Welche kommerziellen Rechte könnte ein Modell benötigen? 23

09.03.2009
[quote]Original von KlausMangold
Ich weiß eh nicht, ob das in der Praxis alles so realistisch ist: Für einen eher "kleinen" Verwendungszweck (Flyer oder sowas) werden viele Interessenten wohl keinen großen Wirbel und damit verbunden sich auch oft keine großen Gedanken machen (z.B.: Model wird gefragt, sagt ja, bekommt paar Euros für die Verwendung im Flyer, Quittung unterschreiben, fertig). Das Risiko, dabei in eine Falle getappt zu sein, ist eher überschaubar (z.B. mit dem Ergebnis, evtl. die Flyer zum Altpapier geben zu müssen).[quote]
Das ist - leider - richtig, Dienstleister wie tineye & Co. machen es aber heute immer besser möglich, Online-Nutzungen zu verfolgen. Und der Flyer oder das Bild tauchen mit einiger Wahrscheinlichkeit auch auf der Website des Veranstalters auf. Und dann steigt schon die Wahrscheinlichkeit, daß das mal auffällt.
für das Model macht' sicher Sinn :-)
Wenn Du Probleme mit der Vertragsformulierung hast - lass es von einem Fachmann machen.
Du hast eigentlich die uneingeschränkten Rechte als Urheber, sei denn Du hast sie vertraglich vergeben (§ 31 UrhG).


Kleiner Hinweis: Das ist keine Rechtsberatung, sondern ein allgemeiner, unverbindlicher Hinweis nach den neuen Vorschriften des RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz).
[gone] Herr Schmidt
17.07.2009
also ich finde es niedlich wie da gerade jemand einen alten Thread nach dem anderen rauskruschtelt und nen mehr oder weniger qualifizierten Kommentar dazu schreibt, um einfach was geschrieben zu haben...

JUHU! Ich hab jetzt auch was geschrieben, ich hol mir nen Champagnaaaaaaaa!

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