Foto-Verträge für Make-Up Artists 17
16.07.2009
jou, nennt sich Vertrag und ist im Prinzip zulässig, so ihn denn jemand unterschreibt.
Original von Lola van Day - Sommerferien / Endlos Zeit!
Hallo!
Gibt es da irgendeine Möglichkeit mich als MUA abzusichern?
Natürlich am liebsten schriftlich, aber gibt es auch einen offiziellen weg per e-mail?
Ich denke da an sowas wie einen Vorvertrag mit der Klausel
"Wenn eine Absage durch den Fotografen innerhalb 7 Tagen vor dem Shooting
zustande kommt ist er verpflichtet dem MUA 100 % Gage zu zahlen.
Bei neuem Termin wird die bereits gezahlte Gage verrechnet."
Ist sowas zulässig?
Kann man das vor Gericht durchsetzen?
#2Report
[gone] Christine De La Luz
16.07.2009
Ich denk schon auch, dass sowas zulässig ist. Ob zwar 100% durchsetzbar sind, ist die andere Frage. Aber zur Absicherung dient sowas auf jeden Fall immer! Setz doch mal so ein Schreiben auf (oder such was im Netz) und lass das dann bestenfalls noch von nem Anwalt absegnen....
#3Report
16.07.2009
Da kann ich leider auch ein Lied von singen und deshalb interessiert mich Deine Frage jetzt brennend. Ich wurde auch immer mit der Aussage "Künstlerpech" abgespeist :(
#4Report
16.07.2009
Du hast einen Gewerbeschein, damit kannst du noch besser argumentieren (Du verdienst dein Geld damit). Muss halt nur vorher genau und schriftlich geregelt sein. Machen einige Fotografen ja auch so.
Ich kann deinen Ärger verstehen.
lg, Nicole
Ich kann deinen Ärger verstehen.
lg, Nicole
#5Report
[gone] John Doe II
17.07.2009
Etwas Inspiritation:
http://www.artistgroupmierau.com/page/AGB_de.html
http://www.artistgroupmierau.com/page/AGB_de.html
#6Report
17.07.2009
Hi Lola,
ich nehme die Visa immer mit in den Vertrag auf und habe eine Strafzahlung bei Nichterscheinen eines Vertragspartners mit angegeben.
Sollte ich den Vertrag nicht mit genügend Vorlauf unterschrieben von allen Teilnehmern zurück erhalten, wird das Shooting nicht durchgeführt.
Seit dem gibt es keine Absagen mehr und alle sind happy.
;-)
lg
Ollymann
ich nehme die Visa immer mit in den Vertrag auf und habe eine Strafzahlung bei Nichterscheinen eines Vertragspartners mit angegeben.
Sollte ich den Vertrag nicht mit genügend Vorlauf unterschrieben von allen Teilnehmern zurück erhalten, wird das Shooting nicht durchgeführt.
Seit dem gibt es keine Absagen mehr und alle sind happy.
;-)
lg
Ollymann
#7Report
17.07.2009
Hallo,
asl Visa schliesst Du mit Deinem Auftraggeber in aller Regel einen Werkvertrag ab, es gelten dann also die regelungen der §631 BGB,...
"Wenn eine Absage durch den Fotografen innerhalb 7 Tagen vor dem Shooting
zustande kommt ist er verpflichtet dem MUA 100 % Gage zu zahlen.
Bei neuem Termin wird die bereits gezahlte Gage verrechnet."
Kannst Du machen, wenn das einer unterschreibt. Ansonsten kannst Du im Rahmen der üblichen Regelungen, Deinen Verdienstausfall geltendmachen, musst Dir aber anrechnen lassen, was Du Dir erspart hast, oder was Du nach Treu und Glauben hättest verdienen können, also daheim faul auf dem Sofa sitzen, udn dann ne Rechnung schreiben ist nicht ;-)
Gruss
Boris
asl Visa schliesst Du mit Deinem Auftraggeber in aller Regel einen Werkvertrag ab, es gelten dann also die regelungen der §631 BGB,...
"Wenn eine Absage durch den Fotografen innerhalb 7 Tagen vor dem Shooting
zustande kommt ist er verpflichtet dem MUA 100 % Gage zu zahlen.
Bei neuem Termin wird die bereits gezahlte Gage verrechnet."
Kannst Du machen, wenn das einer unterschreibt. Ansonsten kannst Du im Rahmen der üblichen Regelungen, Deinen Verdienstausfall geltendmachen, musst Dir aber anrechnen lassen, was Du Dir erspart hast, oder was Du nach Treu und Glauben hättest verdienen können, also daheim faul auf dem Sofa sitzen, udn dann ne Rechnung schreiben ist nicht ;-)
Gruss
Boris
#8Report
17.07.2009
Danke für die bereits geposteten Ideen.
