Facebook, Xing etc.: Übertragung der Nutzungsrechte 6
[gone] Thunderstruck
17.02.2009
Ich selber bin bei Xing angemeldet, aber nur aus Eigenwerbung für die Headhunter. An deren Foren nehme ich nicht teil, von daher kann ich mit den AGB´s gut leben. Abgesehen davon hätte ich aber auch kein Problem, evtl. Beiträge nach der Löschung meines Accounts stehen zu lassen.
Da finde ich den Schutz von Geburtstagen in der MK schon etwas grenzwertiger. Da kann man über Google jeden User gezielt abfragen.
Axel
Da finde ich den Schutz von Geburtstagen in der MK schon etwas grenzwertiger. Da kann man über Google jeden User gezielt abfragen.
Axel
#2Report
[gone] www.trash-pixel.de
18.02.2009
Wer sich in einem Sozialen Netzwerk anmeldet und aktiv teilnimmt, der muss damit Rechnen, dass seine Daten (egal welche) eben öffentlich sind. Wer das nicht möchte, der darf sich halt nicht anmelden. Was die Nutzungsdauer oder überhaupt die Nutzung angeht, der sollte (generell) die AGB lesen und wenns passt dan ja oder auch nein wenns nicht passt ... steht jedem frei wie hier auch. Da aber WkW von RTL gekauft wurde, gehe ich davon aus, dass sich dort die AGB ändern werden zum Nachteil der User, auch wenn das dort wehement demmentiert wird.
#3Report
18.02.2009
Facebook hat reagiert:
damit wäre ja alles geklärt
auch hier nachzulesen: http://blog.facebook.com/blog.php?post=54746167130
Over the past few days, we have received a lot of feedback about the new terms we posted two weeks ago. Because of this response, we have decided to return to our previous Terms of Use while we resolve the issues that people have raised. If you want to share your thoughts on what should be in the new terms, check out our group Facebook Bill of Rights and Responsibilities.
damit wäre ja alles geklärt
auch hier nachzulesen: http://blog.facebook.com/blog.php?post=54746167130
#4Report
18.02.2009
Juristen bezweifeln, dass diese Bedingungen in Deutschland überhaupt rechtlich zulässig sind.
Dem schließe ich mich an.
Es gibt da so ein paar Paragraphen im UrhG wie die Nummern 32, 32a, 39, 41, 42, 54, 63a ...
Dem schließe ich mich an.
Es gibt da so ein paar Paragraphen im UrhG wie die Nummern 32, 32a, 39, 41, 42, 54, 63a ...
#5Report
12.12.2009
verstehe ich das richtig: Bildrechte werden nicht abgegeben, sondern bleiben bei dem Nutzer?
Ich wollte dort mal schriftlich anfragen. konnte aber kein Impressum oder Ansprechpartner finden...
Ich wollte dort mal schriftlich anfragen. konnte aber kein Impressum oder Ansprechpartner finden...
#6Report
Topic has been closed
wer will, kann sich ja mal diesen Artikel auf Spiegel Online antun.
Wer dann noch bei Facebook oder Xing teilnehmen möchte, ist selbst dran schuld :-)
Christian