Fotorecht - Wer darf meine Fotos Online stellen? 27
[gone] xxxxxx
20.06.2009
scheint ja eher so zu sein dass die urheberschaftsanteile sich etwas durchmischen.
wenn ich das richtig verstanden habe gibt es sowohl fotos (von dir) wie auch bearbeitungen (von ihr).
damit kann dann weder sie von dir fotografierte fotos veröffentlichen noch du von ihr bearbeitete- es sei denn es gibt einen vertrag, sei es auch einen mündlichen (der dann aber wohl streitig wäre, wie sich eure Lage im Moment darstellt).
ansonsten wie gehabt: myspace anschreiben, fertig ist die laube.
wenn ich das richtig verstanden habe gibt es sowohl fotos (von dir) wie auch bearbeitungen (von ihr).
damit kann dann weder sie von dir fotografierte fotos veröffentlichen noch du von ihr bearbeitete- es sei denn es gibt einen vertrag, sei es auch einen mündlichen (der dann aber wohl streitig wäre, wie sich eure Lage im Moment darstellt).
ansonsten wie gehabt: myspace anschreiben, fertig ist die laube.
#22Report
20.06.2009
ich will keine fotos von ihr veröffentlichen - habe da kein interesse dran.
Ich danke euch für eure zahlreichen hilfreichen Beiträge. Habe die Fotos jetzt bei Myspace auf Urheberrechtsverletzung gemeldet und hoffe, dass Myspace sie rausnimmt.
Viele Grüße Steffie
Ich danke euch für eure zahlreichen hilfreichen Beiträge. Habe die Fotos jetzt bei Myspace auf Urheberrechtsverletzung gemeldet und hoffe, dass Myspace sie rausnimmt.
Viele Grüße Steffie
#23Report
20.06.2009
Hi,
§ 12 UrhG Veröffentlichungsrecht
(1) Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist.
(2) Dem Urheber ist es vorbehalten, den Inhalt seines Werkes öffentlich mitzuteilen oder zu beschreiben, solange weder das Werk noch der wesentliche Inhalt oder eine Beschreibung des Werkes mit seiner Zustimmung veröffentlicht ist.
Veränderung an Bildern, die Du geschaffen hast ist auch nicht
§ 23 UrhG: „Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden.“
Hingegen liegt eine freie Benutzung gemäß § 24 UrhG dann vor, wenn das fremde Werk nur als Anregung für das Schaffen des neuen Werkes benutzt wurde. Beide Werke haben einen deutlichen gestalterischen Abstand voneinander. Ob das der Fall ist, wird im Wege der Gesamtbetrachtung aller wesentlichen, prägenden Merkmale des Erstwerkes mit dem Zweitwerk für jeden Einzelfall ermittelt werden. Als Richtlinie gilt: das fremde Bild darf bei einer freien Benutzung lediglich als Anregung dienen.
DEtails findest DU unter http://www.internetrecht-rostock.de/bildbearbeitung-urheberrecht.htm
lg
ralf
§ 12 UrhG Veröffentlichungsrecht
(1) Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist.
(2) Dem Urheber ist es vorbehalten, den Inhalt seines Werkes öffentlich mitzuteilen oder zu beschreiben, solange weder das Werk noch der wesentliche Inhalt oder eine Beschreibung des Werkes mit seiner Zustimmung veröffentlicht ist.
Veränderung an Bildern, die Du geschaffen hast ist auch nicht
§ 23 UrhG: „Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden.“
Hingegen liegt eine freie Benutzung gemäß § 24 UrhG dann vor, wenn das fremde Werk nur als Anregung für das Schaffen des neuen Werkes benutzt wurde. Beide Werke haben einen deutlichen gestalterischen Abstand voneinander. Ob das der Fall ist, wird im Wege der Gesamtbetrachtung aller wesentlichen, prägenden Merkmale des Erstwerkes mit dem Zweitwerk für jeden Einzelfall ermittelt werden. Als Richtlinie gilt: das fremde Bild darf bei einer freien Benutzung lediglich als Anregung dienen.
DEtails findest DU unter http://www.internetrecht-rostock.de/bildbearbeitung-urheberrecht.htm
lg
ralf
#24Report
17.07.2009
Das darf sie definitv nicht, sei denn Du hast es ihr schriftlich gestattet!
Anwalt _ Abmahnung_Schadensersatz.
Kleiner Hinweis: Das ist keine Rechtsberatung, sondern ein allgemeiner, unverbindlicher Hinweis nach den neuen Vorschriften des RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz).
Anwalt _ Abmahnung_Schadensersatz.
Kleiner Hinweis: Das ist keine Rechtsberatung, sondern ein allgemeiner, unverbindlicher Hinweis nach den neuen Vorschriften des RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz).
Original von Stefanie Hardt
Habe Letztes Jahr Fotos bei einem Konzert im Auftrag der Band gemacht - ohne Vertrag - da mein Freund auch in der Band - da es ja quasi in der Familie bleibt.
Nun ist die eine Sängerin ausgestiegen und postet nun im Internetl meine erstellten Fotos auf dem Sie zusehen ist (myspace) - verkleinert und in miserabler Qualität.
Kann man da was machen? Darf Sie das?
#25Report
17.07.2009
nö, mündlich reicht auch...
Kleiner Hinweis: Das ist keine Rechtsberatung, sondern ein allgemeiner, unverbindlicher Hinweis nach den neuen Vorschriften des RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz).
Kleiner Hinweis: Das ist keine Rechtsberatung, sondern ein allgemeiner, unverbindlicher Hinweis nach den neuen Vorschriften des RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz).
Original von Studio ArtsAcademy Dietzenbach[/quote]
Das darf sie definitv nicht, sei denn Du hast es ihr schriftlich gestattet!
Anwalt _ Abmahnung_Schadensersatz.
Kleiner Hinweis: Das ist keine Rechtsberatung, sondern ein allgemeiner, unverbindlicher Hinweis nach den neuen Vorschriften des RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz).
[quote]Original von Stefanie Hardt
Habe Letztes Jahr Fotos bei einem Konzert im Auftrag der Band gemacht - ohne Vertrag - da mein Freund auch in der Band - da es ja quasi in der Familie bleibt.
Nun ist die eine Sängerin ausgestiegen und postet nun im Internetl meine erstellten Fotos auf dem Sie zusehen ist (myspace) - verkleinert und in miserabler Qualität.
Kann man da was machen? Darf Sie das?
#26Report
[gone] Herr Schmidt
17.07.2009
also ich finde es niedlich wie da gerade jemand einen alten Thread nach dem anderen rauskruschtelt und nen mehr oder weniger qualifizierten Kommentar dazu schreibt, um einfach was geschrieben zu haben...
JUHU! Ich hab jetzt auch was geschrieben, ich hol mir nen Champagnaaaaaaaa!
JUHU! Ich hab jetzt auch was geschrieben, ich hol mir nen Champagnaaaaaaaa!
#27Report
Topic has been closed
Wenn Sie die Bilder auch noch verändert hat, bist Du doch in einer sehr guten Position... Am besten wäre natürlich einfach mal mit ihr reden, was schwierig wird wenn die Fronten schon verhärtet sind.
Auf jeden Fall MySpace anschreiben und die Bilder löschen lassen, mit Vermerk auf Deine Urheberschaft.
Sollte sie die Bilder wieder neu hochladen, würde ich dann nicht zögern ihr eine strafbewerte Unterlassungserklärung zukommen zu lassen.