Flug Stornieren - Wer kann mir behilflich sein? 11

25.03.2009
Hi,

ich habe einen Flug mit "Ryanair" gebucht aber uns ist leider was dazwischen gekommen so das wir den FLug nicht antreten können.

Jetzt habe ich eine Reiserücktritts Versicherung abgeschlossen bei Ryanair wo steht:

Ryanair-Reiseschutz-Paket
1. Reiserücktritt-Versicherung
Selbstbehalt: Der Selbstbehalt bei Nichtantritt der Reise beträgt € 15,- pro Person und Ereignis.

Wie darf ich das verstehen?

Bekomme ich wenn unser Flug sagen wir mal 300 € gekostet hat bei Nichtantritt von Ryanair 240 € zurück?
[gone] Blue-Eyes Photo (der Tobi)
25.03.2009
würde ich auch so verstehen. Klingt so als wenn Ryan Air das als Stornogebühr einbehält !

Lg der Tobi
25.03.2009
Wäre ja dann nicht das schlimmste wenn dem auch so ist?!
25.03.2009
Das kommt ein bisschen darauf an, was für einen Reiserücktritt du abgeschlossen hast. Bei der billigsten Version, kannst du nur darauf zurückgreifen, wenn du krank wirst o.ä., nicht einfach weil du keine Lust mehr hast.

Mit dem E-Ticket erhältst du normalerweise auch die Versicherungsbedingungen zugeschickt - lies die mal gründlich durch...

lg
Ariana
25.03.2009
Bin doch dem Englischen nicht so bewand :((

Aber dort steht drin:

Reiserücktritt-Versicherung ersetzt die

* vertraglich geschuldeten Stornokosten aus dem versicherten Reisearrangement bei Nichtantritt der Reise ;
* Mehrkosten der Anreise bei verspätetem Reiseantritt.



Versichert ist u .a. die nach Vertragsabschluß auftretende unerwartete schwere Erkrankung der versicherten Person oder eines nahen Angehörigen, die die planmäßige Durchführung der Reise unzumutbar macht. Eine unerwartete schwere Erkrankung liegt vor, wenn aus dem stabilen Zustand des Wohlbefindens und der Arbeits- und Reisefähigkeit heraus konkrete Krankheitssymptome auftreten, die dem Reiseantritt entgegen stehen und Anlass zur Stornierung geben. Weitere versicherte Ereignisse siehe § 2 AVB RR.

Kein Versicherungsschutz besteht u. a. für Ereignisse, mit denen zur Zeit der Buchung zu rechnen war. Weitere Ausschlüsse in §§ 3 AVB RR, 5 AVB AB.

Tritt ein versichertes Ereignis ein, so müssen Sie die Buchung unverzüglich stornieren, um die Stornokosten möglichst gering zu halten. Je später Sie stornieren, desto höher werden diese. Wird erst später storniert, kann die Ersatzleistung gekürzt werden (s. § 9 AVB AB).
25.03.2009
Grund per PN erfahren, jetzt logisch..


Original von MK-Photodesign | Hobbyfotograf
Habe soeben bei der Versicherung angerufen und man hat mir gesagt das ich den kompletten Preis zurück bekomme ausser 30 € Selbstbehalt wenn ich ein Ärztliches Attest vorlegen kann. :)

Sollte kein Thema sein. :)
25.03.2009
Ich HABE einen Grund! Und den werd ich mir auch Attestieren lassen.
25.03.2009
Original von MK-Photodesign | Hobbyfotograf
Jetzt habe ich eine Reiserücktritts Versicherung abgeschlossen bei Ryanair wo steht:

Ryanair-Reiseschutz-Paket
1. Reiserücktritt-Versicherung
Selbstbehalt: Der Selbstbehalt bei Nichtantritt der Reise beträgt € 15,- pro Person und Ereignis.

Wie darf ich das verstehen?

Bekomme ich wenn unser Flug sagen wir mal 300 € gekostet hat bei Nichtantritt von Ryanair 240 € zurück?

300 € minus 15 € sind 285 €. Nicht 240...

Ich würde das so interpretieren - aber guck einfach mal in die Versicherungsbedingungen, da muß ja drinstehen, unter welchen Bedingungen die Versicherung eintritt, bis wann storniert werden muß usw. usf.
25.03.2009
Original von TomRohwer
[quote]Original von MK-Photodesign | Hobbyfotograf
300 € minus 15 € sind 285 €. Nicht 240...


2 Personen - hin und zurück ?

Fragen über Fragen ...
25.03.2009
Ja pro Person 15 € ;) Aber hab mich trotzdem verschrieben es sind dann 270 €.


300 € minus 15 € sind 285 €. Nicht 240...

Ich würde das so interpretieren - aber guck einfach mal in die Versicherungsbedingungen, da muß ja drinstehen, unter welchen Bedingungen die Versicherung eintritt, bis wann storniert werden muß usw. usf.
25.03.2009
Original von MK-Photodesign | Hobbyfotograf
Versichert ist u .a.

Na toll... "unter anderem". Und was ist das "andere"?

Meines Wissens greifen Reiserücktrittskosten-Versicherungen immer nur dann, wenn ein "wichtiger Grund" für den Rücktritt vorliegt. Das sind: Erkrankungen, auch von Angehörigen, gravierende Ereignisse wie "abgebranntes Haus", manchmal auch Verlust des Arbeitsplatzes. Notfalls mal eine Verbraucherzentrale fragen.

Stichwort Ryan Air:

http://www.mdr.de/hier-ab-vier/rat_und_tat/2044974.html

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