Bilderrecht Anklage 19

27.06.2009
Hallo Zusammen

Ich hoffe Ihr könnt mich weiterhelfen habe da ein Problem. Und zwar:

Ich habe einmal Fotos für einen Bekannten gemacht. Nachdem ich die Bilder gemacht habe,hatte ich Sie direkt von meiner Karte auf seinen PC geladen. Er schaute sich die Bilde an und sagte mir am folgetag das Ihm die Bilder nicht sao gefallen. Er würde einen anderen Fotografen angagieren. Viele seiner Mitarbeiter sagten es wären super Bilder. Von mir aus gesehen waren es gute Bilder. Aufjedenfall sagte ich Ihm das er mir dies zahlen musste den Aufwand. Er wolle mir dies nicht zahlen. Wir vereinbarten so mündlich das er diese Bilder in keiner Art und weise gebrauchen darf und die Bilder von seinem PC löschen soll. Er stimmte mir zu. Wir verstriiten uns nach einer Weile wegen andere Gründe. Jetzt auf einmal will er sein Lokal verkaufen. Und was sehe ich da? Er braucht meien bIlder in einem Versteigerungs Portal. Was soll ich machen? Kann ich Ihn Anklagen? Wäre Euch dankbvar um Eure mithilfe danke
[gone] F.S.Images (ab 31.7.offline)
27.06.2009
Hast du irgendeinen (schriftlichen) Vertrag mit ihm gemacht?
27.06.2009
Nein ich habe keinen schriftlichen Vertrag mit Ihm Aber auf diesem Link sieht man vielleicht auch so ein beispiel.

http://www.blick.ch/life/heisserdraht/anwalt-verlangt-1200-fr--121204
[gone] F.S.Images (ab 31.7.offline)
27.06.2009
Ich habe mir den Link jetzt nicht angesehen, da nicht klickbar.
Aber grundsätzlich wäre es natürlich einfacher gewesen, wenn die Nutzungsrechte schriftlich geklärt wären. Mündliche Vereinbahrungen machen eine Anklage, meiner Meinung nach, unmöglich. Zumindest aber schwierig.
[gone] Die Biggi
27.06.2009
Hallo Vincenzo, ich denke es wäre angebrachter sich in der Schweiz direkt an eine Rechtsanwalt zu wenden. Ich glaube nicht, dass Dir ein deutsches Portal hier rechtsverbindliche Auskünfte geben kann. Andere Länder, andere Sitten. LG Birgit
27.06.2009
Hallo Birgit

Vielen dank für dein Beitrag. Mir ist es bewusst andere Länder andere Sitten. Vielleicht hat jemand dieselbe Erfahrung gemacht und konnte mir sagen wie er vorging aber danke trotzdem

lg

vincenzo
Moin Vincenzo,

schweizrechtlich habe ich auch net so wirklich Plan, aber wenn ich mir Deinen Link ansehe dann dürfte die Rechtslage ähnlich wie in Germany sein:
Merken Sie sich: Der Urheber oder die Urheberin eines «Werkes», beispielsweise eines Fotos, hat das ausschliessliche Recht zu bestimmen, ob, wann und wie das «Werk» verwendet wird (Artikel 10 Abs. 1 Gesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte, URG). Der Urheber kann dieses Recht zwar aufgeben. Dann muss er das aber explizit erklären.


Das heisst, ohne Deine explizite Genehmigung darf der Kamerad die Fotos nicht verwenden, du kannst notfalls mit Gerichtshilfe die Löschung durchsetzen und wohl auch für die bisherige Nutzung ein Honorar einfordern.

Achtung: Beweisssicherung nicht vergessen (Screenshots o.ä.)

Macht natürlich nur Sinn wenn bei dem Guten was zu holen ist, ansonsten machste dicke Backen und bleibst auch auf den Kosten sitzen.

