An die Hobbyjuristen: Aufbewahrungspflicht 16

[gone] ..........
25.02.2009
Hi Ihr Lieben, da sich hier ja immer viele Juristen in den Foren tummeln:

Ich habe bis vor zwei Jahren als Student nebenher mit Gewerbeschein mir was dazuverdient (Handel mit Hard- und Software, Websitedesign, etc.). Nur kleine Beträge, so vierstellig im Jahr, eben um das Taschengeld aufzubessern. Das hab ich alles brav versteuert, das Gewerbe ist lang wieder abgemeldet.

Frage: muss ich die ganzen Akten und Belege (Anmeldung, Abmeldung, Rechnungen, Steuerbescheide, ...) noch aufbewahren, oder kann ich die endlich wegschmeißen?
pack das zeug in ne kiste und verstau es gut. und in 10 jahren ab durch den wolf
[gone] ..........
25.02.2009
Original von Daniel Hecker [dh-photodesign.de]
10 Jahre ;)



Original von Volker Vogelmann (kreativ-fotodesign)
pack das zeug in ne kiste und verstau es gut. und in 10 jahren ab durch den wolf


Echt? Seufz. Ich lebe auf 35 Quadratmetern ...
25.02.2009
wenn es nur vierstellig im jahr war, dann werden es ja keine aktenberge sein...
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25.02.2009
Original von FVG
wenn es nur vierstellig im jahr war, dann werden es ja keine aktenberge sein...


Nein, ist es auch nicht. Ein prall gefüllter großer Ordner, aber den wäre ich halt gerne endlich los. Wie groß ist denn die Wahrscheinlichkeit, daß sich dafür nochmal jemand interessiert? Bei welchen Gelegenheiten könnte denn überhaupt nochmal wer drauf kommen? Ich meine, es ist so läppisch...
riskiere nicht, für wenig Platzgewinn, möglicherweise bei einer Kontrolle geschätzt zu werden. Jetzt kannst du die vierstelligen Beträge nachweisen, wenn jeman meint, das müsste mehr gewesen sein und dich schätzt, kann das seeeehr teuer werden.

Lagere den Ordner doch bei deinen Eltern, das sollte ja reichen.


Original von Hendrik in München
[quote]Original von FVG
wenn es nur vierstellig im jahr war, dann werden es ja keine aktenberge sein...


Nein, ist es auch nicht. Ein prall gefüllter großer Ordner, aber den wäre ich halt gerne endlich los. Wie groß ist denn die Wahrscheinlichkeit, daß sich dafür nochmal jemand interessiert? Bei welchen Gelegenheiten könnte denn überhaupt nochmal wer drauf kommen? Ich meine, es ist so läppisch...[/quote]
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25.02.2009
Okay, mache ich. Danke Euch allen!
Original von Hendrik in München
[quote]Original von Daniel Hecker [dh-photodesign.de]
10 Jahre ;)



Original von Volker Vogelmann (kreativ-fotodesign)
pack das zeug in ne kiste und verstau es gut. und in 10 jahren ab durch den wolf


Echt? Seufz. Ich lebe auf 35 Quadratmetern ...[/quote]
ich lebe auf 45 m² mit ca. 70-80 ordnern nur für meine firma ;)
[gone] Hermann Klecker
25.02.2009
Du findest sicher einen trockenen Keller dafür ;-)
[gone] ..........
25.02.2009
Original von Daniel Hecker [dh-photodesign.de]
[quote]Original von Hendrik in München

Echt? Seufz. Ich lebe auf 35 Quadratmetern ...

ich lebe auf 45 m² mit ca. 70-80 ordnern nur für meine firma ;)[/quote]

Leider bist Du auch Fotograf/männlich.
Wärst Du Modell/weiblich, würd' ich sagen, lass uns fusionieren.
25.02.2009
Die Aufbewahrungsfristen sind im § 257 Absatz 4 Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und § 14b Umsatzsteuergesetz geregelt.
  1. 10 Jahre: (Kassen-)Bücher, Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Buchungsbelege, Inventare, Bilanzen, Lageberichte

  2. 6 Jahre: Handelsbriefe (ohne Eingangs- und Ausgangsrechnungen), Geschäftsbriefe, E-Mails und andere digitale Dokumente

Bestimmte Belege müssen in Papierform aufbewahrt werden (z. B. Bilanzen). Originär elektronisch entstandene Daten und Dokumente müssen aus steuerrechtlichen Gründen auswertbar in elektronischer Form vorgehalten werden.
25.02.2009
Es gibt Dienstleister, die übernehmen so etwas - inklusive anschließender datenschutzrechtlich korrekter Entsorgung.
[gone] ..........
25.02.2009
Danke, Tom, ich hab drauf gezählt, daß Du Dich hier zu Wort meldest.
Dienstleister wäre in meinem Fall allerdings wohl Overkill...
10 Jahre steht ja hier schon mehrfach.
Aber wenn aus irgendeiner Ungereimtheit (z.B. bei Prüfung eines Lieferanten, Kunden etc.) ein Verdachtsmoment erwächst, dann sind sogar 10 Jahre zu wenig.

Außerdem beginnt meines Wissens die Frist immer erst am Ende eines Jahres zu laufen, so dass die 10 Jahre eigenltich 11 Jahre sind.
25.02.2009
Original von TomRohwer
Es gibt Dienstleister, die übernehmen so etwas - inklusive anschließender datenschutzrechtlich korrekter Entsorgung.


Mal abgesehen davon, dass die schweineteuer sind, bei uns in der Firma bringen die gerade alles durcheinander.
Ein Teil der Akten ist in Papierform in Fürstenfeldbruck, ein Teil in Leverkusen bei einem Unterdienstleister eingescannt und einige sind schlicht und einfach nicht mehr auffindbar!

@Hendrik:
Einen LO aufzubewahren, dürfte nun wirklich kein Problem sein und wenn doch, selbst Scannen.
Gruß Ernst

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