Property Release 36

[gone] Wonco Photography
08.05.2009
Original von phototraum® [biete Pay-Job]
(...) hobbyfotograf ohne die ambitionen die andere hier evtl. haben. (...)

Wär aber im - worst case - Streitfall eine recht dünne Argumentation einem Richter gegenüber, meinst nicht? Um gewisse Locations zu erreichen / an ihnen fotografieren zu können muss Privatgelände betreten werden; gerade Burgen- und Schlösserverwaltung reagieren mitunter extrem sensibel auf das Thema People-Fotografie, auch wenn in deren Nutzungsbedingungen meist kein Wort erwähnt wird was überhaupt erlaubt und was nicht erlaubt ist, nicht-kommerzielle Verwendung der Bilder ist da schon Standard drin.
[gone] DataWind
08.05.2009
Original von Frank Schippers
[quote]Original von DataWind
(...) einzig amg durfte/darf an ihren umbauten keinen mercedesstern dranlassen, (...)


Da die Mercedes-AMG GmbH 100 %ige Mercedes-Tochter ist, ist das - mal wieder - himmelschreiender Unsinn...[/quote]
so, jetzt lies schön nochmal - da steht nämlich "durfte"
und jetzt darfst du selber googeln, seit wann amg mercedes tochter ist.
ich bin nicht erst seit gestern auf der welt.
[gone] Frank Schippers
08.05.2009
Original von DataWind
[quote]Original von Frank Schippers
[quote]Original von DataWind
(...) einzig amg durfte/darf an ihren umbauten keinen mercedesstern dranlassen, (...)


Da die Mercedes-AMG GmbH 100 %ige Mercedes-Tochter ist, ist das - mal wieder - himmelschreiender Unsinn...[/quote]
so, jetzt lies schön nochmal - da steht nämlich "durfte"
und jetzt darfst du selber googeln, seit wann amg mercedes tochter ist.
ich bin nicht erst seit gestern auf der welt.[/quote]

oh... dann hab ich das "darf" wohl nur dazugedichtet... :-)))
aber passt schon! *ggg*

übrigens: schon 1971 - vier jahre nach firmengründung von AMG - fuhr der 300 SEL 6,8 von AMG mit mercedesstern seine siege ein... :-)

ältere dokumente hab' ich auf die schnelle leider nicht gefunden...

also durften sie schon immer und dürfen immer noch... nix anderes habe ich gesagt...
08.05.2009
der TO hat in keiner zeile ein wurst cäse streitfall beschrieben.

vieles von dem hier geschriebenen ist ihm wohl auch wurscht und cäse. ;-)

er holt sich da die genehmigung ein. nur wenn es um eine schriftliche abfassung geht winken die meisten ab. also wird es sich dabei kaum um die von dir angesprochenen burgen- und schlossverwaltungen handeln, sondern eher um privatleute.

und wenn du seine sc ansiehst, wird er auch kaum ein problem mit mercedes amg haben,
an dem andere sich hier gerade hochziehen.

armes deutschland, wo der TO doch aus wien kommt, wo es sicher eine andere rechtsprechung gibt.


Original von WONCO PHOTOGRAPHY
[quote]Original von phototraum® [biete Pay-Job]
(...) hobbyfotograf ohne die ambitionen die andere hier evtl. haben. (...)

Wär aber im - worst case - Streitfall eine recht dünne Argumentation einem Richter gegenüber, meinst nicht? Um gewisse Locations zu erreichen / an ihnen fotografieren zu können muss Privatgelände betreten werden; gerade Burgen- und Schlösserverwaltung reagieren mitunter extrem sensibel auf das Thema People-Fotografie, auch wenn in deren Nutzungsbedingungen meist kein Wort erwähnt wird was überhaupt erlaubt und was nicht erlaubt ist, nicht-kommerzielle Verwendung der Bilder ist da schon Standard drin.[/quote]
[gone] DataWind
08.05.2009
Original von Frank Schippers
ältere dokumente hab' ich auf die schnelle leider nicht gefunden...
also durften sie schon immer und dürfen immer noch... nix anderes habe ich gesagt...

schon mal was von wikipedia gehört?
manchmal findet man da tatsächlich infos...

