genehmigung einholen? 7

[gone] ralf schumann neuer job online
29.03.2009
hi,
ich möchte demnächst auf einer burg ein
indoor und hauptsächlich ein outtdoor shooting
machen.
die burg ist nur mit zugang durch das
kassenhäuschen zugänglich. wenn ich eintritt
und die "fotografiergebühr" zahle
muss ich dann den eigentümer trotzdem noch
wegen einer fotografiererlaubnis für das
shooting fragen.

über zahlreiche antworten und meinungen würde
ich mich freuen.

lg ralf
29.03.2009
Mit der Entrichtung der Fotografiergebühr bekommst Du in der Regel nur das
Recht zu fotografieren, nicht aber undbedingt das Recht, die Aufnahmen
auch zu veröffentlichen.

Näheres findet sich vielleicht im Kleingedruckten, ansonsten fragen und
schriftlich absichern, wenn es für etwas Wichtiges ist.
29.03.2009
Original von doppel xx
hi,
ich möchte demnächst auf einer burg ein
indoor und hauptsächlich ein outtdoor shooting
machen.
die burg ist nur mit zugang durch das
kassenhäuschen zugänglich. wenn ich eintritt
und die "fotografiergebühr" zahle
muss ich dann den eigentümer trotzdem noch
wegen einer fotografiererlaubnis für das
shooting fragen.

über zahlreiche antworten und meinungen würde
ich mich freuen.

Um was wirklich sinnvolles dazu sagen zu können, müsste man die "Foto-AGB" im vollständigen Wortlaut kennen.

Ganz grundsätzlich würde ich sagen: wenn eine Burg "Fotografiergebühren" erhebt und weiter nichts konkretes dazu sagt, dann beinhalten diese "Gebühren" das Recht, die Fotos auch zu veröffentlichen, und auch zu kommerziellen Zwecken zu veröffentlichen, also beispielsweise über eine Bildagentur.

Nicht beinhalten würden sie m.E. in dem Fall z.B. das Recht, Postkarten von Burg als solche zu vermarkten, also nämlich Fotos in einer Weise zu nutzen, in der der Burgeigentümer selber auch Geld mit seiner Burg verdient.

Sofern die Burg nur "Location" für Fotos ist, würde ich aber wie gesagt davon ausgehen, daß das Recht zur Veröffentlichung mit inbegriffen ist.

Der Grund dafür ist ganz einfach: eine "Fotografiergebühr", bei der der Vertragspartner die Bilder hinterher nur zu Hause in sein Album kleben darf, wäre mit großer Wahrscheinlich das, was Gerichte eine "überraschende Vertragsklausel" nennen, und damit unwirksam.
Warum macht Ihr es Euch immer so schwer im Fotografenleben?

Ist doch eine ganz einfache Lösung/Antwort: Zum Telefonhörer greifen / EMail-Programm öffnen, den Burgherren / Besitzer / Verwalter kontaktieren und Bescheid wissen.
Was hilft Dir das Halbwissen der MK-Forengurus, wenn es am Ende doch ganz anders ist und Du in keinster Weise sicher gehen kannst, dass Du auf der sicheren Seite mit Deinem Vorhaben bist.

Kommunikation löst so manches Problem!
T.
29.03.2009
Viel Theorie und..., warum machst du dir das Leben schwer und fragst hier im Forum!

Schneller, einfacher und konkreter ist der Weg über den Betreiber resp. Eigentümer.

Einfach anrufen und dein Anliegen schildern, du glaubst gar nicht wie einfach der Weg ist, und wenn du das ganze noch persönlich machst mit deiner Mappe* in der Hand dann gehen oft Türen auf die vorher verschlossen waren.

* Die Bilder in der Mappe sollten allerdings kein Knips sein. :D

Sonnige Grüße, Jens
29.03.2009
@ Thomas Bichler

Da warst du einen Tick schneller! ;D
Original von Jens Petersen
@ Thomas Bichler

Da warst du einen Tick schneller! ;D


Zwei Dumme, ein (sollte man meinen naheliegender) Gedanke. Aber ist doch wahr - oder?!:-)

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