Rücknahme bei EBay 32
06.02.2009
Original von Kajus
Stimmt. Aber sowas wie reines Nicht-Gefallen (in dem Beispiel dann der D3) nach dem Kauf ist dem Verkäufer egal...
Es sei denn beim Verkauf über den Versandhandel - da muß der Verkäufer das Teil 14 Tage lang zurücknehmen. Egal warum der Käufer es nicht haben will...
#22Report
06.02.2009
Original von Spiderwitch-Studio
Hmmm rechtlich wirksam ist nichts außer -
Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung!
Der Satz reicht und muß aber ganauso dastehen. Nehme Gerät nicht zurück, keine Garantie, keine Garantie da Privatverkauf, usw. usw. sagen zwar irgendwo das gleiche aus, aber sind je nach Richter nicht Rechtskräftig und wurden schon angefochten, zurückgewisen und ähnliches. Es wurden auch schon private verdonnert etwas zurückzunehem da eine nicht rechtswirksame Aussage dastand.
Es gibt nur eins -
Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung!
Das bringt bloß nichts.
Wenn es ein gewerblicher Händler ist, kann er die gesetzliche Gewährleistung nicht ausschließen. Und ob er ein gewerblicher Händler ist, bestimmt nicht er selber, sondern im Zweifel das Gericht aufgrund von Tatsachenbeurteilungen. Und man ist schneller "gewerblicher Händler" als mancher denkt...
Wenn man von Privat verkauft, hat man zwar keine gesetzliche Gewährleistungspflicht, muß aber trotzdem die Ware korrekt beschreiben und ggf. zurücknehmen, wenn die Beschreibung fehlerhaft war. Ein defektes Gerät als "intakt" verkaufen darf auch der Privatmensch nicht, ohne sich regresspflichtig zu machen.
#23Report
[gone] Kajus
06.02.2009
Zitat aus dem Zusammenhang gerissen. Wir sprachen gerade über den privaten Verkäufer.
Und vom Fernabsatzgesetz hatte ich bereits gesprochen.
Es sei denn beim Verkauf über den Versandhandel - da muß der Verkäufer das Teil 14 Tage lang zurücknehmen. Egal warum der Käufer es nicht haben will...[/quote]
Und vom Fernabsatzgesetz hatte ich bereits gesprochen.
Original von TomRohwer
[quote]Original von Kajus
Stimmt. Aber sowas wie reines Nicht-Gefallen (in dem Beispiel dann der D3) nach dem Kauf ist dem Verkäufer egal...
Es sei denn beim Verkauf über den Versandhandel - da muß der Verkäufer das Teil 14 Tage lang zurücknehmen. Egal warum der Käufer es nicht haben will...[/quote]
#24Report
06.02.2009
Original von MK-Photodesign | Hobbyfotograf
Nein es dreht sich darum:
Ich will mir ein Handy holen von einem Privaten Verkäufer. Es steht dirn das es NEU ist aus einer Vertragsverlängerung und dann der Text:
Neu aus Vertrag von 14.01.09 Rechnung lege ich bei Gerät hat die Farbe
Gerät nur 3 Tage getestet
NEHME GERÄT NICHT ZURÜCK
Mich würde interessieren ob dem so ist und ob der "Privatverkäufer" mit dem Satz einfach so abgesichert ist?
Ja, ist er. Als privater Verkäufer muss er weder Garantie noch Rücknahme anbieten. Für Dich ist lediglich interessant, das das Gerät neu ist und eine Garantie vom Hersteller, bzw. aussteller der Originalrechnung besteht.
#25Report
06.02.2009
Original von TomRohwer
[quote]Original von Kajus
Stimmt. Aber sowas wie reines Nicht-Gefallen (in dem Beispiel dann der D3) nach dem Kauf ist dem Verkäufer egal...
Es sei denn beim Verkauf über den Versandhandel - da muß der Verkäufer das Teil 14 Tage lang zurücknehmen. Egal warum der Käufer es nicht haben will...[/quote]
Falsch! Wir reden von eBay! Da ist es ein Monat. Ist auch nicht mit vier Wochen zu verwechseln... Das ist was anderes lt. diverser Richter ;)
Gruss Daniel
selbst Online-Händler *g*
#26Report
07.02.2009
Original von Daniel Hecker [dh-photodesign.de]
Falsch! Wir reden von eBay! Da ist es ein Monat. Ist auch nicht mit vier Wochen zu verwechseln... Das ist was anderes lt. diverser Richter ;)
Gruss Daniel
selbst Online-Händler *g*
Hallo Daniel!
Warum?
Gibts für Ebay ein anderes Gesetz? Davon habe ich noch nichts gehört. Ebay ist Fernabsatz und dafür gibts das Fernabsatzgesetz. Ich wüsste nicht, warum da andere Fristen gelten sollten.
#27Report
[gone] Danke für die schöne Zeit - no shoots
07.02.2009
Original von phototraum® [Job - Shooting im Schloss]
in dem sie nicht das feld aktivieren "neu und sofort"
auch wenn ein gewerblcher verkäufer eine auktion startet muss er 1 monat rückgaberecht einräumen.
#28Report
09.02.2009
Original von cash - just ask for cash
[quote]Original von Daniel Hecker [dh-photodesign.de]
Falsch! Wir reden von eBay! Da ist es ein Monat. Ist auch nicht mit vier Wochen zu verwechseln... Das ist was anderes lt. diverser Richter ;)
Gruss Daniel
selbst Online-Händler *g*
Hallo Daniel!
Warum?
Gibts für Ebay ein anderes Gesetz? Davon habe ich noch nichts gehört. Ebay ist Fernabsatz und dafür gibts das Fernabsatzgesetz. Ich wüsste nicht, warum da andere Fristen gelten sollten.[/quote]
hat mit dem vertragsschluss zu tun. kommt drauf an ob die wrb vor oder nach vs erteilt wird. das ist bei ebay der fall, also 1 monat. leider *g*
gruss daniel
#29Report
09.02.2009
Original von TM-PhotoDesign *trauert*
[quote]Original von phototraum® [Job - Shooting im Schloss]
in dem sie nicht das feld aktivieren "neu und sofort"
auch wenn ein gewerblcher verkäufer eine auktion startet muss er 1 monat rückgaberecht einräumen.[/quote]
NEIN! Widerrufsrecht!
#30Report
[gone] Danke für die schöne Zeit - no shoots
09.02.2009
und was ist der unterschied?
danke
danke
#31Report
09.02.2009
Original von TM-PhotoDesign *trauert*
und was ist der unterschied?
infos zur widerrufsbelehrung NACH vertragsschluss --> 1 monat
infos zur widerrufsbelehrung VOR vertragsschluss --> 2 wochen
#32Report
Topic has been closed





Gruß
Nasty