"Im Jahre 1999 wurde aus der AMG Motorenbau und Entwicklungsgesellschaft mbH die Mercedes-AMG GmbH, wobei die Mehrheitsanteile (51%) bei der DaimlerChrysler AG lagen. Der letzte Schritt war am 1. Januar 2005 die komplette Übernahme des Unternehmens durch die DaimlerChrysler AG, der aber für die Kunden keine offensichtlichen Veränderungen mit sich brachte."

"Das Werk unterstützte ab Ende der 1980er Jahren (neben den Sportwagen von Peter Sauber) die räumlich nahegelegene Mannschaft, so dass AMG den Status eines Werks-Teams bekam bzw. später ganz übernommen wurde"

"1990 gab es die erste offizielle Zusammenarbeit zwischen Mercedes und AMG mit dem Tourenwagenprojekt 190 E 2,5/16 Evo. In"

http://www.amg-classics.de/4650.html

und vorher hat amg benzkarossen neu eingekauft, getunt, und dann als amg, aber nicht als benz verkaufen dürfen.
[gone] Frank Schippers
08.05.2009
Original von DataWind
[quote]Original von Frank Schippers
ältere dokumente hab' ich auf die schnelle leider nicht gefunden...
also durften sie schon immer und dürfen immer noch... nix anderes habe ich gesagt...

schon mal was von wikipedia gehört?
manchmal findet man da tatsächlich infos...

"Im Jahre 1999 wurde aus der AMG Motorenbau und Entwicklungsgesellschaft mbH die Mercedes-AMG GmbH, wobei die Mehrheitsanteile (51%) bei der DaimlerChrysler AG lagen. Der letzte Schritt war am 1. Januar 2005 die komplette Übernahme des Unternehmens durch die DaimlerChrysler AG, der aber für die Kunden keine offensichtlichen Veränderungen mit sich brachte."

"Das Werk unterstützte ab Ende der 1980er Jahren (neben den Sportwagen von Peter Sauber) die räumlich nahegelegene Mannschaft, so dass AMG den Status eines Werks-Teams bekam bzw. später ganz übernommen wurde"

"1990 gab es die erste offizielle Zusammenarbeit zwischen Mercedes und AMG mit dem Tourenwagenprojekt 190 E 2,5/16 Evo. In"

http://www.amg-classics.de/4650.html

und vorher hat amg benzkarossen neu eingekauft, getunt, und dann als amg, aber nicht als benz verkaufen dürfen.[/quote]

der letzte satz steht leider nirgendwo und widerspricht auch den bildern, des mercedes benz 300 SEL 6,8 MIT mercedesstern, die man sowohl auf der amg-classics.de seite als auch auf der offiziellen HP der mercedes-amg HP findet...

die sind dann wohl alle nur gefaked...

nichtsdestotrotz trugen und tragen von AMG getunte mercedes einen stern in/auf der haube... und zwar seit jeher...
[gone] Frank Schippers
08.05.2009
Original von phototraum® [biete Pay-Job]
(...) wird er auch kaum ein problem mit mercedes amg haben,
an dem andere sich hier gerade hochziehen. (...)


sorry, aber mir gehen diese binsenweisheiten und falschen ratschläge, basierend auf unwahren tatsachen gepaart mit den wildesten verschwörungstheorien und unsäglicher überheblichkeit gegenüber leuten, die wissen, wovon sie reden dermaßen auf den senkel, dass ich gerade nicht an mich halten kann...

für dieses anhaltende offtopic erlege ich mir selber eine forensperre bis morgen auf, bevor ein mod noch eingreifen muss - aber ich kann dieses geschwafel einfach nicht mehr hören bzw. lesen... *ggg*
08.05.2009
Original von Frank Schippers

für dieses anhaltende offtopic erlege ich mir selber eine forensperre bis morgen auf, bevor ein mod noch eingreifen muss - aber ich kann dieses geschwafel einfach nicht mehr hören bzw. lesen... *ggg*



der TO warscheinlich auch nicht. :-))
#29
09.05.2009
Original von nitrox21
auch eine mündliche zusage ist eine zusage... verträge (bis auf ganz wenige ausnahmen: z.b. notarielles zeug....) können auch mündlich geschlossen werden.... das problem ist immer nur die beweisbarkeit im streitfall... und deswegen ist schriftform immer sinnvoll, sonst kann sich dein gegenüber eventuell *nicht mehr soooo ganz genau erinnern*....

da ich regelmäßig bilder an meine bildagentur gebe und die sich natürlich alleine wegen ihrer kunden absichert, geht es ohne schriftliche verträge weder bei model- noch bei propertyreleases...

lg
mark



Bilder von Bildagenturen werden überwiegend von Werbeagenturen für reine Werbezwecke gekauft. In diesem Sektor gelten andere Spielregeln als zum Beispiel für rein redaktionelle Verwendung oder für die private Veröffentlichung - zum Beispiel in der MK oder auf deiner eigenen Homepage - oder bei Wettbewerben.
Es dürfte wohl jedem klar sein, dass sich die großen - und besonders die amerikanischen Bildagenturen - weitgehend vertraglich absichern.