Also mir ist wichtig dass nicht nur ICH alleine abgesichert bin.
Habe hier einen Vertrag da steht auch drin wenn ich absage muss ich evt. anfallende Kosten übernehmen. (Studio miete oder was weiß ich)
Mir wäre halt wichtig zu wissen ob man sowas per e-mail rechtsgültig machen kann, da manche Leute es echt nich gebakcen bekommen zur Post zu gehen ^^
LG
Also mir ist wichtig dass nicht nur ICH alleine abgesichert bin.
Habe hier einen Vertrag da steht auch drin wenn ich absage muss ich evt. anfallende Kosten übernehmen. (Studio miete oder was weiß ich)
Mir wäre halt wichtig zu wissen ob man sowas per e-mail rechtsgültig machen kann, da manche Leute es echt nich gebakcen bekommen zur Post zu gehen ^^
LG
#9Report
17.07.2009
Original von Lola van Day - Sommerferien / Endlos Zeit!
Danke für die bereits geposteten Ideen.
Also mir ist wichtig dass nicht nur ICH alleine abgesichert bin.
Habe hier einen Vertrag da steht auch drin wenn ich absage muss ich evt. anfallende Kosten übernehmen. (Studio miete oder was weiß ich)
Mir wäre halt wichtig zu wissen ob man sowas per e-mail rechtsgültig machen kann, da manche Leute es echt nich gebakcen bekommen zur Post zu gehen ^^
LG
... Fax ist da glaub' immer noch die bessere und sichere Lösung. Unterschreiben, scannen und online faxen.
#10Report
[gone] Nasty World Media
17.07.2009
@Lola van Day:
Mailverkehr kann vor Gericht zwar durchaus als Indiz für einen mündlichen Vertrag gewertet werden, aber ein Vertrag mit sokchen spezielen Klauseln sollte immer in schriftlicher Form gemacht werden.
Da eine Mail manipulierbar ist würde ich keine wichtigen Absprachen nur per Mail vereinbarten. Allenfalls Mail mit Signatur die manipulationssicher archiviert werden wären vermutlich rechtlich ausreichend.
Gruß
Nasty
Mailverkehr kann vor Gericht zwar durchaus als Indiz für einen mündlichen Vertrag gewertet werden, aber ein Vertrag mit sokchen spezielen Klauseln sollte immer in schriftlicher Form gemacht werden.
Da eine Mail manipulierbar ist würde ich keine wichtigen Absprachen nur per Mail vereinbarten. Allenfalls Mail mit Signatur die manipulationssicher archiviert werden wären vermutlich rechtlich ausreichend.
Gruß
Nasty
#11Report
17.07.2009
Original von Lola van Day - Sommerferien / Endlos Zeit!
Mir wäre halt wichtig zu wissen ob man sowas per e-mail rechtsgültig machen kann, da manche Leute es echt nich gebakcen bekommen zur Post zu gehen ^^
LG
Ja, das ist auch bei mir das Problem - ich mache mit den Models TFP-Verträge oft vorher, und dann kommt der Vertrag nicht zurück, es wird behauptet der Vertrag wäre abgesendet worden etc ... Aber Fax hilft da nicht, denn ein Fax zu versenden ist sicher für die meisten ein noch größerer Aufwand als zum Briefkasten zu gehen.
Bei mir im Vertrag wird mit keiner Vertragsstrafe oder so gedroht, denn das wäre dann noch abstoßender, ich gehe einfach davon aus, daß jemand, der es gebacken kriegt, den Weg zum Post-Briefkasten zu finden, auch sonst zuverlässig ist, und in der Regel machte ich die Erfahrung, das stimmt. Ich bereite mich nur auf Termine vor, bei denen der Vertrag zurück ist.
#12Report
17.07.2009
Original von carl [ frankfurt ]
Bei mir im Vertrag wird mit keiner Vertragsstrafe oder so gedroht, denn das wäre dann noch abstoßender, ....
Hinzugefügt: Ja, das wäre meine Idee auf für den Fall der Beauftragung als MUA: den Vertrag / Auftrag total harmlos formulieren, und hinnehmen daß man geschädigt wird wenn dann der Termin trozu Vertrag/Auftrag abgesagt wird, und den Vertrag/Auftrag nur als Test verwenden ob der Kunde in der Lage ist, den Weg zum Briefkasten zu finden. Dann mal schauen inwieweit sich die Zahl der Ausfälle reduziert. Wenn der Vertrag/Auftrag total harmlos formuliert ist, erhöht das sicher die Zahl der Kunden die bereit sind den Vertrag rückzusenden.
