Antrag a. Feststellung d. individuellen Befähigung - Tipps? (Österreich) 8

[gone] Lichtblau Fotografie
09.04.2009
Hola!
Hat schon jemand von euch in Österreich den "Antrag auf Feststellung der individuellen Befähigung" zum Fotografen probiert/erfolgreich durchgeführt?!

Laut Auskunft, kann man es ohne Nachweis einer Berufserfahrung (Praktikum, Ausbildung etc.) "vergessen" (aber nur zu 99%...).

Daher würde mich eure Erfahrung mit der MA63 interessieren!

Bonus-Track:
Hat einer von euch ne Ahnung, wann es offiziell den Fotodesigner in Österreich gibt?!

Danke & schöne, dicke und bunte Eier :-)
Michael
[gone] Lichtblau Fotografie
09.04.2009
und wie - in Österreich sitzt dir die Innung auf den "Hoden"....
09.04.2009
In der Schweiz hat mich die Fachstelle für Selbständig Erwerbende nach einem Blick auf meine Website als befähigt eingestuft. Vöiig unbürokratrisch und auch ohne schriftlichen Antrag. Wichtiger war denen eine A4-Seite mit einer grob geschätzten Finanzplanung.
[gone] Lichtblau Fotografie
09.04.2009
ein Traum... neue Frage:
Wie bekommt man die Schweizer Staatsbürgerschaft :-)

Da ich schon seit 8 Jahren Selbständig bin, und die Fotografie nur nebenbei/zusätzlich betreiben möchte, gibts keinen Finanzplan - aber das ist einer der ganz wenigen Dinge, die sie zum Glück gar nicht sehen wollen. Aber ein Nacktfoto von meiner Freundin sollte zwecks positiver Motivation (um €3,50.- Gebühr) als Anhang mit gesendet werden...
09.04.2009
Original von Fotodesigner.at
ein Traum... neue Frage:
Wird bekommt man die Schweizer Staatsbürgerschaft :-)


Wozu braucht man eine Staatsbürgerschaft beim arbeiten?
Ich habe immer noch einen bundesdeutschen Pass.
(seit der andere deutsche ungültig gestempelt wurde)

Es kommt noch besser:
Anmeldungen als Selbständiger werden hier von Finanz- und Sozialamt erst akzeptiert, wenn du nachhaltige Gewinne nachweisen kannst.
Original von Fotodesigner.at
ein Traum... neue Frage:
Wie bekommt man die Schweizer Staatsbürgerschaft :-)
--- snip...


Die Anmeldung des Gewerbes in einem EG-Staat mit weniger
restriktiver Gesetzgebung, um sich dann auf sie Niederlassungsfreiheit
innerhalb der EG zu berufen wäre hilfreicher.

(Aber auch nicht unbedingt erfolgreich, wenn ich da an
Gerichtsurteile noch vor der Entbindung von der Meisterpflicht, Innungsmitglieds-
schaft etc. hier in Deutschland denke. Da gab's jede Menge Gefälligkeitsurteile den Handwerksverbänden gegenüber. In Deinem Fall ist es den Aufwand wohl nicht
wert.)

Michael R.
09.04.2009
Original von Micha19 -- und es hat ZOOM gemacht ...
[quote]Original von Fotodesigner.at
ein Traum... neue Frage:
Wie bekommt man die Schweizer Staatsbürgerschaft :-)
--- snip...


Die Anmeldung des Gewerbes in einem EG-Staat mit weniger
restriktiver Gesetzgebung, um sich dann auf sie Niederlassungsfreiheit
innerhalb der EG zu berufen wäre hilfreicher.

(Aber auch nicht unbedingt erfolgreich, wenn ich da an
Gerichtsurteile noch vor der Entbindung von der Meisterpflicht, Innungsmitglieds-
schaft etc. hier in Deutschland denke. Da gab's jede Menge Gefälligkeitsurteile den Handwerksverbänden gegenüber. In Deinem Fall ist es den Aufwand wohl nicht
wert.)
[/quote]
Die der EuGH dann alle reihenweise wieder kassiert hat, schon vor Jahren.

Leicht vereinfacht gesagt: Es reicht, in einem EU-Mitgliedsstaat zwei Jahre regulär, erlaubtermaßen selbständig in einem bestimmten Beruf gearbeitet zu haben, um diesen dann in jedem EU-Staat einschließlich des eigenen ausüben zu dürfen.
[gone] Lichtblau Fotografie
16.06.2009
in der Hoffnung, dass jemand noch dazu etwas dazu weiß -> push

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