Wenn du z.B. in einem Objekt der bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung (beispiel Schloß Herrnchiemsee) Bilder machst, kannst du die jederzeit privat oder redaktionell veröffentlichen.
Wenn du in dem gleichen Objekt Bilder für Werbezwecke (Katalog, Prospekt etc.) machst, kannst du das gegen Entrichtung einer stolzen Locationgebühr gerne und mit voller Unterstützung der bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung machen - dann bekommst du auch deinen Property-Release wenn du ihn unbedingt haben willst.
Wenn ich als "gewerblicher Fotograf" Hochzeitsaufnahmen in den frei zugänglichen Teilen eines Objekts der bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung anfertige dann ist das absolut in Ordnung. Sobald ich das in anderen Teilen mache, entrichte ich eine geringe Locationgebühr (wesentlich geringer als für Werbeaufnahmen) und die Sache ist ebenfalls o.k.

Was lernen wir daraus? Es kommt immer auf den Einzelfall an, ob du einen Property-Release brauchst oder nicht. Im Zweifelshall hilft eben doch die freundliche Anfrage beim Eigentümer wesentlich weiter als die Diskussion in der MK!

Tipp aus der Praxis: Ein höfliches DANKE - Schreiben mit einem perfekten Abzug aus dem Shooting öffnet nicht nur die Türen für ein weiteres Shooting sondern bringt nicht selten angenehme Folgeaufträge.
#31
09.05.2009
@CSM Medienservice:

Deine Verfechtung korrekter Handhabung von Property Releases in allen Ehren. Ich hab's mittlerweiile aufgegeben, mit Leuten zu diskutieren, die nach dem Motto anfangen "ich hab das Handy gekauft, ich darf damit machen, was ich will".

Ich kenne genug Leute, die so dachten und auf einmal fünfstellige Rechnungen von einer Firma vor sich liegen hatten, die sie auch bezahlen mussten.

Wer ernsthaft daran interessiert ist, etwas über die rechtlichen Hintergründe der Fotografie zu lernen, dem helfe ich gerne, aber wer nicht lernen will, soll ruhig zahlen. Ist wie eine Lotterie, nur, dass man nicht gewinnen kann, sondern vielleicht verliert.

Lg, Robert
10.05.2009
Hallo an Alle!

Ich danke mal für die vielen Antworten, wenn auch gleich die Diskussion in eine ganz andere Richtung verlaufen ist, wie ich das erwartet habe.

Das Thema Markenrechte und Logos stehen für mich nicht zur Diskussion, weil ich solche nicht ablichte, und wenn es nicht anders geht, dann ist es schnell wegretuschiert.

Es ging mir eigentlich um das Betreten von Gebäuden, Grundstücken usw. Ich verwende meine Bilder momentan ja nur für meine Homepage und die MK, aber ich hatte schon mal eine Anfrage, ob ich ein Bild für einen Flyer und Eintrittskarten für ein Gothic Event verkaufen möchte. Anfangs war helle Freude in mir, aber nach der Frage der Richtssicherheit vom Veranstalter trübte sich diese. Verträge mit Models mache ich seit Anfang an, aber an die anderen "Dinge" dachte ich nie so wirklich. Und schon war der Ofen aus, und begann nachzudenken.

Eine mündliche Vereinbarung ist ja auch bindent, aber eben schwer beweisbar und auch rasch wieder zurückzuziehen, Sicherheit schaft da nur ein Papier, und davor gibt es eben manchmal Probleme. Ich bedanke mich immer mit einer Aufmerksamkeit, Fotos von dem Shooting, oder eine Spende für den jeweiligen "Verein", aber auch da wollen manche dann doch nicht unterschreiben. Von da an ist es schwer zu entscheiden, soll ich das Shooting dann an diesem Ort überhaupt noch machen soll, oder doch bleiben lasse. So ein Shooting braucht ja auch einiges an Vorbereitung und das Beschaffen der Requisiten, Outfits, Visa usw kostet eine Menge Geld. Wenn man dann doch fotografiert und der Eigentümer später alles abstreitet, war der ganze Aufwand "für die Katz".

