freigabeerklärung 11
[gone] www.trash-pixel.de
21.05.2009
Hmmm örtlich begrenzt und dann auf Webseiten zugelassen? 1 Jahr begrenzt und dann Weiterverkaufsrecht? ... gereda da schränkst Du den einen ja in seinen Freiheiten ein ...
Passt m.e nicht ganz aneinander ... gib sie doch komplett frei ...!
Passt m.e nicht ganz aneinander ... gib sie doch komplett frei ...!
#2Report
Original von Uiiii-Gen
hi
ich suche eine anständige formulierung für rechtefreigaben (nutzungsrechte).
die rechte solle zeitlich (1 jahr), örtlich (deutschlamd) und auf bestimmte medien (prospekte, website, anzeige) beschränkt sein.
wichtig wäre es auch dass der kunde die rechte weiterverkaufen kann (an dritte)
wer kennt einen link ?
schreib es doch auf die Rechnung und/oder Lieferschein
#3Report
21.05.2009
Ich glaube sein Problem ist weniger wo er es hinschreiben soll, als wie
er es formulieren soll.
Überleg Dir mal inwiefern Du die Freigabe genau so brauchst wie beschrieben.
Die Beschränkung auf Deutschland und Freigabe für Webseiten beisst sich schon mal.
Am einfachsten wäre doch ein Veröffentlichungsrecht für 1 Jahr oder spricht
da etwas dagegen ?
er es formulieren soll.
Überleg Dir mal inwiefern Du die Freigabe genau so brauchst wie beschrieben.
Die Beschränkung auf Deutschland und Freigabe für Webseiten beisst sich schon mal.
Am einfachsten wäre doch ein Veröffentlichungsrecht für 1 Jahr oder spricht
da etwas dagegen ?
#4Report
denke, es geht um ein Werbefoto für eine bestimmte Firma oder Marke ?!?
dann kann man es gut für ein Jahr und für ein bestimmtes Produkt / Firma einschränken .
dann kann man es gut für ein Jahr und für ein bestimmtes Produkt / Firma einschränken .
#5Report
21.05.2009
Schreib es doch einfach so, wie Du es genau meinst. Dafür wirst Du dann zu allgemeinen Verständlichkeit mehr als einen Satz brauchen.
Du musst es nicht im Juristendeutsch formulieren, damit es Gültigkeit bekommt.
Du musst es nicht im Juristendeutsch formulieren, damit es Gültigkeit bekommt.
#6Report
21.05.2009
ich (fotograf) habe alle rechte an meinen kunden (produzent) weitergegeben, der will aber seine händler rechtemässig beschränken, und hat mich um eine entsprechende formulierung gebeten.
diese beschränkung auf ein jahr ist sinnvoll, da sonst in zukunft veraltete fotos verwendet werden könnten, und der kunde will die volle kontrolle über die vermarktung seiner produkte.
ich weiss das eine internetveröffentlichung eigentlich weltweite rechtefreigabe erfordert, aber 400 % aufschlag nur weil die bilder auch im web veröffentlicht werden sollen, sieht kein kunde ein.
der kunde möchte auch verhindern das anzeigen von händlern geschaltet werden, also sollen die rechte nur auf prospekte beschränkt werden.
hier geht es um marketingkontrolle von kundenseite aus, und da kenne ich mich leider nicht aus.
bin für formulierungsvorschläge oder links zu rechtefreigabeformulierungen dankbar.
diese beschränkung auf ein jahr ist sinnvoll, da sonst in zukunft veraltete fotos verwendet werden könnten, und der kunde will die volle kontrolle über die vermarktung seiner produkte.
ich weiss das eine internetveröffentlichung eigentlich weltweite rechtefreigabe erfordert, aber 400 % aufschlag nur weil die bilder auch im web veröffentlicht werden sollen, sieht kein kunde ein.
der kunde möchte auch verhindern das anzeigen von händlern geschaltet werden, also sollen die rechte nur auf prospekte beschränkt werden.
hier geht es um marketingkontrolle von kundenseite aus, und da kenne ich mich leider nicht aus.
bin für formulierungsvorschläge oder links zu rechtefreigabeformulierungen dankbar.
#7Report
#8
21.05.2009
Original von Uiiii-Gen
ich (fotograf) habe alle rechte an meinen kunden (produzent) weitergegeben, der will aber seine händler rechtemässig beschränken, und hat mich um eine entsprechende formulierung gebeten.
Damit ist für Dich die Geschichte eigentlich gelaufen. Selbst wenn er Dich um die
Formulierung bittet - geschrieben werden muß die dann aus seiner Perspektive.
Original von Uiiii-Gen
ich weiss das eine internetveröffentlichung eigentlich weltweite rechtefreigabe erfordert, aber 400 % aufschlag nur weil die bilder auch im web veröffentlicht werden sollen, sieht kein kunde ein.
Nix eigentlich. Die Veröffentlichung im Netz kannst Du nicht auf Deutschland beschränken.
Was das mit den 400% Aufschlag zu tun haben soll erschliesst sich mir nicht. Nur weil das
vielleicht in irgendeiner Liste steht zwingt weder Dich noch Deinen Kunden jemand diesen
Aufschlag auch zu nehmen.
Wie wäre es, wenn konkret die Domains angegeben werden unter denen geworben
werden darf ?
#9Report
21.05.2009
Da so eine Freigabeerklärung wirklich nur Relevant ist wenn es zur Streit kommt (was nach den erwünschte Bedigungen vorprogrammiert zu sein scheint) ist es wirklich nur Ratsam eine solchen Freigabeerklärung von eine Rechstanwalt der sich mit medienrechte versiert ist verfassen zu lassen.
Zusammengesuchte Laienformulierungen bewirken meistens nur teuere Vergleiche, wo im Streitfall alle kräftig draufzahlen müssen.
Robert
Zusammengesuchte Laienformulierungen bewirken meistens nur teuere Vergleiche, wo im Streitfall alle kräftig draufzahlen müssen.
Robert
#10Report
[gone] Hermann Klecker
21.05.2009
Original von Horst G .............. Punkt !! aka DER LOLLIGRAF
[quote]Original von Uiiii-Gen
hi
ich suche eine anständige formulierung für rechtefreigaben (nutzungsrechte).
die rechte solle zeitlich (1 jahr), örtlich (deutschlamd) und auf bestimmte medien (prospekte, website, anzeige) beschränkt sein.
wichtig wäre es auch dass der kunde die rechte weiterverkaufen kann (an dritte)
wer kennt einen link ?
schreib es doch auf die Rechnung und/oder Lieferschein[/quote]
Das wäre kein Vertrag sondern eine einseitige nachträchliche Änderung dessen - sofern nicht vorher das gleiche vereinbart war.
#11Report
Topic has been closed
ich suche eine anständige formulierung für rechtefreigaben (nutzungsrechte).
die rechte solle zeitlich (1 jahr), örtlich (deutschlamd) und auf bestimmte medien (prospekte, website, anzeige) beschränkt sein.
wichtig wäre es auch dass der kunde die rechte weiterverkaufen kann (an dritte)
wer kennt einen link ?