VLG: Manni

P.S.: Keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung ;)
27.06.2009
Hallo Manni

Vielen Dank für deinen Beitrag. Habe sofort Sreenshoots gemacht! Ich bin ja so anständig und habe Ihm vorhin eine Mail geschrieben mit der bitte er soll sofort die Bilder löschen wenn er dies nicht tut werde ich rechtliche Schritte gegen Ihn einleiten mal sehen ob er reagiert. Er glaubt wohl das er ein Bild mit Dateinamens änderung alles geändert hat. Er weiss aber nciht das man bei Acdsee sehen kann mit welcher Kamera die Bilder gemacht wurden!

Mir ist klar das ich etwas verlangen kann wenn er dies nicht entfernt solang was zu holen ist. Mir geht es primär gar nicht um das Geld. Es geht darum das man die Frechheit hat die "schlechte " Bilder zu nutzen um sein Lokal zu verkaufen im Wert von 250 000 Euro!!!!! Naja mal sehen was sich ergibt trotzdem vielen dank

lg

vincenzo
[gone] www.trash-pixel.de
28.06.2009
Bevor hier ein Aufschrei durch die Menge geht, von wegen er solle das und jenes machen ...! Hier mal die schweizer Version des Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte "URG" KLICK MICH speziell Kapitel 5 ... bei denen ist das net so gestrickt wie bei uns ... da sind viele Sachen erlaubt, die im deutschen UrhG nicht erlaubt sind ... alla net zu weit aus dem Fenster lehnen ...

An TO ... bist du denn eine "Zugelassenen Verwertungsgesellschaft"?, denn nur dann (so verstehe ich zumindest den Text im Gesetz) kannst Du überhaupt finanzielle Ansprüche stellen. Die Frage wäre dann, in wie weit geht die "private Nutzung" über diese hinaus, denn die ist in eurem URG ja von vorne herein erlaubt ...
28.06.2009
Man sollte schon vorne beginnen, denn Art. 9, Abs. 3 war mit Sicherheit noch nicht erfüllt und der steht schon in Kapitel 3.
Wo bei zu klären wäre ob es nicht einer Erklärung gleichkommt, wenn er die Bilder von seiner Kamera direkt auf den PC des Bekannten / Kunden / Nutzers spielt.



Original von photographic impressions
Moin Vincenzo,

schweizrechtlich habe ich auch net so wirklich Plan, aber wenn ich mir Deinen Link ansehe dann dürfte die Rechtslage ähnlich wie in Germany sein:
[quote]Merken Sie sich: Der Urheber oder die Urheberin eines «Werkes», beispielsweise eines Fotos, hat das ausschliessliche Recht zu bestimmen, ob, wann und wie das «Werk» verwendet wird (Artikel 10 Abs. 1 Gesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte, URG). Der Urheber kann dieses Recht zwar aufgeben. Dann muss er das aber explizit erklären.


Das heisst, ohne Deine explizite Genehmigung darf der Kamerad die Fotos nicht verwenden, du kannst notfalls mit Gerichtshilfe die Löschung durchsetzen und wohl auch für die bisherige Nutzung ein Honorar einfordern.

Achtung: Beweisssicherung nicht vergessen (Screenshots o.ä.)

Macht natürlich nur Sinn wenn bei dem Guten was zu holen ist, ansonsten machste dicke Backen und bleibst auch auf den Kosten sitzen.

VLG: Manni

P.S.: Keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung ;)[/quote]
Nun, DAS ist eine Frage der (hoffentlich beweisbaren) Absprachen / Vereinbarungen.

Theoretisch denkbar wäre auch z.B. "nur" die explizite Überlassung der Datei zu persönlichen Ansichts- und Auswahlzwecken.....

...wir wissen es nicht....

Meine CD-Cover enthalten den deutlichen Aufdruck

Nutzungsbedingungen siehe Innenseite bzw. Nutzungsvertrag

Ob das reicht wenn's knallt? Ich denke schon. Aber vor Gericht und auf hoher See.......

