect) wird nur für Reparaturzwecke angenommen und ggf. zum Hersteller verschickt, abe eine Rücknahme ist da ausgeschlossen (natürlich von technischen Fehlern abgesehen).
Mein Tip: wenn du unsicher bist such dir einen gewerblichen Händler, bestell das Gerät, teste es und mache im zweifelsfalle von deinem Widerrufsrecht gebrauch.
#17Report
06.02.2009
gilt ja auch nicht für den Einzelhandel im Ladengeschäft, sonder bei Käufen im Internet, bei Bestellungen aus Katalogen usw... logisch das das im klassischen Einzelhandel anders ist
Original von trash-pixel.de
Hmmm ... ich bin ja lange genug im Einzelhandel gewesen, aber "Nichtgefallen" begründet für NIEMAND eine Rücknahmepflicht, das muss nicht zurückgenommen werden wenn es nicht gefällt, alles Andere wäre reine Kulanz. Bei uns bestand (oder besteht noch) die Anweisung, alles was mit Daten zu tun hat (Handys, Notebook, MP3-Player ect) wird nur für Reparaturzwecke angenommen und ggf. zum Hersteller verschickt, abe eine Rücknahme ist da ausgeschlossen (natürlich von technischen Fehlern abgesehen).
#18Report
06.02.2009
allein die tatsache, dass jemand so popelig und hingerotzt ein angebot einstellt, wäre für mich schon grund genug, ein anderes handy zu kaufen, wo man zumindest im ansatz seriösität vermuten könnte ;)
#19Report
06.02.2009
dann lies mal nach was unter "Fernabsatzgesetz" steht ;-)
Original von trash-pixel.deHmmm ... ich bin ja lange genug im Einzelhandel gewesen, aber "Nichtgefallen" begründet für NIEMAND eine Rücknahmepflicht, das muss nicht zurückgenommen werden wenn es nicht gefällt, alles Andere wäre reine Kulanz. Bei uns bestand (oder besteht noch) die Anweisung, alles was mit Daten zu tun hat (Handys, Notebook, MP3-Player ect) wird nur für Reparaturzwecke angenommen und ggf. zum Hersteller verschickt, abe eine Rücknahme ist da ausgeschlossen (natürlich von technischen Fehlern abgesehen).[/quote]
[quote]Original von LadyCassandra
Mein Tip: wenn du unsicher bist such dir einen gewerblichen Händler, bestell das Gerät, teste es und mache im zweifelsfalle von deinem Widerrufsrecht gebrauch.
#20Report
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Mit welchem vermerk schützen sich die Verkäufer eig. vor einer "nichT" Rücknahme? Oder müssen auch Private Verköufer für ihre "neue" Ware grade stehen?