Daher meine konkrete Frage: Wer von Euch der Property Releases einholt hat damit Erfahrungen sowohl in positiver als auch negativer Richtung?

Grüße
Gerald
#34
10.05.2009
ich beziehe die locationplanung von anfang an in meine gesamte shootingplanung mit ein... wo will ich das shooting machen, welche verschiedenen locations wären denkbar... dann wird geschaut, ob ich dafür einen release brauche, wer die verantwortliche stelle dafür ist und schicke eine anfrage... normalerweise per email mit einer schilderung meines anliegens, daß ich gewerblich arbeite und eine schriftliche genehmigung haben möchte.... meistens bekomme ich innerhalb von wenigen tagen antwort ob es möglich ist, ob es was kostet, etc.... und davon mache ich meine weitere planung abhängig...

den nachbar zu fragen, ob man mal in seinem pool ein paar models shooten darf ist -gute nachbarschaft vorrausgesetzt- wohl keine große sache und kostet vielleicht eine gute flasche wein.... aber bei speziellen locations, firmen, gebäuden etc. wird es da schon schwieriger und teurer....

manche firmen, hotels, *was-auch-immer* wollen zum einen wissen, was man so vorhat (z.b. ob man pornos in ihrer suite dreht, oder in den öffentlichen bereichen eventuell andere gäste gestört sein könnten), und manche haben zum anderen zugangsbeschränkungen oder sicherheitsbereiche...

kleinere unternehmen wie z.b. eine bäckerei in deren backstube sich dein model mal mit mehl bepudert sind meistens locker, größere unternehmen und besonders stylishe locations sind da meistens eher anders drauf, denn da kostet häufig nicht nur der stylefaktor eines hippen designhotels geld, sondern auch deren aufwand... z.b. ob sie das hotelzimmer in der zeit vermieten könnten, ob der hausmeister da sein und dir eine fabrikhalle aufschließen muss, ob ein halbes team an sicherheitskräften dein photoshooting auf dem flughafenvorfeld absichern muss, oder was auch immer... all das ist mit aufwand auf der seite des locationbetreibers verbunden und kostet erstmal geld...

in vielen interessanten locations gibt es dafür schon fest vorgesehene gebührensätze so in der richtung: *5h shooting in den bereichen 1-3 = betrag x* und viele haben entsprechend eigene verträge, in denen auch die haftungsproblematik geklärt ist falls dir irgendwas passiert, bzw. falls du irgendwas beschädigst...

trotzdem eigentlich alles unproblematisch, eine komplette absage hatte ich noch nie, höchstens die auflage sicherheitsrelevante bereiche nicht zu photographieren was aber bei der begehung der örtlichkeiten und entsprechenden absprachen im regelfall problemlos vermeidbar ist...

der reglementierende faktor ist meistens nur das budget ;-)

lg
mark
Dachte mir es ist wohl unnötig einen neuen Thread zu eröffnen - aber ich hab da mal ne weiterführende Frage:

Ich habe mit einem Model Bilder gemacht an verschiedenen frei zugänglichen Orten. Einmal vor einem Casino (Schriftzug erkennbar) - einmal (auf Wunsch des Models) in einer Einkaufspasage (ausserhalb der Ladengeschäfte).
Ich habe jetzt etwas Bauchschmerzen wg. der Veröffentlichung, aber es sind für mich noch genügend unproblematische Bilder bei dem Shooting entstanden. Wenn ich die Bilder aber beim Model abliefere, könnte diese ja die Bilder veröffentlichen.
Jetzt meine Frage: Sollte sie diese Bilder veröffentlichen, kann ich dafür ggf. belangt werden? Würde es mir in diesem Fall helfen, wenn ich einen Zusatzvereinbarung mit dem Model in den Vertrag aufnehme, dass sie bei einer Veröffentlichung für evtl. Markenrechtsverletzungen oder sonstige Ansprüche die sich aus den gewählten Locations ergeben könnten alleine haftet solange ich die Bilder nicht ebenfalls veröffentliche?

Topic has been closed