Ich denke - und das dürfte in CH und D ähnlich sein - dass ich als Bild-Nutzer nur auf der sicheren Seite bin wenn ich eine dokumentierte Einverständniserklärung des Urhebers habe.

Und als Urheber kann ich halt demjenigen Nutzer in die Tasche greifen, der nicht über ein solches Einverständnis verfügt.

Just My 2 Cts...


VLG: Manni
30.06.2009
Also falls es jemand interessiert. Habe mit dem Friedensrichter besprochen. Jetzt werde ich die Forderung stellen und zwar werde ich meien Arbeit verrechnen. Und der Betrag von der Arbeit mal 100% für die unerlaubte Nutzung. Ich gebe Ihm 10 Tage Zeit zu zahlen und falls er nicht zahlt gehen wir vor den Friedensrichter,wenn wir uns dort auch nicht einigen werde ich eine Anklage erheben. Mal sehen wies rauskommt
Anklagen kannst Du ihn selbst nicht :-), aber eine für ihn kostenpflichtige Abmahnung über einen Anwalt erwirken und in jedem Fall Schadensersatz verlangen, soweit hier ein unberechtige Nutzung vorliegt.

Kleiner Hinweis: Das ist keine Rechtsberatung, sondern ein allgemeiner, unverbindlicher Hinweis nach den neuen Vorschriften des RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz).


Original von Vincenzo_G
Hallo Zusammen

Ich hoffe Ihr könnt mich weiterhelfen habe da ein Problem. Und zwar:

Ich habe einmal Fotos für einen Bekannten gemacht. Nachdem ich die Bilder gemacht habe,hatte ich Sie direkt von meiner Karte auf seinen PC geladen. Er schaute sich die Bilde an und sagte mir am folgetag das Ihm die Bilder nicht sao gefallen. Er würde einen anderen Fotografen angagieren. Viele seiner Mitarbeiter sagten es wären super Bilder. Von mir aus gesehen waren es gute Bilder. Aufjedenfall sagte ich Ihm das er mir dies zahlen musste den Aufwand. Er wolle mir dies nicht zahlen. Wir vereinbarten so mündlich das er diese Bilder in keiner Art und weise gebrauchen darf und die Bilder von seinem PC löschen soll. Er stimmte mir zu. Wir verstriiten uns nach einer Weile wegen andere Gründe. Jetzt auf einmal will er sein Lokal verkaufen. Und was sehe ich da? Er braucht meien bIlder in einem Versteigerungs Portal. Was soll ich machen? Kann ich Ihn Anklagen? Wäre Euch dankbvar um Eure mithilfe danke
Da braucht nix geklärt zu werden. Wenn nachgewiesen werden kann, dass die Bilder eines fremden Fotografen genutzt - in welcher Form auch immer - und einem öffentlichen Publikum frei zugänglich zur Verfügung gestellt werden, ist Hängen im Schacht angesagt.


Original von F.S.Images
Ich habe mir den Link jetzt nicht angesehen, da nicht klickbar.
Aber grundsätzlich wäre es natürlich einfacher gewesen, wenn die Nutzungsrechte schriftlich geklärt wären. Mündliche Vereinbahrungen machen eine Anklage, meiner Meinung nach, unmöglich. Zumindest aber schwierig.
17.07.2009
auch in der Schweiz?

Original von Studio ArtsAcademy Dietzenbach
...aber eine für ihn kostenpflichtige Abmahnung über einen Anwalt erwirken und in jedem Fall Schadensersatz verlangen, soweit hier ein unberechtige Nutzung vorliegt.

