Erwischt auf der Fotopirsch? 7

18.05.2009
Thueringer Allgemeine
Gotha: Ungewöhnliche Fotopirsch

Eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch hat die Gothaer Polizei am späten Sonntagabend gegen vier Personen erstattet. Die drei Männer und eine Frau im Alter zwischen 16 und 46 Jahren sind von einem Zeugen gesehen worden, als sie gegen 23.15 Uhr den Zaun zum ehemaligen Krankenhaus überstiegen haben. Auf dem Gelände wurden alle vier angetroffen und gaben gegenüber den Polizisten an, alte Gebäude zu fotografieren. Warum das aber mitten in der Nacht passieren musste, konnte nicht in Erfahrung gebracht werden. Die Angaben wurden überprüft, in den Fahrzeugen eines 42-jährigen niederländischen Staatsbürgers und eines 46-jährigen Gothaers fand sich tatsächlich nur die Fotoausrüstung. Es liegen keine Hinweise auf andere strafbaren Handlungen vor.


Ich mein, am Tage würde man wohl kaum auf ein abgesperrtes Gelände steigen oder doch?
18.05.2009
Warum ein Gebäude des Nachts fotografieren? Weil durch extreme Langzeitbelichtung das Gemäuer gänzlich anders wirkt als bei Tage. So einfach ist das.

Aber um da solch Einsätze zu vermeiden, vorher beim Landratsamt oder Ordnungsamt mal anmelden und Genehmigung einholen und dann lassen einen die Herren in Grün auch meist in Ruhe.

Schöne Grüße

Jan Rötzer
Weil das Mondlicht bei manchen Fotografen, Gebäuden etwas "echt cooles" bewrikt. ;-))
[gone] Hermann Klecker
18.05.2009
Es liegen keine Hinweise auf andere strafbaren Handlungen vor.


Kann man daraus ableiten, daß zumindest in Gotha das reine Betreten eines abgesperrten leeren Gebäudes noch nicht als strafbare Handlung betrachtet wird.

Oder hängt es davon ab, ob der Eigentümer einen Strafantrag stellt?
18.05.2009
Original von HermannK

Oder hängt es davon ab, ob der Eigentümer einen Strafantrag stellt?



Ja, nach §123 StGB wird Hausfriedensbruch nur auf Antrag verfolgt.
[gone] TheMike.ch
18.05.2009
Original von HermannK
[quote] Es liegen keine Hinweise auf andere strafbaren Handlungen vor.


Kann man daraus ableiten, daß zumindest in Gotha das reine Betreten eines abgesperrten leeren Gebäudes noch nicht als strafbare Handlung betrachtet wird.

Oder hängt es davon ab, ob der Eigentümer einen Strafantrag stellt?[/quote]

gemäss dem zitat wäre das der falsche schluss ... da steht ja "ANDERE strafbare handlungen" ... also ist das betreten bereits eine strafbare handlung.
[gone] Hermann Klecker
18.05.2009
Original von TheMike.ch


gemäss dem zitat wäre das der falsche schluss ... da steht ja "ANDERE strafbare handlungen" ... also ist das betreten bereits eine strafbare handlung.


Jepp. Das ist das Schlüsselwort.

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