#13Report
17.07.2009
Soweit mir bekannt ist (bin kein Rechtsanwalt), ist in Deutschland ein Vertrag nicht an eine Form gebunden (soll wohl einige Ausnahmen geben, z.B. bei Immobilienkäufen/-verkäufen). Verträge können also auch mündlich geschlossen werden, nur ist dann die Beweislage schwierig. Wenn du also jemanden schreibst, der Vertrag kommt zustande, wenn du diese und jene Bedingungen mit der Antwort "Ja, akzeptiere ich" bestätigst, dürfte er wirksam sein, auch per E-Mail.
Original von Lola van Day - Sommerferien / Endlos Zeit!
Mir wäre halt wichtig zu wissen ob man sowas per e-mail rechtsgültig machen kann, da manche Leute es echt nich gebakcen bekommen zur Post zu gehen ^^
LG
#14Report
[gone] Nasty World Media
17.07.2009
Grundsätzlich richtig - aber wer sagt Dir, dass die Mails nicht manipuliert wurden?
Gerade bei solchen "ungewöhnlichen" Klauseln, die eine Seite stark belasten wird der Richter sicher strengere Massstäbe an die Beweismittel anlegen.
Gruß
Nasty
Gerade bei solchen "ungewöhnlichen" Klauseln, die eine Seite stark belasten wird der Richter sicher strengere Massstäbe an die Beweismittel anlegen.
Gruß
Nasty
Original von Henry T. - Stimmungsbilder[/quote]
Soweit mir bekannt ist (bin kein Rechtsanwalt), ist in Deutschland ein Vertrag nicht an eine Form gebunden (soll wohl einige Ausnahmen geben, z.B. bei Immobilienkäufen/-verkäufen). Verträge können also auch mündlich geschlossen werden, nur ist dann die Beweislage schwierig. Wenn du also jemanden schreibst, der Vertrag kommt zustande, wenn du diese und jene Bedingungen mit der Antwort "Ja, akzeptiere ich" bestätigst, dürfte er wirksam sein, auch per E-Mail.
[quote]Original von Lola van Day - Sommerferien / Endlos Zeit!
Mir wäre halt wichtig zu wissen ob man sowas per e-mail rechtsgültig machen kann, da manche Leute es echt nich gebakcen bekommen zur Post zu gehen ^^
LG
#15Report
17.07.2009
"Wenn eine Absage durch den Fotografen innerhalb 7 Tagen vor dem Shooting#
zustande kommt ist er verpflichtet dem MUA 100 % Gage zu zahlen.
Bei neuem Termin wird die bereits gezahlte Gage verrechnet."
das ist wohl ein witz.
wenn er am selben tag abgesagt wurde ist ein 100 % ausfallhonorar üblich.
einen tag vorher wären 50 % fällig.
aber 7 tage vorher absagen und 100% zahlen. da bin ich mir sicher das das keiner mitmacht und du deine forderungen vor gericht nicht durchsetzen könntest.
schau dir die agb's vom BFF an. dann bist du auf der sicheren seite.
#16Report
[gone] Christine De La Luz
17.07.2009
Original von Uiiii-Gen
(...) wenn er am selben tag abgesagt wurde ist ein 100 % ausfallhonorar üblich.
einen tag vorher wären 50 % fällig. (...)
Das meinte ich ja damit, dass ich nicht glaube, dass 100% durchsetzbar sind... ^^
#17Report
Topic has been closed
Tja, leider wieder aktuelles Thema bei mir.
Kurzfristige Absagen kommen bei mir in letzter Zeit häufiger vor.
Da hält man sich Termine frei, alles ist abgeklärt und dann kommt eine SMS oder eine PN
(oft nichtmal ein Anruf) mit der Aussage dass das Shooting nicht stattfindet.
Jetzt meine Frage:
Gibt es da irgendeine Möglichkeit mich als MUA abzusichern?
Natürlich am liebsten schriftlich, aber gibt es auch einen offiziellen weg per e-mail?
Ich denke da an sowas wie einen Vorvertrag mit der Klausel
"Wenn eine Absage durch den Fotografen innerhalb 7 Tagen vor dem Shooting
zustande kommt ist er verpflichtet dem MUA 100 % Gage zu zahlen.
Bei neuem Termin wird die bereits gezahlte Gage verrechnet."
Ist sowas zulässig?
Kann man das vor Gericht durchsetzen?
Mir stinkt es langsam echt soviele kurzfristige Absagen zu bekommen.
Denn die Termine krieg ich so nicht mehr mit Jobs rein und dann fehlt mir das Geld.
Da kann man sagen, ja ist Berufsrisiko, tut mir leid, seh ich aber nicht mehr ein.
Ist einfach zu oft vorgekommen.