[quote]Original von Vincenzo_G
Hallo Zusammen

Ich hoffe Ihr könnt mich weiterhelfen habe da ein Problem. Und zwar:

Ich habe einmal Fotos für einen Bekannten gemacht. Nachdem ich die Bilder gemacht habe,hatte ich Sie direkt von meiner Karte auf seinen PC geladen. Er schaute sich die Bilde an und sagte mir am folgetag das Ihm die Bilder nicht sao gefallen. Er würde einen anderen Fotografen angagieren. Viele seiner Mitarbeiter sagten es wären super Bilder. Von mir aus gesehen waren es gute Bilder. Aufjedenfall sagte ich Ihm das er mir dies zahlen musste den Aufwand. Er wolle mir dies nicht zahlen. Wir vereinbarten so mündlich das er diese Bilder in keiner Art und weise gebrauchen darf und die Bilder von seinem PC löschen soll. Er stimmte mir zu. Wir verstriiten uns nach einer Weile wegen andere Gründe. Jetzt auf einmal will er sein Lokal verkaufen. Und was sehe ich da? Er braucht meien bIlder in einem Versteigerungs Portal. Was soll ich machen? Kann ich Ihn Anklagen? Wäre Euch dankbvar um Eure mithilfe danke
[/quote]
17.07.2009
Original von Studio ArtsAcademy Dietzenbach
Anklagen kannst Du ihn selbst nicht :-), aber eine für ihn kostenpflichtige Abmahnung über einen Anwalt erwirken und in jedem Fall Schadensersatz verlangen, soweit hier ein unberechtige Nutzung vorliegt.

Kleiner Hinweis: Das ist keine Rechtsberatung, sondern ein allgemeiner, unverbindlicher Hinweis nach den neuen Vorschriften des RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz).


Eine kostenpflichtige Abmahnung erwirken ? So einfach geht es nicht.

Eine Abmahnung ist nichts anderes als ein Hinweis auf einen Mißstand,
verbunden mit der Aufforderung diesen abzustellen und häufig kombiniert
mit einer Unterlassungserklärung inkl. Vertragsstrafe.

Dieses Vertragsangebot kann der Abgemahnte annehmen, muß es aber nicht.
Dann bleibt doch nur der Klageweg.
Das gilt auch für das Schweizer URG.


Original von Dirk Lorenz
auch in der Schweiz?

[quote]Original von Studio ArtsAcademy Dietzenbach
...aber eine für ihn kostenpflichtige Abmahnung über einen Anwalt erwirken und in jedem Fall Schadensersatz verlangen, soweit hier ein unberechtige Nutzung vorliegt.

[quote]Original von Vincenzo_G
Hallo Zusammen

Ich hoffe Ihr könnt mich weiterhelfen habe da ein Problem. Und zwar:

Ich habe einmal Fotos für einen Bekannten gemacht. Nachdem ich die Bilder gemacht habe,hatte ich Sie direkt von meiner Karte auf seinen PC geladen. Er schaute sich die Bilde an und sagte mir am folgetag das Ihm die Bilder nicht sao gefallen. Er würde einen anderen Fotografen angagieren. Viele seiner Mitarbeiter sagten es wären super Bilder. Von mir aus gesehen waren es gute Bilder. Aufjedenfall sagte ich Ihm das er mir dies zahlen musste den Aufwand. Er wolle mir dies nicht zahlen. Wir vereinbarten so mündlich das er diese Bilder in keiner Art und weise gebrauchen darf und die Bilder von seinem PC löschen soll. Er stimmte mir zu. Wir verstriiten uns nach einer Weile wegen andere Gründe. Jetzt auf einmal will er sein Lokal verkaufen. Und was sehe ich da? Er braucht meien bIlder in einem Versteigerungs Portal. Was soll ich machen? Kann ich Ihn Anklagen? Wäre Euch dankbvar um Eure mithilfe danke
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[gone] Danke für die schöne Zeit - no shoots
18.07.2009
abmahnen können sich doch sowieso nur mitbewerber, oder?
seh ich bei dem fall nicht.

also dann eher unterlassungserklärung oder halt finanzielle forderung stellen.

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